Erneut Petition eingereicht ..... .... -->

 

Erstes Schreiben von mir, Eickemeyer, Hoeveler  im Februar 2009 zu versäumte staatsanwaltschaftl. Ermittlungen ....

 

Lapidare Antworten - nicht befriedigend und am Thema vorbei ..... Herr Müller

                                                               

Eigene Petition Berlin, 05. Januar 2009    Az 321-96 Eickemeyer 08

 

Weitere Informationen zu dem gen. Vorgang kann unter: www.postHIV.org  / www.positiv-hiv-aids.de / www.posithiv.info / www.virus-matrix.de  / www.life-8-berlin.de eingesehen werden! Der gesamte Schriftverkehr unter:

http://www.life-8-berlin.de/zwangsuntersuchungen_klagen.htm  sowie:

http://www.life-8-berlin.de/GeneralStA_zu_1Zs497-09.htm und:

http://www.life-8-berlin.de/AZ3012PLs1491607-Lanka_gegen_Kurth_RKI.htm

 

Weitere Informationen ferner komplett und ausführlich - Quellennachweis komplett mit allen zur Verfügung stehenden Unterlagen und Erkenntnissen: http://www.klein-klein-media.de/medienarchiv/  - speziell alle 33 Kerndokumente Meineid unter Medienberichten Vorträge = Dokumente:

http://www.klein-klein-media.de/medienarchiv/index.php?option=com_jotloader&view=categories&cid=2_1c3b1fddc1a3a6b18b317e9374a890be&Itemid=67

Informationen unter Vorträge Video:

http://www.klein-klein-media.de/medienarchiv/index.php?option=com_content&view=article&id=53&Itemid=66

Karl Krafeld Petition,     Dortmund, vom 5.12.2008

  

Deutscher Bundestag

Petitionsausschuss

Platz der Republik 1

11011 Berlin                        

 

 

 

Deutscher Bundestag

                 Petitionsausschuss

                        - Platz der Republik 1 -

                              

                    D – 11 011 B e r l i n

Montag, 22. Juni 2009

[BITTE ORDENTLICH UND IM KOMPLETTEN LESEN UND WAHRNEHMEN]

 

Petition nach GG Art. 17  Verbrechen im Arzneimittelwesen:

"Beschwerde über Berliner Justizbehörden wegen Strafvereitelung  von
Straftaten im Zusammenhang mit der Infektionstheorie."

 

Werter Damen und Herren,

 

Ihre Antwort, dass meine Eingabe geprüft werden sollten, ist scheinbar bisher erfolglos verlaufen. Anderweitige an mich gerichtete Schreiben gingen an den Fakten und ursächlichen Inhalten meiner Schreiben vorbei. Dies ist eine ungeheuerliche Unkenntnis an Tatsachen und Fakten. Ich möchte Sie daran erinnern, dass HIV noch nie in reiner Form isoliert wurde. Die deutsche Regierung, Bundestag, Petitionsausschuss 2-14-15-212-026084, erklärte im Mai 2001 - nun erwarte ich eine Aufklärung zu den lebensbedrohlichen Vergiftungen durch die so genannten HIV-Kombi-Therapien. Zunächst der originale Wortlaut zu dem Artefakt vom BGM:

 

"Nach Auskunft des Bundesgesundheitsministeriums ist der direkte elektronen-mikroskopische Nachweis von HIV in Plasma oder Serum bis heute nicht erfolgt.“ Ferner siehe Klage zu Meineid von Prof. Kurth – ehem. Leiter des Robert-Koch-Institutes

 

Siehe ausführliches Verfahren:

Gerichtsverfahren vom 24.03.09 am Amtsgericht Tiergarten in Berlin,

AZ: (234 Cs) 3012 PLs 14916/07 (133/08)

 

Nun teilte mir der Generalstaatsanwalt folgendes mit:

 

Generalstaatsanwalt Wittkowski Berlin:

 

Grund- & Strafgesetze der Deutschen Gesetzgebung ist aufgehoben und außer Kraft gesetzt … wie muss man sich nun als Bürger in diesem Fall verhalten ….

 

Klage & Schreiben werden unbeantwortet abgewiesen:

 

Verbrechen im Arzneimittelwesen

 

Fakten der Vergiftung durch HIV-Medikation sind nicht Beweis genug … heißt es und gleichzeitig wird durch GstA Wittkowski Grund- & Strafgesetzt aufgehoben!

 

WARUM -  W A R U M  hat es die Bundesgesundheitsbehörde bisher unterlassen, im Hinblick auf die Aufrechterhaltung der Zulassung von DNS-Kettenterminatoren [AZT/Retrovir®, ddC/Hivid®, ddI/Videx®] und anderen 'AIDS-Medikamenten' ein Stufenplanverfahren entsprechend der 'Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Beachtung, Sammlung und Auswertung von Arzneimittelrisiken [Stufenplan] nach § 63 des Arzneimittelgesetzes [AMG] nach Gefahrenstufe II einzuleiten.

 

Betr.:  Pet 2-16-15-2120-050548:  Az 321-96 Eickemeyer 08

II Cs 3133/E/624/2009 aus 1 Kap Js 602/09

 

Weitere Klagen dazu: 

 

14.02.2007      Strafantrag von mir gegen die AOK – Verfahren beim Landessozialgericht wird fortgesetzt ….

 

22.08.2007                          Strafantrag gegen Dr. Dupke wegen Behandlungsverweigerung & Falschdiagnose sowie schwerer Vergiftung und gefährlicher Körperverletzung   -  Eingestellt durch StA Berlin Moabit

 

31.08.2007 Strafantrag gegen Augenarzt Dr. Kaulen vorsätzliche Körperverletzung durch unterlassene Untersuchung bei Ferndiagnose – wodurch ich Sehlichtverlust erlitten

 

08.12.2008    Strafantrag Charite & Dr. F. Pfäffin – eingestellt von StA

 

28.02.2009    Petition Berlin - Medikamentenverbrechen & Nebenwirkungen unbeantwortet – bzw. nicht auf die Fakten eingegangen

Strafantrag gegen AOK  / StA zu Dr. Dupke 1 KAP Js 1624/07 / Gemeinschaftspraxis: Kaulen, P., Dr. med. Dr. rer. nat. und Dr. med. C. Wiemer – Strafantrag / Strafantrag Charite & Dr. F. Pfäffin

 

Wenn somit meine mehreren Seiten aufgelisteter Tatbestände und Tatsachen der schweren Körperverletzung lapidar nach den §§ 152 Abs. 2 StPO und 170 Abs. 2 abgetan werden, dann muss ich wahrhaftig davon ausgehen, dass sich Grund- und Strafgesetze im Deutschen Staatswesen aufgehoben haben!

Wie mir ferner zur Kenntnis gekommen ist, hat der Referent, Herr Karl Krafeld, auf Video über den Meineid, den die Berliner Justiz duldet und strafvereitelt, mittlerweile offen, wegen dieses Meineides, die Bevölkerung auffordert, ihr Widerstandsrecht nach GG Art. 20 Abs. 4 wahrzunehmen, also offen zum Widerstand auffordert aber gleichzeitig darauf hinweist, dass man sich bei Widerstandshandlungen nicht erwischen lassen soll, da der Rechtsstaat in der BRD beseitigt worden ist, was die Duldung dieses Meineides beweist.

 

Beweisführung der Ausführung zum Verbrechen:

Schulmedizinisch kurz abgerissen [persönlicher Bericht]: ich hatte mich durch die Sandmücke [ähnlicher der Malariamücke] mit einer Tropeninfektion infiziert - Leishmania donovani genannt. Die Schulmedizin diagnostizierte dies ABER als angeblich Aids, was es nicht war .. ich wurde aber daraufhin mit HIV-Kombi-Therapie drei Jahre lang behandelt [setzte diese aber glücklicherweise ab], weil ich selber bemerkte, dass es mir immer schlechter erging, meine Gesundheit sich total zersetzte - ich dann also die unter angeblich Aids-spezifischen Symptome von Wasting [Magersucht], Anämie [Blutarmut], Neuropathie [Nervenlähmungen mit Ausfällen / spastische Krämpfe wie bei Epilepsie], Lungenausfall und schwerstes Asthma [8% Funktionsfähigkeit der Lunge], Schleimhautauflösung bis zum Darmaustritt und ständigen Erstickungsängsten, Zahnausfall, Fuß- und Fingernägelausfall, Augenlichtverlust und, und, und aufweise - ALLES DURCH DIE UNNÖTIGE UND ÜBERFLÜSSIGE KOMBI-THERAPIE-BEHANDLUNG ZU EINER ERKRANKUNG, DIE ICH  Z U V O R   GAR NICHT HATTE – DIE ES AUCH NICHT GIBT - nun 100% schwer behindert bin – VERGIFTET weil es so sein soll und gilt, aber so nicht ist ...... und die Tropeninfektion kann nun auch nicht mehr verbessernd oder heilend behandelt werden, weil eben diese HIV-Kombi DNA, Zellen, Mitochondrien etc. zersetzt und zur Regenerierung ausgeschlossen macht, da schwerstens beschädigt durch die HIV-Therapie! So sieht das bei mir persönlich aus und unzählige andere Menschen erleiden aus dieser Falschdefinierung heraus gleiche Schreckensszenarien einer Behauptung zu HIV/angeblich Aids ... und haargenau so und ähnlich geht es fast allen Betroffen, die dieser nicht geprüften und nach Artefakten übernommenen Falschdefinierung eines so genannten Virus unterstellt werden und med. damit diagnostiziert werden, OHNE, dass es dies wirklich so gibt wie es behaupt wird – das ist definitiv Völkermord.

 

Beweisführung der  Verbrechen im Arzneimittelwesen:

Azidothymidin [=AZT/Retrovir®] wurde, wie bereits mehrfach erwähnt, in den Jahren 1963/64 im Zuge der Krebsforschung entwickelt, um lebende Zellen zu töten! AZidOthymidin sollte bei Leukämie "die zuviel vorhandenen weißen Blutkörperchen" töten. [Die Zulassungsstudie in den USA [Margaret A. Fischl, 1987] für AZT/Retrovir® kam nur durch vorsätzlichen wissenschaftlichen Betrug und Datenfälschung zu einem positiven Ergebnis der Schaden-Nutzen-Bilanz, was dann die Zulassung von AZT/Retrovir® als Medikament nach sich zog bzw. ermöglichte.

Die Zulassung von AZT/Retrovir® als Medikament wurde, wie auch in vielen anderen Ländern der Erde, hier in Deutschland blind übernommen und ist prozentual in JEDER Kombitherapie enthalten, was bereits der Name 3er-Kobi, oder HIV-Therapie belegt und nachweisbar ist, wenn die Inhaltsstoffe geprüft werden. Das heißt, dass AZT/Retrovir® in Deutschland ein unhinterfragt geduldet illegales 'Medikament' ist. Denn nach dem Deutschen Arzneimittelgesetz ist für eine Zulassung zwingend Voraussetzung, dass in Deutschland eigene Studien durchgeführt werden müssen. Solche Studien hat es in Deutschland vor der Zulassung von AZT/Retrovir® als AIDS-Medikament niemals gegeben.

AZT/Retrovir® wirkt chemisch-biologisch als DNS-Ketten-Terminator. Wenn sich im menschlichen Körper eine Zelle teilt, wird das künstliche AZidOthymidin-Molekül anstelle eines Thymin-Bausteins in die DNS der Zelle eingebaut. Ein neuer DNS-Baustein kann nun nicht mehr an den alten geheftet werden [die AZidOgruppe verhindert dies] und die Bildung der DNS-Kette bzw. des Chromosoms bricht an dieser Stelle ab. Für diese Zelle ist damit Zellteilungs-Ende bzw. Exitus. Ein Mensch, der AZT/Retrovir® lange genug und hochdosiert genug einnimmt, wird so auf breiter Front von Innen heraus massiv vergiftet und stirbt unweigerlich an AZT/Retrovir®-Vergiftung. Das Erscheinungsbild ist das typische Bild eines so genannten AIDS-Kranken. Wenn diese noch leben, sind sie AZT/Retrovir®-Zombies. [Es sind oft die Menschen, die in Sterbehospizen zu Tode therapiert werden. Auch mit Kindern wird das leider gemacht, sie bekommen AZT/Retrovir® als Sirup.] Hier käme dann allerdings der Völker-MORD-begriff zum tragen und die erschreckende Bilder der Hinrichtung durch Medikationen hatte ich mehrmals bereits an die Gerichte eingesandt!

Hierbei sind diejenigen menschlichen Zellen am meisten betroffen, die die höchste Zellteilungsrate haben und sich am schnellsten teilen, nämlich die Knochenmarkstammzellen. Diese sind für die Blutbildung erforderlich. Deshalb gibt es durch AZT/Retrovir®-Medikation sofort Anämien. Weiterhin wird die Fähigkeit des Blutes, Sauerstoff zu transportieren, massiv geschädigt. Ebenso wird die Darmschleimhaut zerstört, womit die Aufnahme von Nährstoffen nicht mehr gewährleistet ist [Darmschranke]; es entsteht Muskelschwund und auch die Lunge wird massiv geschädigt. Unter AZT/Retrovir®-Medikation verhungern und ersticken die 'Patienten' praktisch [Mordopfer wäre hier allerdings der bessere Ausdruck]. All diese Wirkungen von Azidothymidin werden als angebliche 'Nebenwirkungen' sowohl auf dem Beipackzettel von AZT/Retrovir® als auch auf einer Informationsdiskette über AZT/Retrovir® der Herstellerfirma Glaxo/Wellcome beschrieben. Doch es sind in Wirklichkeit eben keine 'Nebenwirkungen', sondern nichts anderes als die Hauptwirkungen dieses Zellgiftes. Die einzige zulässige Dosis für AZT/Retrovir® beim Menschen ist N U L L !!!   Sie ist mörderisch und IMMER tödlich!

Schon lange dümpeln wichtige Behörden auf Grund mangelnder Finanzmittel dahin – dies darf aber nicht zum Schaden von so erst falsch diagnostizierten Menschen vollzogen und anerkannt werden, die anschließend den Rest ihres Lebens leiden und schwerste gesundheitliche Schäden aufweisen – die letztendlich erst durch die Medikation dagegen zu den Symptomen gelangen, die dann angeblich die so genannte Viruskrankheit sein sollohne dies zuvor beweisen zu können und überprüft zu haben – da macht sich das gesamte Gesundheitswesen einschl. der Regierung sogleich mit strafbar. Das Robert Koch Institut, einst weltweit anerkannte Institution, sei nicht einmal mehr in der Lage, eigene Forschung in ausreichendem Maße zu betreiben.

 

Warum hat es die Bundesgesundheitsbehörde bisher unterlassen, im Hinblick auf die Aufrechterhaltung der Zulassung von DNS-Kettenterminatoren (AZT/Retrovir®, ddC/Hivid®, ddI/Videx®) und anderen 'AIDS-Medikamenten' ein Stufenplanverfahren entsprechend der 'Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Beachtung, Sammlung und Auswertung von Arzneimittelrisiken (Stufenplan)' nach § 63 des Arzneimittelgesetzes (AMG) nach Gefahrenstufe II einzuleiten.

 

Ich bitte Sie, das zu bedenken. Meine weitere Klage an das Verfassungsgericht sowie die Völkergerichtskammer in Den Haag und die EU-Kommission sind gerade in Bearbeitung und es ist notwendig, dass man sich als betroffener vergifteter Bürger und HINGERICHTETER Patient der Schulmedizin an die jeweils höher Instanz wenden muss/kann/sollte – denn ich werde mediZYNISCHE iatrogene Behandlungsfehler nicht einfach hinnehmen und akzeptieren. Schließlich bin ich schwer gesundheitlich geschädigt, weil ich gegen etwas völlig anderes behandelt wurde als ich wirklich hatte … wie gesagt: ich kam mit einer Tropeninfektion zum Arzt und wurde statt wegen dieser behandelt zu werden, kurz und bündig [der Einfachheit halber] mit HIV/angeblich Aids-Diagnose und den entsprechenden schwer giftigen HIV-Medikationen [die allesamt keine ordentliche Zulassung haben] therapiert und somit nun also iatrogen erst HIV/angeblich Aids-krank bin. Nein, so geht das wirklich nicht – auf diese Weise hat eine solch schwerschädige Therapie keinerlei Berechtigung – und Fehler müssen eben geahndet werdet. Auch wenn diese von Ärzten und Richtern begangen werden – die haben keinerlei Sonderstatus, auch wenn Sie mir dies einreden wollen!

 

Weitere Informationen zu dem o. gen. Vorgang kann unter: www.postHIV.org  / www.positiv-hiv-aids.de / www.posithiv.info / www.virus-matrix.de  / www.life-8-berlin.de eingesehen werden! Der gesamte Schriftverkehr ist im Netz zu finden - unter:

http://www.life-8-berlin.de/zwangsuntersuchungen_klagen.htm  sowie:

http://www.life-8-berlin.de/GeneralStA_zu_1Zs497-09.htm und:

http://www.life-8-berlin.de/AZ3012PLs1491607-Lanka_gegen_Kurth_RKI.htm

 

Weitere Informationen ferner komplett und ausführlich - Quellennachweis komplett mit allen zur Verfügung stehenden Unterlagen und Erkenntnissen: http://www.klein-klein-media.de/medienarchiv/  - speziell alle 33 Kerndokumente Meineid unter Medienberichten Vorträge = Dokumente:

http://www.klein-klein-media.de/medienarchiv/index.php?option=com_jotloader&view=categories&cid=2_1c3b1fddc1a3a6b18b317e9374a890be&Itemid=67

Informationen unter Vorträge Video:

http://www.klein-klein-media.de/medienarchiv/index.php?option=com_content&view=article&id=53&Itemid=66

Auf Anfrage können die einzelnen Dokumente auch nachgesandt und extra eingereicht werden. HIV/angeblich Aids-Diagnose und den entsprechenden schwer giftigen HIV-Medikationen [die allesamt keine ordentliche Zulassung haben] „therapiert“ und somit dann erst HIV/angeblich Aids-krank. Nein, so geht das wirklich nicht – auf diese Weise hat eine solch schwerschädige Therapie keinerlei Berechtigung – und Fehler müssen eben geahndet werdet. Auch wenn diese von Ärzten und Richtern begangen werden – die haben keinerlei Sonderstatus, auch wenn Sie mir dies einreden wollen!

 

Ihre Entscheidung ist im wahrsten Sinne schicksalsträchtig.

 

Ralf Eickemeyer-Hoeveler

 

Die bisherigen Antworten sind unzureichend .... .....

 

 

Deutscher Bundestag

                 Petitionsausschuss

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Dienstag, 14. April 2009

 

Betr.:  Pet 2-16-15-2120-050548:  Az 321-96 Eickemeyer 08

Verbrechen im Arzneimittelwesen:

 

Werter Damen und Herren,

 

Ihre Antwort an mich ist eine ungeheuerliche Unkenntnis an Tatsachen und Fakten. Ich möchte Sie daran erinnern, dass HIV noch nie in reiner Form isoliert wurde. Die deutsche Regierung, Bundestag, Petitionsausschuss 2-14-15-212-026084, erklärte im Mai 2001: 

"Nach Auskunft des Bundesgesundheitsministeriums ist der direkte elektronen-mikroskopische Nachweis von HIV in Plasma oder Serum nicht erfolgt ....“

 

Ein dermaßen hochgradig kriminelles Verhalten ist eindeutig ein geistiger Werteverfall durch geistige Schädigung des berufsmäßig verbrecherischen Verhaltens allgemein – Missachtung der öffentlichen Gesundheit, wenn mit Medikationen, die allein AUS SICH HERAUS und DEREN ANWENDUNG TÖDLICH, solche arroganten staatlichen „NICHT“-Ermittlungen verwiesen wird:

ein geradezu schauriges „Markenzeichen“ von Staatsanwaltschaft, Behörden und Regierungsstellen – zwar schon hinreichend angenommen, theoretisch aufgedeckt aber praktisch nicht abgestellt oder ordnungsgemäß bearbeitet wird, zeugt von: 

 

den Profitorientierten Machenschaften von sog. (auch Machtversessenen) Partikular-Interessen - gemeint sind Pharma-Kartelle und nachfolgende „Leistungsanbieter/Anwender“ –

werden durch Behörden und Justiz gegen berechtigte Belange der Allgemeinheit

mit allen Mitteln der Strafvereitelung geschützt und gesichert! Zu GUNSTEN

der Pharmaindustrie – da muss man sich Fragen, WELCHEN PROFIT

bestimmte Lobbyisten und Herrschaften daraus ziehen

– welche „Bestechung“ dort läuft…

 

Die begründeten Bürgeranfragen, Anzeigen und Hinweise werden zu den vorgetragenen Sachverhalten seit nunmehr über Jahre in verlogener und anmaßender Weise nur

ausweichend, irre-führend oder gar nicht beantwortet!

§ 4 Abs. 1, Satz 1  IfSG erteilten Auftrag der

„Forschung zu Ursache  ……  übertragbarer Krankheiten“.

 

Wenn meine persönlichen gesundheitlichen schweren Schäden aus Medikationsvergabe OHNE ordentliche Zulassung (weniger kontrolliert als Contagan damals) KEINE gefährliche Körperverletzung mit Tötungsabsicht sind, dann weiß ich nicht für was es Gesetze gibt.

Grund für das Verdikt: Gallos Behauptung, das HI-Virus entdeckt zu haben. Obwohl der Mann als chronischer Lügner entlarvt wurde - er verzerrte, unterdrückte und Fehlinterpretierte wiederholt wissenschaftliche Fakten (http://www.tolzin.de/aids/fotos.htm ) zu seinem eigenen Vorteil - gehört Gallo heute wieder zu den Galionsfiguren der orthodoxen Aidsforschung. Ein Mythos ... der/es aus Biowaffenlaboratorien stammt und aus der Ungezieferbekämpfung. AZT ist damit direkt-zytotoxisch und führt nach einem vorübergehenden Anstieg (Kompensationsversuch des Knochenmarks) zu einem weiteren Verlust von CD4 und auch anderen sich teilenden Zellen - das sind Tatsachen und definitive Fakten – dass mit allen so genannten HIV-Medikationen DNA, Blut, Zellen und Nerven AUS-GESCHALTET und langfristig stark verändert werden sollen:

Schon lange dümpeln wichtige Behörden auf Grund mangelnder Finanzmittel dahin. Das Robert Koch Institut, einst weltweit anerkannte Institution, sei nicht einmal mehr in der Lage, eigene Forschung in ausreichendem Maße zu betreiben, verriet mir einer der Direktoren der Behörde.

 

Stockholmer Staatanwaltschaft ermittelt gegen Nobelpreis-Komitee ... Blumberg Hepatitis C sowie: Analysen der Perth Group zu den Arbeiten (zu HIV/angeblich Aids) von Montagnier und Barré-Sinoussi (hier finden sich die Analysen, welche Eleni Papadopulos und Ihre Mitarbeiter vor der Verleihung des Medizin-Nobelpreises an das Nobelpreiskomitee wegen HIV/angeblich AIDS gesandt haben), welche das Nobelpreis-Komitee erhalten hat - und: die Oberstaatsanwaltschaft bei der Reichseinheit für Korruption will prüfen, ob eine Voruntersuchung gegen die Nobelstiftung eingeleitet werden soll. Der schwedische Oberstaatsanwalt prüft den Vorwurf der Bestechung oder des Bestechungsversuchs. Laut dem Institut gegen Bestechung sind Mitglieder der Nobelkomitees Amtspersonen gleichzusetzen, für die in Schweden ein allgemeiner Grundsatz gilt. Weitere verantwortungsvolle Information, auch zu HPV-Gebährmutterhalskrebs Impfung, werden nun auf Grund gewisser Ungereimtheiten staatsanwaltschaftlich überprüft. Man beobachte nun ferner einmal den Vorfall bei Baxter-Grippeimpfstoff mit so genannten H5N1 – dort gelang dieser verunreinigt dann in Laboratorien und wurde nur bemerkt, weil die geimpften Fretchen starben. "Aufgefallen ist der virale Ultra-Unfall bei Baxter nur, weil Versuchstiere in Europa plötzlich verendeten." Das ist offiziell nachzulesen:

 

Immerhin wird es angezweifelt, wie sich die dubiosen Erkenntnisse der Nobelpreisausgezeichneten "Erfinder" zu den allgemeinen Erkenntnissen verhält und zu Viren ergibt … es sind Auffälligkeiten die so längst nicht mehr akzeptiert werden (können – auch NICHT von der Staatsanwaltschaft stillschweigend HINGENOMMEN werden kann), da sie das Volkswohl gefährden und auf Kosten der Volkswirtschaft (Kassen zahlen ein Vielfaches anstatt ordentliche alternative und natürliche Heilmittel für eine verantwortungsvolle Therapie zu finanzieren, die wirklich wissenschaftlich erprobt und bewiesen sind) nicht länger hingenommen werden können, da sie allein nur die Industrie und Pharmakartelle stärken!

 

Denn genauso liest sich die dogmatische Stellungnahme des Bundes-Miniseriums für Gesundheit. Da wird dann noch von einer gesunden Gesellschaft gefaselt, deren Erhaltung nicht mehr finanzierbar ist und trotz alle dem wird am "Dogma - Infektionstheorie FEST-geh-HALTEN – um zu ver-GIFTEN!!!!

 

"Viren" sind lediglich die so genannten „Transportvehikel“ oder können als diese missbraucht werden. Mit Hilfe von so genannten Viren ist es möglich, Gene jeglicher ART in die DNA der Zelle einzuschleusen. Und welchen Sinn dies nun wieder ergeben soll, bleibt dahingestellt!

 

Die Behauptung entbehrt jeder Grundlage.

 

<“Detaillierte Informationen sind in einschlägigen Lehrbüchern der Virologie nachzulesen, die in allen medizinischen Fachbibliotheken wie z.B. an den Universitätsklinika vorgehalten werden und dort auch dem allgemeinen Publikum zugänglich sind …“> das ist eine Lüge, denn ich SUCHE DAS Virus nunmehr seit 19 Jahren und konnte noch keinen brauchbaren Beweis finden. Außer dubiose Zeichnungen!!!

 

<“Das die Fehlinterpretationen von seriösen Feststellungen - in Zitatform bedeutet "gilt" korrekt festgestellt, das das HI-Virus nachgewiesen ist“> ist eine Farce!! Gegenbeweise NICHT zu akzeptieren einfach kriminell!!

Es wurde wissenschaftlich empirisch um eine Neudefinierung der Methode zu des Artefakts von zahlreichen (hunderten – ja, tausenden an Biologen, Immunologen und Virologen) festgestellt und verlangt um die alten Erkenntnisse weltweite neu zu definieren!! Das ist Tatsache und wurde von mir bereits mehrfach erwähnt, angeführt und aufgezeigt mit Quellennachweis.

 

Also ein "GILT" heißt also ein korrekt festgestelltes Virus ... und man brauche ja nur mal in den in allen medizinischen Fachbibliotheken wie z.B. an den Universitätsklinika ausliegenden Dokumentationen zu suchen.... ist das eine Frechheit - DENN EBEN, DORT KANN (außer als kindliche Zeichnung mit vielen bunten Noppen und aufgebrochener Oberfläche - oder als ein nicht definierbarer Zellabfall) NICHT DES GLEICHEN NACHGEWIESEN ODER AUFGEZEIGT WERDEN!!!

 

Im Schatten von AIDS verkaufte die Dachorganisation der Pharmaindustrie, die Weltgesundheitsorganisation WHO, bis 2000 mehr als 1 Milliarde Dosen Backhefe gegen sexuell übertragbare Post-Bluttransfusions-Gelbsucht (benannt nach dem Erfinder Blumberg …. ebenfalls schon mitgeteilt und im Detail aufgeführt) alles kriminelle Verhaltensweisen die durch jede einzelne Abteilung der Bürokratie und Institutionen, bis hin zum Bundestagspräsidenten  -  BÄK  -  GKV-Spitzenverband BMGS  -  RKI  -  PEI  -  FLI  -  NLGA  -  BKK R+V  -  TK   und  diverse Tageszeitungen gedeckt und kritiklos hingenommen werden!

 

Viele lange Jahre lang habe ich nach überzeugenden und nachprüfbaren wissenschaftlichen Arbeiten (empirischen, nicht hermeneutischen!) geforscht und gefragt (insgesamt 19 Jahre), die bestätigen

         a) die Behauptung von „Infektionskrankheiten“ nach den Helle-Koch-Postulaten

         b) die Existenz der behaupteten Erreger = VIREN (Erfinder: Koch, Pasteur & Co.).

 

Ergebnis zu HIV/angeblich AIDS: Es gibt solche NICHT!  –  BMG und Seucheninstitute ebenso wie Hochschulen mit Forschungsinstituten oder jene unter dem Dach der Helmholtz-Gesellschaft für Virologie und Molekular-Biologie hatten nur alte oder neu aufgelegte „Lehrbücher“ parat, aus denen einfach zitiert wurde und niemand sich scheute, die „blinden“ Viren-Erfinder Jenner, Koch und deren Zöglinge aus mehr als 50 Jahre alten Schriften als „Beweis“ zu benennen.

 

Dabei weiß nicht nur jeder Medizin-Student, dass diese Medizyner – im Gegensatz zu Pettenkofer und Semmelweiß – nur Hypothesen aufstellten und „Viren“ gar NIE zu sehen vermochten – das EM ist für Nano-Partikel erst seit gut 20 Jahren anwendbar – die gesamte Mikrobioskopie gibt es auch erst 50 Jahre.

NONSENS!

 

Nun wende ich mich an den GESUNDEN Menschenverstand der Staatsanwaltschaften außerhalb dieser „Wissenschaftskreise“: Wir werden alles Ernstes – im Verein mit den „meinungsbildenden“ Medien – nach Strich und Faden verarscht und verscheißert!

 

JETZT verstehe ich auch, warum die BMGS-Ministerin, Frau Ulla Schmidt und der Bundespräsident Dr. Horst Köhler zur Klärung der widersprüchlichen/erlogenen Sachverhalte

VIREN – Infektionskrankheiten – Impfen

keine unabhängige Kommission einberufen wollen. Klar doch, wozu solch ein Zauber, wenn  die längst wissen, dass es eben keine krankmachenden Viren gibt, die nach neuesten human-biologischen Forschungen sowieso „keinen Sinn machen“.

 

Auf den viel beschworenen „hermeneutisch-wissenschaftlichen KONSENS“ reimt sich nur

„Geschäftemacher-NONSENS“!

 

Ich habe es mir abgewöhnt zu  GLAUBEN.  Ich möchte einfach nur WISSEN!

Ist dagegen etwas einzuwenden?

Die Schöpfung hat mich hier hingestellt, DIESE WEISHEIT zu ergründen.

Und das tue ich. Damit hat das Leben für mich seinen SINN!

 

In den bisherigen Schreiben von mir und anderen mündigen Bürgern wurde eindeutig klargestellt und strafgesetzlich nachgewiesen, dass es ausreichend Grundlage zur Strafverfolgung und Ermittlung gibt und auch eingereicht, vorgelegt und offen gelegt wurden. Sie verweigern nun die rechtmäßige Untersuchung des Vorganges. Obwohl laut Paul-Ehrlich-Instituts (RKI), des Robert Koch-Instituts (RKI), des Testbeipackzettels des Pharmakonzern Róche in seinem Hinweis zum Test, zahlreiche Virologen und Wissenschaftler gemeinsam einhellig zugestehen müssen, dass das Nachweisverfahren eines Virus nach bisherigen Kriterien nicht möglich ist. Trotzdem wird nach diesen Kriterien eine Maßnahme angeordnet, die die betroffenen Menschen stigmatisiert und nach nicht nachweisbaren Definitionen krank erklärt, obwohl dies nicht nachzuweisen geht oder ginge, wenn dies nicht durch gerichtliche Rechtsbeugung abgesichert werden würde – also zu weiteren Maßnahmen durch medikamentöse Behandlung veranlasst wird, die die Gesundheit des obskur diagnostizierten Betroffenen schwer zu gefährden droht und dadurch sogar den Tod in Kauf genommen wird, welches erst zu Erkrankungen führen kann, die unter nicht regulären Umständen erzwungen. Allein deshalb, damit die Industrie verdient und Menschen ausbeuten kann und mehr als nach den Umständen nötig, schwer schädigen wird, damit daraus ein lukratives Geschäft für die Pharmaindustrie bestätigt und langzeitig große Verdienstmöglichkeiten gewährt werden.

 

Diese, meine Darstellungen sind keinerlei Verschwörungstheorie – es wurde bereits von Minister Horst Seehofer angeprangert und unsere gegenwärtige Gesundheitsministerin gibt ebenfalls in offiziellen Interviews zu, das die Regierungsstellen von der Pharmaindustrie „erpresst“ wird und Mediziner und Gesundheitsämter dem „hilflos“ gegenüberstehen! 

Die Patienten sollten über die typischen Beschwerden informiert werden, bei deren Auftreten die Therapie meist zügig umgestellt werden muss - ein Überleben ist nur OHNE HIV-Kombi-Therapie möglich. Denn heutzutage wird an den Nebenwirkungen und nicht mehr an dem angeblichen Virus gestorben!!!

Danke …..

   mit freundlicher VER8tung ...

Ralf Eickemeyer-Hoeveler

 Strafantrag gegen AOK  / StA zu Dr. Dupke 1 KAP Js 1624/07 / Gemeinschaftspraxis: Kaulen, P., Dr. med. Dr. rer. nat. und Dr. med. C. Wiemer – Strafantrag / Strafantrag Charite & Dr. F. Pfäffin

Fortsetzung siehe hier >>>>>>>>>>>>>>>>>

 

 

DEUTSCHER BUNDESTAG Petitionsausschuss

11011 Berlin,                                                                                                                02.04.2009

Platz der Republik 1

Pet 2-16-15-2120-050548                                   Fernruf (030) 227-377os

(Bitte bei allen Zuschriften angeben)                      Telefax (030) 227-36130

Herrn

Ralf Eickemeyer-Hoeveler Kxxxxx XX

10829 Berlin

Betr.: Arzneimittelwesen

Bezug: Mein Schreiben vom 12.03.2009 Anlq.:         

Sehr geehrter Herr Eickemeyer-Hoeveler,

der Kern Ihrer Petition liegt in der Befürchtung, dass Krankheit verursachende Mikro­organismen wie (HI-)Viren und Bakterien nicht existent und medizinische Behand­lungen daher nicht erforderlich seien. Hierzu weise ich - unter Berücksichtigung einer Stellungnahme des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) auf Folgendes hin:

Die genannten Krankheitserreger sind sämtlich nachgewiesen; die Behauptung des fehlenden Nachweises entbehrt jeder Grundlage. Die zugrunde liegende wissen­schaftliche Literatur ist frei zugänglich; es gehört nicht zu den Aufgaben der Behör­den, diese im Einzelnen darzulegen. Ihre Befürchtung, die genannten Krankheits­erreger seien nicht existent, ist daher unbegründet.

In diesem Zusammenhang weise ich beispielhaft auf zwei Beschlussempfehlungen hin, denen der Deutsche Bundestag am 16.03.2006 und am 05.07.2007 zugestimmt hat.

Das Petitionsverfahren sehe ich damit als beendet an.

Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag

(Herr Müller)

 

 

Gesundheitswesen

Beschlussempfehlung

Das Petitionsverfahren abzuschließen.

Begründung

Der Petent äußert sich allgemein zum Gesundheitswesen und insbesondere zur Impfschutzpolitik. Er fordert verschiedene gesetzliche Änderungen, die u.a. Medika­mente und Impfstoffe sowie die Erforschung von Krankheitsursachen und die Re­formierung der gesetzlichen Krankenversicherung betreffen.

Zentrale Begründung des Patenten ist seine Behauptung, es gebe keine direkten, sondern nur "schlussgefolgert" Beweise für die Existenz krankmachender Viren. In der Folge gehe die gesamte Gesundheitspolitik, insbesondere die bestehende Impf­schutzpraxis von falschen Voraussetzungen aus, wobei die Bevölkerung bewusst im Rahmen eines "konspirativen Verhaltens zu Gunsten der (monetären) Interessen­lage von involvierten Kreisen, deren Ziele konträr zur Volksgesundheit stehen", ge­täuscht werde.

Hinsichtlich der Einzelheiten des Vortrags des Petenten wird auf seine Zuschriften nebst Anlagen in der Petitionsakte verwiesen.

So scheine es, dass je höher die Durchimpfungsrate sei, desto höher sei der Anteil der hospitalisierten Masernpatienten. Vor der Impfära sei Masern bei Säuglingen und Erwachsenen kaum vorgekommen. Danach zeige sich eine deutliche Verschiebung der Krankheit im Säuglings- und Erwachsenenalter, was mit einem deutlich erhöhten Komplikationsrisiko verbunden sei. Auch deuteten Studien eine geringere Anfälligkeit für verschiedene Krankheiten an, wenn Masern natürlich durchlebt worden seien.

Zu den weiteren Einzelheiten des Vortrages wird auf den Inhalt der Akte Bezug ge­nommen.

Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich unter Berücksichtigung der Stellungnahme des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) wie folgt zusam­menfassen:

Der Petitionsausschuss kann das Anliegen nicht unterstützen.

Masern sind eine schwere Erkrankung, die u.a. mit Fieber, Schnupfen, Husten und den charakteristischen Hautflecken einhergeht. Die Virusinfektion bewirkt auch eine vorübergehende Immunschwäche, sodass es leicht zu bakteriellen Folgeinfektionen kommt. Dies sind am häufigsten Mittelohrentzündungen, Bronchitis, Lungenentzün­dung und Durchfall. Eine besonders gefürchtete Komplikation ist die Gehirnentzün­dung, zu der es in 0,1 % der Fälle kommt. Diese endet bei etwa 10-20% der Betroffe­nen tödlich. Auch gibt es als sehr seltene Spätkomplikation die subakute sklerosie­rende Panenzephalitis (SSPE), die sich nach durchschnittlich sechs bis acht Jahren manifestiert.

Schutzimpfungen erzeugen demgegenüber Immunität. Sie schützen vor Infektions­krankheiten und zählen zu den effektivsten und kostengünstigsten präventiven Maß­nahmen der modernen Medizin. Es werden nur solche Impfungen empfohlen, bei Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung durch den Petitionsausschuss lässt sich wie folgt zusammenfassen:

Zur Vermeidung von Wiederholungen verweist der Petitionsausschuss zunächst auf die dem Petenten vorliegende, im Rahmen des Petitionsverfahrens eingeholte Stel­lungnahme des Bundesministeriums für Gesundheit und Soziale Sicherung (BMGS) vom 25.02.2005. Der Ausschuss verweist ferner auf den Schriftwechsel, den der Petent direkt mit dem BMGS und dem Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) geführt hat. Darüber hinaus stellt der Petitionsausschuss fest:

Der Petitionsausschuss hat sich in der 13., 14. und 15. Wahlperiode wiederholt mit Eingaben beschäftigt, in denen auf der Grundlage der Annahme, es gebe keine Be­weise für krankmachende Viren, u.a. die Aidspolitik, die Pockenschutzpflichtimpfun­gen, die Impfpolitik allgemein und die zu diesen Themen gehörende Aufklärungsar­beit im Gesundheitswesen, massiv kritisiert worden sind. Der Ausschuss verweist in diesem Zusammenhang auf die Beschlüsse des Deutschen Bundestages vom 01.02.1996, 04.03.1999, 17.05.2001, 13.09.2002, 29.01.2004, 01.07.2004 und 23.11.2004, die jeweils auf entsprechende Empfehlungen des Petitionsausschusses zurückgingen. Petenten in den diesen Beschlüssen zugrunde liegenden Petitions­verfahren waren der Präsident bzw. der Vizepräsident des Vereins "Wissenschaft, Medizin und Menschenrechte", die den Petenten im vorliegenden Petitionsverfahren unterstützen. Auf dieser Grundlage geht der Petitionsausschuss davon aus, dass dem Petenten die o.g. Beschlüsse und deren Begründungen, die nach wie vor Gel­tung beanspruchen, zugänglich sind.

Der Petitionsausschuss hebt noch einmal hervor, dass er die Ausgangsthese des Petenten und des o.g Vereins nicht teilt, die Existenz krankmachender Vieren sei nicht bewiesen, sondern nur "schlussgefolgert" und dementsprechend sei die ge samte Gesundheits- und Impfschutzpolitik falsch. Der Ausschuss unterstützt deshalb auch nicht die von dem Petenten auf der Grundlage seiner These erhobenen Forde­rungen. Im Übrigen ist nochmals darauf hinzuweisen, dass der Petitionsausschuss auch nicht das zuständige Forum ist, über Zweifel hinsichtlich der Existenz krank­machender Viren beim Menschen und vergleichbare Themen eine wissenschaftliche Debatte zu führen.

Schließlich weist der Petitionsausschuss die teilweise unsachlichen und beleidigen­den Ausführungen des Petenten ("Impf-Mafia", "staatliche Institutionen und Behör­den ... als HANDLANGER von schmarotzenden Partikular-Interessen", und vieles mehr) zurück. Diese Art der Argumentation kann nicht Grundlage für ein Petitions­verfahren sein.

Im Ergebnis stellt der Petitionsausschuss fest, dass er im Hinblick auf die konkrete Petition keine Veranlassung für ein Tätigwerden sieht. Der Ausschuss empfiehlt, das Petitionsverfahren abzuschließen. Der Ausschussdienst wird angewiesen, vergleich­bare Zuschriften zu diesem Thema unbeantwortet zu den Akten zu nehmen.

 

 

Fortsetzung siehe hier >>>>>>>>>>>>>>>>>

 

 

Gesundheitsvorsorge

Beschlussempfehlung

Das Petitionsverfahren abzuschließen.

Begründung

Mit der Petition wird gefordert, dass die von der Ständigen Impfkommission (STIKO) ertassene Impfempfehlung bei Masern ab sofort und solange auszusetzen sei, bis durch unabhängige und für die Öffentlichkeit nachvollziehbare Studien die für eine sachlich begründete Impfentscheidung notwendige Datenlage geklärt sei.

Mit diesem Anliegen haben sich weitere Petenten an den Petitionsausschuss ge­wandt. Die Petitionen werden einer gemeinsamen parlamentarischen Behandlung zugeführt.

Es handelt sich um eine öffentliche Petition, die von 1.160 Mitzeichnern unterstützt wird und zu 571 Diskussionsbeiträgen geführt hat.

Nach Auflistung mehrerer Fragen wird ausgeführt, dass die Datenlage für eine sach­lich begründbare Impfentscheidung bei Masern unzureichend sei. Der Nutzen eines Impfstoffes werde bei der Zulassung nur durch eine Ersatzmessgröße, den Anti­körpertiter, bestimmt. Es fehlten Studien, die nachweisen, dass Geimpfte langfristig gesünder seien als Ungeimpfte. Den Bundesbehörden sei zudem nach eigenem Bekunden (BGBL 12/2004) Ausmaß und Schwere der Impfkomplikationen in Deutschland nicht bekannt. Die Auswertung der Masernepidemie in Nordrhein­Westfalen und einiger früherer Epidemien werfe einige grundsätzliche Fragen auf.

denen der Nutzen für die Bevölkerung insgesamt oder für definierte, besonders ge­fährdete Risikogruppen ein mögliches Impfrisiko überwiegt.

Der Vergleich der Masernfälle vor und nach Einführung der Impfung belegt die Wirk­samkeit der Masernimpfung. So gab es in den USA in der Vorimpfära (1920-1963) jährlich zwischen 100.000 und 900.000 Masernerkrankungen. Demgegenüber erga­ben sich für 1990 lediglich 100 Masernerkrankungen. In Finnland kam es seit 1996 zu keinem einheimischen Fall mehr. In Deutschland gab es in der Vorimpfära (1962­1970) etwa 29.000 bis 95.000 Masernerkrankungen jährlich, während sich seit 1990 die Zahlen zwischen 50 bis 500 Erkrankungen im Jahr bewegen. In der Vorimpfära kam es pro Jan• zu '00 bis 200 Maserntodesfällen. Seitdem schwanken die Zahlen zwischen 0 und 7 pro Jahr.

Anzumerken ist auch, dass in Entwicklungsländern, in denen es in der Regel keine staatlichen Impfprogramme gibt, nach wie vor jedes Jahr mehrere 100.000 Kinder an Masern sterben.

Nach alledem empfiehlt der Petitionsausschuss, das Petitionsverfahren abzu­schließen, da dem Anliegen nicht Rechnung getragen werden kann.

 

Fortsetzung siehe hier >>>>>>>>>>>>>>>>>

 

 

 Eickemeyer-Hoeveler, XXXstraße 14 / 10 829 Berlin e-Mail: aton@gmx.de Tel. +49(0) 30 96080499

Deutscher Bundestag

    Petitionsausschuss  

 

            Platz der Republik

             11 011  B e r l i n

8. Februar 2009          

 

Betr.: eigene Strafanzeige  bei der Staatsanwaltschaft (ohne Aktenzeichen):

da nicht bearbeitet: 07.11.2008 und 2. Antrag 08.12.08

 

wegen: Rechtsbeugung im Amt / Nichtbearbeitung / Strafvereitelung der Staatsanwaltschaft Berlin Moabit

             

Ref.:   Wissenschaftsbetrug  als Handlungsgrundlage von Gesundheitsbehörden

           hier:  die Behauptung von VIREN als Kausalität von sog. „Infektionskrankheiten“

           mit vorsätzlicher Schädigung durch Medikation, ohne Virusbeweis ….  

 

Verabreichung von nicht ordnungsgemäß und hochtödlichen Giften durch unzureichend geprüfte Medikationen die im einzelnen erst die Krankheit erzeugen, gegen die sie angeblich eingesetzt werden ….

 

Anwendung einer so genannten PCR (Polymerasekenntenreaktions-Analyse), die vom Erfinder (Mullis) ebenso, wie vom Anbieter der Pharmafirma ROCHE als unzugänglich titulierten wird und ausdrücklich verwiesen ist, dass das KEIN Verfahren zur Virusbestimmung ist …..

 

Werte Damen und Herren,

 

es ist in der Tat ein Verbrechen ohne Gleichen und für mich nicht mehr nachvollziehbar, dass Hand-in-Hand mit der Pharmaindustrie, in offensichtlich mafiöser Struktur und in Naziverfahrensweise, Justizkreise für die Vertuschung von Straftaten der Gesundheitsbehörden, des Robert-Koch-Institutes und anderer Institutionen, oder/und die Verhinderung von Ermittlungen solcher flächendeckend betriebenen und explizit auf Verlogenheit begründeten Krankheitsfördernden Diagnosen und damit verbundenen Therapien (mit tödlichem Ausgang – und Verursachung eines Krankheitsbildes, welches erst durch die Medikation erzeugt wird) Sorge tragen, also somit einer „völkermordähnlichen“ Umstand tolerieren und der Meinung sind, dass auf Betrug, Täuschung im Rechtsverkehr § 221 mit Körperverletzung beruhenden Tatsachen vertuscht werden können.

 

Ich hatte am 07. November 2008 einen Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft Berlin Moabit eingereicht, der durch Einschreiberückantwortkarte bestätigt wurde, dass das Schreiben bei der Justiz eingegangen ist. Es geschah NICHTS … daraufhin reichte ich einen 2. Strafantrag bzw. Anzeige am 08. Dezember 2008 – auch dies Schreiben wurde durch Einschreiberückantwortkarte bestätigt. Es geschah bis bis zum heutigen Tage, den 08. Februar 2009 NICHTS …. keine Antwort – nichts!

 

Von Stuttgart über Rosenheim nach Braunschweig bis nach Berlin-Moabit wird ein geradezu schauriges „Markenzeichen“ von Behörden und Regierungsstellen zwar angenommen, und aufgedeckt aber nicht abgestellt oder ordnungsgemäß bearbeitet: 

Profitorientierte Machenschaften von sog. (auch Machtversessenen) Partikular-Interessen

- gemeint sind Pharma-Kartelle und nachfolgende „Leistungsanbieter/Anwender“ -

werden durch Behörden und Justiz gegen berechtigte Belange der Allgemeinheit

mit allen Mitteln der Strafvereitelung geschützt und gesichert!

 

Die begründeten Bürgeranfragen, Anzeigen und Hinweise werden zu den vorgetragenen Sachverhalten seit nunmehr über Jahre in verlogener und anmaßender Weise nur

ausweichend, irre-führend oder gar nicht beantwortet!

§ 4 Abs. 1, Satz 1  IfSG erteilten Auftrag der

„Forschung zu Ursache  ……  übertragbarer Krankheiten“.

 

Dabei bedarf es seitens der Justiz keines besonderen Mutes, der Wahrheitsfindung zu dienen, lediglich der Berufung auf Wahrhaftigkeit und Recht(s)schaffenheit, um den offensichtlichen Augiasstall so auszumisten, dass nicht erneut PARASITENbefall auftreten kann.

 

Staatsanwälte und Richter sind dazu von Gesetz wegen und aufgrund ihres Amtseides generell verpflichtet – ohne Ausnahme (theoretisch)  -  Konträres Verhalten verlinkt sich unweigerlich mit dem StGB-§ 258, wie angeführt und zu Recht feststellt (praktisch).

 

Dies sind Verbrechen gegen die Menschlichkeit, den Erhalt der Gesundheit mit Völkermordabsicht:

 

§ 331   StGB
Vorteilsannahme (1) Ein Amtsträger oder ein für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteter, der für die Dienstausübung einen Vorteil für sich oder einen Dritten fordert
, sich versprechen läßt oder annimmt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft …..

§§ 328 u. 330a StGB - Schwere Gefährdung durch Freisetzen von Giften

 

Unerlaubter Umgang mit gefährlichen Stoffen und Gütern   mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft…..

 

Wenn Ihr UNGLAUBE gegenüber dem Sachvortrag von den Beteiligten und teils Betroffenen zu groß sein sollte, nehmen Sie doch einfach mal den Inhalt der bereits eingereichten Schriftsätze zur Kenntnis (die zahlreichen Seiten liegen bei der Staatsanwaltschaft und der AOK-Kasse und können jederzeit von mir nochmals nachgereicht werden): die vorsätzliche Verlogenheit des BMGS mitsamt seiner Seucheninstitute RKI – PEI – FLI und nachfolgend der Gesundheitsämter bis herunter zu (folgsamen) untersten Ebene wird dann mehr als deutlich.

 

Exemplarisch wird durch verschiedene das Schreiben von mir und den zahlreichen Klagen dbzgl. deutlich, mit welchem inhaltslosen Geschwafel die eindeutig und verständlich gestellte Frage nach einer

verifizierten, empirisch-wissenschaftlichen VIREN*[1]-Beweispublikation

allein an mich dutzendfach nichts sagend, oder eben NICHT beantwortet, aber auch NICHT ordnungsgemäß bearbeitet wurden: nur Behauptungen statt Tatsachen. Und das von der höchsten behördlichen Instanz für das staatlich manipulierte und fälschlich so bezeichnete „Gesundheitswesen“.   Und DABEI machen Sie bewusst mit! 

 

Ich kann mir nicht vorstellen, dass diese „Mauer Recht beugender Untätigkeit“ Bestand haben kann:

wegen unzulänglicher Dienstaufsicht über die ihr Nachgeordneten Mitarbeiter bei der Staatsanwaltschaft im Bundesgesundheitsministerium und Seucheninstituten RKI – PEI – FLI, wegen der Verweigerung der Dienstaufsicht über das unter der Dienstaufsicht des Bundesgesundheitsministerium stehenden RKI im Hinblick auf die durch das RKI erfolgte Unterlassung der Ausführung des dem RKI durch den demokratisch legitimierten Bundesgesetzgeber durch

§ 4 Abs. 1, Satz 1  IfSG erteilten Auftrag der

„Forschung zu Ursache  ……  übertragbarer Krankheiten“.

 

Die Tatsachenbehauptung, dass das behauptete Virus nicht empirisch-wissenschaftlich nachgewiesen und publiziert worden ist, steht im Widerspruch zum durch die Allgemeinheit als wahr geglaubten Alltagswissen, dass das behauptete angeblichen Virus naturwissenschaftlich nachgewiesen worden ist und, als wahr angenommenen in Lebenserfahrung der Allgemeinheit, dass im Gesundheitswesen, insbesondere im Zusammenhang mit dem Virus, eine Verpflichtung zur Wahrhaftigkeit selbstverständlich ist (wäre) und im Gesundheitswesen, insbesondere in den nationalen und internationalen Gesundheitsbehörden, sowie der Justiz und in den medizinisch relevanten Wissenschaften, unter der Verpflichtung des Schutzes des Rechts auf Leben und körperliche Unversehrtheit (GG Art. 2 Abs. 2, erster Satz), nach bestem Wissen, der Wahrhaftigkeit verpflichtet gehandelt werden sollte. Insbesondere da auch in der informierten Öffentlichkeit bekannt war und ist, dass niemand behauptet, dass die Therapie auf den menschlichen Organismus zudem KEIN Medikament zurzeit als wirksames Mittel gegen die echte, durch Hepatitis-C ebenso wie HI-Viren ausgelöste humane Virus diese auch NICHT heilend kann, sondern den Patienten mehr als nach den Umständen notwendig schädigt und töten kann. Es GILT die Annahme, wie unsere Gesundheitsbehörden bestätigen, das es so sein könnte – bewiesen IST, dass die Medikamente erheblich schädigen was auch gleichzeitig eingestanden wird, dass diese Medikamente mittelfristig eigenständig zu lebensbedrohlichen Schäden führen und erst die Symptome des so genannten Virus erzeugen. Wissenschaft ebenso wie gerichtliche Entscheidungen verlangen ein IST und nicht ein GILT.

Ich hatte sämtliche Stellen, wie Staatsanwaltschaft und Institutionen über die Tatsache informiert[2], dass seit Jahren keine deutsche Gesundheitsbehörde in der Lage ist, auf Anfrage die QUELLE für einen publizierten, empirisch-wissenschaftlichen Direktnachweis der Existenz eines Virus zu benennen. Weil das Virus nicht bekannt ist, gibt es auch nur indirekte Testverfahren (aber tödliche Medikamenten-Therapien, die nicht ordnungsgemäß zugelassen sind – Behandlung wird anderweitig von den Ärzten abgelehnt), welche nicht geeicht und daher nicht gültig sind. Die PCR ist ein Verfahren, welches auf LSD entdeckt und vom Erfinder Mullis ausdrücklich darauf hingewiesen, NICHT zum Virusnachweis dient … dies wird auch von der Firma Roche in dem Testbeipackzettel bestätigt

 

Gäbe es das Virus tatsächlich, wäre es mit den heutigen Möglichkeiten der Wissenschaft auch kein Problem, ein solches Virus zu isolieren. Die deutschen Behörden gaben schriftlich in Bezug auf HIV, schon am 16.03.2006 zu, dass sie nicht zuständig sind, die Beweisfrage zu beantworten. Die deutschen Behörden berufen sich auf die WHO, welche ebenfalls keinen Beweis liefern kann. Man zieht sich aus der Verantwortung, indem man sich auf einen „Konsens aller Beteiligten“ beruft. Dies ersetzt nicht den fehlenden Beweis! Und beantwortet auch nicht Ihr Schreiben – es ist Rechtsbeugung, was hier begangen wird.

Allgemein nennen die Juristen so etwas eine in Schädigungsabsicht erfolgte Irreführung, mittels Unterdrückung wahrer relevanter Tatsachen. Dies ist ein weltweit beispielloses nachweisbares Wissen und Handeln wider besseres Wissen der Landesregierung und maßgeblichen Institutionen und ist somit eine hochgradige VERANTWORTUNGSLOSIGKEIT in Bösartigkeit und Vorsatz zur Körperverletzung und ausschließlich zum Nutzen der Interessen der Industrie gedacht!!

 

Wissenschaftler dürfen Meinungen, Konsense, usw. nicht als Tatsachen behauptet werden, die entgegen der Erkenntnis stehen und nur alles Allgemeinwissen gelten aber NICHT erwiesen sind. Das unterscheidet sie eigentlich von Betrügern. Jeder Staatsbedienstete oder auch Politiker ist verpflichtet, alles zu tun, um Gefahren für Leib und Leben von seinen Mitbürgern auch im Vorfeld zu erkennen und abzuwenden. Dies zu unterlassen, macht Sie und alle anderen Herrn in den Amtsstuben mitschuldig, wenn ungezählte Menschen an der Wirkung von den Medikationen leiden oder sterben, bzw. erst das Virus bekommen, gegen welches die Medikationen angewendet werden.

 

   Mit gebührender Verachtung                                                         

Ralf Eickemeyer-Hoeveler


[1] Unterlagen wurden in zahlreichen Schriftstücken dazu hinreichend von mir eingereicht

[2] Strafantrag gegen AOK  / StA zu Dr. Dupke 1 KAP Js 1624/07 / Gemeinschaftspraxis: Kaulen, P., Dr. med. Dr. rer. nat. und Dr. med. C. Wiemer – Strafantrag / Strafantrag Charite & Dr. F. Pfäffin

 

Hauptseite und Klagen allgemein

 

Fortsetzung siehe hier >>>>>>>>>>>>>>>>>

 

 

 

- anderweitige Petitionen couragierter Bürger siehe klein-klein Verlag - hier anzuklicken!

 

Weitere Informationen zu dem o. gen. Vorgang kann unter: www.postHIV.org  / www.positiv-hiv-aids.de / www.posithiv.info / www.virus-matrix.de  / www.life-8-berlin.de eingesehen werden! Der gesamte Schriftverkehr ist im Netz zu finden - unter:

http://www.life-8-berlin.de/zwangsuntersuchungen_klagen.htm  sowie:

http://www.life-8-berlin.de/GeneralStA_zu_1Zs497-09.htm und:

http://www.life-8-berlin.de/AZ3012PLs1491607-Lanka_gegen_Kurth_RKI.htm

 

Weitere Informationen ferner komplett und ausführlich - Quellennachweis komplett mit allen zur Verfügung stehenden Unterlagen und Erkenntnissen: http://www.klein-klein-media.de/medienarchiv/  - speziell alle 33 Kerndokumente Meineid unter Medienberichten Vorträge = Dokumente:

http://www.klein-klein-media.de/medienarchiv/index.php?option=com_jotloader&view=categories&cid=2_1c3b1fddc1a3a6b18b317e9374a890be&Itemid=67

Informationen unter Vorträge Video:

http://www.klein-klein-media.de/medienarchiv/index.php?option=com_content&view=article&id=53&Itemid=66