Eickemeyer-Hoeveler,
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Oberverwaltungsgericht
Verwaltungsgericht Berlin
Kirchstraße
7
10 557 B e r l i n
8. Februar 2009
Betr.:
eigene Strafanzeige bei
der Staatsanwaltschaft
(ohne Aktenzeichen):
da
nicht bearbeitet: 07.11.2008 und 2. Antrag 08.12.08
wegen: Rechtsbeugung im Amt / Nichtbearbeitung /
Strafvereitelung der Staatsanwaltschaft Berlin Moabit
Ref.: Wissenschaftsbetrug
als Handlungsgrundlage von Gesundheitsbehörden
hier: die Behauptung von VIREN
als Kausalität von sog. „Infektionskrankheiten“
mit vorsätzlicher Schädigung durch
Medikation, ohne Virusbeweis ….
Verabreichung von nicht ordnungsgemäß und hochtödlichen
Giften durch unzureichend geprüfte Medikationen die im
eizelnen erst die Krankheit erzeugen, gegen die sie angeblich eingesetzt werden
….
Anwendung einer so genannten PCR (Polymerasekettenreaktions-Analyse zu vorgeblichen Virusnachweis), die
vom Erfinder (Mullis) ebenso, wie vom Anbieter der Pharmafirma ROCHE als
unzugänglich titulierten wird und ausdrücklich darauf verwiesen, dass das KEIN
Verfahren zur Virusbestimmung ist …..
Werte Damen und Herren,
es ist in der Tat ein Verbrechen ohne Gleichen und
für mich nicht mehr nachvollziehbar, dass Hand-in-Hand mit der Pharmaindustrie,
in offensichtlich mafiöser Struktur und
in Naziverfahrensweise, Justizkreise für die Vertuschung von Straftaten der
Gesundheitsbehörden, des Robert-Koch-Institutes und anderer Institutionen, oder/und
die Verhinderung von Ermittlungen solcher flächendeckend
betriebenen und explizit auf Verlogenheit
begründeten krankheitsfördernden
Diagnosen und damit verbundenen Therapien (mit tödlichem Ausgang – und Verursachung eines Krankheitsbildes,
welches erst durch die Medikation erzeugt wird) Sorge tragen, also
somit einer „völkermordähnlichen“ Umstand tollerieren und der Meinung sind,
dass auf Betrug, Täuschung im Rechtsverkehr § 221 mit Körperverletzung
beruhenden Tatsachen vertuscht werden können.
Ich hatte am 07. November 2008 einen Strafantrag bei
der Staatsanwaltschaft Berlin Moabit eingereicht, der durch
Einschreiberückantwortkarte bestätigt wurde, dass das Schreiben bei der Justiz
eingegangen ist. Es geschah NICHTS … daraufhin reichte ich einen
2. Strafantrag bzw. Anzeige am 08.
Dezember 2008 – auch dies Schreiben wurde durch Einschreiberückantwortkarte
bestätigt. Es geschah bis bis zum heutigen Tage, den 08. Februar 2009 NICHTS
…. keine Antwort – nichts! Ein eklatanter Fall der Rechtsbeugung:
Von Stuttgart über Rosenheim nach Braunschweig bis
nach Berlin-Moabit wird ein geradezu schauriges „Markenzeichen“ von Behörden
und Regierungsstellen zwar angenommen, und aufgedeckt aber nicht abgestellt
oder ordnungsgemäß bearbeitet:
Profitorientierte Machenschaften von sog. (auch
machtversessenen) Partikular-Interessen
- gemeint sind Pharma-Kartelle und nachfolgende
„Leistungsanbieter/anwender“ -
werden durch Behörden und Justiz gegen berechtigte
Belange der Allgemeinheit
mit allen Mitteln der Strafvereitelung geschützt und gesichert!
Die begründeten Bürgeranfragen, Anzeigen und Hinweise
werden zu den vorgetragenen Sachverhalten seit nunmehr über Jahre in verlogener
und anmaßender Weise nur
ausweichend, irre-führend oder gar nicht
beantwortet!
§ 4 Abs.
1, Satz 1 IfSG erteilten Auftrag der
„Forschung zu Ursache ……
übertragbarer Krankheiten“.
Dabei bedarf es seitens der Justiz keines besonderen
Mutes, der Wahrheitsfindung zu dienen, lediglich der Berufung auf Wahrhaftigkeit und Recht(s)schaffenheit,
um den offensichtlichen Augiasstall
so auszumisten, dass nicht erneut PARASITENbefall auftreten kann.
Staatsanwälte und Richter sind dazu von Gesetz wegen
und aufgrund ihres Amtseides generell verpflichtet
– ohne Ausnahme (theoretisch) - Konträres Verhalten verlinkt sich
unweigerlich mit dem StGB-§ 258, wie angeführt und zu Recht feststellt
(praktisch).
Dies
sind Verbrechen gegen die Menschlichkeit, den Erhalt der Gesundheit mit Völkermordabsicht:
§§ 328 u. 330a
StGB - Schwere Gefährdung durch Freisetzen von Giften
Unerlaubter Umgang
mit gefährlichen Stoffen und Gütern … mit
Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder
mit Geldstrafe wird bestraft…..
Wenn Ihr UNGLAUBE gegenüber dem Sachvortrag von den
Beteiligten und teils Betroffenen zu groß sein sollte, nehmen Sie doch einfach
mal den Inhalt der bereits eingereichten Schriftsätze zur Kenntnis (die
zahlreichen Seiten liegen bei der Staatsanwaltschaft und der AOK-Kasse und
können jederzeit von mir nochmals nachgereicht werden): die vorsätzliche Verlogenheit des BMGS
mitsamt seiner Seucheninstitute RKI – PEI – FLI und nachfolgend der
Gesundheitsämter bis herunter zu (folgsamen) untersten Ebene wird dann mehr als
deutlich.
Exemplarisch wird durch verschiedene das Schreiben von
mir und den zahlreichen Klagen dbzgl. deutlich, mit welchem inhaltslosen
Geschwafel die eindeutig und verständlich gestellte Frage nach einer
verifizierten,
empirisch-wissenschaftlichen VIREN*[1]-Beweispublikation
allein an mich dutzendfach
nichtssagend, oder eben NICHT beantwortet, aber auch NICHT
ordnungsgemäß bearbeitet wurden: nur Behauptungen statt Tatsachen. Und das von
der höchsten behördlichen Instanz für das staatlich manipulierte und fälschlich
so bezeichnete „Gesundheitswesen“. Und DABEI machen Sie bewusst mit!
Ich kann mir nicht vorstellen, dass diese „Mauer Recht beugender Untätigkeit“ Bestand
haben kann:
wegen unzulänglicher Dienstaufsicht über die ihr
nachgeordneten Mitarbeiter bei der Staatsanwaltschaft im
Bundesgesundheitsministerium und Seucheninstituten RKI – PEI – FLI, wegen der
Verweigerung der Dienstaufsicht über das unter der Dienstaufsicht des
Bundesgesundheitsministerium stehenden RKI im Hinblick auf die durch das RKI
erfolgte Unterlassung der Ausführung des dem RKI durch den demokratisch
legitimierten Bundesgesetzgeber durch
§ 4 Abs.
1, Satz 1 IfSG erteilten Auftrag der
„Forschung zu Ursache ……
übertragbarer Krankheiten“.
Die Tatsachenbehauptung, dass das behauptete Virus nicht
empirisch-wissenschaftlich nachgewiesen und publiziert worden ist, steht im
Widerspruch zum durch die Allgemeinheit als wahr geglaubten Alltagswissen, dass
das behauptete angeblichen Virus naturwissenschaftlich nachgewiesen worden ist
und, als wahr angenommenen in Lebenserfahrung der Allgemeinheit, dass im
Gesundheitswesen, insbesondere im Zusammenhang mit dem Virus, eine
Verpflichtung zur Wahrhaftigkeit selbstverständlich ist (wäre) und im
Gesundheitswesen, insbesondere in den nationalen und internationalen
Gesundheitsbehörden, sowie der Justiz und in den medizinisch relevanten
Wissenschaften, unter der Verpflichtung des Schutzes des Rechts auf Leben und
körperliche Unversehrtheit (GG Art. 2
Abs. 2, erster Satz), nach bestem Wissen, der Wahrhaftigkeit verpflichtet
gehandelt werden sollte. Insbesondere da auch in der informierten
Öffentlichkeit bekannt war und ist, dass niemand behauptet, dass die Therapie auf den
menschlichen Organismus zudem KEIN Medikament zurzeit als
wirksames Mittel gegen die echte, durch Hepatitis-C ebenso wie HI-Viren
ausgelöste humane Virus diese auch NICHT heilend kann,
sondern den Patienten mehr als nach den Umständen notwendig schädigt und töten
kann. Es GILT
die Annahme, wie unsere Gesundheitsbehörden bestätigen, das es so sein könnte –
bewiesen IST, dass die Medikamente erheblich schädigen was auch gleichzeitig eingestanden wird, dass diese Medikamente mittelfristig eigenständig zu lebensbedrohlichen Schäden
führen und erst die Symptome des so genannten Virus erzeugen. Wissenschaft ebenso wie gerichtliche Entscheidungen
verlangen ein IST und nicht ein GILT.
Ich hatte sämtliche Stellen, wie Staatsanwaltschaft
und Institutionen über die Tatsache informiert[2], dass seit Jahren keine deutsche Gesundheitsbehörde in
der Lage ist, auf Anfrage die QUELLE für einen publizierten,
empirisch-wissenschaftlichen Direktnachweis der Existenz eines Virus zu
benennen. Weil das Virus nicht bekannt ist, gibt es auch nur indirekte
Testverfahren (aber tödliche Medikamenten-Therapien,
die nicht
ordnungsgemäß zugelassen sind – Behandlung wird anderweitig von den
Ärzten abgelehnt), welche nicht geeicht und daher nicht gültig sind. Die PCR
ist ein Verfahren, welches auf LSD entdeckt und vom Erfinder Mullis
ausdrücklich darauf hingewiesen, NICHT zum Virusnachweis dient … dies
wird auch von der Firma Roche in dem Testbeipackzettel bestätigt
Gäbe es das Virus tatsächlich, wäre es mit den
heutigen Möglichkeiten der Wissenschaft auch kein Problem, ein solches Virus zu
isolieren. Die deutschen Behörden gaben schriftlich in bezug auf HIV, schon am
16.03.2006 zu, dass sie nicht zuständig sind, die Beweisfrage zu beantworten.
Die deutschen Behörden berufen sich auf die WHO, welche ebenfalls keinen Beweis
liefern kann. Man zieht sich aus der Verantwortung, indem man sich auf einen
„Konsens aller Beteiligten“ beruft. Dies ersetzt nicht den fehlenden Beweis!
Und beantwortet auch nicht Ihr Schreiben – es ist Rechtsbeugung, was hier
begangen wird.
Allgemein nennen die Juristen so etwas eine in Schädigungsabsicht
erfolgte Irreführung, mittels Unterdrückung wahrer relevanter Tatsachen.
Dies ist ein weltweit beispielloses nachweisbares Wissen und Handeln wider
besseres Wissen der Landesregierung und maßgeblichen Institutionen und ist somit
eine hochgradige VERANTWORTUNGSLOSIGKEIT in Bösartigkeit und Vorsatz zur
Körperverletzung und ausschließlich zum Nutzen der Interessen der Industrie
gedacht!!
Wissenschaftler dürfen Meinungen, Konsense, usw. nicht
als Tatsachen behauptet werdem, die entgegen der Erkenntnis stehen und nur alls
Allgemeinwissen gelten aber NICHT erwiesen sind. Das unterscheidet sie
eigentlich von Betrügern. Jeder Staatsbedienstete oder auch Politiker ist
verpflichtet, alles zu tun, um Gefahren für Leib und Leben von seinen
Mitbürgern auch im Vorfeld zu erkennen und abzuwenden. Dies zu unterlassen,
macht Sie und alle anderen Herrn in den Ämtsstuben mitschuldig, wenn
ungezählte Menschen an der Wirkung von den Medikationen leiden oder sterben,
bzw. erst das Virus bekommen, gegen welches die Medikationen angewendet werden.
Mit gebührender Verachtung
Ralf
Eickemeyer-Hoeveler
[1] Unterlagen wurden in zahlreichen Schriftstücken dazu hinreichend von mir eingereicht – können jederzeit nachgereicht und eingesehen werden – erwarte Anfrage
[2] Strafantrag gegen AOK / StA zu
Dr. Dupke 1 KAP Js 1624/07 / Gemeinschaftspraxis:
Kaulen, P., Dr. med. Dr. rer. nat. und Dr. med. C. Wiemer – Strafantrag /
Strafantrag Charite & Dr. F. Pfäffin