Karl Krafeld, Xxxxxstr. 17, 44 XXX Dortmund

 

 

 aus: Hauptseite ... ..... / www.life-8-berlin.de

 

 

Frau

Brigitte Lösch, MdL

Konrad Adenauer Str. 12

70173 Stuttgart

 

 

                                                                                                          Dortmund, 11.6.2008

 

 

Bezug:

Ihr Schreiben vom 13.5.2008 an Dr. Lanka

zur Neuerscheinung

Karl Krafeld und Stefan Lanka „AIDS ist das Verbrechen“ (klein-klein-verlag).

 

-         Zu „HIV ist ein geklauter Laborartefakt“ (S. 99ff)

 

-         Zugrunde liegendes Beweisdokument:

Bundestagsdrucksache  12/8591 (Bluterskandal)

S. 59, 61, 63 u. 312 (Anlage)

 

Annahme Ihres im letzen Satz genannten Angebotes „weitere Fragen“ an Ihr Büro zu stellen:

           

Frage:

Welche staatliche deutsche Stelle ist zuständig, wahrheitsgemäß die Frage nach der Veröffentlichung eines Fotos des isolierten „HIV“ zu beantworten?

 

 

Sehr geehrte Frau Brigitte Lösch,

 

Herr Dr. Lanka bat mich, Ihnen Fakten zu benennen, da ich Autor des Kapitels „Der geklaute Laborartefakt „HIV““ in unserem Buch, Karl Krafeld und Stefan Lanka, „AIDS ist das Verbrechen“, bin.

 

Sie stellen mit Datum vom 30.5.2008 die Tatsachenbehauptung auf:

 

            „Der HI-Virus ist keinesfalls ein „geklauter Laborartefakt“.“

Kennen Sie nicht den parlamentarischen Untersuchungsausschussbericht des Deutschen Bundestages zum Bluterskandal.

Leugnen Sie, dass in diesem parlamentarischen Bericht das Wissen  am 21.10.1994, sowohl der Bundesregierung als auch des Deutschen Bundestages zu „HIV“, auf Dauer hin nicht mehr zu leugnen, dokumentiert ist.

 

(Mag sein, dass ich zu den Ausnahmen gehöre, die derartigen parlamentarischen Dokumente auch tatsächlich – mit Verstand – lesen.)

 

 

Ich füge Ihnen (leider schlechte) Kopien aus dem parlamentarischen Untersuchungsausschussbericht zum Bluterskandal bei. Die maßgeblichen Stellen habe ich markiert.

 

Dass Gallo dem Montagnier nur das, was Montagnier nachgewiesen hat geklaut hat, ist unstrittig.

 

Dass Gallo das, was er dem Montagnier geklaut hat, vorher im Sept. 1983, in Cold Spring Harbour, als „Laborartefakt“ genannt hat, belegt der parlamentarische Untersuchungsausschussbericht.

 

 

Also nochmals ganz langsam:

 

Nicht Dr. Lanka oder ich haben als erste „HIV“ als Laborartefakt behauptet.

 

Ausweislich des parlamentarischen Untersuchungsausschussberichtes vom 21.10.1994, bezeichnet Dr. Gallo, der am 23.4.1984 durch die US-Regierung als Entdecker eines Virus im Zusammenhang mit AIDS der Weltöffentlichkeit vorgestellt worden ist, zuvor, im Sept. 1983 in Cold Spring Harbour, das was Montagnier vorgelegt hat und Gallo später geklaut hat, als „Laborartefakt“.

 

Ausweislich des parlamentarischen Untersuchungsausschussberichtes zum Bluterskandal hat Gallo dem Montagnier nur das geklaut, was Montagnier zuvor publiziert hat. (Dass Gallo lediglich zu der ihm von Montagnier zugesandten Substanz etwas Hydrocortisol zugeschüttet hat, ändert an der Grundtatsache nichts).

 

Ich habe in dem Buch lediglich das Wissen des Dr. Gallo, der Bundesregierung und des Deutschen Bundestages, Stand 21.10.1994, referiert.

 

 

Wie durch Diebstahl aus einen Laborartefakt ein Todesvirus werden konnte, hat bis heute weder die Medizinwissenschaft, noch die Biologie, noch die Politologie, noch die Psychologie, noch die Kriminologie nachgewiesen.

 

 

Gegen Gallo (der als HIV-Entdecker gefeiert wird) und gegen den Deutschen Bundestag gewendet, behaupten Sie mit Datum vom 13.5.2008:

 

„Der HI-Virus ist keinesfalls ein „geklauter Laborartefakt“.“

 

 

Ich füge Ihnen eine Kopie des Kapitels „Der geklaute Laborartefakt „HIV“ bei.

 

 

Ich weiß nicht, warum Sie uns, Dr. Lanka und mir einen derartig leichtfertigen Umgang mit AIDS unterstellen. (Muss ich hier das vermuten, was die Psychologie „Projektion“ nennt?)

 

 

Auf dem Hintergrund von statistisch ca. 2 Millionen sog. AIDS-Toten in Afrika, unterstellen Sie mir einen fahrlässigen Umgang mit AIDS, den Sie verurteilen. (Ihr Schreiben vierter Abs., ab dritte Zeile.) Schon ein leichtfertiger und fahrlässiger Umgang mit der tatsächlichen globalen Herausforderung des globalen Phänomen „AIDS“ muss als Ausdruck eines menschenverachtenden Zynismus gewertet und geächtet und verurteilt werden.

 

Zufolge Ihrer Behauptung ist meine Handlung, dass ich einen parlamentarischen Bericht mit Verstand gelesen habe, und dieses in einem Buch darstelle und komprimiert benenne, als absolut fahrlässig zu verurteilen.

 

Es drängt sich die Frage auf, welches Verhältnis Sie zur parlamentarischen Demokratie haben, wenn Sie verurteilen, dass parlamentarisch Berichte mit Verstand gelesen werden. Darf – zufolge Ihrer Meinung – ein Parlament in Deutschland nicht ernst genommen werden?

 

 

Sie stellen als Tatsachenbehauptung auf (erster Absatz, ab zweiten Satz):

 

„Das Robert-Koch-Institut in Berlin, der Direktor des AIDS-Centers an der McGill-Universität in Montreal, die Word Health Organisation (WHO), das Paul Ehrlich-Institut oder das Deutsche Krebsforschungsinstitut in Heidelberg liefern Ihnen gerne Beweise und Aufnahmen über die Existenz des Virus.“

 

Sie haben das Buch tatsächlich nicht gelesen und insbesondere die staatlichen Dokumente nicht wahrgenommen.

 

Meine Anfrage an die BZgA vom 14.2.1995 nach der Veröffentlichung des Fotos des isolierten „HIV“ ist in dem Buch auf S. 291f dokumentiert.

 

Nach über neun Jahren hartnäckiger staatlicher Lügengeschichte, die ich nicht duldete, gestand mit Datum vom 5.1.2004 Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt das allgemein verschwiegene staatliche Wissen ein, dass das „HIV“ aufgrund eines internationalen Konsens, als wissenschaftlich nachgewiesen GILT, demnach niemals empirisch-wissenschaftlich nachgewiesen worden ist.

 

Leugnen Sie auch die Existenz dieses Dokumentes der Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt vom 5.1.2004 (Buch S. 300f)?

 

Bekanntlich ist ein Konsens nicht fotografierbar und bekanntlich kann man an einem Konsens keine Testeichungen vornehmen.

 

Tatsächlich behauptet auch niemand gültige (valide) Tests. Es werden ausschließlich reliabele (zuverlässige) Tests behauptet, also Tests behauptet, von denen nicht gesagt werden kann, was sie aussagen.

 

Auf S. 293f und S. 302 sind in dem Buch die staatlichen Dokumente der verlogenen Konsensfotografen Prof. Kurth und Dr. Marcus (RKI) zugänglich gemacht worden.

 

Auf diese dreiste staatliche Verlogenheit wird auf der Grundlage dieser staatlichen Dokumente und Vorgänge in dem Buch eingegangen.

 

 

Sie bekommen von Dr. Lanka einen Hinweis auf das Erscheinen dieses Buches in dem die dreiste Verlogenheit des RKI (Dr. Marcus, 9.3.1995, Prof. Kurth 16.3.1999) auf dem Hintergrund des Schreiben der Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt vom 5.1.2004 (HIV gilt aufgrund eines Konsens als nachgewiesen (ein Konsens ist nicht fotografierbar)) durch staatliche Dokumente belegt ist und behaupten, dass das RKI „Ihnen gerne Beweise und Aufnahmen über die Existenz des Virus“ liefern wird.

 

Ja, wo leben Sie denn als Grüne????

Das Buch dokumentiert, dass ich vor über 10 Jahren begonnen habe, indem ich das Regierungsangebot „Wenn Sie Fragen zu AIDS haben….“ angenommen habe, nach diesen Beweisen und insbesondere nach dem Foto des isolierten „HIV“ zu fragen.

 

Nach über 10 Jahren dreister staatliche Lügengeschichte erscheint dieses Buch – und dann behaupten Sie dreist, dass das RKI die Beweise liefern wird.

 

Kann und darf man/frau so naiv sein, wie Sie als Grüne hier vorgeben zu sein?

 

 

Projizieren Sie Ihren günstigstenfalls verantwortungslosen leichtfertigen tiefgläubigen Umgang mit AIDS auf uns, die wir vor Veröffentlichung dieses Buches über 10 Jahre erfolglos bei den zuständigen staatlichen Stellen in Deutschland nach den Beweisen gefragt haben?!?

 

Sie behaupten, dass auch das PEI „gerne Beweise und Aufnahmen über die Existenz des Virus“ liefern wird.

 

Ja, wo, in welcher Welt der Illusionen, leben Sie denn?

 

Das PEI beantwortet durchgängig keine Anfragen mehr, nachdem (damals noch) Dr. Löwer (heute Präsident des PEI) mit Datum vom 18.9.1995 ausführlich und nahezu ehrlich, auf Fragen des Dr. Lanka geantwortet hat.

Dieses Schreiben des PEI ist im Buch zwar nicht dokumentiert aber es wurde auf S.137ff aus diesem Schreiben des PEI zitiert und dargelegt, dass das PEI ganz genau weiß, dass die Tests nicht valide (sondern nur reliabel) sein können und weiß, dass es sich bei der „HIV-Behauptung“ nur um eine nicht verifizierte Hypothese handelt, dass das behauptete „HIV“ tatsächlich niemals empirisch-wissenschaftlich nachgewiesen worden ist.

 

Sie behaupten, dass die WHO gerne Beweise und Aufnahmen über die Existenz des Virus liefern würde.

Das behaupten Sie auf dem Hintergrund, dass, letztendlich aufgrund meiner Anregung, während der Internationalen AIDS-Konferenz im Jahre 1998 in Genf, fünf positiv getestete Spanier einen Hungerstreik vor dem Eingang des Gebäudes der WHO durchführten und die Forderung erhoben, dass ihnen ein Existenzbeweis des „HIV“ zugänglich gemacht wird. Keiner der über 10.000 anwesenden AIDS-Wissenschaftler, niemand aus der WHO, lieferte den Hungerstreikenden einen publizierten Existenzbeweis des „HIV“. Nach fünf Tagen brachen die fünf positiv getesteten Spanier, auf Anraten des die hungerstreikenden Spanier betreuenden Arztes, den Hungerstreik erfolglos ab.

 

 

Nennen Sie mir bitte ein deutsches staatliches Dokument in diesem Buch, von dem Sie behaupten, dass es gefälscht ist.

 

Nenne Sie mir doch bitte einen (teils mit AZ) genannten deutschen staatlichen Vorgang in diesem Buch, von dem Sie behaupten, dass dieser nicht, oder nicht so, wie in dem Buch behauptet, stattgefunden hat.

 

Leugnen Sie auch den eigenständigen Akt der gegen mich und insbesondere bewusst und unbedingt vorsätzlich gegen die Menschheit gerichteten parlamentarischen Lüge, des Deutschen Bundestages vom 1.2.1996, obwohl er in dem Buch dokumentiert ist (S. 296f)?

 

 

Sie schreiben zum Schluss:

 

„Sehr geehrter Herr Lanka, ich kann Ihre Aussage, dass es keinen HI-Virus gibt, aus den oben dargestellten Gründen nicht teilen.“

 

Dieses Buch erschien nicht vor über 10 Jahren, nicht im Dez. 1996.

Im Dez. 1996 legte der Entdecker des ersten Virus im Meer, in einer Meeresalge, das in keinerlei Beziehung zu irgendeiner Krankheit steht, Dr. rer. nat. Stefan Lanka in einer Publikation das Ergebnis seiner, aufgrund eines Hinweises durch Prof. Pohl, Konstanz, erfolgten genauen Prüfung der maßgeblichen Publikationen zu „HIV“, unter der Überschrift: „Fehldiagnose AIDS. Bisher konnte der HI-Virus nicht isoliert werden.“ allgemein zugänglich vor.

 

 

Wir behaupten nicht die Nichtexistenz des „HIV“, da eine solche Behauptung wissenschaftlich genau so Quatsch wäre, als wenn wir die Nichtexistent kleiner grüner Männchen auf irgendeinem Planeten behaupten würden, insbesondere auch weil immer noch der Grundsatz besteht, dass derjenige, der Tatsachenbehauptungen (in Abgrenzung zu Meinungen, Hypothesen usw.) verbreitet in der Beweispflicht steht. Das gilt für kleine grüne Männchen und für „HIV“ gleichermaßen.

Die Nichtexistenz von irgendetwas ist wissenschaftlich nicht zu beweisen. Das ist allerspätestens seit Sir Carl Popper in der Wissenschaft unstrittig.

 

Das Buch erscheint (erst) über 10 Jahre nach dieser Veröffentlichung des Dr. Lanka und nachdem, aufgrund meiner Initiative, beginnend mit der Frage an die BZgA vom 14.2.1995, die in dem Buch dokumentiert ist (S. 291ff) wir genau den Weg gegangen sind, den Sie uns über 10 Jahre später vorschlagen, und der auch im ersten Schritt als vernünftig erscheint: Diejenigen nach Beweisen fragen, die die Tatsachenbehauptungen verbreiten, RKI, PEI, WHO usw..

 

Nach der Veröffentlichung des Dr. Lanka im Dez. 1994, in der Dr. Lanka behauptete „Bisher konnte der HI-Virus nicht isoliert werden!“ bestand dringender Klärungsbedarf:

 

 

Entweder war Dr. Lanka ein gemeingefährlicher Scharlatan, vor dem die Allgemeinheit zu schützen war

oder der Staat Bundesrepublik Deutschland beteiligte sich, gleich ob absichtlich oder fahrlässig, an einem globalen, gegen die Menschheit gerichteten, Völkermordverbrechen, das global mit dem Instrument der Lüge und Irreführung durchgeführt wurde.

 

Zur Klärung stellte ich mit Datum vom 14.2.1995 die Beweisfrage an die BZgA.

Ich vertrat keine andere Meinung.

Ich nahm ausschließlich das Regierungsangebot an (BZgA: „Wenn Sie Fragen zu AIDS haben ….“).

 

Jeder Staatsbürger kann und muss erwarten dürfen, dass dann, wenn er ein solches Regierungsangebot annimmt, die zuständige Regierungsstelle Fragen auch wahrheitsgemäß, dem Wahrhaftigkeitsgebot verpflichtet (Dienstrecht: „Handeln nach bestem Wissen.“),  beantwortet bekommt.

 

 

Dieses Buch dokumentiert die über zehnjährigen Ergebnisse genau dieses Vorgehens, das Sie uns vorschlagen:

 

Bei den zuständigen Stellen nach Beweisen fragen.

 

Auf dem Hintergrund dieser über 10järhigen Beweisfrage und den hierdurch erwirkten Antworten von staatlichen Stellen in Deutschland, ist die unbedingte deutsche Absicht beweisbar und ist der Titel „AIDS ist das Verbrechen“ begründet.

 

 

Dieses Buch dient der Vorbereitung des Vorbringen des AIDS-Verbrechen, das anhand unstrittiger Dokumente aus deutschen staatlichen Stellen, weltweit beispiellos als unbedingte Absichtshandlung nachweisbar ist, vor dem am 1.7.2002 errichteten Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) in Den Haag. Diese Buch ermöglicht es, dass jedermann zu jeder Zeit diese Dokumente anhand dieses Buches dem IStGH vorlegen kann und nachweisen kann, dass der Nationalstaat Bundesrepublik Deutschland zur Verfolgung von Verbrechen nach Art. II a der Völkermordkonvention vom 9.12.1948, die die Völkergemeinschaft als konstruktive Konsequenz u.a. aus den deutschen staatlichen Naziverbrechen verabschiedete, nicht bereit oder nicht in der Lage ist.

 

Der Titel des Buches „AIDS ist das Verbrechen“ gründet keinesfalls in unseren „Meinungen“, die von Mehrheitsmeinungen abweichen würden.

 

Unsere „extreme Mindermeinung“, dass unser Staat keine tödlichen Lügen verbreiten, festigen und aufrechterhalten darf, steht nicht zur Disposition. Theoretisch würde sogar die CSU der Aussage zustimmen, dass selbst der Freistaat Bayern keine tödlichen Lügen verbreiten und bewusst und unbedingt vorsätzlich, in Kenntnis der tödlichen Folgen, unterhalten darf. (Rein theoretisch würde selbst die CSU, ausschließlich als theoretische Position, dieser, unserer Position, dass der Staat nicht tödlich lügen darf, niemals öffentlich widersprechen. Auch die CSU würde niemals öffentlich tödliche staatliche Lügen befürworten. Die Grünen würden das auch niemals öffentlich tun.)

 

Der Titel gründet in der insbesondere infolge der Beweisfrage geschaffenen weltweit beispiellosen deutschen Beweislage des deutschen staatlichen AIDS-Verbrechen, in dem sich die heutige deutsche kriminelle Regierungsenergie auf allen staatlichen Ebenen entfaltet und austobt. Die Existenz der deutschen staatlichen Dokumente kann nicht geleugnet werden.

 

 

Der Beweisfrage vom 14.2.1995 vorausgegangen war, dass Dr. Lanka, aufgrund seiner Fachkompetenz als Molekularbiologe, Genetiker und Virusentdecker, mittels intensiver Literaturrecherche nach dem publizierten Beweis des „HIV“ suchte. Dieses führte vor über 15 Jahren zuerst einmal dazu, dass er monatelang „wie Falschgeld“ durch die Uni lief, weil er nicht glauben konnte, was er durch diese fachkompetente Literaturrecherche festgestellt hat: Bisher wurde das behauptete HI-Virus nicht nach den Standardregeln der Wissenschaft als Virus nachgewiesen und publiziert, insbesondere wurde das Virus nicht durch Montagnier und Gallo, nachgewiesen.

 

Der Virusentdecker Dr. Lanka musste vor über 15 Jahren feststellen, dass das als existent behauptete und allgemein als entdeckt geglaubte „HIV“ tatsächlich in keiner Publikation als existent nachgewiesen wurde, sondern ausschließlich als Virus (als Retrovirus) spekuliert, propagiert und geglaubt wurde.

 

 

Sie empfehlen in Ihrem Schreiben vom 30.5.2008 dem Virusentdecker

 Dr. rer. nat. Stefan Lanka, der sich intensiv wie kaum jemand, als Virusendecker fachkompetent mit den maßgeblichen Publikationen zum als existent behaupteten „HIV“ auseinandergesetzt hat, und weder in irgendeiner Publikation des RKI, irgendeiner Universität, der WHO, des PEI noch sonst irgendwo einen Hinweis auf einen tatsächlich erfolgten empirisch-wissenschaftlichen Nachweis des als existent behaupteten „HIV“ finden konnte, sich an diese Institutionen zu wenden und behaupten, dass diese Institutionen ihm „gerne Beweise und Aufnahmen über die Existenz des Virus“ liefern werden.

 

Sie empfehlen diesem Dr. Lanka, der miterleben musste, wie ich erfolglos nach diesen Beweisen fragte und dreist belogen wurde und zu acht Monaten Haft auf Bewährung verurteilt wurde weil ich die tödliche staatlichen Verlogenheit im Zusammenhang mit der HIV-Politik nicht duldete (Buch S. 234ff), der erleben musste (Buch S. 222f) wie Richter Prause, Amtsgericht Dortmund, am 2.7.1996 die staatliche Verlogenheit im Zusammenhang mit AIDS richterlich legitimierte (WAZ Dortmund, 3.7.1996: Richter Prause: „Es sei ganz egal, ob jemand gelogen habe. Ganz egal ob in der AIDS-Politik Fehler gemacht werden.“) sich an die von Ihnen genannten Institutionen zu wenden, deren tödliche Verlogenheit Richter Prause, AG Dortmund am 3.7.1996 vor Öffentlichkeit richterlicherseits legalisierte.

 

 

Ist Ihnen diese, Ihre, Dreistigkeit nicht einmal bewusst?

 

Unsere Aussage ist:

 

„HIV ist nicht empirisch-wissenschaftlich nachgewiesen und publiziert worden.“

 

Sie unterstellen die hieraus sich ergeben Schlussfolgerung „es gibt kein „HIV“, nachdem es über 20 Jahre nach der Verkündigung durch die US-Regierung am 23.4.1984 nirgendwo publiziert nachgewiesen worden ist, als unsere Tatsachenaussage  „Es gibt kein „HIV““.

 

Nach der Veröffentlichung des Ergebnisse der Literaturrecherche des Dr. Lanka im Dez. 1994 in „Wechselwirkung“, ging ich genau den Weg, den Sie im ersten Abs. aufzeigen: Bei den zuständigen Stellen nach Beweisen fragen.

 

Dieser Vorgehensweise schlossen sich immer mehr Staatsbürger in Deutschland an, bis die Bundesgesundheitsministerin mit Datum vom 5.1.2004 die Aussage von Stefan Lanka als sachlich richtig bestätigte, indem die Gesundheitsministerin das allgemein verschwiegen staatliche Wissen eingestand, dass „HIV“ aufgrund eines Konsens als nachgewiesen gilt, also niemals nachgewiesen worden ist.

 

Bis heute hat die Bundesgesundheitsministerin noch nicht die nach dieser Aussage erforderlichen rechtstaatlichen Konsequenzen gezogen und macht sich dadurch zumindest strafbar nach § 13 Abs. 4, zweiter Satzteil, des am 30.6.2002, im Zusammenhang mit der Errichtung des IStGH in Den Haag in Deutschland in Kraft getretenen Völkerstrafgesetzbuch (VStGB) und ist wegen fahrlässiger Unterlassung ihre Aufsichtspflicht mit einer Haftstrafe von bis zu 3 Jahren bedroht. Das entsprechende Beweisdokument der Ministerin ist in diesem Buch veröffentlicht. (Buch S. 300)

 

Sie führen zum Schluss weiter aus:

 

„Die mir unterstellte verbrecherische Irreführung weise ich auf das schärfste zurück.“

 

Wo ist da eine Unterstellung?

 

Sie beweisen, mit Ihrem Schreiben, dass Sie sich aktiv an Irreführung beteiligen.

 

Wenn vorsätzlich eine Hypothese, ein Glauben, ein am 23.4.1984 durch die US-Regierung verkündigtes Dogma, als empirisch-wissenschaftliche bewiesene Tatsache behauptet wird, dann ist das eine Irreführung. Selbst wenn man sich nur fahrlässig oder grobfahrlässig an einer solchen Irreführung beteiligt, beteiligt man sich an einer Irreführung.

 

Wenn diese Irreführung darauf abzielt, Menschen in Deutschland zu veranlassen, mittelfristig eigenständig tödliche Medikamente einzunehmen und dann an den Medikamenten zu sterben und wenn diese mittels vorsätzlicher Irreführung in Deutschland erwirkten Tötungen als Beweis des „HIV“ hingestellt werden um mittels dieser Irreführung in Afrika, im Rahmen der Bevölkerungsentwicklungsplanung (Kairo 1994, AIDS-Etat, 1,4 MilliardenDollar), jährlich ca. zwei Millionen Menschen umzubringen, dann ist das ein ausgedehntes und systematisches globales Verbrechen, an dem sich auch die nur fahrlässigen Irreführer beteiligen. Dann ist das eine verbrecherische Irreführung, selbst dann, wenn man sich, als Deutscher oder Deutsche, mit angeblich mahnend wirkenden Erfahrung wozu wir Deutschen uns verleiten lassen können und haben, wenn wir nicht wachsam sind, nur fahrlässig an diese verbrecherischen Irreführung beteiligt.

 

Selbstverständlich können Sie versuchen entschuldigend vorzubringen, dass Sie als Parlamentarierin nicht wüssten und auch nicht wollten, was Sie tatsächlich tun und woran Sie sich tatsächlich beteiligen.

 

 

Als Mitglied des Landtages von Baden-Württemberg ist Ihnen ja hinreichend bekannt, dass Dr. Lanka und ich im Nov. 2000, von Murrhardt in Baden-Württemberg ausgehend, die Beweisfrage, die zu stellen ja gerade Sie im ersten Absatz empfehlen, auf die gesamte Infektionstheorie ausgedehnt haben und anhand der in dieser Angelegenheit getroffenen Petitionsentscheidungen des Landtages von Baden-Württemberg, von denen einige in unseren Büchern dokumentiert sind, der unbedingt vorsätzliche Irreführungsangriff und damit Schädigungsangriff, der durch die Landesregierung und durch den Landtag von Baden-Württemberg erfolgt, dokumentiert ist.

 

Leugnen Sie dieses Dokument des Landtages von Baden-Württemberg, an dessen Entstehung Sie durch Ihre Entscheidung, für die Sie voll verantwortlich sind, beteiligt waren. Leugnen Sie auch Ihr eigenes Handeln, das in den Archiven des Landtages dokumentiert ist?

 

 

Oder wollen Sie als Landtagsabgeordnete entschuldigend behaupten, dass Sie nicht wüssten was sie im Landtag beschließen, und dass die Landesregierung den Landtag irre geführt hat.

 

Auch die diesbezüglichen Publikationen mit den Dokumenten des Landtages von BW dienen der Vorbereitung des Vorbringens vor dem IStGH in Den Haag.

Bei AIDS geht es uns ja nicht (nur) um AIDS. Es geht ja nicht (nur) um die über 10 Millionen AIDS-Irreführungs-Mordopfer in Afrika, die durch deutsche staatliche Stellen vorsätzlich dadurch erwirkt worden sind (vorsätzliche deutsche staatliche Mittäter, im Buch namentlich genannt), dass sich alle Beteiligten in deutschen staatlichen Stellen auf allen Ebenen in Entscheidungskonfliktsituationen für die Sicherung des AIDS-Völkermordes, der heute zahlenmäßig den Holocaust in den Schatten gestellt hat, was allen beteiligten Entscheidungsträgern in Deutschland prognostisch bekannt war (Namen im Buch), bewusst und unbedingt vorsätzlich, bei Kenntnis der Beweislage, u.a. der damals vorhanden deutschen staatlichen Dokumente, den AIDS-Völkermord, insbesondere in Afrika, gesichert haben.

 

Darum geht es ja nicht (nur).

 

 

Es geht ganz bestimmt nicht darum, irgendeine mir unterstelle Feindschaft gegen homosexuelle Männer, zum Ausdruck zu bringen.

 

(Nachdem Richter Dr. Weidmann am 13.9.2006, LG Traunstein, vorsätzlich in Diffamierungsabsicht, gegen Gesetz und Recht gewendet, unzulässig aus einem ärztlichen Gutachten, das kein gerichtsärztliches Gutachten war, vor Öffentlichkeit meine Homosexualität verkündigt hat, lasse ich mir durch keinen staatlichen Verbrecher (wie dieser Richter Dr. Weidmann) mehr mein Persönlichkeitsrecht nehmen, und habe mich selbst, um  solch primitiven Alles-Mitmachern im Staatsdienst zuvor zu kommen, als homosexueller Mann geoutet.)

 

 

Es geht darum, dass wir, wenn wir auf dieser schönen Erde, als Menschen auch nur eine (immer kleiner werdenden) Zukunftschance haben wollen, wir die Befreiung der Erde von der verbrecherischen global selbstmörderischen Gentechnologie zügig betreiben müssen. Feldbefreiungen vom Gendreck sind hier zwar als Ansatzpunkt wichtig. Wir müssen aber die Befreiung der Erde vom Gendreck erreichen und für diese Zielanstrebung sind auch die „Grünen“, in verräterischer Absicht gegen die Menschen gerichtet, zu feige, so lange die „Grünen“ auch nur Ansätze von Gentechnik dulden.

 

 

 

In dem AIDS-Buch habe überwiegend ich, aufgrund der Folgen, die durch meine Beweisfrage vom 14.2.1995 an die zuständige staatliche Stelle (BZgA: „Wenn Sie Fragen zu AIDS haben ….“) ausgelöst worden sind und der staatlichen Beweise, die hieraufhin in Deutschland durch staatliche Stellen erwirkt wurden, bei der an keiner Stelle, bei keinem Politiker, bei keinem Staatsbediensteten, bei keinem Richter in Entscheidungskonfliktsituationen,  Tötungs- und Völkermordhemmungen griffen, jetzt durch die Dokumente und staatlichen Vorgänge in dem Buch, für jedermann zugänglich die in Deutschland tödlich wirkende kriminelle staatliche Energie dargestellt. Ich habe in diesem Buch die deutschen grundgesetzfeindlichen (verfassungsfeindlichen)  menschenzerstörenden Mechanismen und Strukturen, die in heutiger deutscher staatlicher krimineller Energie gründen, nachgewiesen.     (J. Krethe:  GILT gleichermaßen für VIREN-LÜGE+IMPFEN)

Genau dieselben kriminellen Energien kommen in dem, was sich Wissenschaft tarnt, in der Wirtschaft (Biotechnologie) und im Staat (Ministerien, RKI usw.) bei der Gentechnologie in die lebenszerstörende Entfaltung.

Bei AIDS, wie auch beim Impfen und allgemein bei der Pharmamedizin ist eine individuelle Rettung, ist ein individueller Entzug, noch möglich. „Gib AIDS keine Chance! Mach keinen Test!“

 

Bei der Gentechnologie ist ein individueller Entzug, ein individueller Schutz, vor den global selbstmörderischen Auswirkungen krimineller staatlicher Energie in Deutschland nicht mehr möglich.

 

In der Sache erlaube ich mir, darauf hinzuweisen, dass es bei AIDS, als Bestandteil der gegenwärtigen wirtschaftlichen und machtpolitischen und angsterzeugenden Verwertung dessen, was sich als wissenschaftliche Molekularbiologie tarnt, ja nicht nur um einige Tote, um einige Opfer, in Deutschland überwiegend homosexuelle Männer, des Irreführungsverbrechen geht.

 

Seitdem, infolge meiner Beweisfrage vom 14.2.1995 an die BZgA die staatlichen Organe auf allen Ebenen ihre unbedingte Absicht bewiesen haben, was teilweise in dem Buch „AIDS ist das Verbrechen“ dokumentiert ist, sind statistisch gesehen  insbesondere in Afrika über 10 Millionen Menschen Opfer dieses Verbrechen geworden, dass durch staatliche Stellen in der Bundesrepublik Deutschland, weltweit beispiellos nachweislich vorsätzlich, seit über 10 Jahren, gesichert wurde und heute noch wider bessres Wissen, in Tötungsabsicht, durch Duldung, staatlicherseits gesichert wird.

 

Anmerkung J. Krethe am 19.01.2009: Zu KREBS wird durch PHI Nr. 1-2/2009 auf Seiten 8+9 die „Erfolgsrate“ von Chemotherapien 5 Jahre nach Therapiebeginn mit nur 2,2 % angegeben: Auswertung von 73.000 Patienten in Australien und 155.000 in den USA. Siehe Original unter  www.cancerdecisions.com/030506_page.html

(Insofern liegen bei Behörden/relevanten „Institutionen“ de facto Verbrechen vor).

 

 

Seit dieser staatlichen Beweiserbringung haben wir in der Bundesrepublik Deutschland den Holocaust zahlenmäßig in den Schatten gestellt. Auch dieser Beweis ist in dem Buch „AIDS ist das Verbrechen“ erbracht.

 

Durch das Buch ist auch der Beweis der beliebten deutschen „Nie wieder“ –Lüge erbracht. Das bestialische Verbrechen des Holocaust, das nur durch deutsche Duldung und deutsches Mitläufertum möglich war, forderte höchstens sechs Millionen Opfer. Die vorsätzliche deutsche Duldung des AIDS-Verbrechen, gesichert abschießend durch eine verbrecherische deutsche Justiz, was in dem Buch belegt ist, ermöglichte, nach den politischen Entscheidungen die in dem Buch dokumentiert sind, über 10 Millionen Verbrechensopfer insbesondere in Afrika und machte das deutsche „Nie wieder“ zur heutigen größten deutschen Lüge.

 

 

In falsch verstandener Solidarität mit uns Homosexuellen beteiligen sich die Grünen vorsätzlich an diesem globalen AIDS-Verbrechen. Dieses verunmöglicht den Grünen, wirksam der globalen Herausforderung des globalen Gentechnikverbrechens zu begegnen. Hiermit sichern die Grünen wissentlich die Zerstörung der Menschheit, den globalen Selbstmord.

 

 

Für alle wirklichen Fachleuten ist erkennbar, dass dann, wenn das AIDS-Verbrechen in sich zusammen bricht und überwunden wird, dieses den Zusammenbruch des globalen Gentechnikverbrechen nach sich zieht, mit erheblichen Auswirkungen, zum Nachteil des die Menschheit beherrschenden und das Leben zerstörenden globalen Finanzkapitalismus.

 

 

Die Grünen beteiligen sich aktiv durch Duldung und durch vorgespielten Kritizismus, angeblich zum Wohle des Lebens (Umweltschutz, Lebenserhaltung), an der Fortsetzung der Zerstörung des Lebens, nicht nur des Lebens der Menschen, durch die Duldung der Gentechnologie.

 

Die Grünen dulden, dass gentechnologisch veränderte Bestandteile in der Nahrung, wenn es in kleinen Mengen vorhanden ist, nicht einmal deklariert werden muss, wobei die Deklarierung von lebenszerstörenden Bestandteilen Ausdruck eines menschenverachtenden und menschenvernichtenen Zynismus ist, dem auch die Grünen unterworfen sind.

 

Weniger Gentechnik ist keine Lösung: Wenn wir Zukunft haben wollen, muss der Gendreck von dieser Erde verschwinden und darf insbesondere nicht weiter produziert werden. (Das wird Schwerpunkt unseres nächsten Abo „Leben mit Zukunft“.)

 

Um das zu erreichen, weil wir ein “Leben mit Zukunft“ (Name unseres Abos) haben wollen, musste das Buch „AIDS ist das Verbrechen“ jetzt, über 10 Jahre, nachdem in Deutschland die Beweise des unbedingten staatlichen Vorsatzhandeln geschaffen wurden, erscheinen. 

 

Gerade die Grünen wissen ganz genau, dass das, was sich Gentechnologie tarnt, zwei Vorgänge sind, die nichts miteinander zu tun haben:

 

-         Einerseits ist es eine konventionelle Überzüchtung, eine extreme Inzucht, die Hybride produziert, die mit Gentechnik nichts zu tun hat, und die, um überlebensfähig zu bleiben den Einsatz extremer Mengen an Agrochemietechnik erfordert (zum wirtschaften Vorteil der Chemie-und Gentechnikindustrie).

 

-         Andererseits werden in Bakterien Plasmide (kreisförmige DNS) vermehrt, die dann in das Erbgut in Pflanzen, Tiere und Menschen eingefügt werden, bei denen Plasmide (kreisförmige DNS) in der Natur nicht vorkommen. Hiervor warnte schon Erwin Chargaff, der beutende fachkompetente Warner vor der Gentechnologie bisher erfolglos und weist darauf hin, dass hierdurch das Erbgut von Pflanzen, Tieren und Menschen zerstört wird, dass hierdurch die Menschheit zerstört wird. Da ist es vollkommen egal ob für die Handlungen der Zerstörer und Dulder kriminelle Energie oder Schizophrenie individuell ursächlich ist.

 

-         Das einzige „Gen“, dem eine Wirkung nachweisbar ist, ist das „Ehescheidungen(h)n“: Zweifellos kann Fremdge(h)n zur Ehescheidung führen.

 

Bei der Behauptung der gezielten Eingriffs- und Veränderungsmöglichkeit durch die Gentechnologie, handelt es sich gleichermaßen um eine verbrecherische lebenszerstörende global selbstmörderische, auch in Deutschland, staatlicherseits gesicherte Lüge, wie es sich bei der empirisch-wissenschaftlich nachgewiesenen Existenz des „HIV“ um eine dreiste Lüge handelt.

 

Das Gentechnik- und das AIDS-Verbrechen haben gleichermaßen als Rechtfertigung eine Molekularbiologie, jenseits jedweder Wissenschaftlichkeit, die ausschließlich eine Glaubenslehre nach dem Muster der Theologie des Vatikans ist. Das ist allen tatsächlichen Fachleuten der tatsächlichen wissenschaftlichen Molekularbiologie bekannt.

 

 

Die Grünen machen sich selbst zum Opfer einer falsch verstandenen Solidarität mit den berechtigten Emanzipationsbestrebungen homosexueller Männer, indem die Grünen, anstatt von homosexuellen Männern auch die Nutzung der Organe oberhalb der Nase abzuverlangen (d.h. sich ernsthaft geistig mit dem AIDS-Phänomen zu beschäftigen) das AIDS-Verbrechen stabilisieren, indem hier in Deutschen wenige infolge der Irreführung umgebracht werden, um den AIDS-Völkermord in Afrika zu sichern. Das hindert die Grünen daran, das Gentechnik-Verbrechen überwinden zu wollen. Somit machen Grüne und Schwule begeistert bei diesem globalen Selbstmord mit.

 

 

Demselben grünen Ungeist der heutigen Grünen entspricht es, obwohl die Grünen einmal mit anderen Zielen angetreten sind, bei der Gentechnologie sich aktiv, lediglich etwas gebremst, an dem globalen Selbstmord zu beteiligen, auf den die Duldung der Gentechnologie auf dieser Erde, in Bedienung der Interessen der demokratisch nicht legitimierten Herrschaft des globalen Finanzkapitals, aufgrund der Zinseszinsmechanismen (was die Grünen bei ihrer Gründung auch ganz genau wussten und heute in Vergessenheit geraten zu sein scheint), den globalen Selbstmord, auch aus falsch verstandener Rücksichtnahme auf uns Schwule, zu sichern.

 

Schwule grüne Politik darf sich nicht darauf beschränken, die freie Nutzung der Organe unterhalb der Gürtellinie als Ersatz für die Nutzung der Organe oberhalb der Nase, als schwule Emanzipationspolitik vorzulügen.

 

Sie schreiben in Ihrer ersten Zeile:

 

            „Der HI-Virus ist keinesfalls ein "geklauter Laborartefakt“."

 

Mit meiner Formulierung „geklauter Laborartefakt“ fasste ich lediglich das Wissen zusammen, dass die Bundesregierung und der Deutsche Bundestag am 21.10.1994, also vor einem Jahrzehnt, im Parlamentarischen Untersuchungsausschussbericht zum Bluterskandal (DS 12/8591) auf S.59, 61, 63 überprüfbar dokumentiert hat.

 

 

Sind auch Sie, Frau Brigitte Lösch, MdL, BW, Irreführungsopfer der Bundesregierung und des Deutschen Bundestages?

 

Sie leugnen in Ihrem Schreiben vom 30.5.2008 an Dr. Lanka das am 21. Oktober 1994 (DS 12/8591, S. 59, 61, 63) durch den Deutschen Bundestag dokumentierte (und allgemein verschwiegene) Wissen des Bundestages und der Bundesregierung, dass die US-Regierung am 23.4.1984 weltweit einen „geklauten Laborartefakt“ als entdeckten Todesvirus, später „HIV“ genannt, der Weltöffentlichkeit vorgelogen hat und sich alle Industrienationen, alle Pseudowissenschaftler, alle Regierungen, alle Parteien, alle (von der Wirtschaft abhängigen) Medien, diesem durch die US-Regierung verkündigten Dogma geistlos und unüberprüft unterworfen haben in einer tief gläubigen gehorsamen Art und Weise, bei der der Papst vor Neid erblassen muss!

 

Die Grünen in Deutschland sind bei dieser lebenzerstörenden global selbstmörderischen Politik ganz vorne. Das beweisen Sie mit Ihrem Schreiben vom 30.5.2008. 

 

Uns ist es zu wenig, unseren globalen Selbstmord nur etwas grün anzustreichen und zu tarnen. Wir nehmen die noch verbleibenden Restchancen eines „Leben mit Zukunft“ wahr,  bevor es zu spät ist.

 

Deshalb erschien das Buch „AIDS ist das Verbrechen“ mit deutschen staatlichen Dokumenten und deutschen Vorgängen des Beweises der bewussten und unbedingten tödlichen staatlichen Absichtshandlungen – um jetzt, auf dieser Beweisgrundlage aufbauend, aufzeigen zu können, dass bei der Gentechnologie genau dieselben zerstörerischen kriminellen Energien wirken, deren Auswirkungen sich aber – im Unterschied zu AIDS - niemand individuell entziehen kann und die nur dadurch abgewendet werden können, wenn wir das (sehr gute) Konstrukt unseres freiheitlich-demokratischen Rechtsstaates tatsächlich verwirklichen wollen und verwirklichen, beginnend damit dass wir vom Staat die Unterwerfung unter dem Wahrhaftigkeitsgebot („Handeln nach bestem Wissen.“, Kernbestand des Dienst-, Richter- und Politikerrechts) abverlangen indem wir die tödliche staatliche Verlogenheit, exemplarisch an AIDS, an staatlichen Vorgänger in Deutschland seit dem 14.2.1995, also seit über 13 Jahren dokumentieren, ggf. zur Vorlage beim IStGH in Den Haag, in dem Wissen, dass ein verwirklichter demokratisch legitimiertet Rechtsstaat, der der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte vom 10.12.1948 unterworfen ist und die demokratisch nicht legitimierte Herrschaft des im Zinseszinsmechanismus gründenden heutigen beherrschenden globalen Kapitals sich gegenseitig ausschließen und dem Kapitalismus nicht moralisch, sondern nur durch eine Geldreform begegnet werden kann.

 

Haben auch die Grünen vergessen, dass der US-Präsident J.F. Kennedy, noch zur Zeit der Existenz der Sowjetunion, versuchte in minimalem Ansatz die Herrschaft vom Kapital zum demokratischen Staat zurück zu führen, indem Kennedy am 4. Juni 1963, den Präsidenten der USA, also sich selbst, ermächtigte, die Herstellung von Banknoten wieder in die Gewalt des Staates zurückzubringen. Am 22.11.1963 wurde Kennedy ermordet, nachdem er begonnen hatte, das neue Staatsgeld unter der Bezeichnung „United States Notes“ drucken zu lassen. Es gab keine ernsthaften Bemühungen, die Hintermänner dieses Attentates zu ermitteln. Kennedys Amtsnachfolger Lyndon B. Johnson, hob als eine seiner ersten Amtshandlungen die Ermächtigung wieder auf, dass der Staat USA Geld herstellen durfte und hiermit die Herrschaft über das Geld einem demokratisch legitimierten Staat zugewiesen wurde. Hundert Jahre vorher war dem US-Präsidenten Lincoln ein ähnlicher plötzlicher Tod widerfahren, nachdem Lincon versucht hat, die Herrschaft über das Geld dem Staat zu übertragen. (Für einen primitiven Antiamerikanismus darf kein Platz sein. Mag sein, dass eine Verstaatlichung des Geldes in den USA zur Zeit der Existenz der Sowjetunion riskant gewesen wäre. Heute existiert die Sowjetunion aber schon bald 20 Jahre nicht mehr, was dem wütenden Kapitalismus alle Schranken genommen hat. So weit, wie vermutet, lagen Kennedy und Silvio Gesell in ihrer Analyse und Zielrichtung nicht auseinander.) 

 

Zur vergessenen und verdrängten Geschichte der „Grünen“ in Deutschland gehört auch, dass bei der Gründung der Grünen, durch das damalige Gründungsmitglied Georg Otto, klar dargelegt wurde, dass eine Erhaltung der Lebensmöglichkeit auf diesem Planeten ohne fundamentale Geldreform auf Scheitern angelegt ist. (Der Name Silvio Gesell ist bei den Grünen heute (wieder) unbekannter als der Name Karl Marx.)

 

 

Bis heute haben die „Grünen“ noch kein Konzept und keine theoretische Begründung vorgelegt, wie unter diesem herrschenden und beherrschenden Geldsystem, das aufgrund seines Konstrukt so agieren muss, wie es agiert und dem deshalb nicht mit moralischen Kategorien begegnet werden kann, eine Zukunft auf diesem Planten möglich sein kann.

 

 

Aufgrund dieses grünen Konzeptdefizites stabilisieren Sie das globale AIDS-Verbrechen und behaupten, gegen den Bundestag gewendet (s.o.) „Der HI-Virus ist kein „geklauter Laborartefakt“.“, in Bedienung der Interessen des lebenszerstörenden Kapitals dessen Lebenszerstörung sich bei AIDS wenig und in der Gentechnologie total auszutoben anstrebt, bis zum baldigen, durch Menschen, die Grünen eingeschlossen, erwirkten und geduldeten Ende der Menschheit auf diesem schönen Planeten.

 

 

Tatsächlich ist eine Zukunft auf dem Planten ausgeschlossen, wenn Politiker, Staatsbedienstete und Richter, abschließend in Bedienung der Interessen des global beherrschenden Kapitals, das Wahrhaftigkeitsgebot (Handeln nach bestem Wissen) verletzen dürfen.

Die Erwirkung des Wahrhaftigkeitsgebotes erzwingt geradezu die Rechtsstaatsrealisierung und ein der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte unterworfener demokratisch legitimierter Rechtsstaat und das beherrschende diktierende, lebenzerstörende Geldsystem schließen sich aus. Das weiß jeder Politiker in Deutschland. Das wissen nicht nur die „Grünen“. Diese Unvereinbarkeit zwischen „Menschenrechten“ und „ global beherrschendem Geldsystem“ wurde in der Gesichte der BRD, auch durch das auf Scheitern angelegte Konzept der “Sozialen Marktwirtschaft“, zweifelsfrei bewiesen.

 

 

Sie verletzen als „Grüne“, u.a. auf dem Hintergrund des parlamentarischen Untersuchungsausschussbericht zum Bluterskandal und der in dem Buch „AIDS ist das Verbrechen“ jetzt allgemeine zugänglich gemachen deutschen staatlichen Dokumente und Vorgänge vorsätzlich das Wahrhaftigkeitsgebot indem Sie als Tatsache behaupten:

 

            „Der HI-Virus ist keinesfalls ein „geklauter Laborartefakt“.“

 

Wer die verbrecherische staatliche Verlogenheit im Umgang mit AIDS duldet, sichert hierdurch die verbrecherische staatliche Verlogenheit im Umgang mit der, auf Vernichtung der Menschheit, aufgrund der dem Geldsystem innewohnenden Zwänge, angelegten Selbstzerstörung der Menschheit.

 

Im beherrschenden und zerstörenden, den kapitalistischen eigendynamischen Gesetzen (Geldsystem) folgenden Kapitalismus, sind moralische Bewertungskategorien ungeeignete und moralische Appelle auf Wirkungslosigkeit hin angelegt.

 

Nicht einmal nur eine Frage der Moral, sondern eine Angelegenheit des Kernes jeder Ethik dagegen ist das Wahrhaftigkeitsgebot, das zu erfüllen sich aufgrund der Gesetze in Deutschland Staatsbedienstete, Richter und Politiker gleichermaßen verpflichtet haben, wie sie dieses durchgängig, im Machtinteresse des beherrschenden Kapitals und im falsch verstandenen staatlichen Interesse verletzen.

 

Wenn der staatliche Umgang mit „AIDS“ dem Wahrhaftigkeitsgebot unterworfen wird, dann wird sich nicht nur Einiges zum Wohle der Menschen ändern.

 

Der parlamentarische Untersuchungsausschussbericht zum Bluterskandal belegt das Wissen der Bundesregierung und des Deutschen Bundestages am 21.10.1994, dass „HIV ein geklauter Laborartefakt“ ist, was seit über 13 Jahren gegenüber der Allgemeinheit und insbesondre gegenüber positiv Getesteten in Deutschland, staatlicherseits in Unterwerfungsabsicht und Schädigungsabsicht, verschwiegen wird und Sie behauten als Tatsache, gegen den parlamentarischen Untersuchungsausschussbericht gewendet: „Der HI-Virus ist keinesfalls ein „geklauter Laboratefakt“.“  und erwirken als Grüne in der Öffentlichkeit vorsätzlich den Irrtum, sie würden sich als Politikerin, der Wahrhaftigkeit verpflichtet für den Erhalt des Lebens auf diesem (jetzt noch) schönen Planeten, einsetzen.

 

Auf dem Hintergrund des parlamentarischen Untersuchungsausschussberichtes ist Ihre Tatsachenbehauptung „Der HI-Virus ist keinesfalls ein „geklauter Laborartefakt“.“ nicht einmal nur noch als dreiste Irreführung zu ächten.

 

Das Buch „AIDS ist das Verbrechen“ weist nicht nur nach, dass es sich bei dem was unter „AIDS" geschieht um ein globales Verbrechen handelt, und dass, infolge der Beweisfrage vom 14.2.1995 in der Bundesrepublik Deutschland weltweit beispiellos nachgewiesen wurde, dass in der Bundesrepublik Deutschland weltweit beispiellos „AIDS“ auf allen staatlichen Ebenen, ohne dass bei irgendjemandem in Staat Bundesrepublik Deutschland, Tötungshemmungen greifen, als vorsätzliches Staatsverbrechen durchgeführt wird.

 

Das Buch zeigt nicht  nur durch die Skizzierung des „Drei Stufenplan“ (Wahrhaftigkeit, Rechtsstaatsrealisierung, Geldreform) den Weg in eine mögliche humane globale Revolution, in eine mögliche humane globale Zukunft auf, sondern zeigt auf, dass dieser Weg in Deutschland – weitgehend ignoriert, missachtet oder angefeindet, auch durch Sie Frau Brigitte Lösch, MdL BW, was Sie durch ihr Schreiben vom 30.5.2008 beweisen – durch Staatsbürger schon seit über 10 Jahren zielbezogen gegangen wird und schon heute, aufgrund der Dokumentationsbücher, die im klein-klein-verlag erschienen sind, die nicht mehr eingesammelt werden können, nicht mehr verdrängt werden kann.

 

Das Buch des Beweises des unbedingt vorsätzlichen deutschen tödlichen staatlichen Handelns „AIDS ist das Verbrechen“ lässt sich nicht mehr einsammeln und nicht mehr aus der Welt schaffen.

 

Ein Schritt hinter diesen in dem Buch breit verbreiten Beweisen unbedingt vorsätzlichen tödlichen staatlichen Handeln in Deutschland ist nicht mehr möglich.

 

 

Sie schließen Ihr Schreiben vom 30.5.2008:

 

            „Bei weiteren Fragen steht mein Büro gerne zu Ihrer Verfügung.“

Auf Bitten von Dr. Lanka und auch aufgrund meiner Intention, nehmen wir sie nicht nur ernst sondern sehr ernst und nehmen Ihr Angebot an, Fragen zu beantworten.

 

 

Frage:

 

„Welche staatliche Stelle, die gegenüber der Bevölkerung die empirisch-wissenschaftlich nachgewiesene Existenz des „HIV“ behauptet, ist dafür zuständig, meine,  die die Beweiserbringung auslösende erste Frage vom 14.2.1995 an die BZgA (Buch S. 291f)

 

„Wo wurde das Foto des isolierten sog. AIDs-Virus veröffentlicht?““

 

 

unter Beachtung meines Hinweises an die BZgA vom 14.2.1995, dass es sich bei einer Virusisolation um einen klaren biologisch-handwerklichen Vorgang handelt und hierbei die Fotografie des isolierten Virus unverzichtbar ist und sich dieses Foto nicht in den Publikationen von Montaner (1983) und Gallo (1984) befindet, wahrheitsgemäß (Kern des Dienstrechtes:“ Handeln nach bestem Wissen“) zu beantworten.

 

 

Die Frage zielt nicht darauf ab, welche staatliche Stelle, die den erfolgten empirisch-wissenschaftlichen Nachweis des „HIV“ behaupten, zufolge Ihres Glauben oder Ihrer Meinung dafür zuständig sein könnte, sonder welche deutsche staatliche Stelle tatsächlich dafür zuständig ist.

 

Bevor Sie hier wieder Stellen behaupten, wie im ersten Absatz Ihres Schreiben vom 30.5.2008, ist es angebracht, sich zuvor telefonisch bei dieser Stelle zu erkundigen, z.B. Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg, Prof. Dr. Kimmig, ob diese Stelle tatsächlich dafür zuständig ist und ob diese Stelle in der Lage ist diesen Beweis zu benennen und ob diese Stelle tatsächlich behauptet, dass das durch diese Stelle als existent behauptete „HIV“, jemals direkt empirisch-wissenschaftlich nachgewiesen worden ist oder ob man sich nur auf Spekulationen aufgrund sog. indirekter Verfahren bezieht, deren Aussagegültigkeit (Validität), mangels Eichmöglichkeit am direkt Nachgewiesenen wissenschaftlich-technisch ausgeschlossen ist.

 

 

Wir nehmen Ihr Angebot an, wie ich am 14.2.1995 das durch die BZgA verbreitete Regierungsangebot angenommen habe, in dem fundamentalen Irrtum, dass die Regierung mich nicht belügen darf, sondern zur Wahrhaftigkeit verpflichtet ist.

 

Wenn Sie zuvor durch Telefonate herauszufinden versuchen, welche Stelle zuständig ist, kann es möglich sein, dass Sie eine Ihnen bisher unbekannte staatliche Urerfahrung und Schlüsselerfahrung machen, und sich plötzlich einem Staat gegenüberstehen, jenseits der Wahrhaftigkeit und jenseits von Ansätzen der Rechtsstaatlichkeit.

 

Mit einem Staat jenseits der Wahrhaftigkeit und jenseits der Rechtsstaatlichkeit lassen sich jedenfalls die unstrittigen globalen Herausforderungen nicht zum Wohle der Menschen bewältigen.

 

Das kann auch Ihnen nicht unbekannt sein.

 

Ich erwarte Ihre genaue Nennung der zuständigen staatlichen Stelle, die zu einer wahrheitsgemäßen Beantwortung meier Frage nach der Publikation in der das Foto des isolierten „HIV“ dokumentiert ist, verpflichtet ist.

 

Auf eine wahrheitsgemäße Antwort warte ich seit dem 14.2.1995, also seit über 13 Jahren.

 

 

Dr. Lanka bittet und beauftragt mich ausdrücklich, in seinem Namen, das Angebot, das Sie ihm im letzen Satz Ihres Schreibens vom 30.5.2008 unterbreite haben, in seinem Namen anzunehmen:

 

„Welche deutsche staatliche Stelle, die durchgängig die empirisch-wissenschaftlich nachgewiesen Existenz des „HIV“ gegenüber der Öffentlichkeit und damit auch gegenüber HIV-positiv Getesteten in Deutschland behauptet, ist für eine wahrheitsgemäße Beantwortung der Frage zuständig: „Wo wurde das Foto des isolierten „HIV“ veröffentlicht?““

 

 

Mit freundlichem Gruß

 

Karl Krafeld

 

 

Anlagen:

 

Kopien aus Bundestagsdrucksache 12/8591 (Bluterskandal)

 

Kopie des Kapitels „Der geklaute Laborartefakt „HIV““ aus dem Buch „AIDS ist das Verbrechen“

 

 

Beitrag couragierter Bürger aus: www.life-8-berlin.de/zwangsuntersuchungen_klagen.htm  

 

 

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