Jürgen Krethe (email: juergen.krethe@web.de) D-29683 Bad Fallingbostel, 2009-01-19 Tel./Fax (0049)05163-90XXXX Xxxxxweg 21 (OT Dorfmark)
(Reg: VirenGStA BS 01-09)
Offener Brief an die Fon 0531-4880 Fax – 488-1414
Generalstaatsanwaltschaft Braunschweig
Postfach 2120 in 38011 Braunschweig
Subj.: GZ 205 Zs 1090/08 Strafanzeige des Andreas Xxxxxx, 77 XXX XX XXxxxxxx Xxxxx
Ref.: Grandioser Wissenschaftsbetrug als Handlungsgrundlage von Gesundheitsbehörden
hier: die Behauptung von VIREN als Kausalität von sog. „Infektionskrankheiten“
Sehr geehrte Damen und Herren,
es ist eine in der Tat und nicht nur für mich auf dokumentierten Erfahrungen basierende mehr als traurige Feststellung im vorgeblich freiheitlichsten deutschen Staat, dass beherrschende, offensichtlich mafiöse Strukturen in Justizkreisen für die Vertuschung von Straftaten oder die Verhinderung von Ermittlungen solcher flächendeckend betriebenen und explizit auf Verlogenheit begründeten krankheitsfördernden Diagnosen und Therapien Sorge tragen.
Von Stuttgart über Rosenheim und jetzt auch Braunschweig bis nach Berlin-Moabit wird ein geradezu schauriges „Markenzeichen“ von Behörden und Regierungsstellen zwar aufgedeckt aber nicht abgestellt:
Profitorientierte Machenschaften von sog. (auch machtversessenen) Partikular-Interessen
- gemeint sind Pharma-Kartelle und nachfolgende „Leistungsanbieter/anwender“ -
werden durch Behörden und Justiz gegen berechtigte Belange der Allgemeinheit
mit allen Mitteln der Strafvereitelung geschützt und gesichert!
Die begründeten Bürgeranfragen und –hinweise werden zu den vorgetragenen Sachverhalten seit nunmehr über 10 Jahren in verlogener und anmaßender Weise nur
ausweichend, irre-führend oder gar nicht beantwortet!
Dabei bedarf es seitens der Justiz keines besonderen Mutes, der Wahrheitsfindung zu dienen, lediglich der Berufung auf Wahrhaftigkeit und Recht(s)schaffenheit, um den offensichtlichen Augiasstall so auszumisten, dass nicht erneut PARASITENbefall auftreten kann.
Staatsanwälte und Richter sind dazu von Gesetz wegen und aufgrund ihres Amtseides generell verpflichtet – ohne Ausnahme. - Konträres Verhalten verlinkt sich unweigerlich mit dem StGB-§ 258, wie Herr Kersting zu Recht feststellt.
Wenn Ihr UNGLAUBE gegenüber dem Sachvortrag von Herrn Kersting zu groß sein sollte, nehmen Sie doch einfach mal den Inhalt der beigefügten 3 Schriftsätze von mir zur Kenntnis:
die vorsätzliche Verlogenheit des BMGS mitsamt seiner Seucheninstitute RKI – PEI – FLI und nachfolgend der Gesundheitsämter bis herunter zu (folgsamen) untersten Ebene wird dann mehr als deutlich.
Exemplarisch wird durch das Schreiben 15.08.2008 aus dem BMGS deutlich, mit welchem inhaltslosen Geschwafel die eindeutig und verständlich gestellte Frage nach einer
verifizierten, empirisch-wissenschaftlichen VIREN*-Beweispublikation
allein an mich dutzendfach
und nichtssagend beantwortet wurde: nur Behauptungen statt Tatsachen. Und das
von der höchsten behördlichen Instanz für das staatlich manipulierte und
fälschlich so bezeichnete „Gesundheitswesen“.
Und DABEI machen Sie bewusst
mit! Sic.
Ich kann mir nicht
vorstellen, dass diese „Mauer Recht
beugender Untätigkeit“ Bestand haben kann.
Mit gebührender
Hochachtung
wegen
unzulänglicher Dienstaufsicht über die ihr nachgeordneten Mitarbeiter im
Bundesgesundheitsministerium, wegen der Verweigerung der Dienstaufsicht über
das unter der Dienstaufsicht des Bundesgesundheitsministerium stehenden RKI im
Hinblick auf die durch das RKI erfolgte Unterlassung der Ausführung des dem RKI
durch den demokratisch legitimierten Bundesgesetzgeber durch
§ 4 Abs.
1, Satz 1 IfSG erteilten Auftrag der
„Forschung
zu Ursache …… übertragbarer Krankheiten“.