Karl Krafeld, Xxxxxstr. 17, 44 XXX Dortmund
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Frau
Brigitte Lösch, MdL
Konrad Adenauer
Str. 12
70173 Stuttgart
Dortmund,
11.6.2008
Bezug:
Ihr Schreiben vom 13.5.2008 an Dr. Lanka
zur Neuerscheinung
Karl Krafeld und Stefan Lanka „AIDS ist das Verbrechen“
(klein-klein-verlag).
-
Zu „HIV ist ein
geklauter Laborartefakt“ (S. 99ff)
-
Zugrunde liegendes
Beweisdokument:
Bundestagsdrucksache 12/8591 (Bluterskandal)
S. 59, 61, 63 u.
312 (Anlage)
Annahme Ihres im letzen Satz genannten Angebotes
„weitere Fragen“ an Ihr Büro zu stellen:
Frage:
Welche staatliche
deutsche Stelle ist zuständig, wahrheitsgemäß die Frage nach der
Veröffentlichung eines Fotos des isolierten „HIV“ zu beantworten?
Sehr geehrte Frau Brigitte
Lösch,
Herr Dr. Lanka bat mich,
Ihnen Fakten zu benennen, da ich Autor des Kapitels „Der geklaute Laborartefakt
„HIV““ in unserem Buch, Karl Krafeld und Stefan Lanka, „AIDS ist das
Verbrechen“, bin.
Sie stellen mit Datum
vom 30.5.2008 die Tatsachenbehauptung auf:
„Der
HI-Virus ist keinesfalls ein „geklauter Laborartefakt“.“
Kennen Sie nicht
den parlamentarischen Untersuchungsausschussbericht des Deutschen Bundestages
zum Bluterskandal.
Leugnen Sie, dass
in diesem parlamentarischen Bericht das Wissen am 21.10.1994, sowohl der Bundesregierung als
auch des Deutschen Bundestages zu „HIV“, auf Dauer hin nicht mehr zu leugnen,
dokumentiert ist.
(Mag sein, dass ich
zu den Ausnahmen gehöre, die derartigen parlamentarischen Dokumente auch tatsächlich
– mit Verstand – lesen.)
Ich füge Ihnen
(leider schlechte) Kopien aus dem parlamentarischen Untersuchungsausschussbericht
zum Bluterskandal bei. Die maßgeblichen Stellen habe ich markiert.
Dass Gallo dem
Montagnier nur das, was Montagnier nachgewiesen hat geklaut hat, ist
unstrittig.
Dass Gallo das, was
er dem Montagnier geklaut hat, vorher im Sept. 1983, in Cold Spring Harbour,
als „Laborartefakt“ genannt hat, belegt der parlamentarische Untersuchungsausschussbericht.
Also nochmals ganz
langsam:
Nicht Dr. Lanka
oder ich haben als erste „HIV“ als Laborartefakt behauptet.
Ausweislich des
parlamentarischen Untersuchungsausschussberichtes vom 21.10.1994, bezeichnet
Dr. Gallo, der am 23.4.1984 durch die US-Regierung als Entdecker eines Virus im
Zusammenhang mit AIDS der Weltöffentlichkeit vorgestellt worden ist, zuvor, im
Sept. 1983 in Cold Spring Harbour, das was Montagnier vorgelegt hat und Gallo
später geklaut hat, als „Laborartefakt“.
Ausweislich des
parlamentarischen Untersuchungsausschussberichtes zum Bluterskandal hat Gallo
dem Montagnier nur das geklaut, was Montagnier zuvor publiziert hat. (Dass
Gallo lediglich zu der ihm von Montagnier zugesandten Substanz etwas
Hydrocortisol zugeschüttet hat, ändert an der Grundtatsache nichts).
Ich habe in dem
Buch lediglich das Wissen des Dr. Gallo, der Bundesregierung und des Deutschen
Bundestages, Stand 21.10.1994, referiert.
Wie durch Diebstahl aus einen Laborartefakt ein
Todesvirus werden konnte, hat bis heute weder die Medizinwissenschaft, noch die
Biologie, noch die Politologie, noch die Psychologie, noch die Kriminologie
nachgewiesen.
Gegen Gallo (der
als HIV-Entdecker gefeiert wird) und gegen den Deutschen Bundestag gewendet,
behaupten Sie mit Datum vom 13.5.2008:
„Der HI-Virus ist
keinesfalls ein „geklauter Laborartefakt“.“
Ich füge Ihnen eine
Kopie des Kapitels „Der geklaute Laborartefakt „HIV“ bei.
Ich weiß nicht,
warum Sie uns, Dr. Lanka und mir einen derartig leichtfertigen Umgang mit AIDS
unterstellen. (Muss ich hier das vermuten, was die Psychologie „Projektion“
nennt?)
Auf dem Hintergrund
von statistisch ca. 2 Millionen sog. AIDS-Toten in Afrika, unterstellen Sie mir
einen fahrlässigen Umgang mit AIDS, den Sie verurteilen. (Ihr Schreiben vierter
Abs., ab dritte Zeile.) Schon ein leichtfertiger und fahrlässiger Umgang mit
der tatsächlichen globalen Herausforderung des globalen Phänomen „AIDS“ muss
als Ausdruck eines menschenverachtenden Zynismus gewertet und geächtet und
verurteilt werden.
Zufolge Ihrer
Behauptung ist meine Handlung, dass ich einen
parlamentarischen Bericht mit Verstand gelesen habe, und dieses in einem Buch
darstelle und komprimiert benenne, als absolut fahrlässig zu verurteilen.
Es drängt sich die
Frage auf, welches Verhältnis Sie zur parlamentarischen Demokratie haben, wenn
Sie verurteilen, dass parlamentarisch Berichte mit Verstand gelesen werden. Darf – zufolge Ihrer Meinung – ein
Parlament in Deutschland nicht ernst genommen werden?
Sie stellen als Tatsachenbehauptung
auf (erster Absatz, ab zweiten Satz):
„Das
Robert-Koch-Institut in Berlin, der Direktor des AIDS-Centers an der
McGill-Universität in Montreal, die Word Health Organisation (WHO), das Paul
Ehrlich-Institut oder das Deutsche Krebsforschungsinstitut in Heidelberg
liefern Ihnen gerne Beweise und Aufnahmen über die Existenz des Virus.“
Sie haben das Buch tatsächlich
nicht gelesen und insbesondere die staatlichen
Dokumente nicht wahrgenommen.
Meine Anfrage an
die BZgA vom 14.2.1995 nach der Veröffentlichung des Fotos des isolierten „HIV“
ist in dem Buch auf S. 291f dokumentiert.
Nach über neun
Jahren hartnäckiger staatlicher Lügengeschichte, die ich nicht duldete, gestand
mit Datum vom 5.1.2004 Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt das allgemein
verschwiegene staatliche Wissen ein, dass das „HIV“ aufgrund eines
internationalen Konsens, als wissenschaftlich nachgewiesen GILT, demnach niemals empirisch-wissenschaftlich nachgewiesen
worden ist.
Leugnen Sie auch die Existenz dieses Dokumentes der Bundesgesundheitsministerin
Ulla Schmidt vom 5.1.2004 (Buch S. 300f)?
Bekanntlich ist ein
Konsens nicht fotografierbar und bekanntlich kann man an einem Konsens keine Testeichungen
vornehmen.
Tatsächlich
behauptet auch niemand gültige (valide) Tests. Es werden ausschließlich
reliabele (zuverlässige) Tests behauptet, also Tests behauptet, von denen nicht
gesagt werden kann, was sie aussagen.
Auf S. 293f und S.
302 sind in dem Buch die staatlichen Dokumente der verlogenen Konsensfotografen
Prof. Kurth und Dr. Marcus (RKI) zugänglich gemacht worden.
Auf diese dreiste staatliche
Verlogenheit wird auf der Grundlage dieser staatlichen Dokumente und Vorgänge
in dem Buch eingegangen.
Sie bekommen von
Dr. Lanka einen Hinweis auf das Erscheinen dieses Buches in dem die dreiste
Verlogenheit des RKI (Dr. Marcus, 9.3.1995, Prof. Kurth 16.3.1999) auf dem
Hintergrund des Schreiben der Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt vom
5.1.2004 (HIV gilt aufgrund eines Konsens als nachgewiesen (ein Konsens ist
nicht fotografierbar)) durch staatliche Dokumente belegt ist und behaupten,
dass das RKI „Ihnen gerne Beweise und Aufnahmen über die Existenz des Virus“
liefern wird.
Ja, wo leben Sie denn als Grüne????
Das Buch dokumentiert, dass ich vor über 10 Jahren
begonnen habe, indem ich das Regierungsangebot „Wenn Sie Fragen zu AIDS
haben….“ angenommen habe, nach diesen Beweisen und insbesondere nach dem Foto
des isolierten „HIV“ zu fragen.
Nach über 10 Jahren dreister staatliche Lügengeschichte
erscheint dieses Buch – und dann behaupten Sie dreist, dass das RKI die Beweise
liefern wird.
Kann und darf man/frau so naiv sein, wie Sie als Grüne
hier vorgeben zu sein?
Projizieren Sie
Ihren günstigstenfalls verantwortungslosen leichtfertigen tiefgläubigen Umgang
mit AIDS auf uns, die wir vor Veröffentlichung dieses Buches über 10 Jahre
erfolglos bei den zuständigen staatlichen Stellen in Deutschland nach den
Beweisen gefragt haben?!?
Sie behaupten, dass
auch das PEI „gerne Beweise und Aufnahmen über die Existenz des Virus“ liefern
wird.
Ja, wo, in welcher Welt der Illusionen, leben Sie denn?
Das PEI beantwortet
durchgängig keine Anfragen mehr, nachdem (damals noch) Dr. Löwer (heute
Präsident des PEI) mit Datum vom 18.9.1995 ausführlich und nahezu ehrlich, auf
Fragen des Dr. Lanka geantwortet hat.
Dieses Schreiben
des PEI ist im Buch zwar nicht dokumentiert aber es wurde auf S.137ff aus
diesem Schreiben des PEI zitiert und dargelegt, dass das PEI ganz genau weiß,
dass die Tests nicht valide (sondern nur reliabel) sein können und weiß, dass
es sich bei der „HIV-Behauptung“ nur um eine nicht verifizierte Hypothese handelt, dass das behauptete „HIV“
tatsächlich niemals empirisch-wissenschaftlich nachgewiesen worden ist.
Sie behaupten, dass
die WHO gerne Beweise und Aufnahmen über die Existenz des Virus liefern würde.
Das behaupten Sie
auf dem Hintergrund, dass, letztendlich aufgrund meiner Anregung, während der
Internationalen AIDS-Konferenz im Jahre 1998 in Genf, fünf positiv getestete
Spanier einen Hungerstreik vor dem Eingang des Gebäudes der WHO durchführten
und die Forderung erhoben, dass ihnen ein Existenzbeweis des „HIV“ zugänglich
gemacht wird. Keiner der über 10.000 anwesenden AIDS-Wissenschaftler, niemand
aus der WHO, lieferte den Hungerstreikenden einen publizierten Existenzbeweis
des „HIV“. Nach fünf Tagen brachen die fünf positiv getesteten Spanier, auf
Anraten des die hungerstreikenden Spanier betreuenden Arztes, den Hungerstreik
erfolglos ab.
Nennen Sie mir bitte ein deutsches staatliches Dokument
in diesem Buch, von dem Sie behaupten, dass es gefälscht ist.
Nenne Sie mir doch bitte einen (teils mit AZ) genannten
deutschen staatlichen Vorgang in diesem Buch, von dem Sie behaupten, dass
dieser nicht, oder nicht so, wie in dem Buch behauptet, stattgefunden hat.
Leugnen Sie auch
den eigenständigen Akt der gegen mich und insbesondere bewusst und unbedingt vorsätzlich
gegen die Menschheit gerichteten parlamentarischen Lüge, des Deutschen
Bundestages vom 1.2.1996, obwohl er in dem Buch dokumentiert ist (S. 296f)?
Sie schreiben zum
Schluss:
„Sehr geehrter Herr
Lanka, ich kann Ihre Aussage, dass es keinen HI-Virus gibt, aus den oben dargestellten
Gründen nicht teilen.“
Dieses Buch
erschien nicht vor über 10 Jahren, nicht im Dez. 1996.
Im Dez. 1996 legte
der Entdecker des ersten Virus im Meer, in einer Meeresalge, das in keinerlei
Beziehung zu irgendeiner Krankheit steht, Dr. rer. nat. Stefan Lanka in einer
Publikation das Ergebnis seiner, aufgrund eines Hinweises durch Prof. Pohl,
Konstanz, erfolgten genauen Prüfung der maßgeblichen Publikationen zu „HIV“,
unter der Überschrift: „Fehldiagnose AIDS. Bisher konnte der HI-Virus nicht
isoliert werden.“ allgemein zugänglich vor.
Wir behaupten nicht
die Nichtexistenz des „HIV“, da eine solche Behauptung wissenschaftlich genau
so Quatsch wäre, als wenn wir die Nichtexistent kleiner grüner Männchen auf
irgendeinem Planeten behaupten würden, insbesondere auch weil immer noch der
Grundsatz besteht, dass derjenige, der Tatsachenbehauptungen (in Abgrenzung zu
Meinungen, Hypothesen usw.) verbreitet in der Beweispflicht steht. Das gilt für kleine grüne Männchen und für „HIV“
gleichermaßen.
Die Nichtexistenz
von irgendetwas ist wissenschaftlich nicht zu beweisen. Das ist allerspätestens
seit Sir Carl Popper in der Wissenschaft unstrittig.
Das Buch erscheint
(erst) über 10 Jahre nach dieser Veröffentlichung des Dr. Lanka und nachdem,
aufgrund meiner Initiative, beginnend mit der Frage an die BZgA vom 14.2.1995,
die in dem Buch dokumentiert ist (S. 291ff) wir genau den Weg gegangen sind,
den Sie uns über 10 Jahre später vorschlagen, und der auch im ersten Schritt
als vernünftig erscheint: Diejenigen nach Beweisen fragen, die die
Tatsachenbehauptungen verbreiten, RKI, PEI, WHO usw..
Nach der
Veröffentlichung des Dr. Lanka im Dez. 1994, in der Dr. Lanka behauptete
„Bisher konnte der HI-Virus nicht isoliert werden!“ bestand dringender
Klärungsbedarf:
Entweder war Dr.
Lanka ein gemeingefährlicher Scharlatan, vor dem die Allgemeinheit zu schützen
war
oder der Staat
Bundesrepublik Deutschland beteiligte sich, gleich ob absichtlich oder
fahrlässig, an einem globalen, gegen die Menschheit gerichteten,
Völkermordverbrechen, das global mit dem Instrument der Lüge und Irreführung
durchgeführt wurde.
Zur Klärung stellte
ich mit Datum vom 14.2.1995 die Beweisfrage an die BZgA.
Ich vertrat keine andere Meinung.
Ich nahm ausschließlich das Regierungsangebot an (BZgA:
„Wenn Sie Fragen zu AIDS haben ….“).
Jeder Staatsbürger
kann und muss erwarten dürfen, dass dann, wenn er ein solches Regierungsangebot
annimmt, die zuständige Regierungsstelle Fragen auch wahrheitsgemäß, dem
Wahrhaftigkeitsgebot verpflichtet (Dienstrecht: „Handeln nach bestem Wissen.“), beantwortet bekommt.
Dieses Buch dokumentiert die über zehnjährigen
Ergebnisse genau dieses Vorgehens, das Sie uns vorschlagen:
Bei den zuständigen Stellen nach Beweisen
fragen.
Auf dem Hintergrund dieser über 10järhigen Beweisfrage
und den hierdurch erwirkten Antworten von staatlichen Stellen in Deutschland,
ist die unbedingte deutsche Absicht beweisbar und ist der Titel „AIDS ist das
Verbrechen“ begründet.
Dieses Buch dient
der Vorbereitung des Vorbringen des AIDS-Verbrechen, das anhand unstrittiger
Dokumente aus deutschen staatlichen Stellen, weltweit beispiellos als unbedingte Absichtshandlung nachweisbar
ist, vor dem am 1.7.2002 errichteten Internationalen Strafgerichtshof (IStGH)
in Den Haag. Diese Buch ermöglicht es, dass jedermann zu jeder Zeit diese
Dokumente anhand dieses Buches dem IStGH vorlegen kann und nachweisen kann,
dass der Nationalstaat Bundesrepublik Deutschland zur Verfolgung von Verbrechen
nach Art. II a der Völkermordkonvention vom 9.12.1948, die die
Völkergemeinschaft als konstruktive Konsequenz u.a. aus den deutschen
staatlichen Naziverbrechen verabschiedete, nicht bereit oder nicht in der Lage
ist.
Der Titel des
Buches „AIDS ist das Verbrechen“ gründet keinesfalls in unseren „Meinungen“,
die von Mehrheitsmeinungen abweichen würden.
Unsere „extreme
Mindermeinung“, dass unser Staat keine tödlichen Lügen verbreiten, festigen und
aufrechterhalten darf, steht nicht zur Disposition. Theoretisch würde sogar die
CSU der Aussage zustimmen, dass selbst der Freistaat Bayern keine tödlichen
Lügen verbreiten und bewusst und unbedingt vorsätzlich, in Kenntnis der
tödlichen Folgen, unterhalten darf. (Rein theoretisch würde selbst die CSU,
ausschließlich als theoretische Position, dieser, unserer Position, dass der
Staat nicht tödlich lügen darf, niemals öffentlich widersprechen. Auch die CSU
würde niemals öffentlich tödliche staatliche Lügen befürworten. Die Grünen
würden das auch niemals öffentlich tun.)
Der Titel gründet in
der insbesondere infolge der Beweisfrage geschaffenen weltweit beispiellosen deutschen
Beweislage des deutschen staatlichen AIDS-Verbrechen, in dem sich
die heutige deutsche kriminelle Regierungsenergie auf allen staatlichen Ebenen
entfaltet und austobt. Die Existenz der deutschen staatlichen Dokumente kann
nicht geleugnet werden.
Der Beweisfrage vom
14.2.1995 vorausgegangen war, dass Dr. Lanka, aufgrund seiner Fachkompetenz als
Molekularbiologe, Genetiker und Virusentdecker, mittels intensiver Literaturrecherche
nach dem publizierten Beweis des „HIV“ suchte. Dieses führte vor über 15 Jahren
zuerst einmal dazu, dass er monatelang „wie Falschgeld“ durch die Uni lief,
weil er nicht glauben konnte, was er durch diese fachkompetente
Literaturrecherche festgestellt hat: Bisher wurde das behauptete HI-Virus nicht
nach den Standardregeln der Wissenschaft als Virus nachgewiesen und publiziert,
insbesondere wurde das Virus nicht durch Montagnier und Gallo, nachgewiesen.
Der Virusentdecker
Dr. Lanka musste vor über 15 Jahren feststellen, dass das als existent
behauptete und allgemein als entdeckt geglaubte „HIV“ tatsächlich in keiner
Publikation als existent nachgewiesen wurde, sondern ausschließlich als Virus
(als Retrovirus) spekuliert, propagiert und geglaubt wurde.
Sie empfehlen in
Ihrem Schreiben vom 30.5.2008 dem Virusentdecker
Dr. rer. nat. Stefan Lanka, der sich intensiv
wie kaum jemand, als Virusendecker fachkompetent mit den maßgeblichen
Publikationen zum als existent behaupteten „HIV“ auseinandergesetzt hat, und
weder in irgendeiner Publikation des RKI, irgendeiner Universität, der WHO, des
PEI noch sonst irgendwo einen Hinweis auf einen tatsächlich erfolgten
empirisch-wissenschaftlichen Nachweis des als existent behaupteten „HIV“ finden
konnte, sich an diese Institutionen zu wenden und behaupten, dass diese
Institutionen ihm „gerne Beweise und Aufnahmen über die Existenz des Virus“
liefern werden.
Sie empfehlen
diesem Dr. Lanka, der miterleben musste, wie ich erfolglos nach diesen Beweisen
fragte und dreist belogen wurde und zu acht Monaten Haft auf Bewährung
verurteilt wurde weil ich die tödliche staatlichen Verlogenheit im Zusammenhang
mit der HIV-Politik nicht duldete (Buch S. 234ff), der erleben musste (Buch S.
222f) wie Richter Prause, Amtsgericht Dortmund, am 2.7.1996 die staatliche
Verlogenheit im Zusammenhang mit AIDS richterlich legitimierte (WAZ Dortmund,
3.7.1996: Richter Prause: „Es sei ganz egal, ob jemand gelogen habe. Ganz egal
ob in der AIDS-Politik Fehler gemacht werden.“) sich an die von Ihnen genannten
Institutionen zu wenden, deren tödliche Verlogenheit Richter Prause, AG
Dortmund am 3.7.1996 vor Öffentlichkeit richterlicherseits legalisierte.
Ist Ihnen diese,
Ihre, Dreistigkeit nicht einmal bewusst?
Unsere Aussage ist:
„HIV ist nicht empirisch-wissenschaftlich
nachgewiesen und publiziert worden.“
Sie unterstellen
die hieraus sich ergeben Schlussfolgerung „es gibt kein „HIV“, nachdem es über
20 Jahre nach der Verkündigung durch die US-Regierung am 23.4.1984 nirgendwo
publiziert nachgewiesen worden ist, als unsere Tatsachenaussage „Es gibt kein „HIV““.
Nach der
Veröffentlichung des Ergebnisse der Literaturrecherche des Dr. Lanka im Dez.
1994 in „Wechselwirkung“, ging ich genau den Weg, den Sie im ersten Abs.
aufzeigen: Bei den zuständigen Stellen nach Beweisen fragen.
Dieser
Vorgehensweise schlossen sich immer mehr Staatsbürger in Deutschland an, bis
die Bundesgesundheitsministerin mit Datum vom 5.1.2004 die Aussage von Stefan
Lanka als sachlich richtig bestätigte, indem die Gesundheitsministerin das
allgemein verschwiegen staatliche Wissen eingestand, dass „HIV“ aufgrund eines
Konsens als nachgewiesen gilt, also
niemals nachgewiesen worden ist.
Bis heute hat die Bundesgesundheitsministerin noch
nicht die nach dieser Aussage erforderlichen rechtstaatlichen Konsequenzen
gezogen und macht sich dadurch zumindest strafbar nach § 13 Abs. 4, zweiter
Satzteil, des am 30.6.2002, im Zusammenhang mit der Errichtung des IStGH in Den
Haag in Deutschland in Kraft getretenen Völkerstrafgesetzbuch (VStGB) und ist
wegen fahrlässiger Unterlassung ihre Aufsichtspflicht mit einer Haftstrafe von
bis zu 3 Jahren bedroht. Das entsprechende Beweisdokument der Ministerin ist in
diesem Buch veröffentlicht. (Buch S. 300)
Sie führen zum
Schluss weiter aus:
„Die mir unterstellte
verbrecherische Irreführung weise ich auf das schärfste zurück.“
Wo ist da eine
Unterstellung?
Sie beweisen, mit
Ihrem Schreiben, dass Sie sich aktiv an Irreführung beteiligen.
Wenn vorsätzlich
eine Hypothese, ein Glauben, ein am 23.4.1984 durch die US-Regierung
verkündigtes Dogma, als empirisch-wissenschaftliche bewiesene Tatsache behauptet
wird, dann ist das eine Irreführung. Selbst wenn man sich nur fahrlässig oder grobfahrlässig
an einer solchen Irreführung beteiligt, beteiligt
man sich an einer Irreführung.
Wenn diese
Irreführung darauf abzielt, Menschen in Deutschland zu veranlassen,
mittelfristig eigenständig tödliche Medikamente einzunehmen und dann an den
Medikamenten zu sterben und wenn diese mittels vorsätzlicher Irreführung in
Deutschland erwirkten Tötungen als Beweis des „HIV“ hingestellt werden um
mittels dieser Irreführung in Afrika, im Rahmen der
Bevölkerungsentwicklungsplanung (Kairo 1994, AIDS-Etat, 1,4 MilliardenDollar),
jährlich ca. zwei Millionen Menschen umzubringen, dann ist das ein ausgedehntes
und systematisches globales Verbrechen, an dem sich auch die nur fahrlässigen
Irreführer beteiligen. Dann ist das eine verbrecherische Irreführung, selbst
dann, wenn man sich, als Deutscher oder Deutsche, mit angeblich mahnend
wirkenden Erfahrung wozu wir Deutschen uns verleiten lassen können und haben,
wenn wir nicht wachsam sind, nur fahrlässig an diese verbrecherischen
Irreführung beteiligt.
Selbstverständlich
können Sie versuchen entschuldigend vorzubringen, dass Sie als Parlamentarierin
nicht wüssten und auch nicht wollten, was Sie tatsächlich tun und woran Sie
sich tatsächlich beteiligen.
Als Mitglied des
Landtages von Baden-Württemberg ist Ihnen ja hinreichend bekannt, dass Dr.
Lanka und ich im Nov. 2000, von Murrhardt in Baden-Württemberg ausgehend, die
Beweisfrage, die zu stellen ja gerade Sie im ersten Absatz empfehlen, auf die
gesamte Infektionstheorie ausgedehnt haben und anhand der in dieser
Angelegenheit getroffenen Petitionsentscheidungen des Landtages von
Baden-Württemberg, von denen einige in unseren Büchern dokumentiert sind, der unbedingt vorsätzliche
Irreführungsangriff und damit Schädigungsangriff, der durch die Landesregierung
und durch den Landtag von Baden-Württemberg erfolgt, dokumentiert ist.
Leugnen Sie dieses
Dokument des Landtages von Baden-Württemberg, an dessen Entstehung Sie durch
Ihre Entscheidung, für die Sie voll verantwortlich sind, beteiligt waren. Leugnen Sie auch Ihr eigenes Handeln, das
in den Archiven des Landtages dokumentiert ist?
Oder wollen Sie als Landtagsabgeordnete entschuldigend
behaupten, dass Sie nicht wüssten was sie im Landtag beschließen, und dass die
Landesregierung den Landtag irre geführt hat.
Auch die diesbezüglichen
Publikationen mit den Dokumenten des Landtages von BW dienen der Vorbereitung
des Vorbringens vor dem IStGH in Den Haag.
Bei AIDS geht es
uns ja nicht (nur) um AIDS. Es geht ja nicht (nur) um die über 10 Millionen
AIDS-Irreführungs-Mordopfer in Afrika, die durch deutsche staatliche Stellen vorsätzlich
dadurch erwirkt worden sind (vorsätzliche deutsche staatliche Mittäter, im Buch
namentlich genannt), dass sich alle Beteiligten in deutschen staatlichen Stellen
auf allen Ebenen in Entscheidungskonfliktsituationen für die Sicherung des
AIDS-Völkermordes, der heute zahlenmäßig den Holocaust in den Schatten gestellt
hat, was allen beteiligten Entscheidungsträgern in Deutschland prognostisch
bekannt war (Namen im Buch), bewusst und
unbedingt vorsätzlich, bei Kenntnis der Beweislage, u.a. der damals vorhanden deutschen
staatlichen Dokumente, den AIDS-Völkermord, insbesondere in Afrika, gesichert
haben.
Darum geht es ja nicht (nur).
Es geht ganz bestimmt nicht darum, irgendeine mir unterstelle
Feindschaft gegen homosexuelle Männer, zum Ausdruck zu bringen.
(Nachdem Richter
Dr. Weidmann am 13.9.2006, LG Traunstein, vorsätzlich in Diffamierungsabsicht, gegen
Gesetz und Recht gewendet, unzulässig aus einem ärztlichen Gutachten, das kein
gerichtsärztliches Gutachten war, vor Öffentlichkeit meine Homosexualität
verkündigt hat, lasse ich mir durch keinen staatlichen Verbrecher (wie dieser
Richter Dr. Weidmann) mehr mein Persönlichkeitsrecht nehmen, und habe mich
selbst, um solch primitiven Alles-Mitmachern
im Staatsdienst zuvor zu kommen, als homosexueller Mann geoutet.)
Es geht darum, dass
wir, wenn wir auf dieser schönen Erde, als Menschen auch nur eine (immer
kleiner werdenden) Zukunftschance haben wollen, wir die Befreiung der Erde von
der verbrecherischen global selbstmörderischen Gentechnologie zügig betreiben
müssen. Feldbefreiungen vom Gendreck sind hier zwar als Ansatzpunkt wichtig.
Wir müssen aber die Befreiung der Erde vom Gendreck erreichen und für diese Zielanstrebung sind auch die
„Grünen“, in verräterischer Absicht gegen die Menschen gerichtet, zu feige, so
lange die „Grünen“ auch nur Ansätze von Gentechnik dulden.
In dem AIDS-Buch
habe überwiegend ich, aufgrund der Folgen, die durch meine Beweisfrage vom
14.2.1995 an die zuständige staatliche Stelle (BZgA: „Wenn Sie Fragen zu AIDS
haben ….“) ausgelöst worden sind und der staatlichen Beweise, die hieraufhin in
Deutschland durch staatliche Stellen erwirkt wurden, bei der an keiner Stelle,
bei keinem Politiker, bei keinem Staatsbediensteten, bei keinem Richter in
Entscheidungskonfliktsituationen, Tötungs-
und Völkermordhemmungen griffen, jetzt durch die Dokumente und staatlichen
Vorgänge in dem Buch, für jedermann zugänglich die in Deutschland tödlich
wirkende kriminelle staatliche Energie dargestellt. Ich habe in diesem Buch die
deutschen grundgesetzfeindlichen (verfassungsfeindlichen) menschenzerstörenden Mechanismen
und Strukturen, die in heutiger deutscher staatlicher krimineller Energie
gründen, nachgewiesen. (J.
Krethe: GILT gleichermaßen für
VIREN-LÜGE+IMPFEN)
Genau dieselben kriminellen Energien kommen in dem, was
sich Wissenschaft tarnt, in der Wirtschaft (Biotechnologie) und im Staat (Ministerien,
RKI usw.) bei der Gentechnologie in die lebenszerstörende Entfaltung.
Bei AIDS, wie auch
beim Impfen und allgemein bei der Pharmamedizin ist eine individuelle Rettung,
ist ein individueller Entzug, noch möglich. „Gib AIDS keine Chance! Mach keinen
Test!“
Bei der Gentechnologie ist ein individueller
Entzug, ein individueller Schutz, vor den global selbstmörderischen
Auswirkungen krimineller staatlicher Energie in Deutschland nicht mehr möglich.
In der Sache
erlaube ich mir, darauf hinzuweisen, dass es bei AIDS, als Bestandteil der
gegenwärtigen wirtschaftlichen und machtpolitischen und angsterzeugenden
Verwertung dessen, was sich als wissenschaftliche Molekularbiologie tarnt, ja
nicht nur um einige Tote, um einige Opfer, in Deutschland überwiegend
homosexuelle Männer, des Irreführungsverbrechen geht.
Seitdem, infolge
meiner Beweisfrage vom 14.2.1995 an die BZgA die staatlichen Organe auf allen
Ebenen ihre unbedingte Absicht bewiesen haben, was teilweise in dem Buch „AIDS
ist das Verbrechen“ dokumentiert ist, sind statistisch gesehen insbesondere in Afrika über 10 Millionen
Menschen Opfer dieses Verbrechen geworden, dass durch staatliche Stellen in der
Bundesrepublik Deutschland, weltweit beispiellos
nachweislich vorsätzlich, seit über 10 Jahren, gesichert wurde und heute noch
wider bessres Wissen, in Tötungsabsicht, durch Duldung, staatlicherseits
gesichert wird.
Anmerkung J. Krethe
am 19.01.2009: Zu KREBS wird durch PHI Nr. 1-2/2009 auf Seiten 8+9 die
„Erfolgsrate“ von Chemotherapien 5 Jahre nach Therapiebeginn mit nur 2,2 %
angegeben: Auswertung von 73.000 Patienten in Australien und 155.000 in den
USA. Siehe Original unter www.cancerdecisions.com/030506_page.html
(Insofern liegen
bei Behörden/relevanten „Institutionen“ de facto Verbrechen vor).
Seit dieser
staatlichen Beweiserbringung haben wir in der Bundesrepublik Deutschland den
Holocaust zahlenmäßig in den Schatten gestellt. Auch dieser Beweis ist in dem Buch „AIDS ist das Verbrechen“ erbracht.
Durch das Buch ist
auch der Beweis der beliebten deutschen „Nie wieder“ –Lüge erbracht. Das
bestialische Verbrechen des Holocaust, das nur durch deutsche Duldung und
deutsches Mitläufertum möglich war, forderte höchstens sechs Millionen Opfer.
Die vorsätzliche deutsche Duldung des AIDS-Verbrechen, gesichert abschießend
durch eine verbrecherische deutsche Justiz, was in dem Buch belegt ist, ermöglichte, nach den politischen
Entscheidungen die in dem Buch dokumentiert sind, über 10 Millionen
Verbrechensopfer insbesondere in Afrika und machte das deutsche „Nie wieder“
zur heutigen größten deutschen Lüge.
In falsch verstandener Solidarität mit uns
Homosexuellen beteiligen sich die Grünen vorsätzlich an diesem globalen
AIDS-Verbrechen. Dieses verunmöglicht den Grünen, wirksam der globalen
Herausforderung des globalen Gentechnikverbrechens zu begegnen. Hiermit sichern
die Grünen wissentlich die Zerstörung der Menschheit, den globalen Selbstmord.
Für alle wirklichen Fachleuten ist erkennbar, dass
dann, wenn das AIDS-Verbrechen in sich zusammen bricht und überwunden wird,
dieses den Zusammenbruch des globalen Gentechnikverbrechen nach sich zieht, mit
erheblichen Auswirkungen, zum Nachteil des die Menschheit beherrschenden und
das Leben zerstörenden globalen Finanzkapitalismus.
Die Grünen beteiligen sich aktiv durch
Duldung und durch vorgespielten Kritizismus, angeblich zum Wohle des Lebens
(Umweltschutz, Lebenserhaltung), an der Fortsetzung
der Zerstörung des Lebens, nicht nur des Lebens der Menschen, durch die Duldung
der Gentechnologie.
Die Grünen dulden,
dass gentechnologisch veränderte Bestandteile in der Nahrung, wenn es in
kleinen Mengen vorhanden ist, nicht einmal deklariert werden muss, wobei die
Deklarierung von lebenszerstörenden Bestandteilen Ausdruck eines menschenverachtenden und menschenvernichtenen Zynismus
ist, dem auch die Grünen unterworfen sind.
Weniger Gentechnik
ist keine Lösung: Wenn wir Zukunft haben wollen, muss der Gendreck von dieser
Erde verschwinden und darf insbesondere nicht weiter produziert werden. (Das wird
Schwerpunkt unseres nächsten Abo „Leben mit Zukunft“.)
Um das zu erreichen, weil wir ein “Leben mit Zukunft“
(Name unseres Abos) haben wollen, musste das Buch „AIDS ist das Verbrechen“
jetzt, über 10 Jahre, nachdem in Deutschland die Beweise des unbedingten
staatlichen Vorsatzhandeln geschaffen wurden, erscheinen.
Gerade die Grünen
wissen ganz genau, dass das, was sich Gentechnologie tarnt, zwei Vorgänge sind,
die nichts miteinander zu tun haben:
-
Einerseits ist es
eine konventionelle Überzüchtung, eine extreme Inzucht, die Hybride produziert,
die mit Gentechnik nichts zu tun hat, und die, um überlebensfähig zu bleiben
den Einsatz extremer Mengen an Agrochemietechnik erfordert (zum wirtschaften
Vorteil der Chemie-und Gentechnikindustrie).
-
Andererseits werden
in Bakterien Plasmide (kreisförmige DNS) vermehrt, die dann in das Erbgut in
Pflanzen, Tiere und Menschen eingefügt werden, bei denen Plasmide (kreisförmige
DNS) in der Natur nicht vorkommen. Hiervor warnte schon Erwin Chargaff, der
beutende fachkompetente Warner vor der Gentechnologie bisher erfolglos und weist
darauf hin, dass hierdurch das Erbgut von Pflanzen, Tieren und Menschen
zerstört wird, dass hierdurch die Menschheit zerstört wird. Da ist es vollkommen
egal ob für die Handlungen der Zerstörer und Dulder kriminelle Energie oder
Schizophrenie individuell ursächlich ist.
-
Das einzige „Gen“,
dem eine Wirkung nachweisbar ist, ist das „Ehescheidungen(h)n“: Zweifellos kann
Fremdge(h)n zur Ehescheidung führen.
Bei der Behauptung
der gezielten Eingriffs- und Veränderungsmöglichkeit durch die Gentechnologie,
handelt es sich gleichermaßen um eine verbrecherische lebenszerstörende global
selbstmörderische, auch in Deutschland, staatlicherseits gesicherte Lüge, wie
es sich bei der empirisch-wissenschaftlich nachgewiesenen Existenz des „HIV“ um
eine dreiste Lüge handelt.
Das Gentechnik- und
das AIDS-Verbrechen haben gleichermaßen als Rechtfertigung eine
Molekularbiologie, jenseits jedweder
Wissenschaftlichkeit, die ausschließlich eine Glaubenslehre nach dem Muster der
Theologie des Vatikans ist. Das ist allen tatsächlichen Fachleuten der tatsächlichen
wissenschaftlichen Molekularbiologie bekannt.
Die Grünen machen
sich selbst zum Opfer einer falsch verstandenen Solidarität mit den
berechtigten Emanzipationsbestrebungen homosexueller Männer, indem die Grünen,
anstatt von homosexuellen Männern auch die Nutzung der Organe oberhalb der Nase
abzuverlangen (d.h. sich ernsthaft geistig mit dem AIDS-Phänomen zu
beschäftigen) das AIDS-Verbrechen
stabilisieren, indem hier in Deutschen wenige infolge der Irreführung
umgebracht werden, um den AIDS-Völkermord in Afrika zu sichern. Das hindert die
Grünen daran, das Gentechnik-Verbrechen überwinden zu wollen. Somit machen Grüne
und Schwule begeistert bei diesem globalen Selbstmord mit.
Demselben grünen
Ungeist der heutigen Grünen entspricht es, obwohl die Grünen einmal mit anderen
Zielen angetreten sind, bei der Gentechnologie sich aktiv, lediglich etwas
gebremst, an dem globalen Selbstmord zu beteiligen, auf den die Duldung der
Gentechnologie auf dieser Erde, in Bedienung der Interessen der demokratisch
nicht legitimierten Herrschaft des globalen Finanzkapitals, aufgrund der
Zinseszinsmechanismen (was die Grünen bei ihrer Gründung auch ganz genau
wussten und heute in Vergessenheit geraten zu sein scheint), den globalen Selbstmord, auch aus falsch
verstandener Rücksichtnahme auf uns Schwule, zu sichern.
Schwule grüne
Politik darf sich nicht darauf beschränken, die freie Nutzung der Organe
unterhalb der Gürtellinie als Ersatz für die Nutzung der Organe oberhalb der
Nase, als schwule Emanzipationspolitik vorzulügen.
Sie schreiben in
Ihrer ersten Zeile:
„Der
HI-Virus ist keinesfalls ein "geklauter Laborartefakt“."
Mit meiner
Formulierung „geklauter Laborartefakt“ fasste ich lediglich das Wissen
zusammen, dass die Bundesregierung und der Deutsche Bundestag am 21.10.1994,
also vor einem Jahrzehnt, im Parlamentarischen Untersuchungsausschussbericht
zum Bluterskandal (DS 12/8591) auf S.59, 61, 63 überprüfbar dokumentiert hat.
Sind auch Sie, Frau Brigitte Lösch, MdL, BW, Irreführungsopfer
der Bundesregierung und des Deutschen Bundestages?
Sie leugnen in Ihrem Schreiben vom 30.5.2008 an Dr.
Lanka das am 21. Oktober 1994 (DS 12/8591, S. 59, 61, 63) durch den Deutschen
Bundestag dokumentierte (und allgemein verschwiegene) Wissen des Bundestages
und der Bundesregierung, dass die US-Regierung am 23.4.1984 weltweit einen
„geklauten Laborartefakt“ als entdeckten Todesvirus, später „HIV“ genannt, der
Weltöffentlichkeit vorgelogen hat und sich alle Industrienationen, alle
Pseudowissenschaftler, alle Regierungen, alle Parteien, alle (von der
Wirtschaft abhängigen) Medien, diesem durch die US-Regierung verkündigten Dogma
geistlos und unüberprüft unterworfen haben in einer tief gläubigen gehorsamen
Art und Weise, bei der der Papst vor Neid erblassen muss!
Die Grünen in Deutschland sind bei dieser lebenzerstörenden
global selbstmörderischen Politik ganz vorne. Das beweisen Sie mit Ihrem
Schreiben vom 30.5.2008.
Uns ist es zu
wenig, unseren globalen Selbstmord nur etwas grün anzustreichen und zu tarnen. Wir
nehmen die noch verbleibenden Restchancen eines „Leben mit Zukunft“ wahr, bevor es zu spät ist.
Deshalb erschien
das Buch „AIDS ist das Verbrechen“ mit deutschen staatlichen Dokumenten und deutschen
Vorgängen des Beweises der bewussten und unbedingten tödlichen staatlichen
Absichtshandlungen – um jetzt, auf dieser Beweisgrundlage aufbauend, aufzeigen
zu können, dass bei der Gentechnologie
genau dieselben zerstörerischen kriminellen Energien wirken, deren
Auswirkungen sich aber – im Unterschied zu AIDS - niemand individuell entziehen
kann und die nur dadurch abgewendet werden können, wenn wir das (sehr gute)
Konstrukt unseres freiheitlich-demokratischen Rechtsstaates tatsächlich
verwirklichen wollen und verwirklichen, beginnend damit dass wir vom Staat die
Unterwerfung unter dem Wahrhaftigkeitsgebot („Handeln nach bestem Wissen.“,
Kernbestand des Dienst-, Richter- und Politikerrechts) abverlangen indem wir
die tödliche staatliche Verlogenheit, exemplarisch an AIDS, an staatlichen
Vorgänger in Deutschland seit dem 14.2.1995, also seit über 13 Jahren dokumentieren, ggf. zur Vorlage beim IStGH
in Den Haag, in dem Wissen, dass ein verwirklichter demokratisch
legitimiertet Rechtsstaat, der der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte vom
10.12.1948 unterworfen ist und die demokratisch nicht legitimierte Herrschaft
des im Zinseszinsmechanismus gründenden heutigen beherrschenden globalen
Kapitals sich gegenseitig ausschließen und dem Kapitalismus nicht moralisch,
sondern nur durch eine Geldreform begegnet werden kann.
Haben auch die
Grünen vergessen, dass der US-Präsident J.F. Kennedy, noch zur Zeit der
Existenz der Sowjetunion, versuchte in minimalem Ansatz die Herrschaft vom
Kapital zum demokratischen Staat zurück zu führen, indem Kennedy am 4. Juni
1963, den Präsidenten der USA, also sich selbst, ermächtigte, die Herstellung
von Banknoten wieder in die Gewalt des Staates zurückzubringen. Am 22.11.1963 wurde
Kennedy ermordet, nachdem er begonnen hatte, das neue Staatsgeld unter der Bezeichnung
„United States Notes“ drucken zu lassen. Es gab keine ernsthaften Bemühungen,
die Hintermänner dieses Attentates zu ermitteln. Kennedys Amtsnachfolger Lyndon
B. Johnson, hob als eine seiner ersten Amtshandlungen die Ermächtigung wieder
auf, dass der Staat USA Geld herstellen durfte und hiermit die Herrschaft über
das Geld einem demokratisch legitimierten Staat zugewiesen wurde. Hundert Jahre
vorher war dem US-Präsidenten Lincoln ein ähnlicher plötzlicher Tod
widerfahren, nachdem Lincon versucht hat, die Herrschaft über das Geld dem
Staat zu übertragen. (Für einen primitiven Antiamerikanismus darf kein Platz
sein. Mag sein, dass eine Verstaatlichung des Geldes in den USA zur Zeit der
Existenz der Sowjetunion riskant gewesen wäre. Heute existiert die Sowjetunion
aber schon bald 20 Jahre nicht mehr, was dem wütenden Kapitalismus alle
Schranken genommen hat. So weit, wie vermutet, lagen Kennedy und Silvio Gesell
in ihrer Analyse und Zielrichtung nicht auseinander.)
Zur vergessenen und
verdrängten Geschichte der „Grünen“ in Deutschland gehört auch, dass bei der
Gründung der Grünen, durch das damalige Gründungsmitglied Georg Otto, klar
dargelegt wurde, dass eine Erhaltung der Lebensmöglichkeit auf diesem Planeten
ohne fundamentale Geldreform auf Scheitern angelegt ist. (Der Name Silvio
Gesell ist bei den Grünen heute (wieder) unbekannter als der Name Karl Marx.)
Bis heute haben die
„Grünen“ noch kein Konzept und keine theoretische Begründung vorgelegt, wie unter
diesem herrschenden und beherrschenden Geldsystem, das aufgrund seines Konstrukt
so agieren muss, wie es agiert und dem deshalb nicht mit moralischen Kategorien
begegnet werden kann, eine Zukunft auf
diesem Planten möglich sein kann.
Aufgrund dieses grünen Konzeptdefizites stabilisieren
Sie das globale AIDS-Verbrechen und behaupten, gegen den Bundestag gewendet
(s.o.) „Der HI-Virus ist kein „geklauter Laborartefakt“.“, in Bedienung der
Interessen des lebenszerstörenden Kapitals dessen Lebenszerstörung sich bei
AIDS wenig und in der Gentechnologie total auszutoben anstrebt, bis zum baldigen,
durch Menschen, die Grünen eingeschlossen, erwirkten und geduldeten Ende der
Menschheit auf diesem schönen Planeten.
Tatsächlich ist
eine Zukunft auf dem Planten ausgeschlossen, wenn Politiker, Staatsbedienstete
und Richter, abschließend in Bedienung der Interessen des global beherrschenden
Kapitals, das Wahrhaftigkeitsgebot (Handeln nach bestem Wissen) verletzen
dürfen.
Die Erwirkung des
Wahrhaftigkeitsgebotes erzwingt geradezu die Rechtsstaatsrealisierung und ein
der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte unterworfener demokratisch
legitimierter Rechtsstaat und das beherrschende diktierende, lebenzerstörende
Geldsystem schließen sich aus. Das weiß
jeder Politiker in Deutschland. Das wissen nicht nur die „Grünen“. Diese
Unvereinbarkeit zwischen „Menschenrechten“ und „ global beherrschendem
Geldsystem“ wurde in der Gesichte der BRD, auch durch das auf Scheitern angelegte
Konzept der “Sozialen Marktwirtschaft“, zweifelsfrei bewiesen.
Sie verletzen als
„Grüne“, u.a. auf dem Hintergrund des parlamentarischen
Untersuchungsausschussbericht zum Bluterskandal und der in dem Buch „AIDS ist
das Verbrechen“ jetzt allgemeine zugänglich gemachen deutschen staatlichen
Dokumente und Vorgänge vorsätzlich das
Wahrhaftigkeitsgebot indem Sie als Tatsache behaupten:
„Der
HI-Virus ist keinesfalls ein „geklauter Laborartefakt“.“
Wer die
verbrecherische staatliche Verlogenheit im Umgang mit AIDS duldet, sichert
hierdurch die verbrecherische staatliche Verlogenheit im Umgang mit der, auf
Vernichtung der Menschheit, aufgrund der dem Geldsystem innewohnenden Zwänge,
angelegten Selbstzerstörung der
Menschheit.
Im beherrschenden
und zerstörenden, den kapitalistischen eigendynamischen Gesetzen (Geldsystem)
folgenden Kapitalismus, sind moralische Bewertungskategorien ungeeignete und
moralische Appelle auf Wirkungslosigkeit hin angelegt.
Nicht einmal nur
eine Frage der Moral, sondern eine Angelegenheit des Kernes jeder Ethik dagegen
ist das Wahrhaftigkeitsgebot, das zu erfüllen sich aufgrund der Gesetze in
Deutschland Staatsbedienstete, Richter und Politiker gleichermaßen verpflichtet
haben, wie sie dieses durchgängig, im Machtinteresse des beherrschenden
Kapitals und im falsch verstandenen staatlichen Interesse verletzen.
Wenn der staatliche
Umgang mit „AIDS“ dem Wahrhaftigkeitsgebot unterworfen wird, dann wird sich
nicht nur Einiges zum Wohle der Menschen ändern.
Der
parlamentarische Untersuchungsausschussbericht zum Bluterskandal belegt das
Wissen der Bundesregierung und des Deutschen Bundestages am 21.10.1994, dass
„HIV ein geklauter Laborartefakt“ ist, was seit über 13 Jahren gegenüber der
Allgemeinheit und insbesondre gegenüber positiv Getesteten in Deutschland,
staatlicherseits in Unterwerfungsabsicht und Schädigungsabsicht, verschwiegen
wird und Sie behauten als Tatsache, gegen den parlamentarischen
Untersuchungsausschussbericht gewendet: „Der HI-Virus ist keinesfalls ein
„geklauter Laboratefakt“.“ und erwirken
als Grüne in der Öffentlichkeit vorsätzlich den Irrtum, sie würden sich als
Politikerin, der Wahrhaftigkeit verpflichtet für den Erhalt des Lebens auf
diesem (jetzt noch) schönen Planeten, einsetzen.
Auf dem Hintergrund
des parlamentarischen Untersuchungsausschussberichtes ist Ihre Tatsachenbehauptung
„Der HI-Virus ist keinesfalls ein „geklauter Laborartefakt“.“ nicht einmal nur noch als dreiste Irreführung
zu ächten.
Das Buch „AIDS ist
das Verbrechen“ weist nicht nur nach, dass es sich bei dem was unter
„AIDS" geschieht um ein globales Verbrechen handelt, und dass, infolge der
Beweisfrage vom 14.2.1995 in der Bundesrepublik Deutschland weltweit beispiellos nachgewiesen
wurde, dass in der Bundesrepublik Deutschland weltweit beispiellos „AIDS“ auf
allen staatlichen Ebenen, ohne dass bei irgendjemandem in Staat Bundesrepublik
Deutschland, Tötungshemmungen greifen, als
vorsätzliches Staatsverbrechen durchgeführt wird.
Das Buch zeigt
nicht nur durch die Skizzierung des
„Drei Stufenplan“ (Wahrhaftigkeit, Rechtsstaatsrealisierung, Geldreform) den
Weg in eine mögliche humane globale Revolution, in eine mögliche humane globale
Zukunft auf, sondern zeigt auf, dass dieser Weg in Deutschland – weitgehend
ignoriert, missachtet oder angefeindet, auch durch Sie Frau Brigitte Lösch, MdL
BW, was Sie durch ihr Schreiben vom 30.5.2008 beweisen – durch Staatsbürger schon seit über 10 Jahren zielbezogen gegangen wird
und schon heute, aufgrund der Dokumentationsbücher, die im klein-klein-verlag
erschienen sind, die nicht mehr eingesammelt werden können, nicht mehr
verdrängt werden kann.
Das Buch des
Beweises des unbedingt vorsätzlichen deutschen tödlichen staatlichen Handelns
„AIDS ist das Verbrechen“ lässt sich nicht mehr einsammeln und nicht mehr aus
der Welt schaffen.
Ein Schritt hinter
diesen in dem Buch breit verbreiten Beweisen unbedingt vorsätzlichen tödlichen staatlichen
Handeln in Deutschland ist nicht mehr möglich.
Sie schließen Ihr
Schreiben vom 30.5.2008:
„Bei
weiteren Fragen steht mein Büro gerne zu Ihrer Verfügung.“
Auf Bitten von Dr.
Lanka und auch aufgrund meiner Intention, nehmen wir sie nicht nur ernst
sondern sehr ernst und nehmen Ihr Angebot an, Fragen zu beantworten.
Frage:
„Welche staatliche
Stelle, die gegenüber der Bevölkerung die empirisch-wissenschaftlich
nachgewiesene Existenz des „HIV“ behauptet, ist dafür zuständig, meine, die die Beweiserbringung auslösende erste
Frage vom 14.2.1995 an die BZgA (Buch S. 291f)
„Wo wurde das Foto
des isolierten sog. AIDs-Virus veröffentlicht?““
unter Beachtung
meines Hinweises an die BZgA vom 14.2.1995, dass es sich bei einer
Virusisolation um einen klaren biologisch-handwerklichen Vorgang handelt und
hierbei die Fotografie des isolierten Virus unverzichtbar ist und sich dieses
Foto nicht in den Publikationen von Montaner (1983) und Gallo (1984) befindet, wahrheitsgemäß (Kern des
Dienstrechtes:“ Handeln nach bestem Wissen“) zu beantworten.
Die Frage zielt
nicht darauf ab, welche staatliche Stelle, die den erfolgten
empirisch-wissenschaftlichen Nachweis des „HIV“ behaupten, zufolge Ihres
Glauben oder Ihrer Meinung dafür zuständig sein könnte, sonder welche deutsche staatliche Stelle tatsächlich dafür zuständig
ist.
Bevor Sie hier
wieder Stellen behaupten, wie im ersten Absatz Ihres Schreiben vom 30.5.2008,
ist es angebracht, sich zuvor telefonisch bei dieser Stelle zu erkundigen, z.B.
Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg, Prof. Dr. Kimmig, ob diese Stelle
tatsächlich dafür zuständig ist und ob diese Stelle in der Lage ist diesen
Beweis zu benennen und ob diese Stelle tatsächlich behauptet, dass das durch
diese Stelle als existent behauptete „HIV“, jemals direkt
empirisch-wissenschaftlich nachgewiesen worden ist oder ob man sich nur auf
Spekulationen aufgrund sog. indirekter Verfahren bezieht, deren
Aussagegültigkeit (Validität), mangels Eichmöglichkeit am direkt Nachgewiesenen
wissenschaftlich-technisch ausgeschlossen ist.
Wir nehmen Ihr Angebot an, wie ich am 14.2.1995 das
durch die BZgA verbreitete Regierungsangebot angenommen habe, in dem
fundamentalen Irrtum, dass die Regierung mich nicht belügen darf, sondern zur
Wahrhaftigkeit verpflichtet ist.
Wenn Sie zuvor
durch Telefonate herauszufinden versuchen, welche Stelle zuständig ist, kann es
möglich sein, dass Sie eine Ihnen bisher unbekannte staatliche Urerfahrung und
Schlüsselerfahrung machen, und sich plötzlich einem Staat gegenüberstehen,
jenseits der Wahrhaftigkeit und jenseits von Ansätzen der Rechtsstaatlichkeit.
Mit einem Staat
jenseits der Wahrhaftigkeit und jenseits der Rechtsstaatlichkeit lassen sich
jedenfalls die unstrittigen globalen Herausforderungen nicht zum Wohle der
Menschen bewältigen.
Das kann auch Ihnen nicht unbekannt sein.
Ich erwarte Ihre
genaue Nennung der zuständigen staatlichen Stelle, die zu einer
wahrheitsgemäßen Beantwortung meier Frage nach der Publikation in der das Foto
des isolierten „HIV“ dokumentiert ist, verpflichtet ist.
Auf eine wahrheitsgemäße Antwort warte ich seit dem
14.2.1995, also seit über 13 Jahren.
Dr. Lanka bittet
und beauftragt mich ausdrücklich, in seinem Namen, das Angebot, das Sie ihm im
letzen Satz Ihres Schreibens vom 30.5.2008 unterbreite haben, in seinem Namen anzunehmen:
„Welche deutsche staatliche Stelle, die durchgängig die
empirisch-wissenschaftlich nachgewiesen Existenz des „HIV“ gegenüber der
Öffentlichkeit und damit auch gegenüber HIV-positiv Getesteten in Deutschland
behauptet, ist für eine wahrheitsgemäße Beantwortung der Frage zuständig: „Wo
wurde das Foto des isolierten „HIV“ veröffentlicht?““
Mit freundlichem
Gruß
Karl Krafeld
Anlagen:
Kopien aus Bundestagsdrucksache
12/8591 (Bluterskandal)
Kopie des Kapitels „Der geklaute Laborartefakt „HIV““ aus dem Buch „AIDS ist das Verbrechen“
Beitrag couragierter Bürger aus: www.life-8-berlin.de/zwangsuntersuchungen_klagen.htm
Hauptseite ...
..... / www.life-8-berlin.de