Jürgen Krethe  (email: juergen.krethe@web.de)          D-29683 Bad Fallingbostel, 2009-01-19 Tel./Fax (0049)05163-90XXXX                                                         Xxxxxweg 21 (OT Dorfmark)

                                                                                                         (Reg: VirenGStA BS 01-09)

 

Offener Brief an die                                                 Fon 0531-4880    Fax – 488-1414

Generalstaatsanwaltschaft Braunschweig

Postfach 2120   in   38011 Braunschweig 

 

 

Subj.: GZ  205 Zs 1090/08    Strafanzeige des Andreas Xxxxxx, 77 XXX XX XXxxxxxx Xxxxx

Ref.:   Grandioser Wissenschaftsbetrug  als Handlungsgrundlage von Gesundheitsbehörden

           hier:  die Behauptung von VIREN als Kausalität von sog. „Infektionskrankheiten“

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

es ist eine in der Tat und nicht nur für mich auf dokumentierten Erfahrungen basierende mehr als traurige Feststellung im vorgeblich freiheitlichsten deutschen Staat, dass beherrschende, offensichtlich mafiöse Strukturen in Justizkreisen für die Vertuschung von Straftaten oder die Verhinderung von Ermittlungen solcher flächendeckend betriebenen und explizit auf Verlogenheit begründeten krankheitsfördernden Diagnosen und Therapien Sorge tragen.

 

Von Stuttgart über Rosenheim und jetzt auch Braunschweig bis nach Berlin-Moabit wird ein geradezu schauriges „Markenzeichen“ von Behörden und Regierungsstellen zwar aufgedeckt aber nicht abgestellt: 

Profitorientierte Machenschaften von sog. (auch machtversessenen) Partikular-Interessen

- gemeint sind Pharma-Kartelle und nachfolgende „Leistungsanbieter/anwender“ -

werden durch Behörden und Justiz gegen berechtigte Belange der Allgemeinheit

mit allen Mitteln der Strafvereitelung geschützt und gesichert!

 

Die begründeten Bürgeranfragen und –hinweise werden zu den vorgetragenen Sachverhalten seit nunmehr über 10 Jahren in verlogener und anmaßender Weise nur

ausweichend, irre-führend oder gar nicht beantwortet!

Dabei bedarf es seitens der Justiz keines besonderen Mutes, der Wahrheitsfindung zu dienen, lediglich der Berufung auf Wahrhaftigkeit und Recht(s)schaffenheit, um den offensichtlichen Augiasstall so auszumisten, dass nicht erneut PARASITENbefall auftreten kann.

Staatsanwälte und Richter sind dazu von Gesetz wegen und aufgrund ihres Amtseides generell verpflichtet – ohne Ausnahme.  -  Konträres Verhalten verlinkt sich unweigerlich mit dem StGB-§ 258, wie Herr Kersting zu Recht feststellt.

Wenn Ihr UNGLAUBE gegenüber dem Sachvortrag von Herrn Kersting zu groß sein sollte, nehmen Sie doch einfach mal den Inhalt der beigefügten 3 Schriftsätze von mir zur Kenntnis:

die vorsätzliche Verlogenheit des BMGS mitsamt seiner Seucheninstitute RKI – PEI – FLI und nachfolgend der Gesundheitsämter bis herunter zu (folgsamen) untersten Ebene wird dann mehr als deutlich.

Exemplarisch wird durch das Schreiben 15.08.2008 aus dem BMGS deutlich, mit welchem inhaltslosen Geschwafel die eindeutig und verständlich gestellte Frage nach einer

verifizierten, empirisch-wissenschaftlichen VIREN*-Beweispublikation

allein an mich dutzendfach und nichtssagend beantwortet wurde: nur Behauptungen statt Tatsachen. Und das von der höchsten behördlichen Instanz für das staatlich manipulierte und fälschlich so bezeichnete „Gesundheitswesen“.   Und DABEI machen Sie bewusst mit!  Sic.

 

Ich kann mir nicht vorstellen, dass diese „Mauer Recht beugender Untätigkeit“ Bestand haben kann.

Mit gebührender Hochachtung                                                         

 

wegen unzulänglicher Dienstaufsicht über die ihr nachgeordneten Mitarbeiter im Bundesgesundheitsministerium, wegen der Verweigerung der Dienstaufsicht über das unter der Dienstaufsicht des Bundesgesundheitsministerium stehenden RKI im Hinblick auf die durch das RKI erfolgte Unterlassung der Ausführung des dem RKI durch den demokratisch legitimierten Bundesgesetzgeber durch

§ 4 Abs. 1, Satz 1  IfSG erteilten Auftrag der

„Forschung zu Ursache  ……  übertragbarer Krankheiten“.