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Oberverwaltungsgericht

    Verwaltungsgericht Berlin  

 

              Kirchstraße 7

           10 557  B e r l i n

8. Februar 2009

 

Betr.: eigene Strafanzeige  bei der Staatsanwaltschaft (ohne Aktenzeichen):

da nicht bearbeitet: 07.11.2008 und 2. Antrag 08.12.08

 

wegen: Rechtsbeugung im Amt / Nichtbearbeitung / Strafvereitelung der Staatsanwaltschaft Berlin Moabit

             

Ref.:   Wissenschaftsbetrug  als Handlungsgrundlage von Gesundheitsbehörden

           hier:  die Behauptung von VIREN als Kausalität von sog. „Infektionskrankheiten“

           mit vorsätzlicher Schädigung durch Medikation, ohne Virusbeweis ….  

 

Verabreichung von nicht ordnungsgemäß und hochtödlichen Giften durch unzureichend geprüfte Medikationen die im eizelnen erst die Krankheit erzeugen, gegen die sie angeblich eingesetzt werden ….

 

Anwendung einer so genannten PCR (Polymerasekettenreaktions-Analyse zu vorgeblichen Virusnachweis), die vom Erfinder (Mullis) ebenso, wie vom Anbieter der Pharmafirma ROCHE als unzugänglich titulierten wird und ausdrücklich darauf verwiesen, dass das KEIN Verfahren zur Virusbestimmung ist …..

 

Werte Damen und Herren,

 

es ist in der Tat ein Verbrechen ohne Gleichen und für mich nicht mehr nachvollziehbar, dass Hand-in-Hand mit der Pharmaindustrie, in offensichtlich mafiöser Struktur und in Naziverfahrensweise, Justizkreise für die Vertuschung von Straftaten der Gesundheitsbehörden, des Robert-Koch-Institutes und anderer Institutionen, oder/und die Verhinderung von Ermittlungen solcher flächendeckend betriebenen und explizit auf Verlogenheit begründeten krankheitsfördernden Diagnosen und damit verbundenen Therapien (mit tödlichem Ausgang – und Verursachung eines Krankheitsbildes, welches erst durch die Medikation erzeugt wird) Sorge tragen, also somit einer „völkermordähnlichen“ Umstand tollerieren und der Meinung sind, dass auf Betrug, Täuschung im Rechtsverkehr § 221 mit Körperverletzung beruhenden Tatsachen vertuscht werden können.

 

Ich hatte am 07. November 2008 einen Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft Berlin Moabit eingereicht, der durch Einschreiberückantwortkarte bestätigt wurde, dass das Schreiben bei der Justiz eingegangen ist. Es geschah NICHTS … daraufhin reichte ich einen 2. Strafantrag bzw. Anzeige am 08. Dezember 2008 – auch dies Schreiben wurde durch Einschreiberückantwortkarte bestätigt. Es geschah bis bis zum heutigen Tage, den 08. Februar 2009 NICHTS …. keine Antwort – nichts! Ein eklatanter Fall der Rechtsbeugung:

 

Von Stuttgart über Rosenheim nach Braunschweig bis nach Berlin-Moabit wird ein geradezu schauriges „Markenzeichen“ von Behörden und Regierungsstellen zwar angenommen, und aufgedeckt aber nicht abgestellt oder ordnungsgemäß bearbeitet: 

Profitorientierte Machenschaften von sog. (auch machtversessenen) Partikular-Interessen

- gemeint sind Pharma-Kartelle und nachfolgende „Leistungsanbieter/anwender“ -

werden durch Behörden und Justiz gegen berechtigte Belange der Allgemeinheit

mit allen Mitteln der Strafvereitelung geschützt und gesichert!

 

Die begründeten Bürgeranfragen, Anzeigen und Hinweise werden zu den vorgetragenen Sachverhalten seit nunmehr über Jahre in verlogener und anmaßender Weise nur

ausweichend, irre-führend oder gar nicht beantwortet!

§ 4 Abs. 1, Satz 1  IfSG erteilten Auftrag der

„Forschung zu Ursache  ……  übertragbarer Krankheiten“.

 

Dabei bedarf es seitens der Justiz keines besonderen Mutes, der Wahrheitsfindung zu dienen, lediglich der Berufung auf Wahrhaftigkeit und Recht(s)schaffenheit, um den offensichtlichen Augiasstall so auszumisten, dass nicht erneut PARASITENbefall auftreten kann.

 

Staatsanwälte und Richter sind dazu von Gesetz wegen und aufgrund ihres Amtseides generell verpflichtet – ohne Ausnahme (theoretisch)  -  Konträres Verhalten verlinkt sich unweigerlich mit dem StGB-§ 258, wie angeführt und zu Recht feststellt (praktisch).

 

Dies sind Verbrechen gegen die Menschlichkeit, den Erhalt der Gesundheit mit Völkermordabsicht:

 

§ 331   StGB
Vorteilsannahme (1) Ein Amtsträger oder ein für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteter, der für die Dienstausübung einen Vorteil für sich oder einen Dritten fordert
, sich versprechen läßt oder annimmt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft …..

§§ 328 u. 330a StGB - Schwere Gefährdung durch Freisetzen von Giften

 

Unerlaubter Umgang mit gefährlichen Stoffen und Gütern   mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft…..

 

Wenn Ihr UNGLAUBE gegenüber dem Sachvortrag von den Beteiligten und teils Betroffenen zu groß sein sollte, nehmen Sie doch einfach mal den Inhalt der bereits eingereichten Schriftsätze zur Kenntnis (die zahlreichen Seiten liegen bei der Staatsanwaltschaft und der AOK-Kasse und können jederzeit von mir nochmals nachgereicht werden): die vorsätzliche Verlogenheit des BMGS mitsamt seiner Seucheninstitute RKI – PEI – FLI und nachfolgend der Gesundheitsämter bis herunter zu (folgsamen) untersten Ebene wird dann mehr als deutlich.

 

Exemplarisch wird durch verschiedene das Schreiben von mir und den zahlreichen Klagen dbzgl. deutlich, mit welchem inhaltslosen Geschwafel die eindeutig und verständlich gestellte Frage nach einer

verifizierten, empirisch-wissenschaftlichen VIREN*[1]-Beweispublikation

allein an mich dutzendfach nichtssagend, oder eben NICHT beantwortet, aber auch NICHT ordnungsgemäß bearbeitet wurden: nur Behauptungen statt Tatsachen. Und das von der höchsten behördlichen Instanz für das staatlich manipulierte und fälschlich so bezeichnete „Gesundheitswesen“.   Und DABEI machen Sie bewusst mit! 

 

Ich kann mir nicht vorstellen, dass diese „Mauer Recht beugender Untätigkeit“ Bestand haben kann:

wegen unzulänglicher Dienstaufsicht über die ihr nachgeordneten Mitarbeiter bei der Staatsanwaltschaft im Bundesgesundheitsministerium und Seucheninstituten RKI – PEI – FLI, wegen der Verweigerung der Dienstaufsicht über das unter der Dienstaufsicht des Bundesgesundheitsministerium stehenden RKI im Hinblick auf die durch das RKI erfolgte Unterlassung der Ausführung des dem RKI durch den demokratisch legitimierten Bundesgesetzgeber durch

§ 4 Abs. 1, Satz 1  IfSG erteilten Auftrag der

„Forschung zu Ursache  ……  übertragbarer Krankheiten“.

 

Die Tatsachenbehauptung, dass das behauptete Virus nicht empirisch-wissenschaftlich nachgewiesen und publiziert worden ist, steht im Widerspruch zum durch die Allgemeinheit als wahr geglaubten Alltagswissen, dass das behauptete angeblichen Virus naturwissenschaftlich nachgewiesen worden ist und, als wahr angenommenen in Lebenserfahrung der Allgemeinheit, dass im Gesundheitswesen, insbesondere im Zusammenhang mit dem Virus, eine Verpflichtung zur Wahrhaftigkeit selbstverständlich ist (wäre) und im Gesundheitswesen, insbesondere in den nationalen und internationalen Gesundheitsbehörden, sowie der Justiz und in den medizinisch relevanten Wissenschaften, unter der Verpflichtung des Schutzes des Rechts auf Leben und körperliche Unversehrtheit (GG Art. 2 Abs. 2, erster Satz), nach bestem Wissen, der Wahrhaftigkeit verpflichtet gehandelt werden sollte. Insbesondere da auch in der informierten Öffentlichkeit bekannt war und ist, dass niemand behauptet, dass die Therapie auf den menschlichen Organismus zudem KEIN Medikament zurzeit als wirksames Mittel gegen die echte, durch Hepatitis-C ebenso wie HI-Viren ausgelöste humane Virus diese auch NICHT heilend kann, sondern den Patienten mehr als nach den Umständen notwendig schädigt und töten kann. Es GILT die Annahme, wie unsere Gesundheitsbehörden bestätigen, das es so sein könnte – bewiesen IST, dass die Medikamente erheblich schädigen was auch gleichzeitig eingestanden wird, dass diese Medikamente mittelfristig eigenständig zu lebensbedrohlichen Schäden führen und erst die Symptome des so genannten Virus erzeugen. Wissenschaft ebenso wie gerichtliche Entscheidungen verlangen ein IST und nicht ein GILT.

Ich hatte sämtliche Stellen, wie Staatsanwaltschaft und Institutionen über die Tatsache informiert[2], dass seit Jahren keine deutsche Gesundheitsbehörde in der Lage ist, auf Anfrage die QUELLE für einen publizierten, empirisch-wissenschaftlichen Direktnachweis der Existenz eines Virus zu benennen. Weil das Virus nicht bekannt ist, gibt es auch nur indirekte Testverfahren (aber tödliche Medikamenten-Therapien, die nicht ordnungsgemäß zugelassen sind – Behandlung wird anderweitig von den Ärzten abgelehnt), welche nicht geeicht und daher nicht gültig sind. Die PCR ist ein Verfahren, welches auf LSD entdeckt und vom Erfinder Mullis ausdrücklich darauf hingewiesen, NICHT zum Virusnachweis dient … dies wird auch von der Firma Roche in dem Testbeipackzettel bestätigt

 

Gäbe es das Virus tatsächlich, wäre es mit den heutigen Möglichkeiten der Wissenschaft auch kein Problem, ein solches Virus zu isolieren. Die deutschen Behörden gaben schriftlich in bezug auf HIV, schon am 16.03.2006 zu, dass sie nicht zuständig sind, die Beweisfrage zu beantworten. Die deutschen Behörden berufen sich auf die WHO, welche ebenfalls keinen Beweis liefern kann. Man zieht sich aus der Verantwortung, indem man sich auf einen „Konsens aller Beteiligten“ beruft. Dies ersetzt nicht den fehlenden Beweis! Und beantwortet auch nicht Ihr Schreiben – es ist Rechtsbeugung, was hier begangen wird.

Allgemein nennen die Juristen so etwas eine in Schädigungsabsicht erfolgte Irreführung, mittels Unterdrückung wahrer relevanter Tatsachen. Dies ist ein weltweit beispielloses nachweisbares Wissen und Handeln wider besseres Wissen der Landesregierung und maßgeblichen Institutionen und ist somit eine hochgradige VERANTWORTUNGSLOSIGKEIT in Bösartigkeit und Vorsatz zur Körperverletzung und ausschließlich zum Nutzen der Interessen der Industrie gedacht!!

 

Wissenschaftler dürfen Meinungen, Konsense, usw. nicht als Tatsachen behauptet werdem, die entgegen der Erkenntnis stehen und nur alls Allgemeinwissen gelten aber NICHT erwiesen sind. Das unterscheidet sie eigentlich von Betrügern. Jeder Staatsbedienstete oder auch Politiker ist verpflichtet, alles zu tun, um Gefahren für Leib und Leben von seinen Mitbürgern auch im Vorfeld zu erkennen und abzuwenden. Dies zu unterlassen, macht Sie und alle anderen Herrn in den Ämtsstuben mitschuldig, wenn ungezählte Menschen an der Wirkung von den Medikationen leiden oder sterben, bzw. erst das Virus bekommen, gegen welches die Medikationen angewendet werden.

 

   Mit gebührender Verachtung                                                         

Ralf Eickemeyer-Hoeveler



[1] Unterlagen wurden in zahlreichen Schriftstücken dazu hinreichend von mir eingereicht – können jederzeit nachgereicht und eingesehen werden – erwarte Anfrage

[2] Strafantrag gegen AOK  / StA zu Dr. Dupke 1 KAP Js 1624/07 / Gemeinschaftspraxis: Kaulen, P., Dr. med. Dr. rer. nat. und Dr. med. C. Wiemer – Strafantrag / Strafantrag Charite & Dr. F. Pfäffin