Schreiben von Jürgen Krethe wegen Generalstaatsanwalt an die Zentralstelle für Korruptionsbekämpfung - z. Hd. des Oberstaatsanwalts Fätkinhäuer zur Einstellungen der Körperverletzungen bei HIV-Kombi-Therapien … Wissenschaftsbetrug mit zigtausendfacher Todesfolge ist KEIN Verbrechen ….. att. ZKB - Zentralstelle für Korruptions-Bekämpfung
Bundesamt
für Gesundheit – BAG att.
Roger Staub – stellv. Leiter „Infektionskrankheiten“
CH-3003 B E R N übermittelt mit e-post an: roger-staub@bag.admin.ch
Aktenzeichen: 305-10/09.003066/604722/
Pressemitteilung:
Generalstaatsanwalt Wittkowski Berlin
löst Grund- & Strafgesetze der Deutschen Gesetzgebung auf …
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Jürgen Krethe (email: juergen.krethe@web.de) D-29683 Bad Fallingbostel, 2009-06-07
Tel./Fax (0049)05163-902433 Oelsweg 21 (OT Dorfmark)
(Recht: GStA-HIV-Betrug)
Einschreiben/Rückschein Öffentliche Mitteilung und Straf-Anzeige
Generalstaatsanwaltschaft Berlin
Elßholzstraße 30-33 in 10781 B e r l i n
zu: GZ 1 Zs 497/09 Schreiben 25.05.09 ff.
Subj.: Wissenschafts-Betrug mit Körperverletzung oder Therapie-Todesfolge
ist keine Straftat nach Auffassung der Justiz – explizit HIV/Aids.
Lieber Herr OStA Wittkowski,
meine Fax-Mitteilung 04.06.2009 an Sie ist nochmals in Kopie beigefügt. -
Ich schreibe Ihnen erneut, weil mir zwischenzeitlich von Bekannten 2 Dokumentationen zugegangen sind, die ganz unzweifelhaft behördliche = staatliche, kriminelle Beteiligung an VERBRECHEN erkennen lassen.
1. Prof. Dr. Reinhard Kurth als vormaliger Leiter des RKI in Berlin hat am 24.03.2009 vor
dem Amtsgericht Tiergarten einen Meineid geschworen:
siehe AZ (234 Cs) 3012 PLs 149 16/07 (133/08). Dazu erstatte ich hiermit Strafanzeige!
Ich füge bei Kopie der Seiten 4+5 aus der Schrift „Leben mit Zukunft“ Nr. 3/2009, aus der
klar hervorgeht – was auch ich eindringlich vorgetragen habe und Sie meinten überlesen
zu können -, das es keinen Direktnachweis des HIV gibt und wenn auf noch so vielen
internationalen Kongressen HIV als Auslöser von „Aids“ und Geißel der Menschheit
beklagt wird. Eine Hypothese = eine Meinung kann niemals Grundlage einer tödlichen
Medikation sein – und genau das geschieht, und zwar millionenfach!
2. Das griechische Fernsehen Atheatos Kosmos hat kürzlich eine moderierte Sendung ausge-
strahlt, in der die betroffene (ehemalige) HIV-Patientin Frau Pagagiannidou darlegen
konnte anhand der Packungsbeilage des vielfach verwendeten HIV-Tests von Abbott
Laboratories, dass ein HI Virus niemals gefunden wurde und zum Test ausgesagt wird,
dass es gegenwärtig keinen anerkannten Standard gibt, um die An- oder Abwesen-
heit von HIV1 oder HIV2 im menschlichen Blut festzustellen!
Ärzte verschweigen ihren Patienten bewusst diese Information bei Anwendung des
Tests!
Frau P. führt zum Schluß aus: „Gegenwärtig ist die führende Todesursache für HIV-
positive Menschen eine Lebererkrankung als „Nebenwirkung“ der Medikamentierung.
DAS ist keine AIDS zugehörige Krankheit. Die Ärzte geben Medikamente, die nicht
heilen, sondern töten. Niemand wurde gerettet. Die Patienten bezahlen ihren eigenen
Tod.“
Dem ist nach Erfahrungsberichten deutscher HIV-Stigmatisierter nichts hinzu zu fügen!
Und ich habe ganz klar ausgeführt, dass nach meinen eigenen, jahrelangen Recherchen bei
den staatlichen Gesundheitsbehörden und sog. forschenden Wissenschaftlern NIEMAND bisher eine verifizierte, empirisch-wissenschaftliche Viren-Beweispublikation gesehen hat oder mindestens benennen konnte.
Ebenso gibt es keine überprüfbare und somit überzeugende wissenschaftliche Publikation zur kausalen Entstehung sog. Infektionskrankheiten. Die als „Beweis“ in diesem Zusammen-hang zitierten (3) sog. Henle-Koch-Postulate sind NIE schlüssig angewandt worden, d.h. die Übertragung eines zuvor eindeutig identifizierten Krankheitserregers von einem Kranken auf einen Gesunden mit Ausbruch der nämlichen Krankheit und Feststellung des originären „Erregers“ ist eine pure Gedanken-Ausgeburt ohne Praxis-Erprobung mit tatsächlichen, d.h. nachweisbaren Ergebnissen, ohne irre-führende Berufung auf „internationale Konsense“!
Sowohl in der Human- als auch der Veterinär-Medizin fordert das IfSG in § 2 Nr. 1 ein IST des zu „bekämpfenden“ Krankheits-Erregers und läßt weder ein „gilt“ noch eine Hypothese als Grundlage für Rechtsprechung zu. Kein Richter und auch kein Staatsanwalt darf einem nach Wortlaut und Sinn eindeutigen Gesetz einen entgegen gesetzten Sinn geben! - Oder?
Der erlogenen Behauptungen von Wissenschaftlern wie Robert Koch und Louis Pasteur bedienen sich seit mehr als 100 Jahren lediglich sog. Pharma-Konzerne zwecks PROFIT-Maximierung, wobei diese sich der willigen Gefolgschaft der anwendenden Ärzte über-wiegend sicher sein können. – Erkrankungen von solcherart unsinnig therapierten und überwiegend gesunden Menschen werden als nützlicher Nebeneffekt zur Geschäftsaus-weitung sogar begrüßt. DAS beginnt gleich nach der Geburt bei Säuglingen; ohne jegliche Aufklärung und Einverständniserklärung der Eltern oder gar Haftungsübernahme. Sic.
Lieber Herr Wittkowski, sind Sie sich der Tragweite ihres negierenden Handelns allein zum Komplex HIV/Aids überhaupt bewusst? Oder agieren Sie wie nunmehr hinreichend doku-mentiert allein aufgrund „mündlicher Zusicherungen“ Ihrer vorgesetzten Dienststellen, dass Ihnen unbeschadet aller weiteren OFFENBARUNGEN oder begründeter Strafanzeigen sprichwörtlich der Rücken freigehalten wird? – Mir wäre nach den unter a) und b) geschilder-ten Ereignissen eher unwohl dabei; gelinde ausgedrückt.
Vergessen Sie bitte nicht, dass dieser Schriftwechsel mit Ihnen öffentlich geführt wird und sowohl die Generalbundesanwältin am BGH, Frau Prof. Monika Harms, als auch der amtierende Bundespräsident Dr. Horst Köhler bereits nachweisbar involviert sind – mit allen denkbaren Folgen, die sich daraus (noch) ergeben können. Schweigen ist auch eine Antwort!
Und es dürfte eine leichtfertige Annahme sein, dass sog. „Staatsschutzorgane“ jegliche sich auf Art. 20.4 gründende Gegenmaßnahmen zu unterdrücken bereit oder in der Lage sind. Ich habe die Bundeskanzlerin aus anderer und ebenfalls ernsthafter Veranlassung bereit mehrfach auf ein drohendes 1789 und nunmehr in Deutschland hingewiesen. – Nur die Bereitschaft zur geforderten Wahrheit und der erkennbare Verzicht auf Profitanhäufung durch Irreführung und Macht-Missbrauch vermögen den sich anbahnenden Trend wirksam aufzuhalten. Sic,
Es bleibt Ihnen anheim gestellt, dass und wie Sie auf diese, meine erneute Strafanzeige gegen Prof. Dr. Reinhard Kurth und die ihn stützenden Kohorten reagieren. Ich tat lediglich meine Bürgerpflicht gegenüber Staatsorganen, die überwiegend vergessen haben, dass sie nicht imperialistische Despoten, sondern lediglich Angestellte im Staatswesen des VOLKES sind!
Mit Dank für Ihre aufmerksame Kenntnisnahme meiner vorgetragenen Argumente und
mit aufrichtig freundlichen Grüßen (schließlich sind wir alle Menschen!)
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Jürgen Krethe (email: juergen.krethe@web.de) D-29683 Bad Fallingbostel, 2009-05-08
Tel./Fax (0049)05163-902433 Oelsweg 21 (OT Dorfmark)
(Recht: HIV + GStA Berlin)
Fax-Message an 030-9015-2727
Generalstaatsanwaltschaft Berlin
att. ZKB - Zentralstelle für Korruptions-Bekämpfung ![]()
Bezug: 1 Zs 497/09 / 93 Js 7464/08 1 KAP Js 602/09 - Staatsanwalt (?) Wittkowski
Sehr geehrter Herr Leitender OStA Fätkinhäuer,
die oben bezeichneten Vorgänge beziehen sich auf
durch staatlich gestützten Wissenschaftsbetrug permanent durchgeführte,
ungerechtfertigte Bereicherung in Tateinheit mit Körperverletzung durch
Therapien ohne zureichende Risiko/Nutzen-Analyse zufolge allein mit
(einvernehmlich unter Beteiligten) abgesprochenen Konsensen anstelle Fakten.
Die in Medizyner-Kreisen als Kausalität für erlogene, sog. „Infektionskrankheiten“ behaupteten VIREN als (auch noch übertragbare) Krankheitserreger sind und konnten bisher weltweit noch niemals nachgewiesen werden!!!
Seit mehr als 10 Jahren fragen urteilsfähige Bürger in Kenntnis des Sachverhalts bei Behörden und Ministerien nach den einzig validen und verifizierten, empirisch-wissenschaftlichen Beweis-Publikationen, wie sie vom Grundsatz her an jeder Medizinischen Hochschule gelehrt werden. Ergebnis: ES GIBT KEINE! Keine einzige!
ALLE involvierten Institutionen – Petitionsausschüsse des Bundes- und der Landtage eingeschlossen – reden sich ohne überzeugende Beweise zu benennen damit heraus, nach den geltenden Regeln der „Freiheit für Forschung und Lehre“ lägen eindeutige Existenzbeweise vor und schadenfolgeträchtiger Wissenschafts-BETRUG sei nicht gegeben.
Uni sono verlautbaren die Strafverfolgungsbehörden das
„Nichterkennen von Straftatbeständen“
und weisen jegliche Ermittlungen von vornherein zurück – bis hoch zur Generalbundes-anwaltschaft am BGH in Karlsruhe. Und auch das Bundespräsidialamt in Berlin verschließt sich jeglicher Stellungnahme zur notwendigen Prüfung vorgetragener Sachverhalte.
Diese hiermit vorgetragene „Reklamation“ bzw. Anzeige wegen durchgängiger Korruption auf höchster Ebene zur Vertuschung von STRAFTATEN zwecks Bereicherung über Irrtums-Erregung zu „Infektionskrankheiten“ und nachfolgend gesundheitsschädigenden Therapien, auch mit Todesfolgen, durch sog. Partikular-Interessierte, lasse ich für Sie mit nur den beiden nachfolgenden Schriftstücken a) 24.04.09 an NS-Justizministerium und b) 22-04-09 an das Bundespräsidialamt – Ref. 12 – in Berlin erkennbar werden.
„AIDS ist das VERBRECHEN“: Ist Wissenschaftsbetrug mit zigtausendfacher Todesfolge wirklich kein Verbrechen? Ist nicht schon die Bereicherung durch vorgelogene Krankheits-ursachen eine eindeutige Straftat? Sind Gesetz und Wahrhaftigkeit nur noch Floskeln?
Die weiter als BEWEIS verfügbare Aktensammlung umfasst bereits im Extrakt mehrere Hundert Seiten. - Ich bitte um Ihre verbindliche Stellungnahme. Danke dafür im voraus.
Mit freundlichem Gruß 2 Blatt Anlagen wie vorerwähnt
Pressemitteilung:
Generalstaatsanwalt Wittkowski Berlin
löst Grund- & Strafgesetze der Deutschen Gesetzgebung auf …
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Jürgen Krethe (email: juergen.krethe@web.de) D-29683 Bad Fallingbostel, 2009-06-04
Tel./Fax (0049)05163-902433 Oelsweg 21 (OT Dorfmark)
(Recht: GStA Berlin 06-09)
Fax-Message an 030-9015-2727
Generalstaatsanwaltschaft 10781 Berlin
att. Herrn OStA Wittkowski
Subj.: WissenschaftsBETRUG mit Irre-führung/Körperverletzung keine STRAFTAT
Ref.: GZ: 1 Zs 497/09 Schreiben 25/29.05.2009 (Eingang heute bei mir)
Sehr geehrter Herr OStA Wittkowski,
ich danke für Ihre ungeschminkte Stellungnahme zu meinem Schreiben 08.05.2009 an die „Zentralstelle für Korruptions-Bekämpfung“. Ich habe meine „Anzeige“ deshalb dorthin gerichtet, weil sich die „normale“ Staatsanwaltschaft mit der nämlichen Begründung zum vorgetragenen Sachverhalt ebenfalls jeglicher Ermittlungen mit dem Verweis „auf nicht erkennbare Straftaten“ enthält. – Dieser „unstrittige“ Tatbestand ist in jeder Hinsicht nicht nur bemerkenswert, sondern explizit bezeichnend für den Status des Staatswesens, das unter dem Namen „Bundesrepublik Deutschland“ als rechtsstaatliches Gebilde geführt wird.
Wer nur den sog. „Holocaust“ mit belegbaren Fakten in Zweifel zieht, sieht sich unmittelbar einer Bestrafung ausgesetzt, obwohl er nur eine abweichende Meinung vertritt.
Wer jedoch unter Vortäuschung falscher Tatsachen aus rein privatwirtschaftlichen Gründen zwecks – staatlich gestützter! – Profitmaximierung den jetzigen „Gesundheitsfond“ der GKV in Milliardenhöhe schädigt und durch nur im Konsens als „nützlich“ behauptete Therapien sogar irreversible Gesundheitsschäden incl. Letalität billigend in Kauf nimmt, darf sich mit diesem straftat-bewehrten Verhalten absolut sicher fühlen: die JUSTIZ erkennt keinen Delikt im Sinne des Strafgesetzbuches – egal, ob mit oder ohne „Korruption“ und egal auf welcher Ebene im sog. staatlichen Gesundheitswesen.
Sehr geehrter Herr Wittkowski, Sie werden verstehen, dass dieser Schriftwechsel zwingend öffentlich geführt werden muss; das fordert Art. 20.4 des GG – sofern es existent und noch gültig ist – jedem urteilsfähigen Bundesbürger sogar ab zwecks „Aufrechterhaltung von Recht und Ordnung“ im als solchen bezeichneten demokratischen Bundesstaat Deutschland.
Kurz wiederholt: Meiner Eingabe vom 08.05.2009 hat (auch) der Leiter der Zentralstelle Korruptionsbekämpfung (Ltd. OStA Fätkinhäuer) keine Anhaltspunkte entnehmen können, die auf strafbares Verhalten im Sinne der Bestechungsdelikte des StGB hindeuten würden.
Und Sie selbst sehen auch keinen Anlass zu einer abweichenden Beurteilung.
Wenn das kein eindeutiger Tatbestand ist, muss ICH die Verantwortung von Legislative und Executive nicht mehr nur in Zweifel ziehen: sie ist schlichtweg nicht mehr gegeben! Fazit: Wir haben auf deutschem Boden eine mafiose Fremdregierung, geführt nach dem Motto „Geld regiert die Welt!“. Dem Anarchismus stehen alle Tore weit offen!
Ich danke Ihnen für diese indirekt von Ihnen ausgesprochene Bestätigung. Ihr Mut ehrt Sie.
Mit freundlichem Gruß
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Eigenes Statement mit ausführlichen Klagen wurde von mir, Ralf Eickemeyer-Hoeveler - als betroffener Vergifteter durch Falschdiagnose und systematische Vergiftung der anschließend folgenden iatrogenen HIV-Therapie mit Kombimedikationsfolgen ist oben veröffentlicht!
Weitere Sammelklagen aus 2008 und 2009 hier .......
........... meine persönliche Beweisaufnahme zum Völkermord durch HIV-Diagnose
Gerichtstermin wegen angeblicher Beleidigung wegen Völkermordbenennung bei Virus-Disput zwischen Robert-Koch-Institut und Dr. Stefan Lanka - Termin am 24.03.2009 bei Staatsanwaltschaft Berlin-Moabit Tiergarten.
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