Wissenschaftsbetrug mit zigtausendfacher Todesfolge ist KEIN Verbrechen … -->

 Pressemitteilung:

Generalstaatsanwalt Wittkowski Berlin

löst Grund- & Strafgesetze der Deutschen Gesetzgebung auf …

 

Nachdem nun im letzten Jahr zunächst die Klimakatastrophe, dann die Weltwirtschaft und nun in diesem Jahr das Schweine-Pest-Gift (von Tamiflu Medikament dagegen lt. original Übersetzung: Gaukler-Grippe-Gift) Schlagzeilen machte um von irgend welchen wichtigeren Themen abzulenken - denn keine der Angelegenheiten wurde ernsthaft Beachtung längerfristig und korrekt gewidmet ... nun wohl scheinbar die Auflösung der Deutschen Strafgesetzbarkeit!!

 

B                     Vergiftung durch HIV-Medikation sind nicht Beweis genug um bei den Behörden und Staatsanwaltschaften strafbaren Handlungen des Einsatzes bei den nicht ordentlich zugelassenen Kombi-Therapien einzuschreiten!!! Hier die Folgen von Viramune beispielsweise - der "Verbrecher" Wittkowski meint mit seinem eigenen Eingeständnis, dass er geistig minderbemittelt mein Schreiben nicht verstehen könnte, siehe Klageabweisung - soweit es überhaupt verständlich ist -   haha .. wer will hier wen veräppeln - wieso ist der Mann (selbszugegebener) Analphabet und Legastheniker, wenn er doch Generalstaatsanwalt ist!! Dürfen andere, etwas intelligentere Menschen in diesen Posten nicht tätig sein, oder was .. wenn er nicht lesen kann, was macht der Wittkowski in diesem Amt:

      

Jemand der mir mitteilt, das solche und die von mir aufgezählten und sichtbaren schweren körperlichen Schäden KEINEN Straftatbestand beinhalten, derjenige ist hochgradig kriminell, pervers und für die Gesellschaft untragbar - die Verbrecher sitzen aber in unseren Gerichten und nennen sich sogar Generalstaatsanwalt - ohne einen Funken an Anstand und Menschlichkeit ... REINE VERBRECHER und mehr als gemeingefährlich, so dass diese Behauptung dazu führen sollte, diesen kriminellen Geistern auf der Stelle und für Lebzeiten - wegzusperren und die Gesellschaft vor diesen Typen zu schützen!

                                        

 Totenkopf der Medikation / nach kurzer Einnahme der HIV-Kombi-Therapie - Zerfall der Lunge, des Blutbildes, der DNA, Zahn- und Nagelausfall, Schleimhautauflösung, Wastingsyndrom (Magersucht), Anämie (Blutarmut) und, und, und / bei längerer Einnahme gibt es völlige Pflegebedürgtigkeit, Rollstuhl & Tod ….

Warum hat es die Bundesgesundheitsbehörde bisher unterlassen, im Hinblick auf die Aufrechterhaltung der Zulassung von DNS-Kettenterminatoren (AZT/Retrovir®, ddC/Hivid®, ddI/Videx®) und anderen 'AIDS-Medikamenten' ein Stufenplanverfahren entsprechend der 'Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Beachtung, Sammlung und Auswertung von Arzneimittelrisiken (Stufenplan)' nach § 63 des Arzneimittelgesetzes (AMG) nach Gefahrenstufe II einzuleiten.

 Im Netz unter:

http://www.life-8-berlin.de/zwangsuntersuchungen_klagen.htm offenkundig dargelegt!

 

Schreiben von Jürgen Krethe wegen Generalstaatsanwalt an die Zentralstelle für Korruptionsbekämpfung - z. Hd. des Oberstaatsanwalts Fätkinhäuer zur Einstellungen der Körperverletzungen bei HIV-Kombi-Therapien … Wissenschaftsbetrug mit zigtausendfacher Todesfolge ist KEIN Verbrechen … -->

 

Ferner: ... mehrere Gründe warum HIV-Medikamente niemals in die klinische Praxis hätte eingeführt werden dürfen und warum fortgesetzte Anwendung aufgegeben werden sollte. Erstens beweisen die pharmischen Erfahrungen mit AZT jenseits aller vernünftigen Zweifel, dass AZT nicht als ein reverser Transkript Inhibitor wirken kann, sondern als "DNA-Ketten-Zerstörer". Zweitens war sogar schon vor der AIDS-Ära bekannt, dass AZT sehr toxisch ist.

 

Die Concorde-Studie, die einzige wirklich klinische Blind-Studie, hat sowohl John Lauritsens als auch Peter Duesbergs Behauptungen bestätigt, wonach AZT Leben gefährdet statt rettet. Hier kann ausführlich eingelesen werden ..... -->

 

"Goodbye AIDS! Did it ever exist?"

Impfungen zu Hepatitis-B - "geimpft" zu Hepatitis-C, um Aids zu ermöglichen "Blumberg-Akte" (PDF)

 

Erstes Schreiben von mir, Eickemeyer, Hoeveler  im Februar 2009 zu versäumten staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen ....

 

Eigene Petition Berlin, 05. Januar 2009 / Az 321-96 Eickemeyer 08

 

 

Das ist doch mal eine Pressemitteilung! D I E Pressemitteilung 2009 – denn was glaubt Er WER Er ist! Der liebe „Gott“ oder ein „unmündiger Bürger der an diesen Gott GLAUBT“ - dann wird dieser IHN auch strafen für SEIN Vergehen und Menschenverachtung mit "Verbrechen" im Sinne von Aufhebung der Strafverfolgung bei schweren Straftaten … da ja diese Einstellung zu den Beweisen und ausführlichen Tatsachen bei schwerer und gefährlicher Körperverletzung, laut des internen und persönlichen Schreiben vom 21.04.09 unter Gesch.-Nr.: 1 Zs 497/09 des Erachtens der Generalstaatsanwaltschaft KEINEN Strafbestand ergeben und dieser Wittkowski aus Berlin so unglaublich abgebrüht und kriminell zu sein scheint, um behaupten zu können, dass dies KEINE ermittlungswürdigen strafbaren Handlungen sind, plädiere ich dies auch dem Bürger umgehend mitzuteilen!!!

 

      Mit bestem Dank ....

                         LOVE  &  LIGHT  &  POWER

 

                                   ATON-life-8-berlin  Ralf

 

Hätte das nun auch die sofortige Neuwahl zur Folge? Aber da sich unsere dubiose und ungesetzmäßige Recht(S)Staatlichkeit sowie an keine Gesetze hält und nur eine Farce ist, wird das nicht zu erwarten sein, denn es handelt sich ja nur um die Aufhebung des Strafrecht/s durch Generalstaatsanwalt Wittkowski Berlin - hier nun der Auszug aus dem Bundestagsgesetz zur Auflösung des Bundestages - findet die Neuwahl innerhalb von ..... (5) Gesetze auf Grund der Absätze 1 bis 4 bedürfen der Zustimmung des Bundesrates. .... dazu  ... .. -->

 

Schriftverkehr aus den dem letzten Jahr ist im Netz unter:

http://www.life-8-berlin.de/zwangsuntersuchungen_klagen.htm offenkundig dargelegt!

Weitere Sammelklagen aus 2008 und 2009 hier ....... ...........

 

      Betr.: 1. Schreiben zur Einstellung des Verfahrens von der Generalstaatsanwaltschaft .......

Siehe dazu Vorgang der Strafanzeige: Verbrechen im Arzneimittelwesen

Siehe auch Recht-S-staatlichkeit  & Staat & Recht

Eigenes Statement mit ausführlichen Klagen wurde von mir, Ralf Eickemeyer-Hoeveler - als betroffener Vergifteter durch Falschdiagnose und systematische Vergiftung der anschließend folgenden iatrogenen HIV-Therapie mit Kombimedikationsfolgen ist oben veröffentlicht!

Weitere Sammelklagen aus 2008 und 2009 hier ....... ........... meine persönliche Beweisaufnahme zum Völkermord durch HIV-Diagnose

 

Gerichtstermin wegen angeblicher Beleidigung wegen Völkermordbenennung bei Virus-Disput zwischen Robert-Koch-Institut und Dr. Stefan Lanka - Termin am 24.03.2009 bei Staatsanwaltschaft Berlin-Moabit Tiergarten. Hinrichtung durch HIV-Medikation - Völkermord - eigener Strafantrag zu diesen ungeheuerlichen Verbrechen:

 

09.05.01   -    Klage-Erläuterung und Widerruf zu Einstellung: 1 Zs 497/09 / 93 Js 7464/08 & 1 KAP Js 602/09

09.04.28   -    Generalstaatsanwalt - Einstellung des Verfahren

09.05.18   -    meine Belehrung zu Einstellung ...

09.05.12   -    3. Strafsenat des Kammergerichts in Berlin - Schreiben zur Einstellung

09.05.15   -    meine Belehrung zu Einstellung an die Kammer des Strafsenats

09.05.25   -    Generalstaatsanwalt nimmt Stellung zu Schreiben 1 Zs 1067/09

09.05.28   -    Generalstaatsanwalt nimmt Stellung zu Schreiben 1 Zs  497/09

09.06.05   -    Senatsverwaltung für Justiz bezieht Stellung zu II C 4 - 3133/E/624/2009

09.06.18   -    Meine Stellungnahme bevor ich mich nun an die EU-Kommission & nach Den Haag wende!

09.06.22   -    Petition: Verbrechen im Arzneimittelwesen / Pet 2-16-15-2120-050548:  Az 321-96 08

 

 

Gleicher Inhalt erging an alle drei Justiz & Senatsstellen bzw. auch an den Generalstaatsanwalt:

 

Generalstaatsanwaltschaft Berlin

                

                       -Elßholzstr. 30-33-

                              D – 10 781 Berlin                         

Donnerstag, 18. Juni 2009

Betr.:                  1 KAP Js 602/09  1 Zs1067/09     &      1 Zs 497/09  / 93 Js 7464/08 

 

Hinweis und Belehrung zu W I D E R S P R U C H –Einstellung

Strafanzeige wegen Verbrechen im Arzneimittelwesen ist KEINE

MORDANKLAGE   -   VERLEUMDUNGSBEHAUPTUNG

 [BITTE ORDENTLICH UND IM KOMPLETTEN LESEN UND WAHRNEHMEN]

 

Ich hatte keine Mordklage geführt, denn das hieße, dass ich bereits    U M G E B R A C H T   worden wäre – aber ganz offensichtlich bin ich noch am Leben – logisch, irrelevant Ihre Verleumdung!

 

 

 

 

Senatsverwaltung f. Justiz Berlin

                

               -Salzburger Str.  21 - 25-

                              D – 10 825 Berlin                         

Donnerstag, 18. Juni 2009

Betr.:                                       II Cs 3133/E/624/2009 aus 1 Kap Js 602/09

Hinweis und Belehrung zu W I D E R S P R U C H –Einstellung

Strafanzeige wegen Verbrechen im Arzneimittelwesen ist KEINE

MORDANKLAGE   -   VERLEUMDUNGSBEHAUPTUNG

 [BITTE ORDENTLICH UND IM KOMPLETTEN LESEN UND WAHRNEHMEN]

 

Ich hatte keine Mordklage geführt, denn das hieße, dass ich bereits     U M G E B R A C H T  worden wäre – aber ganz offensichtlich bin ich noch am Leben – logisch, irrelevant Ihre Verleumdung!

 

Werter Herr Plüür & Frau Plisker - Verwaltungsangestellte,

 

es ist eigentlich erschreckend und mehr als peinlich, dass eine so genannte Senatsverwaltung für Justiz, wie Sie es sein wollen, der deutschen Sprache nicht mächtig, NICHT lesen und verstehen kann! [Sollte ich vielleicht türkisch schreiben – falls Sie nur dieser Sprache mächtig sind!]

 

Meine Klage bezog sich auf:

Verbrechen im Arzneimittelwesen

Fakten der Vergiftung durch HIV-Medikation sind nicht Beweis genug …

 

Beweisführung der Ausführung zum Verbrechen:

Schulmedizinisch kurz abgerissen [persönlicher Bericht]: ich hatte mich durch die Sandmücke [ähnlicher der Malariamücke] mit einer Tropeninfektion infiziert - Leishmania donovani genannt. Die Schulmedizin diagnostizierte dies ABER als angeblich Aids, was es nicht war .. ich wurde aber daraufhin mit HIV-Kombi-Therapie drei Jahre lang behandelt [setzte diese aber glücklicherweise ab], weil ich selber bemerkte, dass es mir immer schlechter erging, meine Gesundheit sich total zersetzte - ich dann also die unter angeblich Aids-spezifischen Symptome von Wasting [Magersucht], Anämie [Blutarmut], Neuropathie [Nervenlähmungen mit Ausfällen / spastische Krämpfe wie bei Epilepsie], Lungenausfall und schwerstes Asthma [8% Funktionsfähigkeit der Lunge], Schleimhautauflösung bis zum Darmaustritt und ständigen Erstickungsängsten, Zahnausfall, Fuß- und Fingernägelausfall, Augenlichtverlust und, und, und aufweise - ALLES DURCH DIE UNNÖTIGE UND ÜBERFLÜSSIGE KOMBI-THERAPIE-BEHANDLUNG ZU EINER ERKRANKUNG, DIE ICH  Z U V O R   GAR NICHT HATTE – DIE ES AUCH NICHT GIBT - nun 100% schwer behindert bin – VERGIFTET weil es so sein soll und gilt, aber so nicht ist ...... und die Tropeninfektion kann nun auch nicht mehr verbessernd oder heilend behandelt werden, weil eben diese HIV-Kombi DNA, Zellen, Mitochondrien etc. zersetzt und zur Regenerierung ausgeschlossen macht, da schwerstens beschädigt durch die HIV-Therapie! So sieht das bei mir persönlich aus und unzählige andere Menschen erleiden aus dieser Falschdefinierung heraus gleiche Schreckensszenarien einer Behauptung zu HIV/angeblich Aids ... und haargenau so und ähnlich geht es fast allen Betroffen, die dieser nicht geprüften und nach Artefakten übernommenen Falschdefinierung eines so genannten Virus unterstellt werden und med. damit diagnostiziert werden, OHNE, dass es dies wirklich so gibt wie es behauptet wird – das ist definitiv Völkermord.

 

Beweisführung der  Verbrechen im Arzneimittelwesen:

Azidothymidin [=AZT/Retrovir®] wurde, wie bereits mehrfach erwähnt, in den Jahren 1963/64 im Zuge der Krebsforschung entwickelt, um lebende Zellen zu töten! AZidOthymidin sollte bei Leukämie "die zuviel vorhandenen weißen Blutkörperchen" töten. [Die Zulassungsstudie in den USA [Margaret A. Fischl, 1987] für AZT/Retrovir® kam nur durch vorsätzlichen wissenschaftlichen Betrug und Datenfälschung zu einem positiven Ergebnis der Schaden-Nutzen-Bilanz, was dann die Zulassung von AZT/Retrovir® als Medikament nach sich zog bzw. ermöglichte.

Die Zulassung von AZT/Retrovir® als Medikament wurde, wie auch in vielen anderen Ländern der Erde, hier in Deutschland blind übernommen und ist prozentual in JEDER Kombitherapie enthalten, was bereits der Name 3er-Kobi, oder HIV-Therapie belegt und nachweisbar ist, wenn die Inhaltsstoffe geprüft werden. Das heißt, dass AZT/Retrovir® in Deutschland ein unhinterfragt geduldet illegales 'Medikament' ist. Denn nach dem Deutschen Arzneimittelgesetz ist für eine Zulassung zwingend Voraussetzung, dass in Deutschland eigene Studien durchgeführt werden müssen. Solche Studien hat es in Deutschland vor der Zulassung von AZT/Retrovir® als AIDS-Medikament niemals gegeben.

AZT/Retrovir® wirkt chemisch-biologisch als DNS-Ketten-Terminator. Wenn sich im menschlichen Körper eine Zelle teilt, wird das künstliche AZidOthymidin-Molekül anstelle eines Thymin-Bausteins in die DNS der Zelle eingebaut. Ein neuer DNS-Baustein kann nun nicht mehr an den alten geheftet werden [die AZidOgruppe verhindert dies] und die Bildung der DNS-Kette bzw. des Chromosoms bricht an dieser Stelle ab. Für diese Zelle ist damit Zellteilungs-Ende bzw. Exitus. Ein Mensch, der AZT/Retrovir® lange genug und hochdosiert genug einnimmt, wird so auf breiter Front von Innen heraus massiv vergiftet und stirbt unweigerlich an AZT/Retrovir®-Vergiftung. Das Erscheinungsbild ist das typische Bild eines so genannten AIDS-Kranken. Wenn diese noch leben, sind sie AZT/Retrovir®-Zombies. [Es sind oft die Menschen, die in Sterbehospizen zu Tode therapiert werden. Auch mit Kindern wird das leider gemacht, sie bekommen AZT/Retrovir® als Sirup.] Hier käme dann allerdings der Völker-MORD-begriff zum tragen und die erschreckende Bilder der Hinrichtung durch Medikationen hatte ich mehrmals bereits an die Gerichte eingesandt!

Hierbei sind diejenigen menschlichen Zellen am meisten betroffen, die die höchste Zellteilungsrate haben und sich am schnellsten teilen, nämlich die Knochenmarkstammzellen. Diese sind für die Blutbildung erforderlich. Deshalb gibt es durch AZT/Retrovir®-Medikation sofort Anämien. Weiterhin wird die Fähigkeit des Blutes, Sauerstoff zu transportieren, massiv geschädigt. Ebenso wird die Darmschleimhaut zerstört, womit die Aufnahme von Nährstoffen nicht mehr gewährleistet ist [Darmschranke]; es entsteht Muskelschwund und auch die Lunge wird massiv geschädigt. Unter AZT/Retrovir®-Medikation verhungern und ersticken die 'Patienten' praktisch [Mordopfer wäre hier allerdings der bessere Ausdruck]. All diese Wirkungen von Azidothymidin werden als angebliche 'Nebenwirkungen' sowohl auf dem Beipackzettel von AZT/Retrovir® als auch auf einer Informationsdiskette über AZT/Retrovir® der Herstellerfirma Glaxo/Wellcome beschrieben. Doch es sind in Wirklichkeit eben keine 'Nebenwirkungen', sondern nichts anderes als die Hauptwirkungen dieses Zellgiftes. Die einzige zulässige Dosis für AZT/Retrovir® beim Menschen ist N U L L !!!   Sie ist mörderisch und IMMER tödlich!

Schon lange dümpeln wichtige Behörden auf Grund mangelnder Finanzmittel dahin – dies darf aber nicht zum Schaden von so erst falsch diagnostizierten Menschen vollzogen und anerkannt werden, die anschließend den Rest ihres Lebens leiden und schwerste gesundheitliche Schäden aufweisen – die letztendlich erst durch die Medikation dagegen zu den Symptomen gelangen, die dann angeblich die so genannte Viruskrankheit sein sollohne dies zuvor beweisen zu können und überprüft zu haben – da macht sich das gesamte Gesundheitswesen einschl. der Regierung sogleich mit strafbar. Das Robert Koch Institut, einst weltweit anerkannte Institution, sei nicht einmal mehr in der Lage, eigene Forschung in ausreichendem Maße zu betreiben.

 

Warum hat es die Bundesgesundheitsbehörde bisher unterlassen, im Hinblick auf die Aufrechterhaltung der Zulassung von DNS-Kettenterminatoren (AZT/Retrovir®, ddC/Hivid®, ddI/Videx®) und anderen 'AIDS-Medikamenten' ein Stufenplanverfahren entsprechend der 'Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Beachtung, Sammlung und Auswertung von Arzneimittelrisiken (Stufenplan)' nach § 63 des Arzneimittelgesetzes (AMG) nach Gefahrenstufe II einzuleiten.

 

Dies darf und kann von der Staatsanwaltschaft nicht mehr länger stillschweigend HINGENOMMEN, da dies auch das Volkswohl gefährdet und auf Kosten der Volkswirtschaft [Kassen zahlen ein Vielfaches anstatt ordentliche alternative und natürliche Heilmittel für eine verantwortungsvolle Therapie zu finanzieren, die wirklich wissenschaftlich erprobt und bewiesen wäre und sich auf die wahrhaftigen Fakten und Ursachen stützen würde] allgemein belastet, da diese Theorie allein nur die Industrie und Pharmakartelle stärken!

 

"Viren" sind lediglich die so genannten „Transportvehikel“ oder können als diese missbraucht werden. Mit Hilfe von so genannten Viren ist es möglich, Gene jeglicher ART in die DNA der Zelle einzuschleusen. Und welchen Sinn dies nun wieder ergeben soll, bleibt dahingestellt! Es ist eine Volksschädigende und gemeingefährliche Handhabung von Angstverbreitung und dem Durchsetzen von unliebsamen Regierungsansinnen zum Schaden der Bevölkerung!

 

Ich bitte Sie, das zu bedenken. Meine weitere Klage an das Verfassungsgericht sowie die Völkergerichtskammer in Den Haag und die EU-Kommission sind gerade in Bearbeitung und es ist nowendig, dass man sich als betroffener vergifteter Bürger und HINGERICHTETER Patient der Schulmedizin an die jeweils höher Instanz wenden muss – denn ich werde mediZYNISCHE iatrogene Behandlungsfehler nicht einfach hinnehmen und akzeptieren. Schließlich bin ich schwer geschädigt, weil ich gegen etwas völlig anderes behandelt wurde als ich wirklich hatte … wie gesagt: ich kam mit einer Tropeninfektion zum Arzt und wurde statt wegen dieser behandelt zu werden, kurz und bündig [der Einfachheit halber] mit HIV/angeblich Aids-Diagnose und den entsprechenden schwer giftigen HIV-Medikationen [die allesamt keine ordentliche Zulassung haben] „therapiert“ und somit dann erst HIV/angeblich Aids-krank. Nein, so geht das wirklich nicht – auf diese Weise hat eine solch schwerschädige Therapie keinerlei Berechtigung – und Fehler müssen eben geahndet werdet. Auch wenn diese von Ärzten und Richtern begangen werden – die haben keinerlei Sonderstatus, auch wenn Sie mir dies einreden wollen!

 

WARUM, also nochmals -  W A R U M  hat es die Bundesgesundheitsbehörde bisher unterlassen, im Hinblick auf die Aufrechterhaltung der Zulassung von DNS-Kettenterminatoren [AZT/Retrovir®, ddC/Hivid®, ddI/Videx®] und anderen 'AIDS-Medikamenten' ein Stufenplanverfahren entsprechend der 'Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Beachtung, Sammlung und Auswertung von Arzneimittelrisiken [Stufenplan] nach § 63 des Arzneimittelgesetzes [AMG] nach Gefahrenstufe II einzuleiten.

 

Weitere Informationen zu dem o. gen. Vorgang kann unter: www.postHIV.org  / www.positiv-hiv-aids.de / www.posithiv.info / www.virus-matrix.de  / www.life-8-berlin.de eingesehen werden! Der gesamte Schriftverkehr ist im Netz zu finden - unter:

http://www.life-8-berlin.de/zwangsuntersuchungen_klagen.htm  sowie:

http://www.life-8-berlin.de/GeneralStA_zu_1Zs497-09.htm und:

http://www.life-8-berlin.de/AZ3012PLs1491607-Lanka_gegen_Kurth_RKI.htm

 

Weitere Informationen ferner komplett und ausführlich - Quellennachweis komplett mit allen zur Verfügung stehenden Unterlagen und Erkenntnissen: http://www.klein-klein-media.de/medienarchiv/  - speziell alle 33 Kerndokumente Meineid unter Medienberichten Vorträge = Dokumente:

http://www.klein-klein-media.de/medienarchiv/index.php?option=com_jotloader&view=categories&cid=2_1c3b1fddc1a3a6b18b317e9374a890be&Itemid=67  

Informationen unter Vorträge Video:

http://www.klein-klein-media.de/medienarchiv/index.php?option=com_content&view=article&id=53&Itemid=66

Auf Anfrage können die einzelnen Dokumente auch nachgesandt und extra eingereicht werden. HIV/angeblich Aids-Diagnose und den entsprechenden schwer giftigen HIV-Medikationen [die allesamt keine ordentliche Zulassung haben] „therapiert“ und somit dann erst HIV/angeblich Aids-krank. Nein, so geht das wirklich nicht – auf diese Weise hat eine solch schwerschädige Therapie keinerlei Berechtigung – und Fehler müssen eben geahndet werdet. Auch wenn diese von Ärzten und Richtern begangen werden – die haben keinerlei Sonderstatus, auch wenn Sie mir dies einreden wollen!

 

Ihre Entscheidung ist im wahrsten Sinne schicksalsträchtig.

 

Ralf Eickemeyer-Hoeveler

Ralf Eickemeyer-Hoeveler

 

Geschäftszeichen II C 4 - 3133/E/624/2009 - Bearb.:      Herr Plüür

Zimmer:

Telefon (0 30)      90 13 - 3680 (Vermittlg.) 9013-0

(Intern) 913 Telefax:   90 13-2008 Internet: www.berlin.de/senjust E-Mail: poststelle@senjust.berlin.de

 

Datum: 5. Juni 2009

 

Sehr geehrter Herr Eickemeyer-Hoeveler,

auf Ihre an die Generalstaatsanwaltschaft Berlin gerichtete weitere Dienstaufsichtsbeschwerde vom 17. Mai 2009 in dem Ermittlungsverfahren wegen des

 Vorwurfs des Mordes u. a. - 1 Kap Js 602/09 - teile ich Ihnen Folgendes mit:

Die Generalstaatsanwaltschaft Berlin hat nach Prüfung Ihres weiteren Vorbringens keine Veranlassung gefunden, die Ihnen mit Bescheid vom 7. Mai 2009 mitgeteilte Entschießung abzuändern oder aufzuheben.

Demzufolge sind mir die Akten zur Entscheidung vorgelegt worden.

Nach Prüfung der Sach- und Rechtslage sehe ich jedoch keinen Anlass, Maßnahmen im Wege der Dienstaufsicht zu ergreifen. Der Ihnen erteilte Bescheid beruht auf zutreffenden Erwägungen, denen ich beitrete. Ich weise Ihre Beschwerde daher als unbegründet zurück.

 

Hochachtungsvoll im Auftrag

 

Plüür

 

 

 

1 Zs 497/09

 

Sehr geehrter Herr Eickemeyer-Hoeveler,

 

auf Ihre als Gegenvorstellung gegen den hiesigen Bescheid vom 7. Mai 2009 zu behandelnde Eingabe vom 15. Mai 2009 in dem Ermittlungsverfahren wegen des Vorwurfs des Mordes u.a. - 93 Js 7464/08 - der Staatsanwaltschaft Berlin teile ich Ihnen mit, dass auch Ihr weiteres Vorbringen - soweit es nicht den Boden des Sachlichen verlässt - nicht geeignet ist, eine Wiederaufnahme der Ermittlungen zu rechtfertigen und damit zu einer Abänderung des Beschwerdebescheides zu führen.

 

Hochachtungsvoll Wittkowski Oberstaatsanwalt

 

witt/sü

 

 

 

1 Zs 1067/09

 

Sehr geehrter Herr Eickemeyer-Hoeveler,

 

auf Ihre als Gegenvorstellungen gegen den hiesigen Bescheid vom 7. Mai 2009 zu behan­delnde Eingaben vom 8. Mai 2009 (gerichtet an den Leiter der Zentralstelle für Korruptions­bekämpfung) und 18. Mai 2009 in dem Ermittlungsverfahren wegen des Vorwurfs des Mor­des u.a. - 1 Kap Js 602/09 - der Staatsanwaltschaft Berlin teile ich Ihnen mit, dass auch Ihr weiteres Vorbringen - soweit es nicht den Boden des Sachlichen verlässt - nicht geeignet ist, eine Wiederaufnahme der Ermittlungen zu rechtfertigen und damit zu einer Abänderung des Beschwerdebescheides zu führen.

 

Hochachtungsvoll

Sietz

Leitender Oberstaatsanwalt

 

 

Generalstaatsanwaltschaft Berlin

                

                       -Elßholzstr. 30-33-

                              D – 10 781 Berlin                         

 

Montag, 18. Mai 2009

Betr.:   1 Zs 497/09  / 93 Js 7464/08  &   1 KAP Js 602/09  und:

 

Hinweis und Belehrung zu W I D E R S P R U C H –Einstellung


Werte Justizsekretärin und Herr Wittkowski,

 

Bilder der Vergiftung durch HIV-Medikation sind nicht Beweis genug … so, so – auch nicht die eigenen Schäden, die nachweisbar sind! Jedes Jahr kommen zirka 40.000 Menschen durch falsch verordnete Medikamente und fehlerhaft Behandlungen zu Schaden oder sterben an den Folgen sogar – dies ist auch der Ärztekammer (die sogar von 80.000 ausgeht) allgemein bekannt! Ich habe glücklicherweise überlebt und werde nun von Ihnen beleidigt, diskriminiert und Sie erkennen keine strafbare Handlungen durch den Einsatzes bei den nicht ordentlich zugelassenen Kombi-Therapien – es ist erschütternd, wie kriminell sich dies System verhält! Das wäre so, als ob Sie es als rechtens empfinden, wenn sich jemand die Hand bricht oder verstaucht und dieser arme „Patient“ dann den Fuß amputiert bekommt … das kann doch nicht wirklich Ihre ernsthafte Einstellung sein! Und eben, so hat es sich bei mir verhalten – ich hatte eine Tropeninfektion [viszerale Leishmaniose donovani] und wurde mit HIV-Medikationen gegen angeblich HIV/so genanntes Aids behandelt, ohne die ursächliche Erkrankung zu berücksichtigen. Was ist denn das - Ihrer Meinung nach – ein Scherz, oder was! Ich finde es nicht lustig wie scheinbar Sie, dass ich dadurch zum „Krüppel“ therapiert wurde und auf fremde Hilfe und Pflege angewiesen bin, nur, weil eben statt die Tropeninfektion zu behandeln ich mit in sich tödlichen HIV-Medikationen behandelt wurde.

Die Behauptung eines Antikörpers eines Konsens [Ministerin Schmidt], eines geklauten Laborartefaktes [Gallo], einer Annahme, die eher richtig als falsch ist [Süssmuth], ist mehr als nur absurd. Verbrecherisch ist es, wenn behauptet wird, dass die Antikörper eines Konsens, eines geklauten Laborartefaktes, einer eher richtigen als falschen Annahme, durch einen Test bei einem Menschen nachweisbar sind und der angeblich erfolgte Antikörpernachweis als unausweichliches Todesurteil behauptet wird, dessen Vollstreckung durch die Natur allenfalls durch Medikamente hinausgezögert werden kann, die dann aber unausweichlich eigenständig tödlich sind. Und das hatte ich anschaulich dargestellt!

Wenn SIE es mal schaffen würden, sich im Spiegel selbst in die Augen zu sehen und die Frage zu beantworten, WIE SIE es denn in der Wirklich(t)keit mit „wahrhafter Wissenschaft“ halten – insbesondere, wenn Ihnen sachliche Fragen gestellt und klare Fakten genannt werden, wird entweder der Spiegel oder sie SELBST in seine Moleküle zerfallen müssen. Die  D i k t a t u r  der Virus- & Pharmaindustrie ... Verbrecher-Zusammen-Spiel! So funktioniert das heutzutage ... Behandlung ebenso wie Klage wird abgelehnt, wenn man sich nicht den Lügen beugt und stillschweigend hinnimmt!!

Die Fakten aus eigener Betroffenheit sind doch klar erkennbar: ich kam mit einer Tropeninfektion zum Arzt und wurde statt wegen dieser behandelt zu werden, kurz und bündig [der Einfachheit halber] mit HIV/angeblich Aids-Diagnose und den entsprechenden schwer giftigen HIV-Medikationen [die allesamt keine ordentliche Zulassung haben] „therapiert“ und somit dann erst HIV-krank. Das ist doch eigentlich völlig klar verständlich ausgedrückt. Auch, dass ich nach demselben Muster mich nun weiterhin <VERGIFTEN> lassen soll, weil ich ansonsten NICHT behandelt werde, wenn ich die schwerst-toxischen Kombi-Therapien ablehne!!

Das hatte dann zur Folge, dass die dubiosen HIV-Medikationen zu schwersten Vergiftungen des Immunsystems führten – ich also ERST durch die HIV-Medikation HIV-krank wurde, obwohl ich bei anderen HIV-Test-Ergebnissen negativ war, ohne meine wirkliche Erkrankung aber zu behandeln – nur, weil ich eine der 7o Erkrankungen hatte, die unter dem Sammelsurium als Aids-Definierte werden und als angeblich Aids gelten! Eben, akute virale Infektionen, Malaria, Test für Syphilis, Rheumatoide Arthritis, Hepatitis-B-Impfung, Tetanus-Impfung, Anti-Lymphozyten-Antikörper, viszerale Leishmaniose usw., und, und, und ... alles bereits mehrfach angeführt und detailliert als Fakten benannt!

Denn Aids kann und wird es NIEMALS als eine eigenständig „selbst erworbene“ Immunschwäche geben können, wenn darunter folgende Krankheiten gezählt werden wie z. B.: passive Immunisierung: Eingang der Gamma-Globuline: Disharmonie der Th1 – Th2 Immunbalance, Lepra, Tuberkulose, Mycobacterium avium, Systemische Lupus erythematodes, Nieren Ausfall, Nierenversagen, Alpha-Interferon-Therapie, Grippe, Grippe-Impfung, Herpes-Simplex, Infektionen der oberen Atemwege (Erkältung oder Grippe), und wie schon angeführt, Virusinfektion oder Exposition gegenüber viralen Impfstoffen, Malaria, Hypergammaglobulinemia [hohe Antikörper], Test für Syphilis, Rheumatoide Arthritis, Hepatitis-B-Impfung, Tetanus-Impfung, Anti-Lymphozyten-Antikörper, akute virale Infektionen, Virusinfektionen, bösartige Neubildungen [Krebs] von Tumoren, alkoholische Lebererkrankung, Hepatitis, Zirrhose, Lymphome, Stevens-Johnson-syndrome, Epstein-Barr-Virus, viszerale Leishmaniose usw., und, und, und ... also absolut offensichtlich eine durch den Arzt verursachte Erkrankung [iatrogen] wegen <Nicht-Behandlung> und/oder verantwortungsloser DIA-gnose-Erstellung.

Jemand der mir nun mitteilt, das solche und die von mir aufgezählten und sichtbaren schweren körperlichen Schäden KEIN Straftatbestand beinhalten, derjenige ist hochgradig kriminell, pervers und gefährlich, so dass diese Behauptung dazu führen sollte, diesen kriminellen Geist auf Lebzeiten wegzusperren und die Gesellschaft vor diesen Typen zu schützen!

Ihr Rechtempfinden ist unter aller Menschenwürde und was ist nun mit den Grundsätzen des Grundgesetzes – aber gut, Sie haben selbst eingestanden, dass Ihre geistige Minderbemittlung als wahrscheinlicher Analphabet und Legastheniker den Inhalt meines Schreibens und Klageanliegens nicht verstehen lassen:

 

1.      Verpflichtung des Schutzes des Rechts auf Leben und körperliche Unversehrtheit (GG Art. 2 Abs. 2, erster Satz), nach bestem Wissen, der Wahrhaftigkeit verpflichtet gehandelt werden sollte … selbst das muss Ihnen wohl scheinbar noch einmal gesagt werden!

 

Ich habe Sie richtig verstanden – mit Ihrer Äußerung: „Be­schwerdevorbringen ist - soweit es überhaupt verständlich ist - nicht geeignet, eine andere Entschließung zu rechtfertigen“. Sie gestehen demzufolge [laut eigener Darstellung] selber ein, dass Sie geistig so minderbemittelt sind, so dass Sie nicht verstehen, nicht wahrnehmen und auch nicht die klar benannten Fakten lesen können .. das tut mir leid und Sie haben mein aufrichtiges Bedauern, wie Sie unter solcherlei Handicaps solch einen eigentlich verantwortungsvollen „Beruf“ ausüben können/müssen!

 

Es geht hier aber auch um meine eigene Gesundheit – vorrangig und ausschließlich und um eine verantwortungsvolle Therapie die nicht rundum volksschädigend durch die einzig akzeptierte Mehrheitsakzeptanz zum MUSS einer toxisch iatrogenen Medikation, zum Gewinn der Pharmaindustrie und nicht zum Nutzen meiner Gesundheit dienend, mir oktroyiert werden soll. Dabei ist mir die eigentliche Virusfrage und des Artefakts eines so genannten Viruses dbzgl. relativ egal, wenn dadurch eine ordentliche Veranlassung einer verantwortungsvollen Selbstentscheidung zur Behandlung erfolgen würde und ich nicht gezwungen werden würde, eine Behandlung NUR dann zu erhalten, wenn ich die toxische HIV-Kombitherapie einnehme und akzeptieren soll – nein, das ist nicht in der Relation zu den Schäden und Kosten.

 

Und Gleiches widerfuhr mir mit meinem Augenlicht [links]  – ebenfalls durch Falschdiagnose und anschließende falsche Behandlung wurde ich mein Augenlicht  los. Um dies hier jedoch auch noch auszuführen, wo bereits die verständliche o. gen. Behandlung nicht nachvollziehbar und von Staatsanwalt und Ihnen nicht verstanden werden will oder kann, möchte ich mir weitere Ausführungen ersparen … denn wie selbst von Wittkowski zugegeben, versteht er sowie nicht, da er das gelesen gar nicht begreifen kann, bzw. nicht lesen kann! Sehr peinlich aber wie selbst eingestanden doch scheinbar wahr, dies Armutszeugnis unserer Generalstaatsanwaltschaft!

 

Den Gerichtsalltag in der BRD [BRdvD] kennen doch mittlerweile unzählige Bürgerrechtler. Insoweit geht es doch nur noch um die Beweislage für die Strafverfolgung gegen alle bundesrepublikanischen Rechtsbeuger und Strafvereitler in einem erst noch zu schaffenden tatsächlichen deutschen Rechtstaat. Recht und Grundgesetz passen nicht zusammen, weil mangels gesetzlicher ordentlicher Richter noch keine einzige Entscheidung von BRD-Gerichten in der ersten Instanz rechtskraftfähig beendet werden konnte:

Ein Schein- oder Nichturteil mangels Mitwirkung gesetzlicher Richter ist übrigens völlig unbeachtlich und wirkungslos, bindet das Gericht nicht, beendet die Instanz nicht, wird weder formell noch materiell rechtskräftig, ist keine Grundlage für eine Zwangsvollstreckung, vgl. Luke ZZP 108, 439; Schwab/Gottwald § 62 Rz. 17ff.; OLG Frankfurt, Entscheid vom 7. Juni 1995 zu 23 U 25/95; 2/10 O 275/94 LG Frankfurt; BverfG NJW 1994, 36ff.; Palandt/Thomas, § 826 BGB, Rz. 48; BGH–Urteil v. 21.6.1951 zu III RZ 210/50, NJW 1951, S. 759; OLG Düsseldorf vom 21.4.1987, NJW 1987, S. 2591; BGH NJW–RR 1993, 1013; NJW 1998, 818, NJW 2005, 2991ff., 2994.

Mit dieser Schlüsselaussage ist die Sachlage klar. Es geht nur noch um die Beweissicherung. Und dazu gehört mehr als ein verbaler Schlagabtausch ohne Niederschlag im Protokoll! Und man muss sich leider auf das absichtlich geschaffene Recht-S-chaos in der [BRD] BRdvD und deren Scheingerichtsbarkeit einlassen, die aber auch dann nicht rechtskräftig werden kann. Sie haben eben noch die Waffen, mit denen sie ihre Vollstreckungen und Verhaftungen augenblicklich noch durchsetzen können, bis genügend Aufgewachte und Geschädigte Genugtuung fordern werden.

Gegen alle üblen Machenschaften der Verfahrensleitung muss nach § 311 stopp in Verbindung mit § 304 ff. stopp sofortige Beschwerde – ohne Rechtsanwalt möglich – innerhalb einer Woche eingelegt werden, die Frist beginnt mit der Bekanntmachung einer Verfahrensanordnung oder Entscheidung.

 

Gegen jedes Ordnungsmittel und Zwang ist nach § 181 GVG Beschwerde sofort innerhalb einer Woche beim zuständigen OLG – ohne Rechtsanwalt möglich – einzulegen! Grundsätzlich gilt natürlich auch die ZPO für Strafprozesse, weil sich Rechtsnormen nicht widersprechen dürfen! Man sagt aber zur Abwehr der furchtbar verantwortungslosen BRD-Juristen dann besser immer, dass man sein Recht auch entsprechend ZPO beansprucht, soweit es zur Rechtsauslegung herangezogen werden darf und muss! Nun gut, das ist die andere Perspektive.

 

Ich werde jedenfalls mich nun an das Verfassungsgericht sowie die Völkergerichtskammer in Den Haag sowie die EU-Kommission wenden – denn ich werde medizynisch iatrogene Behandlungsfehler nicht einfach hinnehmen und akzeptieren. Schließlich bin ich schwer geschädigt, weil ich gegen etwas völlig anderes behandelt wurde als ich wirklich hatte … wie gesagt: ich kam mit einer Tropeninfektion zum Arzt und wurde statt wegen dieser behandelt zu werden, kurz und bündig [der Einfachheit halber] mit HIV/angeblich Aids-Diagnose und den entsprechenden schwer giftigen HIV-Medikationen [die allesamt keine ordentliche Zulassung haben] „therapiert“ und somit dann erst HIV/angeblich Aids-krank. Nein, so geht das wirklich nicht – auf diese Weise hat eine solch schwerschädige Therapie keinerlei Berechtigung – und Fehler müssen eben geahndet werdet. Auch wenn diese von Ärzten und Richtern begangen werden – die haben keinerlei Sonderstatus, auch wenn Sie mir dies einreden wollen!

 

Weitere Informationen zu dem o. gen. Vorgang können unter: www.postHIV.org  / www.positiv-hiv-aids.de / www.posithiv.info / www.virus-matrix.de  / www.life-8-berlin.de eingesehen werden!

Der gesamte Schriftverkehr aus den dem letzten Jahr ist im Netz unter:

 

http://www.life-8-berlin.de/zwangsuntersuchungen_klagen.htm offenkundig

 

Mit hochwürdiger Verachtung

 

Ralf Eickemeyer-Hoeveler

 

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Generalstaatsanwaltschaft Berlin

 

 

Gesch.-Z.: 1 Zs 1067/09

 

Sehr geehrter Herr Eickemeyer-Hoeveler,

auf Ihre Beschwerde vom 8. April 2009 gegen den Bescheid der Staatsanwaltschaft Berl

in vom 27. März 2009 in dem Ermittlungsverfahren wegen des Vorwurfs des Mordes

u.a. - 1 Kap Js 602/09 - teile ich Ihnen mit:

 

Nach Prüfung des Sachverhalts im Dienstaufsichtswege sehe ich keinen Anlass, entgegen dem angefochtenen Bescheid anzuordnen, dass Ermittlungen angestellt werden. Die Staatsanwaltschaft Berlin hat das Verfahren aus

zutreffenden Gründen eingestellt. Ihr Be­schwerdevorbringen ist - soweit es überhaupt verständlich ist -

nicht geeignet, eine andere Entschließung zu rechtfertigen.

 

Ich weise Ihre Beschwerde daher zurück.

Hochachtungsvoll

Wittkowski Oberstaatsanwalt

Beglaubigt

Justizamtsinspektor

 

 

 Strafsenat des Kammergerichts

               

                       -Elßholzstr. 30-33-

                              D – 10 781 Berlin                         

   Freitag, 15. Mai 2009              

Betr.:   1 Zs 497/09  / 93 Js 7464/08  &   1 KAP Js 602/09  und:

 

Mitteilung & Belehrung zu W I D E R S P R U C H


Werte Damen & Herren,

 

Belehrung!

 

Jeder Beamte muss nach Vorschrift des Beamtenrechts seine dienstlichen Handlungen auf ihre Rechtmäßigkeit hin überprüfen. Eine Remonstration ist eine Einwendung, die ein Beamter gegen eine Weisung zu erheben hat, wenn gegen die Rechtmäßigkeit dieser Anordnung Bedenken bestehen. (§ 38 BRRG) (Beamtenrechtsrahmengesetz)

 

Ansonsten besteht z. B. begründeter Tatverdacht der:

 

1. Rechtsbeugung (§ 339 StGB)

2. Umdeutung von Unrecht zu Recht (§ 138 ZPO)

3. Nötigung im Amt (§ 240 StGB)

4. Täuschung im Rechtsverkehr (§ 123, 124, 125, 126 u. 134 sowie 138 BGB)

5. Betrug im Rechtsverkehr (§ 267 StGB)

6. Bedrohung und Amtsanmaßung (§ 132 StGB u. § 241 StGB)

 

Jeder Beschäftigte im öffentlichen Dienst, der auch nur einen Fall von juristischer Willkür oder Rechtsbeugung zur Kenntnis nimmt und nicht zur Bewahrung der grundgesetzmäßigen Ordnung alles Notwendige unternimmt, ist auch bei bloßem Wegsehen oder billigender Duldung Mittäter nach § 25 StGB.

 

Nach StGB § 138 ist der öffentlich Bedienstete, aber auch jeder andere Bürger u. a. in Fällen des Hochverrates, Völkermordes, Verbrechen gegen die persönliche Freiheit, schweren Raubes und Erpressung bei Nichtanzeigen mit Strafe bedroht. Hochverrat ist bekanntlich schon jede Rechtsbeugung und Strafvereitelung. (§ 25 StGB)

 

Gegen alle üblen Machenschaften der Verfahrensleitung muss nach § 311 StPO in Verbindung mit § 304 ff. StPO sofortige Beschwerde - ohne Rechtsanwalt möglich - innerhalb einer Woche eingelegt werden, die Frist beginnt mit der Bekanntmachung einer Verfahrensanordnung oder Entscheidung.

Gegen jedes Ordnungsmittel und Zwang ist nach § 181 GVG Beschwerde sofort innerhalb einer Woche beim zuständigen OLG - ohne Rechtsanwalt möglich - einzulegen

Das gilt auch für Prozessbeobachter!

§ 244 StPO  (Beweisaufnahme)

 

Meyer-Goßner, Rn. 11:        Die Amtsaufklärungspflicht begründet für die Prozessbeteiligten einen unverzichtbaren Anspruch darauf, dass die Beweisaufnahme auf alle Tatsachen und alle erlaubten Beweismittel erstreckt wird, die für die Entscheidung von Bedeutung sind. In rechtlich unanfechtbarer Weise gewonnene Beweismittel müssen in das Verfahren eingeführt werden, wenn sie zur Sachaufklärung beitragen können (Schleswig NJW 80, 352).

 

 

Meyer-Goßner, Rn. 12:        Die Aufklärungspflicht reicht so weit, wie die dem Gericht oder wenigstens dem Vorsitzenden aus den Akten, durch die Anträge oder Anregungen oder sonst durch den Verfahrensablauf bekannt gewordenen Tatsachen zum Gebrauch von Beweismitteln drängen oder ihm nahe legen.

 

 

Meyer-Goßner, Rn. 29:        Das Gericht muss den Antrag entgegennehmen und prozessgemäß entscheiden.

 

§ 138 ZPO (Erklärung über Tatsachen, Wahrheitspflicht) usw., und, und, und …..

 

 

Der Gebrauch dieser Rechtsmittel kann durchaus einschlagen, wie wir inzwischen sehen. Oder aber auch die befassten OLG-Juristen sind direkt einer (weiteren) Rechtsbeugung mit Beweisakten überführt.  

 

I.                  Grundrechte Artikel 1

 
 [Menschenwürde; Grundrechtsbindung der staatlichen Gewalt]


Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt ….

 

Grundgesetz Artikel 20, Absatz 4:


„Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.“

 

Aber auch vom Grundgesetz scheint man bei der Staatsanwaltschaft und in Ihrem Hause nicht viel zu kennen! Somit wird dies insgesamt auch für Sie noch ein Nachspiel haben!

 

   RA i. A. dr. Rey Eight

Ralf Eickemeyer-Hoeveler

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KAMMERGERICHT

Beschluss

Geschäftsnummer:

1 Zs 497/09 - 3 Ws 266/09  -  93 Je 7464/08

 

In der Ermittlungssache gegen

                  Dr. Pfäffin u.a.

wegen des Vorwurfs der Körperverletzung u.a.

hat der 3. Strafsenat des Kammergerichts in Berlin

am 12. Mai 2009 beschlossen:

Der Antrag des Herrn Ralf Eickemeyer-Hoeveler, 10829 Berlin, Katzlerstraße 14, auf gerichtliche Entscheidung gegen den Bescheid der Generalstaatsanwaltschaft Berlin vom 21. April 2009 wird als unzulässig verworfen, weil die Antragsschrift entgegen der zwingenden Formvor­schrift des § 172 Abs. 3 Satz 2 Halbsatz 1 StPO nicht von einem Rechtsanwalt, sondern von dem Antragsteller selbst unterzeichnet ist.

 

Schuchter

 

Eickemeyer-Hoeveler, Xxxxstraße 14 / 10 XXX Berlin  eMail: aton@gmx.de Tel: +49(0) 30 96080499

 

Generalstaatsanwaltschaft Berlin

                

                       -Elßholzstr. 30-33-

                              D – 10 781 Berlin                         

Freitag, 01. Mai 2009            

Betr.:   1 Zs 497/09  / 93 Js 7464/08  &   1 KAP Js 602/09  und:

 

W I D E R S P R U C H zu Einstellung


Werte Justizsekretärin und Herr Wittkowski,

 

habe ich Ihr Schreiben richtig verstanden:

Generalstaatsanwalt Wittkowski Berlin hebt Grund- & Strafgesetze der Deutschen Gesetzgebung auf … generell eingestellt!

 

Das ist doch glatt für eine Pressemitteilung zu nutzen – denn wer glauben Sie WER Sie sind! Der liebe „Gott“ oder ein „dummer Bürger der an diesen Gott GLAUBT“ - dann wird dieser Sie auch strafen für Ihre Vergehen und Menschenverachtung mit "Verbrechen" … da ja Ihre Einstellung zu meinen Beweisen und ausführlichen Tatsachen bei schwerer und gefährlicher Körperverletzung laut Ihres internen und persönlichen Schreiben vom 21.04.09 unter Gesch.-Nr.: 1 Zs 497/09 KEINEN Strafbestand ergeben und Sie so unglaublich abgebrüht und kriminell zu sein scheinen um zu Behaupten, dass diese „völkermörderische medizynische Hinrichtung“ legal ist und vom Betroffenen akzeptiert werden soll, plädiere ich dies auch dem Bürger umgehend mitzuteilen:

 

                    Bilder der Vergiftung durch HIV-Medikation sind nicht Beweis genug um bei den strafbaren Handlungen des Einsatzes bei den nicht ordentlich zugelassenen Kombi-Therapien einzuschreiten – mir wurden ähnliche Medikationen 5 Jahre oktroyiert! Beweise habe ich ausreichend in meinen Schreiben (siehe langjährige Klagen an die Staatsanwaltschaft) geliefert:

      

Jemand der mir nun mitteilt, das solche und die von mir aufgezählten und sichtbaren schweren körperlichen Schäden KEINEN Straftatbestand beinhalten, derjenige ist hochgradig kriminell, pervers und für die Gesellschaft mehr als gemeingefährlich, so dass diese Behauptung dazu führen sollte, diesen kriminellen Geist auf der Stelle für Lebzeiten wegzusperren und die Gesellschaft vor diesen Typen zu schützen! Glücklicherweise ist meine „Hinrichtung“ durch die Verabreichung von HIV-Kombi-Therapie nicht ganz so drastisch und dramatisch gewesen wie auf den o. gen. Bildern zu erkennen – abgesehen von dem totalen Lungenausfall (sie arbeit nur noch auf 8 % und der Magersucht - Wastingsyndrom), wodurch ich kaum noch in der Lage bin aus dem Haus zu gehen und auf Pflege angewiesen bin – die absolut NICHT nötig gewesen wäre, wenn mich das AZT der 3-er Kombi-Therapie nicht schwerstens geschädigt hätte:

                                        

 Totenkopf der Medikation / nach kurzer Einnahme der HIV-Kombi-Therapie / bei längerer Einnahme gibt es völlige Pflegebedürgtigkeit, Rollstuhl & Tod ….

Meine schweren gesundheitlichen Schäden waren umgehend der komplette Zahnausfall, sowie Nagelbettverstümmelung, Finger-, Fußnagelverlust und einäugige Blindheit, sowie Bewegungsverlust und ständige Bettlägerigkeit mit künstlicher Ernährung – die oben aufgeführten Schäden, wie schwerstes Asthma (Lunge funktioniert durch die verordneten HIV-Kombi-Therapie NUR noch auf 8 Prozent), Anämie, Wastingsyndrom, Neuropathitis, Hypersensitivitätsreaktion oder Polyneuropathie und Nephrotoxität, gastrointestinale Beschwerden, Leberwerterhöhung, akute Pankreatitiden usw., sind Folgeschäden an und mit denen ich bis zum heutigen Tage ich schwerste geschädigt und eingeschränkt leben muss, obwohl ich dies doch immerhin mit einer 5-jährigen „Therapie“ überhaupt zufrieden sein kann, dass ich das überlebt habe!!  Aber, die Tötung durch Kombi-HIV-3-er-Therapie war wohl scheinbar Vorsatz, wenn dies durch die Generalstaatsanwaltschaft gedeckt wird.

Ihr Rechtempfinden ist unter aller Menschenwürde und zeigt mir auf mehrfache Weise, dass Sie sich Ihren Titel bzw. Berufsstand scheinbar auch nur gekauft haben können, denn ansonsten wüssten Sie wenigstens die Grundsätze des Grundgesetzes – als angeblicher Generalstaatsanwalt. Aber selbst die sind Ihnen fremd –

 

1. Verpflichtung des Schutzes des Rechts auf Leben und körperliche Unversehrtheit (GG Art. 2 Abs. 2, erster Satz), nach bestem Wissen, der Wahrhaftigkeit verpflichtet gehandelt werden sollte … selbst das muss Ihnen wohl scheinbar noch einmal gesagt werden!

 

2. des weiteren würde mich interessieren, ob § 15 Gerichtsverfassungsgesetz aufgehoben worden ist. Dabei muss ich konstatieren, dass die Unterschrift unter dem Schreiben nicht in Ihrer Verantwortung liegt (siehe § 153) und somit offensichtlich für <Völkermordverbrechen> von Ihnen persönlich keine Verantwortung gezeichnet wird. Das nenne ich heimtückische Verantwortungslosigkeit zu Lasten eine einfachen Justizangestellten … auch darauf sollten Sie wohl gelegentlich hingewiesen werden.

 

Körperverletzungs-, Betrugs und Strafparagraphen dazu hatte ich  übersandt, damit Sie  sehen können auf welchem Juristischen Gebiet sie sich bewegen – denn das muss Ihnen  im Laufe der Gewohnheit ja doch an Übersicht abhanden gekommen sein.  330a StGB , erwähnt schwere Gefährdung durch Gifte  § 223 / schwere Körperverletzung, ect, ect. ….

 

§ 153

 

(1) Bei jedem Gericht und jeder Staatsanwaltschaft wird eine Geschäftsstelle eingerichtet, die mit der erforderlichen Zahl von Urkundsbeamten besetzt wird.

 

(2) Mit den Aufgaben eines Urkundsbeamten der Geschäftsstelle kann betraut werden, wer einen Vorbereitungsdienst von zwei Jahren abgeleistet und die Prüfung für den mittleren Justizdienst oder für den mittleren Dienst bei der Arbeitsgerichtsbarkeit bestanden hat. Sechs Monate des Vorbereitungsdienstes sollen auf einen Fachlehrgang entfallen.

 

§ 336 StGB

Unterlassen der Diensthandlung

Der Vorgang einer Diensthandlung oder einer richterlichen Handlung im

Sinne der §§ 331 bis 335 steht das Unterlassen der Handlung gleich.

 

Ferner besagt es mir persönlich, dass ich nur den Totschläger, die Kugel einer Schusswaffe oder desgleichen mit pharmazeutischen Präparaten umwickeln bzw. präparieren muss und jeder Mensch nach Ihrer Definierung der gesetzlichen Grundlage dann ein Recht darauf hätte, einem anderen das Augenlicht und die Zähne rauszukloppen, sowie weitere Organe zu zerschießen, zerkloppen und schwer zu verletzen, wenn dies mit ZYNISCHER - also medzinischer Absicht und Vorsatz geschieht .. denn wenn diese Schäden durch die SchulmeZYNIKER rechtens sind, dann stehen diese Rechte doch theoretisch auch einem jeden einzelnen Bürger zu!

 

Aber Ihnen kann man wohl kein hohes Maß an Sorgfaltpflichterfüllung abverlangen – das wäre ganz offensichtlich zu viel verlangt! Menschen ohne Gewissen und Rechtempfinden sind hierzulande ja auch gar nicht so selten, wenn man sich den Machenschaften der Industrie untergeordnet und wohl auch von dieser den Judaslohn erhalt wird …

 

Staatsanwälte und Richter sind dazu von Gesetz wegen und aufgrund ihres Amtseides generell verpflichtet – ohne Ausnahme (theoretisch) ermittlungstätig zu werden, wenn ersichtlich strafbare Handlungen vorliegen!  Nicht so bei der deutschen Staatsanwaltschaft – wird mir nun von Ihnen bestätigt. Fein …

 

Dies sind offensichtliche Verbrechen und die Medikamente die dies zulassen und ermöglichen sind eben NICHT ordnungsgemäß nach dem AMG zugelassen – das ist KEINE Verschwörung von mir, sondern jahrelange Recherche und wenn ich dann der Staatsanwaltschaft entsprechendes Material und Beweise liefere, dann können diese NICHT einfach lapidar nach den §§ 152 und 170 jeweils Abs. II bzw. anderen Unsachlichkeiten unter den Tisch gekärt werden! Ein Konträres Verhalten verlinkt sich unweigerlich mit dem StGB-§ 258, wie angeführt und zu Recht festgestellt (praktisch) – wird aber alles eingestellt, trotz Beweise oder gar nicht erst bearbeitet, dann ist auch dies ein strafbares Verhalten Ihrerseits. Ganz offensichtlich ein schweres Verbrechen der Staatsanwaltschaft, wenn ausreichend Beweise vorliegen und auch im öffentlichen Interesse gehandelt werden müsste – und nichts geschieht.

 

Es geht hier auch um meine eigene Gesundheit – vorrangig und ausschließlich und um eine verantwortungsvolle Therapie die nicht rundum volksschädigend durch die einzig akzeptierte Mehrheitsakzeptanz zum MUSS einer toxisch iatrogenen Medikation, zum Gewinn der Pharmaindustrie und nicht zum Nutzen meiner Gesundheit dienend, mir oktroyiert werden soll. Dabei ist mir die eigentliche Virusfrage und des Artefakts eines so genannten Viruses dbzgl. relativ egal, wenn dadurch eine ordentliche Behandlung erfolgen würde und ich nicht gezwungen werden kann um eine Behandlung NUR dann zu erhalten, wenn ich die toxische HIV-Kombitherapie einnehme und akzeptieren soll – nein, das ist nicht in der Relation zu den Schäden und Kosten.

 

Weitere Informationen zu dem o. gen. Vorgang können unter: www.postHIV.org  / www.positiv-hiv-aids.de / www.posithiv.info / www.virus-matrix.de  / www.life-8-berlin.de eingesehen werden!

Der gesamte Schriftverkehr aus den dem letzten Jahr ist im Netz unter:

http://www.life-8-berlin.de/zwangsuntersuchungen_klagen.htm offenkundig

 

Ich bin auch gern bereit, Ihnen für eine neutrale Beurteilung entsprechendes „Material“ persönlich vorzulegen – oder Sie mit den gesetzlichen Grundlagen aufklärend zu informieren.

 

 

   Mit freundlicher  ...

Ralf Eickemeyer-Hoeveler

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Generalstaatsanwaltschaft Berlin

 

1 Zs 497/09

 

Sehr geehrter Herr Eickemeyer-Hoeveler,

 

auf Ihre Beschwerden vom 8. Dezember 2008, 8. Februar und 17. April 2009 gegen den Bescheid der Staatsanwaltschaft Berlin vom 20. März 2009 und die Sachbehandlung der Staats­anwaltschaft Berlin in dem Ermittlungsverfahren gegen Dr. PFäffin u.a. wegen des Vorwurfs der Körperverletzung u.a. - 93 Js 7464/08 - teile ich Ihnen mit:

Nach Prüfung des Sachverhalts sehe ich keinen Anlass, entgegen dem angefochtenen Be­scheid anzuordnen, dass Ermittlungen angestellt werden. Die Staatsanwaltschaft Berlin hat das Verfahren aus zutreffenden Gründen eingestellt. Ihr Beschwerdevorbringen ist - soweit es sich nicht in beleidigenden und sachfremden bzw. nicht nachvollziehbaren Äußerungen er­geht- nicht geeignet, eine andere Entschließung zu rechtfertigen.

 

Hinsichtlich Ihrer mit den Beschwerden vom 8. Dezember 2008 und 8. Februar 2009 vorge­tragenen Beanstandungen, auf Ihre Strafanzeige sei nicht schnell genug durch die Staatsan­waltschaft reagiert worden, merke ich an, dass es bereits angesichts der Vielzahl der täglich bei der Staatsanwaltschaft Berlin eingehenden Strafanzeigen unmöglich ist, alle umgehend zu bescheiden bzw. zu bearbeiten. Eilbedürftige Anzeigen müssen vorrangig bearbeitet werden, zu diesen war Ihre Anzeige unter keinem Gesichtspunkt zu zählen. Dass die Sachbearbeitung eines Ermittlungsverfahrens im pflichtgemäßen Ermessen der Staatsanwaltschaft steht und diese sich nicht vom Anzeigenerstatter vorschreiben lassen muss, wie schnell sie seine Anzei­ge bescheidet, versteht sich von selbst.

 

Ich weise Ihre Beschwerde daher zurück.

Rechtsmittelbelehrung

Gegen diesen Bescheid können Sie binnen einem Monat nach der Bekanntmachung gerichtli­che Entscheidung beantragen. Der Antrag auf gerichtliche Entscheidung muss die Tatsachen, die die Erhebung der öffentlichen Klage begründen sollen, und die Beweismittel angeben. Er muss von einem Rechtsanwalt unterzeichnet sein; für die Prozesskostenhilfe gelten dieselben Vorschriften wie in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten. Der Antrag ist bei dem Strafsenat des Kammergerichts in 10781 Berlin, Elßholzstraße 30 - 33, einzureichen.

 

Hochachtungsvoll

Wittkowski Oberstaatsanwalt

Beglaubigte Justizhaüptsekretärin

wircisa

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Eigenes Statement mit ausführlichen Klagen wurde von mir, Ralf Eickemeyer-Hoeveler - als betroffener Vergifteter durch Falschdiagnose und systematische Vergiftung der anschließend folgenden iatrogenen HIV-Therapie mit Kombimedikationsfolgen ist oben veröffentlicht!

Weitere Sammelklagen aus 2008 und 2009 hier ....... ........... meine persönliche Beweisaufnahme zum Völkermord durch HIV-Diagnose

 

Gerichtstermin wegen angeblicher Beleidigung wegen Völkermordbenennung bei Virus-Disput zwischen Robert-Koch-Institut und Dr. Stefan Lanka - Termin am 24.03.2009 bei Staatsanwaltschaft Berlin-Moabit Tiergarten.

 

 

  Hauptseite ... ..... / www.life-8-berlin.de

 

Recht-S-staatlichkeit siehe ... .....

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