Einstellung des Verfahrens durch den Generalstaatsanwalt und
meine Antwort an den Strafsenat des Kammergerichts in Berlin ...
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Warum hat es die Bundesgesundheitsbehörde bisher unterlassen, im Hinblick auf die Aufrechterhaltung der Zulassung von DNS-Kettenterminatoren (AZT/Retrovir®, ddC/Hivid®, ddI/Videx®) und anderen 'AIDS-Medikamenten' ein Stufenplanverfahren entsprechend der 'Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Beachtung, Sammlung und Auswertung von Arzneimittelrisiken (Stufenplan)' nach § 63 des Arzneimittelgesetzes (AMG) nach Gefahrenstufe II einzuleiten.
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Eickemeyer-Hoeveler, Xxxxxxx XX / 10 829 Berlin eMail: aton@gmx.de Tel: +49(0) 30 96080499
Generalstaatsanwaltschaft Berlin
- Elßholzstr. 30-33 -
D – 10 781 Berlin
Mittwoch, 8. April 2009
Betr.: 1 KAP Js 602/09 - zu:
Verbrechen im Arzneimittelwesen:
W I D E R S P R U C H zu Einstellung
Werte Damen und Herren,
ich kann es nicht glauben, das Ihr Rechtempfinden so niedrig und pervers angeordnete sein soll, so dass sie die folgen Schäden einer medikamentösen Therapie als hinnehmbar und NICHT als Körperverletzende Hinrichtung betrachten. Die Beweislage ist zweifelsfrei da wir ansonsten ja in der Inquisition stehen geblieben wären. Vergessen Sie alles, was Sie bisher geglaubt haben ... Albert Einstein:
"DAS RECHT EINES MENSCHEN IST ES, AUF SEIN GEWISSEN UND SEINE PFLICHT ZU HOEREN UND NACHDEM WAS ES DIKTIERT ZU HANDELN".
Ein Bereich, in dem Menschen sterben und deshalb ein hohes Maß an Sorgfaltpflichterfüllung abzuverlangen ist hat vorrangige Aufklärungspflicht und kann nicht eingestellt werden. Hier noch einmal die Schäden, die die HIV-Therapien anrichten – das ist Fakt, das ist Tatsache, das ist bewiesen und das wird auch von der Pharmaindustrie teilweise bestätigt, denn die Inhaltsstoffe der HIV-Kombi-Therapien stammen aus den AZO-Gruppen und das sind Verdünner und Pestizide – die in der Ungezieferbekämpfung sogar teilweise verboten sind – aber als „Medikament“ für so genannte HIV/angeblich Aids Diagnostizierte im Eigenverfahren der Industrie, und nicht mit <Prüfung der Arzneimittelbehörden> dubios (mit Schnellverfahren) „zugelassen“ sind:
Viramune – HIV-Kombitherapie Schäden allgemein – sowie HIV-Kombi-Therapien
Meine persönlichen gesundheitlichen schweren Schäden daraus: Anämie, Wastingsyndrom, Neuropathitis, Hypersensitivitätsreaktion oder Polyneuropathie und Nephrotoxität, gastrointestinale Beschwerden, Leberwerterhöhung, akute Pankreatitiden, Reizungen und Rötungen, andere Risikofaktoren, die die Entstehung einer PNP begünstigen oder aggravieren
können, sind zu bedenken: Vitamin B12-Mangel, Alkoholabusus, Diabetes mellitus oder die Einnahme neurotoxischer Medikamente wie z. B. INH; vermehrtes Schwitzen, plötzliches Erröten, Unwohlsein, Schmerzen im Brustkorb, erhöhte Herzfrequenz, niedriger oder hoher Blutdruck, Herzklopfen, Veränderungen des Herzschlages, verschwollene oder angeschwollene Hände und Knöchel, Bluterguss, Taubheitsgefühl oder Kribbeln, Ohmachtgefühl, zitternde Hände gesteigertes oder vermindertes Tastgefühl , Migräne, Kopfschmerzen, Muskelsteifheit, Schmerzen in den Gelenken, Arthritis, Unsicherheit beim Gehen,
Schwindel alles dreht sich im Kreis, Hörstörungen oder Stimmveränderungen, Ohrenklingeln, Infektionen am Ohr, Ohrenschmerzen, verschwommenes Sehen, Augenschmerzen oder Infektionen, trockenes oder tränendes Auge, Agitiertheit, Nervosität, aggressives Verhalten, seelische Probleme, Gefühl sich selbst Schaden zu fügen zu wollen mangelndes Interesse, abnormales Weinen, sich verwirrt fühlen, sich schläfrig fühlen, ungewöhnliche Träume, Schlafprobleme, Schmerzen auf der Rechten Seite im Bereich der Rippen, Vergrößerte Leber Gelbsucht,
Geschmacksveränderungen, Geschmacksverlust, Zahnfleischbluten und wunde Stellen im Mund, wunde Zunge, Durst, Magenverstimmungen, Verstopfungen, Blähungen, nervöser Darm, häufiger Harndrang, gesteigerte Harnmenge, Harnwegsinfektionen, Schmerzen und Schwierigkeiten beim Wasserlassen, Brustschmerzen kein Interesse am Sex, Störungen der Prostatadrüse, Fieberblasen, Pilzinfektionen, geschwollene Drüsen, Ohr oder Atemwegsinfektionen, Nasenbluten, Husten, Nasennebenhöhlenentzündung, verstopfte oder laufende Nase, schnelles oder erschwertes Atmen, abnormale Haarstruktur, Sonnenlichtempfindlichkeit,
Schuppenflechte.... die Medizin nennt es zynisch dann auch unerwünschte Medikamentenwirkung und verschreibt DAGEGEN dann weitere Medikamente – zahlreichen Antibiotika, Schmerzmittel, Barbiturate, Pilzmittel und, und, und…….. fachwissengemäß wird dies dann wie folgt aufgelistet: pers. Schäden aus den nicht ordnungsgemäß zugelassenen HIV-Kombitherapien – innere Organschäden sind leider nicht photographisch darstellbar – sie sind aber erheblich – totaler Lungenschaden, Wasting etc.
Dies sind offensichtliche Verbrechen und die Medikamente die dies zulassen und ermöglichen sind eben NICHT ordnungsgemäß nach dem AMG zugelassen – das ist KEINE Verschwörung von mir, sondern jahrelange Recherche und wenn ich dann der Staatsanwaltschaft entsprechendes Material und Beweise liefere, dann können diese NICHT einfach lapidar nach den §§ 152 und 170 jeweils Abs. II unter den Tisch gekärt werden!
Staatsanwälte und Richter sind dazu von Gesetz wegen und aufgrund ihres Amtseides generell verpflichtet – ohne Ausnahme (theoretisch) ermittlungstätig zu werden, wenn ersichtlich strafbare Handlungen vorliegen! Dies verlangt:
Rechtsschutz/einstweilige Anordnung/sowie umgehende Ermittlung
Konträres Verhalten verlinkt sich unweigerlich mit dem StGB-§ 258, wie angeführt und zu Recht festgestellt (praktisch) – wird alles eingestellt trotz Beweise oder gar nicht erst bearbeitet. Auch das ist ein schweres Verbrechen der Staatsanwaltschaft, wenn ausreichend Beweise vorliegen und auch im öffentlichen Interesse gehandelt werden müsste – und nichts geschieht.
Ich bin gern bereit, Ihnen für eine neutrale Beurteilung entsprechendes „Material“ persönlich vorzulegen.
Ihre Entscheidung ist im wahrsten Sinne schicksalsträchtig. Ich bitte Sie, das zu bedenken.
Es geht hier auch um meine eigene Gesundheit – vorrangig und ausschließlich und um eine verantwortungsvolle Therapie die nicht rundum volksschädigend durch die einzig akzeptierte Mehrheitsakzeptanz zum MUSS einer toxisch iatrogenen Medikation, zum Gewinn der Pharmaindustrie und nicht zum Nutzen meiner Gesundheit dienend, mir oktroyiert werden soll. Dabei ist mir die eigentliche Virusfrage und des Artefakts eines so genannten Viruses dbzgl. relativ egal, wenn dadurch eine ordentliche Behandlung erfolgen würde und ich nicht gezwungen werden kann um eine Behandlung NUR dann zu erhalten, wenn ich die toxische HIV-Kombitherapie einnehme und akzeptiere – nein, das ist nicht in der Relation zu den Schäden und Kosten.
Diesen Klagevorwurf – in diesem Fall gegen die Charité mit Dr. Pfäffin, aber auch bereits in meinem Strafantrag gegen Dr. Dupke wegen Behandlungsverweigerung vom 22.08.2007, meinem Strafantrag gegen Augenarzt Kaulen vom 31.08.2007, meinem Strafantrag vom 14.01.2008 gegen das AVK einschl. verantwortlicher Ärzte u. Dr. Schranz usw., und, und waren ausreichend dargestellte Strafanträge die von der Staatsanwaltschaft verweigert wurden, mir eine ordentliche und verantwortungsvollen Therapie zu gewährleisten, weil ich mich nicht mit Chemocaust vergiften lassen möchte – auf den Erhalt des Lebens hätte ich theoretisch von Gesetz wegen ein Recht – ABER WARUM NICHT ALS HIV-DIAGNOSTZIERTER … aber NEIN – alles wurde nach § 152 Abs. 2 stopp bzw. § 170 Abs. 2 eingestellt – unvorstellbar, diese „verordnete Schlachtung & Hinrichtung“ im Namen der Industrie … die nicht dem Patienten dienen, sondern einzig der Pharmaindustrie.
Weitere Informationen zu dem o. gen. Vorgang können unter: www.postHIV.org / www.positiv-hiv-aids.de / www.posithiv.info / www.virus-matrix.de / www.life-8-berlin.de eingesehen werden!
Der gesamte Schriftverkehr aus den dem letzten Jahr ist im Netz unter:
http://www.life-8-berlin.de/zwangsuntersuchungen_klagen.htm offenkundig
Ich bin auch gern bereit, Ihnen für eine neutrale Beurteilung entsprechendes „Material“ persönlich vorzulegen. Ihre Entscheidung ist im wahrsten Sinne schicksalsträchtig. Ich bitte Sie, das zu bedenken.
Mit freundlicher ...
Ralf Eickemeyer-Hoeveler
...
..... / www.life-8-berlin.de
Weitere Klagen zu Massenuntersuchung für Stigmatisierung und medikamentöser Vergiftung & Fortsetzung aus Rund-Schreiben von Jürgen sozusagen ..... ![]()
Staatsanwaltschaft Berlin
93 Js 7464/08 Gesch.- Nr. Dez.: 937
bitte stets angeben
Berlin, 20. März 2009
Tel.: Vermittlung 030/90 14-0 (intern 914-111)
Durchwahl/Apparat 030/90 14 - 23 48 Telefax 030/90 14-33 10
Sitz Berlin (Moabit), Turmstraße 91
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10548 Berlin
Herrn
Ralf Eickemeyer-Hoeveler
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Sprechstunden
Montag bis Freitag 8.30 bis 13.00 Uhr Donnerstag auch 14.00 bis 15.00 Uhr
Sehr geehrter Herr Eickemeyer-Hoeveler!
Das auf Ihre Strafanzeige vom 7. November 2008
gegen Dr. F. Pfäffin
wegen schwerer Körperverletzung u. a. eingeleitete Ermittlungsverfahren habe ich eingestellt (§ 170 Absatz 2 der Strafprozessordnung), da sich Ihrer Anzeige keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte für verfolgbare Straftaten entnehmen lassen.
Sie werfen Ihrem behandelnden Arzt u. a. vor, durch falsche bzw. überflüssige Therapie für den Verlust Ihres Sehvermögens auf dem linken Auge verantwortlich zu sein; ferner hätten Sie Ihre Zähne ersatzlos eingebüßt. Weiterhin beklagen Sie sich über zahlreiche Nebenwirkungen infolge der Einnahme von - nicht zugelassenen - Medikamenten zur Behandlung des - Ihrer Auffassung nach nicht existenten - HIV-Virus.
Gemäß §§ 152 Abs. 2, 160 Abs. 1 der Strafprozessordnung (StPO) ist die Staatsanwaltschaft verpflichtet, jedem ihr bekannt gewordenen Verdacht einer strafbaren Handlung nachzugehen, sofern hierfür zureichende tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen. Gleichzeitig wird durch die genannten Vorschriften jedoch auch die strafverfahrensrechtliche Befugnis zum Einschreiten beschränkt, da die Strafverfolgungsbehörden erst dann aufklärend und strafverfolgend tätig werden dürfen, wenn zureichende tatsächliche Anhaltspunkte für verfolgbares strafrechtlich relevantes Verhalten vorliegen.
Bloße Andeutungen, Vermutungen und Möglichkeiten begründen noch keinen Anfangsverdacht im Sinne der vorgenannten Vorschriften.
Dementsprechend begründen auch die von Ihnen pauschal erhobenen Vorwürfe keinen Anfangsverdacht für eine verfolgbare Straftat. So kann ich Ihrem Vortrag schon keine tatsächlichen Anknüpfungspunkte dafür entnehmen, dass ein bestimmtes Verhalten des angezeigten Dr. Pfäffin kausal für eine der von Ihnen beschriebenen Gesundheitsschädigungen gewesen ist, wie es der Tatbestand der §§ 223, 226 des Strafgesetzbuchs (StGB) erfordert. Für eine gegen Ihren Willen oder nicht de lege artis durchgeführte Behandlung fehlt es ebenfalls an Tatsachenvortrag. Ferner stellt das Verabreichen von Medikamenten keine strafbare Handlung im Sinne des § 330a StGB (Schwere Gefährdung durch Freisetzen von Giften) dar. Tathandlung der Vorbezeichneten Strafvorschrift ist vielmehr das Zielgerichtete und kalkulierte Gelangen lassen der tatbestandlich erfassten Stoffe in die Umwelt sowie das unkontrollierte bzw. nicht mehr kontrollierbare Geschehenlassen des umweltgefährdenden Ausdehnens solcher Stoffe innerhalb des Schutzbereichs der Norm, z. B. durch sachwidriges Lagern oder bloßes Liegenlassen. Auch für eine Verwirklichung der weiteren von Ihnen zur Anzeige gebrachten Straftatbestände fehlt es an jedweden tatsächlichen Anhaltspunkten.
Da es unzulässig ist, Ermittlungen in der Hoffnung zu beginnen, dass (erst) diese tatsächliche Anhaltspunkte für das Vorliegen strafbarer Handlungen erbringen werden, war Verfahren gemäß § 170 Abs. 2 StPO einzustellen.
Gegen diesen Bescheid steht Ihnen binnen zwei Wochen nach der Bekanntgabe die Beschwerde an die Generalstaatsanwaltschaft Berlin, Elßholzstr. 30-33, 10781 Berlin, zu. Durch Einlegung der Beschwerde bei der Staatsanwaltschaft Berlin wird die Frist gewahrt.
Etwaige zivilrechtliche Ansprüche werden durch diesen Bescheid nicht berührt.
Mit freundlichen Grüßen
Piaszek Staatsanwalt
Beglaubigt
Völker
Justizangestellte
Verkehrsverbindungen (unverbindlich): Busse 187, 245, 342, 343; U-Bhf. Turmstr.; S-Bhf. Bellevue; Dienstgebäude Alt-Moabit 5: Busse TXL, 187, 245; S-Bhf. Berlin-Hauptbahnhof Dienstgebäude Kirchstr. 7: Busse 245, TXL; U-Bhf. Turmstr., S-Bhf. Bellevue

Staatsanwaltschaft Berlin
-Turmstraße 91-
D – 10 548 Berlin
Montag, 6. April 2009 -
Betr.: 1 KAP Js 602/09 - zu:
Verbrechen im Arzneimittelwesen:
Rechtsschutz/einstweilige Anordnung
Aus: Justizministerium, Verwaltungsgericht und Petitionsausschuss weitergereichter Strafantrag an die Staatsanwaltschaft unter Aktz. I C 4 – 3133 / E / 184 / 2009
Werte Frau Staatsanwältin Raddatz,
wenn meine mehreren Seiten aufgelisteter Tatbestände und Tatsachen der schweren Körperverletzung lapidar nach den §§ 152 Abs. 2StPO und 170 Abs. 2 abgetan werden, können Sie noch nicht einmal die Grundrechte und Grundgesetze kennen – es wäre an der Zeit diesen Augiasstall einmal auszumisten.
Denn wenn ausschließlich Analphabeten und Legastheniker Recht sprechen und den Verlust des Augenlichts, Zahnausfall, schwersten Lungenschaden, Zellzersetzung und etliche Dutzend anderer schwerer Schäden (siehe beigefügte Photos der „Hinrichtung“ durch HIV-Medikation) als normal ansehen und keinen Handlungsspielraum darin sehen, dann scheinen auch Sie über alle Verantwortung pervers und abgestumpft den "Völkermord" zu fördern – es hat nichts mit Rechtsprechung zu tun, denn wie viele Tatbestände müssen außerdem genannt werden!!
So wie das System nun in allgemeiner Toleranz von Unrecht zu existieren hat und akzeptiert werden soll, weil die Bürger sich damit abzufinden hätten, dann heißt das nicht, dass das auch von mir als normal akzeptiert werden muss und nach „Hinrichtung“ durch pharmazeutische Präparate nicht hingenommen wird – und wenn ich bis zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gehe – der „Völkermord“ durch die Pharmaindustrie und deren Handlanger der Ärzteschaft muss begegnet werden. Denn mit dem - kostspieligen - Delegieren durch hohe Krankenversicherung, Steuern etc. an Kassen und den Staat haben sie sich von der Pflicht zum eigenen Engagement des „Gutseins“ sozusagen ,,innerlich freigekauft“ – das ist aus dubiosen Nichtbearbeitung und der Blindheit zu den tatsächlichen Umständen ersichtlich.
Das erste Mal, dass das Robert-Koch-Institut mit dieser Frage zum angeblichen HI-Virus konfrontiert worden war, war 1995. Seitdem sind geschlagene 14 Jahre vergangen, in denen die oberste Gesundheitsbehörde nun wirklich Zeit genug hatte, eine korrekte wissenschaftliche Publikation für den Nachweis des HIV herauszusuchen – wenn es denn so eine Publikation geben würde. Die Bezeichnung als Völkermörder aufgrund der Mitwirkung an der Medikation in Sachen HIV-AIDS, wenn HIV tatsächlich existierte, bei einem nicht existenten HIV hingegen, ist die Bezeichnung des Völkermordes eine Tatsachenbenennung.
So bitte ich die sporadische Floskelform zu unterlassen und endlich mal zu ermitteln, denn das ist die Aufgabe der staatsanwaltschaftlichen Verantwortung und da lasse ich mich mit evtl. folgenden Lapidarkommentar als Floskel nicht mehr abspeisen:
<“Liegen keine hinreichenden tatsächlichen Anhaltspunkte für eine Straftat vor, wird kein Ermittlungsverfahren (§ 152 Abs. 2 StPO) eingeleitet….“>
Es sind ausreichende Beweise vorgelegt! Beispiel für einen solchen Fall ist:
Ich weiß, erfahrungsgemäß meint die Staatsanwaltschaft mit solcherlei Verfügung der Staatsanwaltschaft könnte in etwa wie folgt lauten:
<“Von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens wurde mit Verfügung gemäß § 152 Abs. 2 StP0 abgesehen. So geht das in dem Fall nicht….“>
Gründe:
ICH VERLANGE HIERMIT EINE ORDENTLICHE ERMITTLUNG UND EINE VERANTWORTUNGSVOLLE BEHANDLUNG mit NICHT TOXISCHISCHEN THERAPIEN!
Wenn nun allerdings das Gericht zur Erforschung der Wahrheit keinerlei Beweisaufnahme von Amts tätigt und die zahlreichen Beweise die in der Sache eingereicht aus unbekannten Gründen keinen Beweis darstellen sollen, obwohl wegen aller Tatsachen und Beweismittel zu erstrecken die Schädigung belegt ist, die für die Entscheidung von Bedeutung sind, dann ist dies eine Rechtsbeugung.
Ausreichend Gründe liegen vor und sind in meinen zahlreichen Klagen auch längst benannt!!
Wie ich bereits mitgeteilt hatte, spottet es dem Hohn der Verantwortungslosigkeit sowie der Unwissenheit der Gesetzmäßigkeiten mit Verachtung gegenüber des allgemeinen öffentlichen Interesses von Kenntnis der tatsächlichen Sachlage, dass die bisherigen Schreiben eingestellt und missachtend der Nichtbearbeitung des Vorganges, mit Einstellung des Verfahrens, abermals bestätigt wurde, dass es sich hier, wie von Staatsanwältin Schaper aus Braunschweig beispielsweise zur Einstellung mitgeteilt bekomme: „soweit Sie um Beantwortung der von Ihnen ausgeführten Fragen bitten, weise ich darauf hin, dass es keine Aufgabe der Strafverfolgungsbehörde ist, allgemeine medizinische Fragen zu klären und unspezifische Verschwörungstheorien nachzugehen….“ – einfach eine Frechheit! Und dies ALLEIN ist schon ein Verbrechen, welches sich gegen das Wohl des Volkes richtet – also offensichtlich „Völkermordabsicht“ zu Gunsten der persönlichen und Pharmainteressen!
Die begründeten Bürgeranfragen, Anzeigen und Hinweise werden zu den vorgetragenen Sachverhalten seit nunmehr über Jahre in verlogener und anmaßender Weise nur
ausweichend, irre-führend oder gar nicht beantwortet!
§ 4 Abs. 1, Satz 1 IfSG erteilten Auftrag der
„Forschung zu Ursache …… übertragbarer Krankheiten“.
Staatsanwälte und Richter sind dazu von Gesetz wegen und aufgrund ihres Amtseides generell verpflichtet – ohne Ausnahme (theoretisch) - konträres Verhalten verlinkt sich unweigerlich mit dem StGB-§ 258, wie angeführt und zu Recht festgestellt (praktisch).
Es ist kriminell und im Verhalten breitflächig und berufsstandesgemäß, wenn sich keine ordentliche Bearbeitung durch Pflichtvernachlässigung ergibt, wende ich mich gegen dieses verfehlte Verhalten und bitte Sie werte Damen und Herren der Staatsanwaltschaft, (vielleicht) mit einem gesunden ethischen Verständnis – die mich bei meinen zahlreichen Klagen immer unbeantwortet und nicht angemessen der eingereichten Strafanträge „abwimmelten“, hier nun endlich einmal ernst zu nehmen und die gesundheitlichen schweren Schäden angemessen zu bewerten. Denn das gemeingefährliche Verhalten von bisherigen Staatsanwälten verlangt Offenlegung und Klarstellung gegenüber des allgemeinen öffentlichen Interesses zum Wohle des Volkes, welches mit schwerer systematischer Körperverletzung bis hin zur Hinnahme des Todes des einzelnen Menschen, ein verantwortungsvolles Handeln völlig vermissen lässt und als faschistoid einzustufen geht.
In den bisherigen Schreiben von mir und anderen mündigen Bürgern wurde eindeutig klargestellt und strafgesetzlich nachgewiesen, dass es ausreichend Grundlage zur Strafverfolgung und Ermittlung gibt und auch eingereicht, vorgelegt und offen gelegt wurden. Sie verweigern nun die rechtmäßige Untersuchung des Vorganges. Obwohl laut Paul-Ehrlich-Instituts (RKI), des Robert Koch-Instituts (RKI), des Testbeipackzettels des Pharmakonzern Róche in seinem Hinweis zum Test, zahlreiche Virologen und Wissenschaftler gemeinsam einhellig zugestehen müssen, dass das Nachweisverfahren eines Virus nach bisherigen Kriterien nicht möglich ist. Trotzdem wird nach diesen Kriterien eine Maßnahme angeordnet, die die betroffenen Menschen stigmatisiert und nach nicht nachweisbaren Definitionen krank erklärt, obwohl dies nicht nachzuweisen geht oder ginge, wenn dies nicht durch gerichtliche Rechtsbeugung abgesichert werden würde – also zu weiteren Maßnahmen durch medikamentöse Behandlung veranlasst wird, die die Gesundheit des obskur diagnostizierten Betroffenen schwer zu gefährden droht und dadurch sogar den Tod in Kauf genommen wird, welches erst zu Erkrankungen führen kann, die unter nicht regulären Umständen erzwungen.
Siehe ausführliches Verfahren:
Gerichtsverfahren vom 24.03.09 am Amtsgericht Tiergarten in Berlin,
AZ: (234 Cs) 3012 PLs 14916/07 (133/08)
Allein deshalb, damit die Industrie verdient und Menschen ausbeuten kann und mehr als nach den Umständen nötig, schwer schädigen wird, damit daraus ein lukratives Geschäft für die Pharmaindustrie bestätigt und langzeitig große Verdienstmöglichkeiten gewährt werden, ein Virus „ERFUNDEN“ den es nachgewiesen nicht gibt.
Ferner mein eignes Verfahren am Landessozialgericht Berlin Brandenburg - Potsdam unter:
Aktz.: L 1 B 266/07 KR ER
Diese, meine Darstellungen sind keinerlei Verschwörungstheorie – es wurde bereits von Minister Horst Seehofer angeprangert und unsere gegenwärtige Gesundheitsministerin gibt ebenfalls in offiziellen Interviews zu, das die Regierung und Kassen von der Pharmaindustrie „erpresst“ werden und Mediziner und Gesundheitsämter dem „hilflos“ gegenüberstehen! Ulla Schmidt mit ihrer berühmten Äußerung, dass das HIV nur als nachgewiesen gilt. Nun das Verfahren zu Dr. rer. nat. Stefan Lanka gegen Prof. Reinhard Kurth, ehemaliger Präsident des Robert-Koch-Instituts wird den endgültigen Nachweis erbringen.
Dabei ermittelt die Stockholmer Staatanwaltschaft gegen Nobelpreis-Komitee ... Blumberg Hepatitis C sowie: Analysen der Perth Group zu den Arbeiten von Montagnier und Barré-Sinoussi (hier finden sich die Analysen, welche Eleni Papadopulos und Ihre Mitarbeiter vor der Verleihung des Medizin-Nobelpreises an das Nobelpreiskomitee gesandt haben), welche das Nobelpreis-Komitee auch erhalten hat - und: die Oberstaatsanwaltschaft bei der Reichseinheit für Korruption (Schweden) prüft, ob eine Voruntersuchung gegen die Nobelstiftung eingeleitet werden soll. Der schwedische Oberstaatsanwalt hat den Vorwurf der Bestechung oder des Bestechungsversuchs nun eröffnet. Laut dem Institut gegen Bestechung sind Mitglieder der Nobelkomitees Amtspersonen gleichzusetzen, für die in Schweden ein allgemeiner Grundsatz gilt. Weitere verantwortungsvolle Informationen, wie sich die dubiosen Erkenntnisse der Nobelpreisausgezeichneten "Erfinder" zu den allgemeinen Erkenntnissen verhält und zu Viren ergibt ist weltweit kein „Geheimnis“ mehr – aber kann auch nicht weiterhin als „Verschwörungstheorie“ von Kritikern abgetan werden. Die Namensliste der wissenschaftlichen „Zweifler“ hatte ich bereits in zahlreichen Schreiben eingereicht.
HIV-Vater Gallo war schon 1992 des wissenschaftlichen Betrugs für schuldig befunden worden. Zu diesem Schluss kam das Office of Research Integrity des Nationalen Gesundheitsinstituts von Amerika [National Institute of Health]. Grund für das Verdikt: Gallos Behauptung, das HI-Virus entdeckt zu haben. Obwohl der Mann als chronischer Lügner entlarvt wurde - er verzerrte, unterdrückte und Fehlinterpretierte wiederholt wissenschaftliche Fakten zu seinem eigenen Vorteil - gehört Gallo heute wieder zu den Galionsfiguren der orthodoxen Aidsforschung.
Im Schatten von AIDS beispielsweise verkaufte die Dachorganisation der Pharmaindustrie, die Weltgesundheitsorganisation WHO, bis 2000 mehr als 1 Milliarde Dosen Backhefe gegen die sexuell übertragbare Post-Bluttransfusions-Gelbsucht-Blumberg…..
A T T E N T I O N: Auffallend ist, dass hier ehemals aus der Post-Transfusions-Hepatitis eine reine Geschlechtskrankheit wurde – diese dann durch Behandlung mit an sich tödlichen Medikamenten zu schweren chronischen Schäden bis hin zu angeblich Aids führen soll.
Es stellt sich des Weiteren die Frage, ob ein Medikament, das nach wenigen Monaten (kurzfristig - meist innerhalb von NUR 6 Wochen) einen Vorteil zu haben scheint, auch bei langfristigem oder sogar lebenslangem Gebrauch Vorteile bringen kann! Erfahrungsgemäß NEIN!! Insbesondere wenn man bedenkt, dass es sich bei HIV-Medikamenten vorrangig um den Inhaltsstoff AZT handelt! Mit AZT wurde bereits im Dritten Reich von der Farbenchemie Beyer, dies AZT damals als AZO zur "Judenausrottung" hergestellt in PILLEN statt Vergasung dienend (nach wie vor in fast allen antiretroviralen Medikationen enthalten) - und um eine direkt-immunsuppressive Substanz (DNA-Ketten-Termination durch Einbau eines Nucleosidanalogon). AZT wurde dann wieder vor über 30 Jahren zur Behandlung von Krebs entwickelt und wegen extremer Toxizität verworfen - Gallo experimentierte als Kampfgas damit. AZT ist damit direkt-zytotoxisch und führt nach einem vorübergehenden Anstieg (Kompensationsversuch des Knochenmarks) zu einem weiteren Verlust von CD4 und auch anderen sich teilenden Zellen - das sind Tatsachen und definitive Fakten – dass mit allen so genannten HIV-Medikationen DNA, Blut, Zellen und Nerven AUS-GESCHALTET und langfristig stark verändert werden sollen:
Meine persönlichen gesundheitlichen schweren Schäden daraus - sowie allgemein: Anämie, Wastingsyndrom, Neuropathitis, Hypersensitivitätsreaktion oder Polyneuropathie und Nephrotoxität, gastrointestinale Beschwerden, Leberwerterhöhung, akute Pankreatitiden, Reizungen und Rötungen, andere Risikofaktoren, die die Entstehung einer PNP begünstigen oder aggravieren können, sind zu bedenken: Vitamin B12-Mangel, Alkoholabusus, Diabetes mellitus oder die Einnahme neurotoxischer Medikamente wie z. B. INH; vermehrtes Schwitzen, plötzliches Erröten, Unwohlsein, Schmerzen im Brustkorb, erhöhte Herzfrequenz, niedriger oder hoher Blutdruck, Herzklopfen, Veränderungen des Herzschlages, verschwollene oder angeschwollene Hände und Knöchel, Bluterguss, Taubheitsgefühl oder Kribbeln, Ohmachtgefühl, zitternde Hände gesteigertes oder vermindertes Tastgefühl , Migräne, Kopfschmerzen, Muskelsteifheit, Schmerzen in den Gelenken, Arthritis, Unsicherheit beim Gehen, Schwindel alles dreht sich im Kreis, Hörstörungen oder Stimmveränderungen, Ohrenklingeln, Infektionen am Ohr, Ohrenschmerzen, verschwommenes Sehen, Augenschmerzen oder Infektionen, trockenes oder tränendes Auge, Agitiertheit, Nervosität, aggressives Verhalten, seelische Probleme, Gefühl sich selbst Schaden zu fügen zu wollen mangelndes Interesse, abnormales Weinen, sich verwirrt fühlen, sich schläfrig fühlen, ungewöhnliche Träume, Schlafprobleme, Veränderung der Schilddrüsenaktivität, Schmerzen auf der Rechten Seite im Bereich der Rippen, Vergrößerte Leber Gelbsucht, Geschmacksveränderungen, Geschmacksverlust, Zahnfleischbluten und wunde Stellen im Mund, wunde Zunge, Durst, Magenverstimmungen, Verstopfungen, Blähungen, nervöser Darm, häufiger Harndrang, gesteigerte Harnmenge, Harnwegsinfektionen, Schmerzen und Schwierigkeiten beim Wasserlassen, Brustschmerzen, Herzstiche, kein Interesse am Sex, Störungen der Prostatadrüse, Fieberblasen, Pilzinfektionen, geschwollene Drüsen, Ohr oder Atemwegsinfektionen, Nasennebenhöhlenentzündung, Nasenbluten, Husten, verstopfte oder laufende Nase, schnelles oder erschwertes Atmen, abnormale Haarstruktur, Sonnenlichtempfindlichkeit, Schuppenflechte.... die Medizin nennt es zynisch dann auch unerwünschte Medikamentenwirkung und verschreibt DAGEGEN dann weitere Medikamente – zahlreichen Antibiotika, Schmerzmittel, Barbiturate, Pilzmittel und, und, und…….. fachwissengemäß wird dies dann nur lapidar aufgelistet und mit weiteren medikamentösen Vergiftungen begegnet!
Nebenwirkungen von Medikamenten - auch unerwünschte Medikamentenwirkungen genannt – habe ich bereits hinreichend erläutert und angeführt!
Die Patienten sollten über die typischen Beschwerden informiert werden - ein Überleben ist nur OHNE HIV-Kombi-Therapie möglich. Denn heutzutage wird an den Nebenwirkungen und nicht mehr an dem angeblichen Virus gestorben!!!
Neben der HIV-Infektion selbst spielen vor allem Mangelernährung, vermindertes Fettgewebe, Steroidtherapie, Hypogonadismus, Immobilisierung sowie fraglich auch die Therapie mit PIs und NRTIs eine Rolle. Osteopenie bzw. Osteoporose sind häufig asymptomatisch. Osteoporose tritt vor allem in den Wirbelkörpern, im Unterarm und an den Hüften auf. Dies wird durch Medikamenteneinnahme begünstigt und großteils verursacht.
Bei allen Patienten im angeblichen Stadium AIDS (Erkrankung durch 70 verschiedene Ursachen) sollte bei Verdacht auf eine Osteoporose die Knochendichte gemessen werden. Kalzium, Phosphat und die alkalische Phosphatase im Blut sollten bestimmt werden.
Allergien während der HIV-Therapie sind häufig. Sie kommen vor bei allen NNRTIs, bei dem NRTI Abacavir und den PIs Fosamprenavir, Atazanavir und Tipranavir. Fosamprenavir und Tipranavir enthalten einen Sulfonamidanteil, so dass diese bei Sulfonamidallergie nur mit Vorsicht gegeben werden sollten.
Eine stark dezimierte CD4-Zellzahl kann daher selten einmal durch eine ausgeprägte Leukopenie bedingt sein; dabei ist der prozentuale Anteil der CD4-Zellen bzw. die CD4/CD8-Ratio nahezu normal.
Zudem haben einige antiretrovirale Substanzen (vor allem AZT) ein myelosuppressives Potential, was an erster Stelle die rote Zellreihe betrifft und dann zu einer Anämie führen kann (De Jesus 2004). Wird AZT mit weiteren myelodepressiven Medikamenten wie Cotrimoxazol, Pyrimethamin, Amphothericin B, Ribavirin, Interferon oder - was ja auch so sein soll - mit weiteren antiretroviralen Substanzen kombiniert, so kann sich die Myelodepression verstärken. Kommt es unter AZT zu einer starken Anämie – die normalerweise in den ersten drei Monaten der erstmaligen Einnahme auftritt - so ist es umgehend abzusetzen, unter Umständen sind sogar Transfusionen notwendig. Das MCV ist auch ohne Anämie unter AZT immer erhöht. Es eignet sich daher auch bedingt als Adhärenz-Parameter.
Vernünftige Therapieempfehlungen nach Dr. med. Heinrich Kremer (Barcelona) „Die stille Revolution der Krebs und AIDS-Medizin, Ehlers Verlag Wolfratshausen 2001, ISDN 3-934196-14-6 und Arbeiten von Prof. Dr. med. Alfred Hässig (Bern), und Dr. Eleni Papadopulos (Perth), Dr. Stefan Lanka (Stuttgart), Etienne de Harven (France), MD Roberto Giraldo (USA) and Gerry B. Mullis (USA) verfügbar unter: www.ummafrapp.de und Arbeiten von L.A. Herzenberg, J.D. Peterson et S.C. De Rosa, W. Droege, J.K. Shabert, G. Ohlenschlaeger, C. Richter, V.Hack, H. Rode, E.A. Newsholme, C De Simone, S.J. Ferrando, C. de Back, M. Clerici, G.M. Shearer, M.C. Dalakas, G.Tomelleri, E. Benbrik, G.A. Cannon, B.D. Cheson, and L. Chaitow: www.ncbi.nlm.nih.gov wären möglich. Und dies ist nur ein Teilauszug der Ärzte, Mediziner und Wissenschaftler, die dringen fordern, dass es höchste Zeit wird zum Umdenken, das ja auch weithin nur angenommen wird, dass ein Retrovirus 'HIV' die unter AIDS gruppierten Krankheiten auslöst. Weitere angeführten Biochemiker hinterfragen mittlerweile diese Hypothese. Es wird gefordert, dass eine vollständige Neubewertung dieser Hypothese von einer geeigneten, unabhängigen Gruppe von Wissenschaftlern durchgeführt wird. Viele Unterzeichner fanden sich, die eine vollständige Neubewertung der Hypothese verlangen – die Liste der Unterzeichner ist von mir dem Gericht bereits mehrfach eingereicht … und das sind keine „Idioten“, „Nörgler“ oder „Verschwörungstheoretiker“ – nein, die Zeit der Verschwörung liegt nun NUR NOCH GANZ auf Seiten des Staatsapparates, wenn diesen rechten Forderungen nicht nachgegangen und verantwortungsvolle Ermittlungen geführt werden. Ich verlange eine ordentliche Behandlung – und da dies OHNE gerichtliches Urteil NICHT möglich ist, erwarte ich ein richterliches Urteil zu einer LEBENSERHALTENDEN Therapie:
Elemente einer Immunsystem stützenden Ausgleichstherapie sind folgende:
Curcumin (6 x 500 mg tägl. in Kapseln), das aus der Gewürzpflanze Curcuma Longa (Gelbwurz) gewonnen wird, hemmt im Bereich des ultravioletten Lichts jene Signale, welche für fortgesetzte Entzündungen, opportunistische Infektionen und degenerative Entwicklungen (Krebs) verantwortlich sind. Es kann besonders bei Glutathionmangel nicht gleichzeitig mit hoch dosierten Vitamin C, E und Beta Karotin und mit anderen immunmodulativen Pflanzenpräparaten (z.B. mit Padma 28 oder Uwemba, Sutherlandia, Krallendorn) eingenommen werden, da es sich dabei zu einem prooxidativ wirkenden Stoff verwandelt, der keine antiinfektiösen Wirkungen mehr entfaltet. (Vitamin C wird in der Gegenwart von Übergangsmetallen wie Eisen (Fe) und Kupfer (Cu) selber in einen prooxidativen Stoff umgewandelt und verstärkt dabei einen Glutathion- bzw. Thiol-Mangel).
Durch Gabe von reduziertem Glutathion (400-600 mg tägl. in Magensaft resistenten Kapseln (S-Azetyl-L-Glutathion in Verbindung mit Ginko bilobae oder Anthocyane) kann ein fortgesetzter Glutathionmangel behoben werden. Zu Beginn einer Ausgleichstherapie und bei Wasting müssen bis zu 5 Gramm Glutathion täglich intravenös oder parenteral verabreicht werden. Bei Darmproblemen kann Glutathion auch als Spray eingenommen werden.
Durch die Zufuhr von schwefelhaltigen Eiweißgemischen (N-Acetyl-Cystein 3-8 Gr. tägl.) auch in Quark und Molkenprodukten) und durch Folsäure (5-30 mg tägl.) kann die Glutathionbildung angekurbelt werden. Durch vielfach ungesättigte Fettsäuren in Hanföl, Leinöl, Distelöl und Kreuzkümmelöl (5-6 EL pro Tag) kann die Sauerstoffaufnahme der Zellen und der Zellschutz verbessert werden.
Durch die Gabe von Glutamin (40 gr. tägl.) und L-Arginin (20-30 gr. tägl.) kann die Glutathionbildung und die NO-Synthese in der Leber unterstützt werden, die für die für die Steuerung der T-4 Zell-Immunantwort und für die Rückbildung von Tumoren entscheidend sind.
Durch Co-Enzym Q10 (100 – 200 mg./tägl.) kann der Elektronen-Transport in der Atmungskette der Mitochondrien verbessert werden. Durch Folsäure (5-20mg täglich), Alpha Lipon Säure (300-600 mg. tägl.) durch Vitamin B1 (150-300mg/Tag), B6 und B12 und Gaben von Selen (250 Mikrogramm), Zink (10 mg. tägl.) Chrom (100-300 Mikrogramm tägl.) und Uridin, (beide in Rohrzuckermelasse 2 El tägl.) kann die Aktivität der Mitochondrien und die Reparatur von mitochondrialen DNA-Schäden unterstützt werden.
Parasiten (z.B. Würmer) setzen die NO-Synthese außer Kraft. Bei einem Angriff gegen sie mit NO-Gas würde das eigene Gewebe zerstört. Papayablätter als Kapsel oder als Aufguss wirken gegen Darmparasiten. Thiocyanate aktivieren die Entgiftungsenzyme ebenso wie Glucuronsäure (im Gärgetränk Kombucha, das aus einem Pilze gewonnen wird, der mit Grüntee oder Kräutertee angesetzt wird,) und machen damit Giftstoffe in der Leber ausscheidungsfähig. Die Lebertätigkeit kann außerdem durch pflanzliche Lebermittel (z.B. Teufelskralle, Mariendistel und Liv.52 – Richtlinie der Kassenbezeichnung) angeregt werden.
L-Carnitin wird benötigt für die Einschleusung langkettiger Fettsäuren (Triglyceride) in die Mitochondrien. Ein Mangel an L-Carnitin erhöht die Energiegewinnung durch Vergärung (Glykolyse). Durch die Gabe von 6 Gramm L-Carnitin während 14 Tagen kann ein Carnitin Mangel, der bei so genannten AIDS-Patienten häufig auftritt, aufgehoben werden.
Durch Polyanionen (Chondroitinsulfat, Haifischknorpel, Grünlippmuschelextrakt oder Meeralgen wie Agar, Kelp etc.) kann das negativ geladene Grundgewebe (Matrix) geschützt werden, das im Immunsystem eine wichtige Rolle spielt. Als natürliche Proteasehemmer, die körpereigene Antiproteasen aktivieren und die Kationen binden, welche die Zellhülle angreifen, können Polyanionen fortgesetzte Entzündungsreaktionen, die zu einem erhöhten Zellzerfall und zu einer Überaktivierung der Fresszellen führen, abbremsen (so steht es in der Fachliteratur die zwar angeblich wissenschaftlich von Ihnen in der PCR angeführt wird – wonach sich aber anderweitig nicht gehalten wird).
Mikroalgen (z.B. Chlorella Algen) 3-4 Gramm täglich) und Omega-3 und Omega-6 Fettsäuren aus Leinöl, Hanföl, Nachtkerzenöl und Fischöl (3 EL täglich), können als Prostaglandin-Modulatoren die zelluläre Immunität anregen. In schweren Fällen (der Begleitumstände aus HIV-herkömmlicher Therapie) können durch selektive Cyclooxygenase-2-Hemmer und durch Gamma-Globuline opportunistische Infektionen behandelt werden.
Die Balance zwischen Zell vermittelter und Antikörper-gestützter Immunität (Botenstoff-Profile Th1 und Th2) wird durch die hormonelle Stressachse zwischen Hypothalamus, Hypophyse und Nebenniere gesteuert. Das Stresshormon Cortisol, das in der Nebenniere ausgeschüttet wird, aktiviert dabei die Antikörper unterstützte Immunität, sein hormoneller Gegenspieler, DHEA, das überall im Organismus eingelagert ist, die Zell vermittelte Immunität. Durch die Gabe von DHEA-S kann bei fortgesetztem psychischem Stress eine fortgesetzte Verstellung der Stressachse in Richtung Cortisol korrigiert werden. Der Gebrauch von Steroid-Hormonen für eine verstärkte Muskelbildung führt zu einer andauernden Immunsuppression (hierzu wird offiziell empfohlen, dass Aminosäuren und Hormone bei HIV-Therapie verabreichen werden – siehe Bristol-Myers Squibb von A. Jopp).
Mitochondrien steuern den Zellstoffwechsel und die Zelltransformation und Retransformation. Die Enzyme in den Mitochondrien werden durch Ionen gesteuert, die wiederum durch über 300 verschiedene Mineralsalze, die im Organismus vorkommen, gesteuert werden und bei herkömmlicher HIV-3er-Kombitherapie stark geschädigt werden. Eine ausreichende Versorgung ist mit basischen Mineralsalzmischungen möglich. (z.B. Nimbasit oder das Korallensediment, Sancorall)
Durch Magensaft resistente Kapseln mit Capryl Säure (Mycopril Biocare, Vertr. DE: Runge Pharma), die aus der Kokosnuss gewonnen werden, durch Biotin (Vitamin H), durch Aloe Vera und durch probiotische Stoffe (Kane Brottrunk, rechtsdrehende Milchsäuren, Vitabiosa, EM, Mankoso), durch Bifidus und Acidophilus-Bakterien und durch Artemisia Annua kann Hefepilz (Candida Albicans) erfolgreich behandelt werden. Das Säure-Basen Gleichgewicht kann dabei durch die Einnahme von Basenmischungen verbessert werden, die Verdauung allgemein durch Enzyme (Wobenzym). Durch N-Azetyl-Glucosamin, Reiskleie, L-Glutamin, Colibiogen und FOS kann der Aufbau der Darmschleimhaut unterstützt werden.
Pilzbefall und Infektionen im Innern, auf der Haut und im Mund können mit Grapefruitkern-Extrakt (Tropfen) bzw. mit daraus gewonnenen Emulsionen behandelt werden, die gegen eine Vielzahl von Pilzen, Viren und gram-negativen und grampositiven Bakterien wirken. Außen wirken auch Cremen mit Schlangengiften oder Schwefel, sowie Teebaumöl oder Acidophilus.
Die Aminosäure Tryptophan (Tript-OH 100-300 mg. tägl.), welche in Serotonin umgewandelt wird, hilft bei depressiven Stimmungen … usw.
Das sind Tatsachen und Umstände, die auch von der Staatsanwaltschaft akzeptiert werden sollten, um gegen dies breit gefächerte Verbrechen gegen die Menschlichkeit – zum Schaden der Gesundheit mit Tolerierung des Todes durch Medikamentenvergabe – endlich, im 21. Jahrhundert etwas zu unternehmen! Denn der „Völkermord“ durch die Pharmaindustrie muss beendet werden! Der Schaden bei meiner Person ist seit mehreren Jahren in Gerichtsakten festgehalten und aufgezeigt.
Dokumentationen: Im Untersuchungsausschussbericht des Deutschen Bundestages zum Bluterskandal, BT Drucksache (12/8591), Seite 39 steht rechts oben der entscheidende Satz: “Gefahrenstufe II tritt ein, (...) Informationen einen begründeten Verdacht auf ein gesundheitliches Risiko ergeben (...)” Auf Seite 40 steht: “Damit besteht die Gefahr, mit einem antiviralen Medikament auch die Wirtszelle selbst zu zerstören und also den Patienten zu schädigen."
Dort findet sich: “Auf Seite 38 unten rechts steht: “Die Verwaltungsvorschrift zum Stufenplan sieht die Einladung zu jährlich 2 oder mehr Routinesitzungen (Ziffer 5) (...) vor."
Aus dieser Bundestagsdrucksache ist eindeutig erkennbar, dass bekannt ist, dass das Stufenplanverfahren bei antiviralen Medikamenten wie AZT durchgeführt werden muss. Hier eine Stellungnahme zum Stufenplanverfahren vom zuständigen Bundesinstitut.
Dokumentationen: AZT-Banderole
Auf dieser Verpackung des Wirkstoffes AZT wird Laborpersonal auf Englisch eindringlich gewarnt: “Giftig bei Inhalation, Hautkontakt und Verschlucken. Zielorgane: Knochenmark/Blutbildendes Gewebe. Fühlen Sie sich unwohl, suchen sie einen Arzt auf. (...) Schutzkleidung tragen.”
Bei diesem offensichtlich gefährlichen Stoff wird die Nachmarktkontzrolle unterlassen. Warnungen wie auf dieser Laborpackung fehlen natürlich, wenn der gleiche Stoff in der gleichen Menge Menschen als Medikament verabreicht wird.
Dokumentationen: Ein Bericht aus der Ärzte-Zeitung aus dem Jahr 1989. Es wird beschrieben, dass in einer Studie mit 800 gesunden HIV- positiven Menschen verschiedene AIDS-Therapien verglichen wurden, das sind ca. 2% aller Positiven in Deutschland.
Hier steht ganz klar, dass zumindest in der Frühphase, die Alternativmedikation überlegen war. Nach der Rechtslage hätte spätestens hier die Nachmarktkontrolle einsetzen müssen.
Dokumentationen bestätigen, dass diese Studie vom Bundesgesundheitsministerium finanziert wurde.
Die Alternativ-Therapie hat die AIDS- Ärztin Juliane Sacher aus Frankfurt durchgeführt. Im September 1995 hat Frau Sacher (wird i. f. als Zeugin benannt) erstmalig öffentlich erklärt, dass es ihr verboten wurde, über diese Studie öffentlich zu sprechen.
Dokumentationen: Schreiben des Pressesprechers des für AIDS zuständigen wissenschaftlichen Referenzinstituts der Bundesregierung (RKI). In Punkt 6 wird benannt, dass das Stufenplanverfahren nicht durchgeführt wird. Es wird behauptet, dass keine Alternativen zu AZT bekannt sind. Die große Therapie- Studie der Bundesregierung wird durch die für AIDS zuständige Bundesbehörde geleugnet.
Die rechtliche Interpretation des RKI, dass das Stufenplanverfahren nur durchzuführen sei, wenn nur “gleichwertige oder ungefährlichere Medikamente vorhanden sind” ist abwegig. Das Stufenplanverfahren dient ja gerade dazu, diese aufzuspüren und ggfs. weitere Schritte einzuleiten. Das Stufenplanverfahren ist ja kein Verfahren zur Rücknahme oder Einschränkung der Zulassung. Hier geht es nur darum, die Nachmarktkontrolle im gesetzlich vorgeschriebenen Rahmen durchzuführen und nicht Zufällen zu überlassen.
Dr. Marcus lügt, wenn er behauptet, dass keine Alternativen vorliegen; siehe Studie der Bundesregierung.
Dokumentationen: Schon Dr. Marcus vom RKI log in Bezug auf AZT und Stufenplanverfahren. Die Kopie eines Schreibens des Bundesgesundheitsministers an den Bundestag kann das belegen.
Im Auftrage des Ministers belügt das BMfG den Bundestag, die von der Ärztin Frau Sacher (Zeugin) im Rahmen der o. g. Studie des BMfG durchgeführten Alternativmedikationen seien nicht bekannt.
Weiter belügt der Minister den Bundestag, dass § 63 AMG nicht missachtet wurde. Er leugnet im Weiteren die Ergebnisse der größten deutschen AIDS- Therapiestudie, die das Ministerium selbst finanziert hat.
In weiteren belügt der Minister den Bundestag insofern, als ginge es bei der Nachmarktkontrolle, bzw. Stufenplanverfahren nach § 63 AMG um eine Neubewertung des Medikaments. Er erweckt damit absichtlich den Irrtum, die Medikamente würden entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen überwacht.
In der Frankfurter Studie (Ärzte-Zeitung siehe oben) ist bewiesen, dass die Medikamente ausschließlich aufgrund eines positiven Testergebnisses gegeben wurden.
II. Der fehlende Gültigkeitsnachweis der HIV- Antikörpertests
Dokumentationen: Ein Schreiben der für die Testzulassung zuständigen Bundesbehörde aus dem Jahr 1995.
In Punkt 5 ist belegt, dass die Inhalte der Papadopulos-Studie (Bio/Technology 11,696-707,1993) aus dem Jahr 1993 der Gesundheitsbehörde bekannt waren. Soweit hier behauptet wird, dass dieses bei der Auswertung der Testergebnisse berücksichtigt werden musste, ist dies eine Verantwortungsverlagerung an die Labors, was jedem Laien deutlich wird.
Dokumentationen: Eine Zusammenfassung der Studie (Bio/Technology 11,696-707,1993) in Deutscher Sprache, erschienen in “Die Woche”.
Auf der ersten Seite rechts oben wird belegt, dass die Studie vom auch in Bezug auf AIDS und HIV renommierten Pasteur Institut in Paris, vor Veröffentlichung geprüft wurde. Auf der nächsten Seite, in der 4. Spalte, Mitte, wird belegt, dass die Tests nicht gültig sein können, weil die Isolation des ganzen Virus nie erfolgt ist. Die Fachwissenschaft spricht hier vom “Gold- Standard- Verfahren”, worauf in der Studie hingewiesen wird.
Ein Antikörper- Test ist ein indirekter Nachweis. Ein indirekter Nachweis muss durch einen direkten Nachweis geeicht werden.
Vergleich zur Veranschaulichung: Auch ein Schwangerschaftstest ist ein indirekter Nachweis, dessen Gültigkeit an direkten Nachweisen geeicht werden muss. Bei einem positiven Schwangerschaftstest muss z.B. mittels Ultraschall ein Fötus nachweisbar sein; bei einem negativen Test darf kein Fötus nachweisbar sein.
Wenn die Ergebnisse des Schwangerschaftstest mit denen des Ultraschalls 100%ig übereinstimmen, ist der Test gültig und erfüllt den Gold-Standard. Dann hätten wir einen indirekten Test, der genauso gültig ist, wie ein direktes Nachweisverfahren.
Bei einem Virus erfolgt der einzig mögliche direkte Nachweis über sie Isolation des Virus.
Dies ist Dr. Stefan Lankas Spezialgebiet, der als Zeuge benannt ist. Dr. Lanka hat an der Universität Konstanz selbst ein zuvor unbekanntes Virus isoliert und dessen Existenz nachgewiesen. Auf dem Hintergrund dieser Fachkompetenz hat er sich intensivst mit der wissenschaftlichen Literatur über das AIDS-Virus beschäftigt.
Dr. Lanka konnte den Nachweis der Isolation nach den allgemein anerkannten Regeln der Virologie des AIDS- Virus nirgends in den entsprechenden Wissenschaftspublikationen finden. Ein isoliertes Virus ist ein von Fremdbestandteilen gereinigtes Partikel. Eine Aufnahme, die das HIV von Fremdpartikeln gereinigt zeigt, liegt nicht vor.
Dokumentationen: Schreiben des wissenschaftlichen Referenzzentrums für AIDS (RKI), in dem behauptet wird, das sich Fotografien des isolierten Virus in den Veröffentlichungen von Montagnier und Gallo befinden. Dass Gallo nur die Ergebnisse von Montagnier übernommen hat ist unstrittig, siehe Dokument 1/Drucksache BT 12/8591, Seite 61 links unten.
Dr. Ulrich Marcus vom RKI verweist in Dokumenten auf eine angebliche HIV- Isolation, die von Luc Montagnier (Pasteur Institut, Paris) in der für das AIDS- Virus grundlegenden Publikation veröffentlicht wurde, sowie auf die Publikation von Robert Gallo. Dr. Marcus behauptet somit ein Photos des isolierten HIV, dass, deutlich sichtbar, nicht von Fremdpartikeln gereinigt, als Photo eines isolierten Virus.
Jeder Laie erkennt dabei nur, kleine runden Partikel und den Teil eines dicken Brockens. Jeder Laie erkennt, dass hier die kleinen Teile nicht von Fremdbestandteilen gereinigt sind. Jeder Laie erkennt hier, dass die kleinen runden Partikel nicht von Fremdbestandteilen isoliert sind.
Die kleinen Teile können keine isolierten Viren sein unabhängig davon, ob diese Teile überhaupt Viren darstellen.
Dokumentationen zeigen, wie nach den anerkannten Regeln der Virologie das Foto eines isolierten Virus auszusehen hat.
Dokumentationen: Ein Beleg des für die Test-Zulassung zuständigen Paul-Ehrlich-Instituts, in dem das Institut selbst beweist, dass HIV-Tests schon dann zugelassen werden, wenn sie zu ähnlichen Aussagen kommen, wie Tests anderer Hersteller oder anderer Testsysteme, die bereits zugelassen sind.
Das Goldstandard-Verfahren nicht durchgeführt wird. Der Beweis wird also nirgendwo abverlangt, dass irgendein HIV- Test geeignet sein kann, eine Aussage über eine HIV- Infektion zu machen. Was diese Tests dann nachweisen- darüber kann aufgrund des Zulassungsverfahrens keine Aussage getroffen werden.
Dies ist aufgrund seiner Ausbildung dem Virologen Prof. Dr. Kurth (Präsident PEI und RKI) bekannt. Daher ist von der Seite Prof. Kurth (nun Jörg Hacker) von erwiesener Absicht, nicht aussagefähige Tests zuzulassen, auszugehen.
Auf diesem Hintergrund ist es verständlich, wenn in der o. g. Papadopulos- Studie, deren Richtigkeit das PEI und das Pasteur- Institut bestätigen, an Hand von Studien belegt wird, dass die HIV- Antikörpertests auch “positiv” auf Krankheiten wie Malaria, Tuberkulose u. v. a. reagieren.
Abschließend ist festzustellen:
A.)Über die Existenz eines Fotos des isolierten HIV wird seitens der Bundesgesundheitsbehörde RKI hartnäckig gelogen (Zeugen: Prof. Dr. Sänger, Karl Krafeld).
B.)Das PEI lässt unter dem Vorsitz von Prof. Kurth HIV-Antikörper-Tests zu, von denen er gesichert weiß, dass sie nicht eine HIV-Infektion nachweisen können. (Zeuge: Dr. Heinrich Kremer. Dr. Stefan Lanka, Karl Krafeld).
C.)Diese Tests werden seitens weiterer Regierungsbehörden, wie z.B. die BZgA dennoch öffentlich als aussagefähig behauptet (Zeuge: Karl Krafeld).
D.)Diese Tests dienen dennoch als Grundlage, gesunde Menschen als HIV- infiziert zu definieren und bei ihnen die Zustimmung zu einer sehr risikoreichen antiviralen Medikation erwirken.
E.)Bei diesen Medikamenten wird absichtlich die gesetzliche Nachmarktkontrolle unterlassen.
F.)Von den Bundesgesundheitsbehörden und dem BMfG wird hartnäckig geleugnet, dass eindeutige Studienergebnisse des BMfG nachwiesen haben, dass diese Medikamente innerhalb eines Zeitraumes von 12 Monaten das erreichen, was dem Virus zugeschrieben wird: Einen Abfall des Immunstatus herbeiführen, das AIDS genannt wird. (Zeugin: Ärztin Juliane Sacher, Dr. Heinrich Kremer, Dr. Köhnlein)
So erregen Gesundheitsbehörden absichtlich den Irrtum, dass die HIV-Medikamente den Menschen
Zeugen:
Prof. Dr. rer. nat., Dipl. Biol. Heinz Ludwig Sänger, Professor für Molekularbiologie und Virologe a. D., Emeritierter Direktor der Abteilung Viroidforschung des Max-Planck-Institut für Biochemie Martinsried, Robert-Koch-Preisträger, Seestraße 9, 82335 Berg am Starnberger See, insbesondere zu der Aussage, dass in der wissenschaftlichen Literatur nirgendwo eine Publikation zu finden ist, die eindeutig zeigt, dass das HIV nach den Regeln der klassischen Virologie charakterisiert wurde. Dies bedeutet, dass es weder isoliert, noch von zellulären Bestandteilen gereinigt wurde und dass keine
elektronenmikroskopischen Aufnahmen hochreiner HIV-Präparate existieren. Dementsprechend konnten bisher auch die Viruskomponenten (Nukleinsäuren und Proteine) des HIV nicht aus solchen Präparaten isoliert und charakterisiert werden.
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Prof. Dr. Helga Rübsamen-Waigmann, 1989 verantwortliche Leiterin der in der Ärzte-Zeitung dokumentierten AIDS-Therapie-Studie, heute bei der BAYER-AG (Gentechnik), Wuppertal, insbesondere zu der Aussage, inwieweit sie gemäß § 24 Absatz 7, Musterberufsordnung (BT Drucksache 12/8591 Seite 38 links unten) ihrer Meldepflicht über festgestellte Arzneimittelrisiken nachgekommen ist; ob sie entsprechend des parlamentarischen Untersuchungsausschussberichts des Bundestags, tatsächlich ein sog. HI-Virus isoliert hat; Für die Frage, warum und durch wen die Einleitung des Stufenplanverfahrens von seitens des BMfG unterlassen wurde ist es wichtig, diejenigen Personen namentlich zu ermitteln, die als verantwortliche Ministerialbeamte mit besagter Studie beauftragt waren.
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Medizinaldirektor a. D. Dr. med. Heinrich Kremer, Metzendorfer Weg 36, 21224 Rosengarten. Insbesondere zu Unstimmigkeiten bei der größten Studie der Bundesregierung zu den HIV-Antikörpertests in den 80er Jahren, sowie weitere Unstimmigkeiten in Hinblick auf HIV und AIDS.
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Die Ärztin Frau Juliane Sacher, die in den 80iger Jahren eine der größten AIDS- Ambulanzen in der BRD-Betrieb, Berliner Straße 6, 60311 Frankfurt, insbesondere zu den Vorgängen um die größte Therapiestudie der Bundesregierung und zu weiteren Unstimmigkeiten bei HIV/AIDS;
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Dr. med. Claus Köhnlein, niedergelassener Arzt, früher tätig in einer AIDS-Ambulanz, Königsweg 14, 24103 Kiel, zum Kompetenzschwerpunkt AIDS-Medikamente (z. B. AZT);
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Dipl. Ing. Wolfgang Zimmer, Tannestraße 7, 90610 Winkelhaid und Hans-Bernd Ashauer-Jerzimbeck, Lüneburger Weg 3, 40468 Düsseldorf zu Vorgängen im Zusammenhang mit Petitionen an den Deutschen Bundestag zur Unterlassung der Nachmarktkontrolle, § 63 AMG, Stufenplanverfahren zu AZT;
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Michael Leitner, Journalist, Missundestr. 79, 44145 Dortmund, insbesondere über Recherchen über Unstimmigkeiten bei dem Umgang mit HIV/AIDS;
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Karl Krafeld, Albrechtstraße 17, 44137 Dortmund, Seit 5 Jahren Dokumentensammlung über das tatsächliche aber verschwiegene Wissen der AIDS-Gesundheitspolitik auf unterschiedlichen staatlichen Ebenen;
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Georg Bühmann, AIDS-Koordinator der Stadt Dortmund, Gesundheitsamt Dortmund, Eisenmarkt 3, 44137 Dortmund, Insbesondere zur Bestätigung der Feststellung, dass das wissenschaftliche Referenzzentrum für AIDS der Bundesregierung (RKI) weiß, dass kein Photo des isolierten HIV vorgelegt werden kann. Außerdem zur Bestätigung der Tatsache, dass die Gesundheitsbehörden in der BRD testwilligen Bürgern keinen wissenschaftlichen Beleg über die Gültigkeit der HIV- Antikörpertests vor Testdurchführung zugänglich machen können.
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Hinweis: Die Hauptverantwortung für die absichtliche Zulassung der aussageunfähigen HIV-Tests lag bisher bei Prof. Dr. Reinhard Kurth - Neuer Präsident für die Gesundheit Jörg Hacker folgt am RKI Reinhard Kurth. Er hatte wegen seiner Doppelrolle als Präsident des PEI (Testzulassung) und Präsident des RKI (wissenschaftliches Referenzzentrum für AIDS) die Hauptverantwortung für die in dieser Aussage genannten Handlungen trotz besseren Wissens im Gesundheitswesen. Ein Bereich, in dem Menschen sterben und deshalb ein hohes Maß an Sorgfaltpflichterfüllung abzuverlangen ist.
Die Beweislage ist zweifelsfrei.
Es geht hier auch wohl mehr um meine eigene Gesundheit – vorrangig und ausschließlich und um eine verantwortungsvolle Therapie die nicht rundum volksschädigend durch die einzig akzeptierte Mehrheitsakzeptanz zum MUSS einer toxisch iatrogenen Medikation, zum Gewinn der Pharmaindustrie und nicht zum Nutzen meiner Gesundheit dienend, mir oktroyiert werden soll. Dabei ist mir die eigentliche Virusfrage und des Artefakts eines so genannten Viruses dbzgl. relativ egal, wenn dadurch eine ordentliche Behandlung erfolgen würde und ich nicht gezwungen werden kann um eine Behandlung NUR dann zu erhalten, wenn ich die toxische HIV-Kombitherapie einnehme und akzeptiere – nein, das ist nicht in der Relation zu den Schäden und Kosten.
Diesen Klagevorwurf – in diesem Fall gegen die Charité mit Dr. Pfäffin, aber auch bereits in meinem Strafantrag gegen Dr. Dupke wegen Behandlungsverweigerung vom 22.08.2007, meinem Strafantrag gegen Augenarzt Kaulen vom 31.082007, meinem Strafantrag vom 14.01.2008 gegen das AVK einschl. verantwortlicher Ärzte u. Dr. Schranz usw., und, und waren ausreichend dargestellte Strafanträge die von der Staatsanwaltschaft verweigert wurden, mir eine ordentliche und verantwortungsvollen Therapie zu gewährleisten, weil ich mich nicht mit Chemocaust vergiften lassen möchte – auf den Erhalt des Lebens hätte ich theoretisch von Gesetz wegen ein Recht … aber NEIN – alles wurde nach § 152 Abs. 2 StPo eingestellt – unvorstellbar, diese „verordnete Schlachtung & Hinrichtung“ im Namen der Industrie ….
Weitere Informationen zu dem o. gen. Vorgang kann unter: www.postHIV.org / www.positiv-hiv-aids.de / www.posithiv.info / www.virus-matrix.de / www.life-8-berlin.de eingesehen werden!
Der gesamte Schriftverkehr ist im Netz unter:
http://www.life-8-berlin.de/zwangsuntersuchungen_klagen.htm
Mit freundlicher Ver8tung ...
Ralf Eickemeyer-Hoeveler
Staatsanwaltschaft Berlin
1 Kap Js 602/09 Gesch.- Nr. bitte stets angeben Dez.: 154
Staatsanwaltschaft Berlin,
10548 Berlin
Herrn
Ralf Eickemeyer-Hoeveler
Katzxxx. XX
10829 Berlin
Berlin, 27. März 2009 -
Tel.: Vermittlung 030/90 14-0 (intern 914-111) Durchwahl/Apparat 030/90 14 - 23 57 Telefax 030/90 14-33 10
Berlin (Moabit), Turmstraße 91
Postanschrift
für Briefsendungen:
10548 Berlin (Keine Straßenangabe) für Paketsendungen:
Turmstraße 91, 10559 Berlin
Sprechzeiten
Montag, Dienstag und Donnerstag 8.30 - 15 Uhr Mittwoch und Freitag 8.30 - 13 Uhr
Weitere Termine nach Vereinbarung
Sehr geehrter Herr Eickemeyer-Hoeveler!
Auf Ihre Strafanzeige vom 13. März 2009 wegen Mordes und anderer Delikte teile ich Ihnen mit, dass sich aus Ihrem Schreiben keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte für eine Straftat (§ 152 Abs. 2 StPO) ergeben.
Danach muss ein Anfangsverdacht in konkreten Tatsachen bestehen, die es nach kriminalistischen Erfahrungen möglich erscheinen lassen, dass eine verfolgbare Straftat vorliegt. Daran fehlt es hier.
Ich habe das Ermittlungsverfahren daher gemäß § 170 Abs. 2 der Strafprozessordnung eingestellt.
Etwaige zivilrechtliche Ansprüche werden durch diesen Bescheid nicht herührt.
Hochachtungsvoll
Raddatz
Staatsanwältin/GL' in
Verkehrsverbindungen (unverbindlich)- Busse 187, 245, 342, 343; U-Bhf. Turmstr.; S-Bhf. Bellevue; Dienstgebäude Alt-Moabit 5: Busse TXL, 187, 245; S-Bhf. Berlin-Hauptbahnhof Dienstgebäude Kirchstr. 7'. Busse 245, TXL; U-Bhf. Turmstr., S-Bhf. Bellevue
Staatsanwaltschaft Berlin
-Turmstraße 91-
D – 10 548 Berlin
Freitag, 13. März 2009 -
Werter Damen & Herren,
Betr.: I C 4 - 3133/E/184/2009 / 3. Strafantrag in gleicher Sache
Aus.: Pet 2-16-15-2120-050548:
Verbrechen im Gesundheits- & Arzneimittelwesen:
NICHTBEARBEITUNG
wie ich bereits mitgeteilt hatte, spottet es dem Hohn der Verantwortungslosigkeit wenn ich auf meine berechtigten Klagen keine Antwort von Ihnen erhalte und erst eine Petition an die Bundesregierung einreichen muss, damit die dann zwar an Sie weitergeleitet wird, aber von Ihnen immer noch keine Reaktion geschieht!! Eine Gesetzmäßigkeit mit Verachtung gegenüber des allgemeinen öffentlichen Interesses von Kenntnis der tatsächlichen Sachlage, dass die bisherigen Schreiben eingestellt und missachtend der Nichtbearbeitung des Vorganges, als gar nicht eingegangen behandelt werden.
Und diese Bilder der Vergiftung (hier beispielsweise durch HIV-Medikation Viramune) einer so genannten „ordentlich zugelassene Medikation“ sind für die Staatsanwaltschaft nicht Beweis genug um bei diesen verabreichten „Therapien“ eine gefährliche Körperverletzungen und strafbare Handlungen durch den Einsatzes von vorsätzlich verabreichten hochgiftigen Medikationen, die in sich tödlich sind und zu den Erkrankungen ERST führen (denn die einzelnen Nachweise eines so genannten Virus sind künstliche Computer-Spielereien mit 450.000 retroviralen Sequenzen und können definitiv KEIN angeblichen Aids-Virus belegen) strafrechtlich zu verfolgen! Armes Deutschland – denn das ist „vorsätzliche Schädigung mit Mordabsicht“. Es sind Medikationen GEGEN die SIE eigentlich eingesetzt werden, die zu schwersten Schäden führen – wie abartig muss so ein Mensch und die Staatsanwaltschaft sein, wenn dieser „Völkermord“ durch Verabreichung von hoch tödlichen Giften als normal und angemessen hingenommen wird:
Diverse Studien haben gezeigt, dass gute oder schlechte Adherence (Adhärenz) nicht vorausgesagt werden kann. Mit dem Einsatz der neuen Proteasehemmer (Boceprevir, Telaprevir), die sich zurzeit in Phase III-Studien befinden, wird die Unterstützung der Adherence noch wichtiger werden. Diese Herausforderung kennen von den ersten Proteasehemmer-Therapien in der HIV-Therapie mit Indinavir. Ein Ritonavir-boosting wird bei den oben genannten HCV-Proteasehemmern voraussichtlich nicht viel bringen. Die Zahl der täglich einzunehmenden Medikamente hat einen negativen Einfluss auf die Adhärenz. Nebenwirkungen senken ebenfalls die Adhärenz (Adherence). Allein der Glaube an die Wirksamkeit der Medikamente ist ausschlaggebend.
Ein dermaßen hochgradig kriminelles Verhalten ist eindeutig ein geistiger Werteverfall durch geistige Schädigung des berufsmäßig verbrecherischen Verhaltens allgemein – Missachtung der öffentlichen Gesundheit, wenn mit Medikationen, die allein AUS SICH HERAUS und DEREN ANWENDUNG TÖDLICH, solche arroganten staatsanwaltschaftlichen „NICHT“-Ermittlungen verwiesen wird:
ein geradezu schauriges „Markenzeichen“ von Staatsanwaltschaft, Behörden und Regierungsstellen – zwar schon hinreichend angenommen, theoretisch aufgedeckt aber praktisch nicht abgestellt oder ordnungsgemäß bearbeitet wird, zeugt von:
den Profitorientierten Machenschaften von sog. (auch Machtversessenen) Partikular-Interessen - gemeint sind Pharma-Kartelle und nachfolgende „Leistungsanbieter/Anwender“ –
werden durch Behörden und Justiz gegen berechtigte Belange der Allgemeinheit
mit allen Mitteln der Strafvereitelung geschützt und gesichert! Zu GUNSTEN
der Pharmaindustrie – da muss man sich Fragen, WELCHEN PROFIT
bestimmte Lobbyisten und Herrschaften daraus ziehen
– welche „Bestechung“ dort läuft…
Die begründeten Bürgeranfragen, Anzeigen und Hinweise werden zu den vorgetragenen Sachverhalten seit nunmehr über Jahre in verlogener und anmaßender Weise nur
ausweichend, irre-führend oder gar nicht beantwortet!
§ 4 Abs. 1, Satz 1 IfSG erteilten Auftrag der
„Forschung zu Ursache …… übertragbarer Krankheiten“.
Staatsanwälte und Richter sind dazu von Gesetz wegen und aufgrund ihres Amtseides generell verpflichtet – ohne Ausnahme (theoretisch) ermittlungstätig zu werden, wenn ersichtlich strafbare Handlungen vorliegen - Konträres Verhalten verlinkt sich unweigerlich mit dem StGB-§ 258, wie angeführt und zu Recht festgestellt (praktisch) – wird alles eingestellt trotz Beweise oder gar nicht erst bearbeitet. Auch das ist ein schweres Verbrechen der Staatsanwaltschaft, wenn ausreichend Beweise vorliegen und auch im öffentlichen Interesse gehandelt werden müsste – und nichts geschieht:
§ 152
Zur Erhebung der öffentlichen Klage ist die Staatsanwaltschaft berufen.
Sie ist, soweit nicht gesetzlich ein anderes bestimmt ist, verpflichtet, wegen aller verfolgbaren Straftaten einzuschreiten, sofern zureichende tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen.
§ 330a StGB
Schwere Gefährdung durch Freisetzen von Giften
fahrlässige Tötung ist eine Straftat, die nach § 222 StGB
Fahrlässige Tötung, § 222. I. Allgemeines: geschütztes Rechtsgut ist das Leben
§ 224 StGB geregelten „gefährlichen Körperverletzung“
§ 267 StGB Urkundenfälschung,
§ 269 StGB Fälschung beweiserheblicher Daten,
§ 271 StGB mittelbare Falschbeurkundung,
§ 277 StGB Fälschung von Gesundheitszeugnissen
Wenn meine persönlichen gesundheitlichen schweren Schäden aus Medikationsvergabe OHNE ordentliche Zulassung (weniger kontrolliert als Contagan damals) KEINE gefährliche Körperverletzung mit Tötungsabsicht sind, dann weiß ich nicht für was es Gesetze gibt - siehe: Anämie, Wastingsyndrom, Neuropathitis, Hypersensitivitätsreaktion oder Polyneuropathie und Nephrotoxität, gastrointestinale Beschwerden, Leberwerterhöhung, akute Pankreatitiden, Reizungen und Rötungen, andere Risikofaktoren, die die Entstehung einer PNP begünstigen oder aggravieren können, sind zu bedenken: Vitamin B12-Mangel, Alkoholabusus, Diabetes mellitus oder die Einnahme neurotoxischer Medikamente wie z. B. INH; vermehrtes Schwitzen, plötzliches Erröten, Unwohlsein, Schmerzen im Brustkorb, erhöhte Herzfrequenz, niedriger oder hoher Blutdruck, Herzklopfen, Veränderungen des Herzschlages, verschwollene oder angeschwollene Hände und Knöchel, Bluterguss, Taubheitsgefühl oder Kribbeln, Ohmachtgefühl, zitternde Hände gesteigertes oder vermindertes Tastgefühl , Migräne, Kopfschmerzen, Muskelsteifheit, Schmerzen in den Gelenken, Arthritis, Unsicherheit beim Gehen, Schwindel alles dreht sich im Kreis, Hörstörungen oder Stimmveränderungen, Ohrenklingeln, Infektionen am Ohr, Ohrenschmerzen, verschwommenes Sehen, Augenschmerzen oder Infektionen, trockenes oder tränendes Auge, Agitiertheit, Nervosität, aggressives Verhalten, seelische Probleme, Gefühl sich selbst Schaden zu fügen zu wollen mangelndes Interesse, abnormales Weinen, sich verwirrt fühlen, sich schläfrig fühlen, ungewöhnliche Träume, Schlafprobleme, Veränderung der Schilddrüsenaktivität, Schmerzen auf der Rechten Seite im Bereich der Rippen, Vergrößerte Leber Gelbsucht, Geschmacksveränderungen, Geschmacksverlust, Zahnfleischbluten und wunde Stellen im Mund, wunde Zunge, Durst, Magenverstimmungen, Verstopfungen, Blähungen, nervöser Darm, häufiger Harndrang, gesteigerte Harnmenge, Harnwegsinfektionen, Schmerzen und Schwierigkeiten beim Wasserlassen, Brustschmerzen kein Interesse am Sex, Störungen der Prostatadrüse, Fieberblasen, Pilzinfektionen, geschwollene Drüsen, Ohr oder Atemwegsinfektionen, Nasennebenhöhlenentzündung, Nasenbluten, Husten, verstopfte oder laufende Nase (ständig), schnelles oder erschwertes Atmen, abnormale Haarstruktur, Sonnenlichtempfindlichkeit, Schuppenflechte.... die Medizin nennt es zynisch dann auch unerwünschte Medikamentenwirkung und verschreibt DAGEGEN dann weitere Medikamente – zahlreichen Antibiotika, Schmerzmittel, Barbiturate, Pilzmittel und, und, und…….. fachwissengemäß wird dies dann wie folgt aufgelistet:
Nebenwirkungen von Medikamenten - auch unerwünschte Medikamentenwirkungen genannt - können die Behandlung der HIV-Infektion erheblich erschweren, weil sie nicht nur im subjektiven Empfinden des Patienten zu Hauptwirkungen werden können, sondern dann auch das Hauptproblem sind. Wie in den Medien zum "Welt-Aids-Tag 2008" ganz klar festgehalten, sind es heutzutage nicht mehr das angebliche Virus an dem die Menschen sterben, sondern die Nebenwirkungen die zu Dauerschäden und in den Tod führen! Die geben selbst die Arzneimittelhersteller zu und die Staatsanwaltschaft sieht darin KEINE strafbare Handlung – es ist dann eben „Beihilfe zum Mord“ bzw. ähnlich verwerfliche Verantwortungslosigkeit!
Es stellt sich natürlich die Frage, ob ein Medikament, das nach wenigen Monaten (kurzfristig - meist innerhalb von NUR 6 Wochen – darauf wird auf den Beipackzettel ebenfalls hingewiesen) einen Vorteil zu haben scheint, auch bei langfristigem oder sogar lebenslangem Gebrauch noch Vorteile bringen kann! Erfahrungsgemäß NEIN!! Dies ist auch aus verschiedenen Studien bekannt. Mir sind die Medikationen aber oktroyiert worden - insbesondere wenn man bedenkt, dass es sich bei HIV-Medikamenten vorrangig um den Inhaltsstoff AZT (AZO) handelt! Mit AZT wurde bereits im Dritten Reich von der Farbenchemie Beyer, dies AZT damals als AZO zur "Judenausrottung" hergestellt in PILLEN statt Vergasung dienend (nach wie vor in fast allen antiretroviralen Medikationen enthalten) - und um eine direkt-immunsuppressive Substanz (DNA-Ketten-Termination durch Einbau eines Nucleosidanalogon). AZT wurde dann wieder vor über 30 Jahren zur Behandlung von Krebs entwickelt und wegen extremer Toxizität verworfen - Gallo experimentierte als Kampfgas damit - dem CIA erschien es nicht sinnvoll Kriegsopfer so offensichtlich verbluten zu lassen, sodass sich Schreckensbilder zeigen - oder verdünnt und entkonzentriert angewendet, erst einen Erfolg in 10 bis 15 Jahren zu verbuchen ... es ist wahrscheinlich ein so genanntes P4-Forschungslabor in Fort Detrick im US-Bundesstaat Maryland [70er/80er Jahre], welches umfangreich damit experimentierte. Dort war der Erfinder des AIDS [der auf jeden HIV-Test seine Dollars erhält, weil er das Generalmonopol auf den Test hat] damals Robert Charles Gallo - Leiter dieser militärischen Forschungseinrichtung und maßgeblich am Bau des P4–Labors beteiligt gewesen. Nur kurze Zeit später war Gallo auch gleichzeitig [ohne eine einzige vorherige Arbeit dazu oder Veröffentlichung darüber vorgelegt zu haben] der Entdecker des HTLV-I des Menschen - als AIDS-Entdecker und Zeit seines Lebens Nutznießer [HIV-Test - http://www.positiv-hiv-aids.de/home.html ] - und auch noch immer, hat dieser Mann selbstverständlich keinerlei Interesse diese skurrilen Merkwürdigkeiten aufzudecken - dann müsste er sich selbst entlarven. HIV-Vater Gallo war schon 1992 des wissenschaftlichen Betrugs für schuldig befunden worden. Zu diesem Schluss kam das Office of Research Integrity des Nationalen Gesundheitsinstituts von Amerika [National Institute of Health].
Grund für das Verdikt: Gallos Behauptung, das HI-Virus entdeckt zu haben. Obwohl der Mann als chronischer Lügner entlarvt wurde - er verzerrte, unterdrückte und Fehlinterpretierte wiederholt wissenschaftliche Fakten (http://www.tolzin.de/aids/fotos.htm ) zu seinem eigenen Vorteil - gehört Gallo heute wieder zu den Galionsfiguren der orthodoxen Aidsforschung. Ein Mythos ... der/es aus Biowaffenlaboratorien stammt und aus der Ungezieferbekämpfung. AZT ist damit direkt-zytotoxisch und führt nach einem vorübergehenden Anstieg (Kompensationsversuch des Knochenmarks) zu einem weiteren Verlust von CD4 und auch anderen sich teilenden Zellen - das sind Tatsachen und definitive Fakten – dass mit allen so genannten HIV-Medikationen DNA, Blut, Zellen und Nerven AUS-GESCHALTET und langfristig stark verändert werden sollen:
Schon lange dümpeln wichtige Behörden auf Grund mangelnder Finanzmittel dahin. Das Robert Koch Institut, einst weltweit anerkannte Institution, sei nicht einmal mehr in der Lage, eigene Forschung in ausreichendem Maße zu betreiben, verriet mir einer der Direktoren der Behörde.
Stockholmer Staatanwaltschaft ermittelt gegen Nobelpreis-Komitee ... Blumberg Hepatitis C sowie: Analysen der Perth Group zu den Arbeiten (zu HIV/angeblich Aids) von Montagnier und Barré-Sinoussi (hier finden sich die Analysen, welche Eleni Papadopulos und Ihre Mitarbeiter vor der Verleihung des Medizin-Nobelpreises an das Nobelpreiskomitee wegen HIV/angeblich AIDS gesandt haben), welche das Nobelpreis-Komitee erhalten hat - und: die Oberstaatsanwaltschaft bei der Reichseinheit für Korruption will prüfen, ob eine Voruntersuchung gegen die Nobelstiftung eingeleitet werden soll. Der schwedische Oberstaatsanwalt prüft den Vorwurf der Bestechung oder des Bestechungsversuchs. Laut dem Institut gegen Bestechung sind Mitglieder der Nobelkomitees Amtspersonen gleichzusetzen, für die in Schweden ein allgemeiner Grundsatz gilt. Weitere verantwortungsvolle Information, auch zu HPV-Gebährmutterhalskrebs Impfung, werden nun auf Grund gewisser Ungereimtheiten staatsanwaltschaftlich überprüft. Man beobachte nun ferner einmal den Vorfall bei Baxter-Grippeimpfstoff mit so genannten H5N1 – dort gelang dieser verunreinigt dann in Laboratorien und wurde nur bemerkt, weil die geimpften Fretchen starben. "Aufgefallen ist der virale Ultra-Unfall bei Baxter nur, weil Versuchstiere in Europa plötzlich verendeten." Das ist offiziell nachzulesen:
Immerhin wird es angezweifelt, wie sich die dubiosen Erkenntnisse der Nobelpreisausgezeichneten "Erfinder" zu den allgemeinen Erkenntnissen verhält und zu Viren ergibt … es sind Auffälligkeiten die so längst nicht mehr akzeptiert werden (können – auch NICHT von der Staatsanwaltschaft stillschweigend HINGENOMMEN werden kann), da sie das Volkswohl gefährden und auf Kosten der Volkswirtschaft (Kassen zahlen ein Vielfaches anstatt ordentliche alternative und natürliche Heilmittel für eine verantwortungsvolle Therapie zu finanzieren, die wirklich wissenschaftlich erprobt und bewiesen sind) nicht länger hingenommen werden können, da sie allein nur die Industrie und Pharmakartelle stärken!
Siehe nun der Vorfall bei Baxter-Pharma-Chemie und dem Grippeimpfstoff mit H5N1 – dort gelang dieser verunreinigt dann in Laboratorien und wurde nur bemerkt, weil die geimpften Fretchen starben … sind es nun eventuell doch die "Welschbach-Patent". (Wettermanipulation unter den Augen der Öffentlichkeit), oder ist es die Anzahl der Vergiftungen im Laufe der Jahre, welche das Bewusstsein der Menschen so geschwächt hat … Wellsbach-Patent Phänomenhäufung in Krisenzeiten (im Balkankonflikt ... und dann können wir weiterdiskutieren ... Welschbach-Patent - Treibhauseffekte ... untermauert wird diese Vermutung durch das so genannte Welsbach-Patent usw., und, und … oder die Aussagen von Ex-Gesundheitsminister Seehofer (aber auch die Ulla Schmidt bzgl. Krebs) bestätigen, dass die Pharma-Lobby einfach das Sagen und UNS IM GRIFF hat. Denn genauso liest sich die dogmatische Stellungnahme des Bundes-Miniseriums für Gesundheit. Da wird dann noch von einer gesunden Gesellschaft gefaselt, deren Erhaltung nicht mehr finanzierbar ist. und trotz alle dem wird am "Dogma - Infektionstheorie FEST-geh-HALTEN – um zu ver-GIFTEN!!!!
Das haben sie ja sogar öffentlich bekannt geben, dass es ihnen gelungen sei mit Hilfe von Viren Gen-technisch verändertes Material in die menschliche DNA (für WAS auch immer) einzuschleusen. Wir bedenken nur einmal an diese Enzymschere mit deren Hilfe sie das "HIV" angeblich Rauschneiden könnten! Da werden Gene manipuliert und keine Viren “beschnitten“ – das ist eine virtuelle „Spielerei“ am Computer – siehe die Neudefinierung der PCR – nun ist es eine „Echt-Zeit-Analyse“ die über ein Java-Programm des Computers in dem Moment wo sie erstellt wird auch sofort abrufbar ist – aber FUER WAS. Mehr nicht, denn selbst der Erfinder der PCR, Mullis, weist darauf hin, dass seine „Erfindung“ unter LSD keinerlei Aussage auf Viren erlaubt und unbrauchbar ist.
"Viren" sind lediglich die so genannten „Transportvehikel“ oder können als diese missbraucht werden. Mit Hilfe von so genannten Viren ist es möglich, Gene jeglicher ART in die DNA der Zelle einzuschleusen. Und welchen Sinn dies nun wieder ergeben soll, bleibt dahingestellt!
Man beobachte nur einmal den Vorfall bei Baxter-Grippeimpfstoff mit H5N1 – dort gelang dieser verunreinigt dann in Laboratorien und wurde nur bemerkt, weil die geimpften Frechen starben. "Aufgefallen ist der virale Ultra-Unfall bei Baxter nur, weil Versuchstiere in Europa plötzlich verendeten." Das ist offiziell nachzulesen: http://www.lifegen.de/index.php4 - unter Artikel:
http://www.lifegen.de/newsip/shownews.php4?getnews=2009-02-27-4107&pc=s02
<"Der Erreger der Immunschwäche-Krankheit AIDS, das HI-Virus ist nach aktuellem wissenschaftlichen Kenntnisstand eindeutig nachgewiesen …“> wird mir mitgeteilt. Die Behauptung entbehrt aber jeder Grundlage.
<“Detaillierte Informationen sind in einschlägigen Lehrbüchern der Virologie nachzulesen, die in allen medizinischen Fachbibliotheken wie z.B. an den Universitätsklinika vorgehalten werden und dort auch dem allgemeinen Publikum zugänglich sind …“> das ist eine Lüge, denn ich SUCHE DAS Virus nunmehr seit 19 Jahren und konnte noch keinen brauchbaren Beweis finden. Außer dubiose Zeichnungen!!!
<“Das die Fehlinterpretationen von seriösen Feststellungen - in Zitatform bedeutet "gilt" korrekt festgestellt, das das HI-Virus nachgewiesen ist“> ist eine Farce!! Gegenbeweise NICHT zu akzeptieren einfach kriminell!!
Es wurde wissenschaftlich empirisch um eine Neudefinierung der Methode zu des Artefakts von zahlreichen (hunderten – ja, tausenden an Biologen, Immunologen und Virologen) festgestellt und verlangt um die alten Erkenntnisse weltweite neu zu definieren!! Das ist Tatsache und wurde von mir bereits mehrfach erwähnt, angeführt und aufgezeigt mit Quellennachweis.
Also ein "GILT" heißt also ein korrekt festgestelltes Virus ... und man brauche ja nur mal in den in allen medizinischen Fachbibliotheken wie z.B. an den Universitätsklinika ausliegenden Dokumentationen zu suchen.... ist das eine Frechheit - DENN EBEN, DORT KANN (außer als kindliche Zeichnung mit vielen bunten Noppen und aufgebrochener Oberfläche - oder als ein nicht definierbarer Zellabfall) NICHT DES GLEICHEN NACHGEWIESEN ODER AUFGEZEIGT WERDEN!!!
Im Schatten von AIDS verkaufte die Dachorganisation der Pharmaindustrie, die Weltgesundheitsorganisation WHO, bis 2000 mehr als 1 Milliarde Dosen Backhefe gegen sexuell übertragbare Post-Bluttransfusions-Gelbsucht (benannt nach dem Erfinder Blumberg …. ebenfalls schon mitgeteilt und im Detail aufgeführt) alles kriminelle Verhaltensweisen die durch jede einzelne Abteilung der Bürokratie und Institutionen, bis hin zum Bundestagspräsidenten - BÄK - GKV-Spitzenverband BMGS - RKI - PEI - FLI - NLGA - BKK R+V - TK und diverse Tageszeitungen gedeckt und kritiklos hingenommen werden!
Also: Warum noch Impfen?
Entwarnung: Die krankmachenden VIREN sind verschwunden! Wenn das Thema nun doch nicht beantwortet werden kann – WARUM dann noch Impfen... wenn es niemand mir erklären und belegen kann!! Wie kann dann zu diesem „Verbrechen“ von Rechtsseiten gestanden werden!
Viele lange Jahre lang habe ich nach überzeugenden und nachprüfbaren wissenschaftlichen Arbeiten (empirischen, nicht hermeneutischen!) geforscht und gefragt, die bestätigen
a) die Behauptung von „Infektionskrankheiten“ nach den Helle-Koch-Postulaten
b) die Existenz der behaupteten Erreger = VIREN (Erfinder: Koch, Pasteur & Co.).
Ergebnis: Es gibt solche NICHT! – BMGS und Seucheninstitute ebenso wie Hochschulen mit Forschungsinstituten oder jene unter dem Dach der Helmholtz-Gesellschaft für Virologie und Molekular-Biologie hatten nur alte oder neu aufgelegte „Lehrbücher“ parat, aus denen einfach zitiert wurde und niemand sich scheute, die „blinden“ Viren-Erfinder Jenner, Koch und deren Zöglinge aus mehr als 50 Jahre alten Schriften als „Beweis“ zu benennen.
Dabei weiß nicht nur jeder Medizin-Student, dass diese Medizyner – im Gegensatz zu Pettenkofer und Semmelweiß – nur Hypothesen aufstellten und „Viren“ gar NIE zu sehen vermochten – das EM ist für Nano-Partikel erst seit gut 20 Jahren anwendbar – die gesamte Mikrobioskopie gibt es auch erst 50 Jahre.
Also sind die ganzen Impfstoff-Hersteller bewusst auf einem „falschen Dampfer“:
Die machen Milliarden-PROFIT mit (Gesundheitsgefährdendem) NONSENS!
Ein weiterer Straftatbestand demzufolge!!
Die kennen nicht mal die Unterschiede zwischen den behaupteten „Wild-Viren“ (mit zudem dubiosen Ahnentafeln) und ihren Labor-Nachzüchtungen, von denen sie sogar behaupten, für die Impfstoff-Herstellung „Scheintote“ zu haben. Ehrlich, ich habe viele von denen gefragt: Keiner hat geantwortet! - Und meine Fragestellung war präzise und angemessen.
Nun wende ich mich an den GESUNDEN Menschenverstand der Staatsanwaltschaften außerhalb dieser „Wissenschaftskreise“: Wir werden alles Ernstes – im Verein mit den „meinungsbildenden“ Medien – nach Strich und Faden verarscht und verscheißert!
Die Zweifel bei der letzten Nobelpreis-Verleihung an den DKFZ-Präsidenten Harald zur Hausen zu HPV sind mehr als berechtigt:
HPViren lösen Krebs aus und eine Impfung mit z.B. Gardasil schützt davor!
Diese Impfbefürworter stecken alle „unter einer Decke“ und glauben tatsächlich, dass KEINER diesen kindlich-naiven Schwindel durchschaut - und noch schlimmer:
Die solcherart irre-geführten Leute bei den staatlichen Gesundheitsbehörden, wie sie als Empfänger dieser Zeilen oben benannt sind, haben nicht mehr den MUT zuzugeben, dass sie auf profitgeile Scharlatane reingefallen sind. Wenn das BILD veröffentlichen würde!! Es sind praktische Vergiftungen durch Medikationen die DAS verursachen, gegen was diese Medikationen theoretisch eingesetzt werden sollen!
JETZT verstehe ich auch, warum die BMGS-Ministerin, Frau Ulla Schmidt und der Bundespräsident Dr. Horst Köhler zur Klärung der widersprüchlichen/erlogenen Sachverhalte
VIREN – Infektionskrankheiten – Impfen
keine unabhängige Kommission einberufen wollen. Klar doch, wozu solch ein Zauber, wenn die längst wissen, dass es eben keine krankmachenden Viren gibt, die nach neuesten human-biologischen Forschungen sowieso „keinen Sinn machen“.
Auf den viel beschworenen „hermeneutisch-wissenschaftlichen KONSENS“ reimt sich nur
„Geschäftemacher-NONSENS“!
Zusätzlich erhebt sich noch die FRAGE, welche fragwürdige und fatale Rolle spielen dabei
die ÄRZTE und Krankenkassen?
Auch darauf gibt es eine Antwort: DIE waren, sind und werden (noch) über das BMGS und die dahinter (als treibende Kraft) stehende Pharmaindustrie belatschert und geködert! Alles auf des Patienten Kosten!!! Ich als Patient muss leiden … werde nicht verantwortsvoll behandelt und der Behandlung verweigert!
Und DAS schon seit mehr als einem Jahrhundert. Sich aus solchen einem (Lügen-) Netz zu befreien, bedarf wirklich eines „Helden-Mutes“!
Denn beim – längst überfälligen – Eingeständnis ist zunächst einmal die gesamte, mühsam aufgebaute und vorgetäuschte REPUTATION von „Göttern in Weiß“ und „GKV-Experten“ regelrecht „im Eimer“. - Wer traut dann noch einem Arzt, der statt HEILEN zu können nur kostspielig und leid-trächtig Krankheiten nur langwierig „bekämpft“, und zwar nicht die Grundursache, sondern nur die Symptome? Der also gar kein studierter „Mediziner“ sondern eher ein „Pharma-Gehilfe“ ist? – Siehe hierzu die ellenlangen Nebenwirkungen auf den sog. Beipackzetteln.
IHR habt dann die „Arschkarte“ gezogen.
Ich habe es mir abgewöhnt zu GLAUBEN. Ich möchte einfach nur WISSEN!
Ist dagegen etwas einzuwenden?
Die Schöpfung hat mich hier hingestellt, DIESE WEISHEIT zu ergründen.
Und das tue ich. Damit hat das Leben für mich seinen SINN!
Es ist kriminell und im Verhalten breitflächig und berufsstandesgemäß, wenn sich keine ordentliche Bearbeitung durch Pflichtvernachlässigung ergibt, wende ich mich gegen dieses verfehlte Verhalten und bitte Sie werte Damen und Herren des Petitionsausschusses, (vielleicht) mit einem gesunden ethischen Verständnis, an das Justizministerium mit Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Staatsanwälte einzuleiten – die mich bei meinen zahlreichen Klagen immer unbeantwortet und nicht angemessen der eingereichten Strafanträge „abwimmelten“. Denn das gemeingefährliche Verhalten von solchen Staatsanwälten verlangt Offenlegung und Klarstellung gegenüber des allgemeinen öffentlichen Interesses zum Wohle des Volkes, welches mit schwerer systematischer Körperverletzung bis hin zur Hinnahme des Todes des einzelnen Menschen, ein verantwortungsvolles Handeln völlig vermissen lässt und als faschistoid einzustufen geht.
In den bisherigen Schreiben von mir und anderen mündigen Bürgern wurde eindeutig klargestellt und strafgesetzlich nachgewiesen, dass es ausreichend Grundlage zur Strafverfolgung und Ermittlung gibt und auch eingereicht, vorgelegt und offen gelegt wurden. Sie verweigern nun die rechtmäßige Untersuchung des Vorganges. Obwohl laut Paul-Ehrlich-Instituts (RKI), des Robert Koch-Instituts (RKI), des Testbeipackzettels des Pharmakonzern Róche in seinem Hinweis zum Test, zahlreiche Virologen und Wissenschaftler gemeinsam einhellig zugestehen müssen, dass das Nachweisverfahren eines Virus nach bisherigen Kriterien nicht möglich ist. Trotzdem wird nach diesen Kriterien eine Maßnahme angeordnet, die die betroffenen Menschen stigmatisiert und nach nicht nachweisbaren Definitionen krank erklärt, obwohl dies nicht nachzuweisen geht oder ginge, wenn dies nicht durch gerichtliche Rechtsbeugung abgesichert werden würde – also zu weiteren Maßnahmen durch medikamentöse Behandlung veranlasst wird, die die Gesundheit des obskur diagnostizierten Betroffenen schwer zu gefährden droht und dadurch sogar den Tod in Kauf genommen wird, welches erst zu Erkrankungen führen kann, die unter nicht regulären Umständen erzwungen. Allein deshalb, damit die Industrie verdient und Menschen ausbeuten kann und mehr als nach den Umständen nötig, schwer schädigen wird, damit daraus ein lukratives Geschäft für die Pharmaindustrie bestätigt und langzeitig große Verdienstmöglichkeiten gewährt werden.
Diese, meine Darstellungen sind keinerlei Verschwörungstheorie – es wurde bereits von Minister Horst Seehofer angeprangert und unsere gegenwärtige Gesundheitsministerin gibt ebenfalls in offiziellen Interviews zu, das die Regierungsstellen von der Pharmaindustrie „erpresst“ wird und Mediziner und Gesundheitsämter dem „hilflos“ gegenüberstehen!
Dabei ermittelt die Stockholmer Staatanwaltschaft gegen Nobelpreis-Komitee ... Blumberg Hepatitis C sowie: Analysen der Perth Group zu den Arbeiten von Montagnier und Barré-Sinoussi (hier finden sich die Analysen, welche Eleni Papadopulos und Ihre Mitarbeiter vor der Verleihung des Medizin-Nobelpreises an das Nobelpreiskomitee gesandt haben), welche das Nobelpreis-Komitee auch erhalten hat - und: die Oberstaatsanwaltschaft bei der Reichseinheit für Korruption (Schweden) prüft, ob eine Voruntersuchung gegen die Nobelstiftung eingeleitet werden soll. Der schwedische Oberstaatsanwalt hat den Vorwurf der Bestechung oder des Bestechungsversuchs nun eröffnet. Laut dem Institut gegen Bestechung sind Mitglieder der Nobelkomitees Amtspersonen gleichzusetzen, für die in Schweden ein allgemeiner Grundsatz gilt. Weitere verantwortungsvolle Information zu HPV-Gebährmutterhalskrebs Impfung gegen Zum Hausen. Immerhin wird es allgemein und auch wissenschaftlich angezweifelt, wie sich die dubiosen Erkenntnisse der Nobelpreisausgezeichneten "Erfinder" zu den allgemeinen Erkenntnissen verhält und zu Viren ergibt. Ebenso wie nun auch Ermittlungen im Fall der US-Chemie-Pharma-Firma BAXTER und den so genannten Grippeviren geführt werden – deren H5N1-Variante (H3N2) nun auch in ganz normalen so genannten Grippeschutzimpfen zu finden sein soll, nachdem Skandal nun an die Öffentlichkeit geriet.
Bei Hepatitis C liegt folgendes zugrunde:
Der altsprachig sehr gebildete Blutforscher Baruch Samuel Blumberg (*1925) bereiste im Auftrag der National Institutes of Health (NIH), USA die Welt und besuchte Blutbanken. Er ließ sich von ihnen Blutproben von Angehörigen ethnischer Minderheiten schicken. Ab 1963 machte er mit ihnen „doppelseitige Immundiffusion“ mit verschiedenen Blutfetten. Dabei wird eine Substanz mit einem Agar-Gel überzogen und in eine andere getaucht. Der Agar-Film wird anschließend optisch untersucht. 1964 nahm er das Blutfett „Iso-Precipitin“ und fand im Blut eines Aborigines, den er persönlich nie kennen gelernt hat, zwei Proteine von 22nm Durchmesser (ein kugeliges und ein zylindrisches), die er aus anderen Blutproben nicht herausfiltern konnte (Abb. 2). Was kein großes Wunder ist, wenn man weiß, dass er vorher über Immunisierung mit Kaninchenblut die passenden Antikörper ins „Iso-Precipitin“ hineingetan hat. Proteine sind langkettige Aminosäuren, die sich zu großen Knäueln falten und im Körper vielfältigste und lebensnotwendige Funktionen wahrnehmen.
In der Faltung steckt Information, diese kann auch giftig sein, z.B. bei Kuhmilchallergie, Rizin oder Schlangengifte. Soweit ist noch alles in Ordnung. Nun fing das Hochstapeln in Vollendung an. Blumberg nannte sein Iso-Precipitin „Antikörper“ und beide Proteine das „Australia-Antigen“. „Antigen“ bedeutet einfach nur Fremdkörper (z.B. eingeatmete Blütenpollen, Staphylokokken oder das Nesselgift der Brennnessel) und das „Australia-Antigen“ ist kein Fremdkörper im Körper des Aborigines. Seine Immundiffusion wollte er als „B.-Test“ verkaufen, B. für Blumberg. Doch welche Blutbank kauft schon einen Test auf zwei Proteine, die harmlos sind? Also brauchte er eine möglichst böse Krankheit. Erst sollte diese die Leukämie sein. Da sich zeigte, dass 5% aller Menschen die beiden Proteine tragen, verlegte er sich auf die Post-Transfusions-Hepatitis oder auch Serumhepatitis genannt. Es zeigte sich, nachdem das Rote Kreuz mit dem Blutsammeln und -transfundieren um 1880 anfing, dass Empfänger von Bluttransfusionen oft 1 bis 4 Monate danach eine Gelbsucht durchmachen, die oft in einer Leberzirrhose endet.
Herrn Landsteiners Blutgruppen Klassifizierung (1910) konnte das Übel nur mildern, ihm aber nicht abhelfen. In den USA bekommen ca. 2 Mio. Menschen jährlich eine Bluttransfusion, 175.000 erleiden eine Post-Transfusions-Hepatitis, viele behalten Dauer-Leberschäden zurück, 4.000 sterben daran.
Blumberg behauptete nun keck, er habe das für die Post-Transfusions-Hepatitis verantwortliche Gift gefunden und Gift heißt lateinisch: Virus. Da aber das Gift in den Aborigine irgendwie herein gekommen sein musste, erfand er die sexuelle Übertragbarkeit der Post-Transfusions-Hepatitis!!! Da auch seine Assistentin positiv auf seinen „B.-Test“ war und sie sich dereinst im Labor in den Finger schnitt, war die sexuelle und parenterale (auf dem Blutweg) Übertragbarkeit in seinen Augen bewiesen. Diese Fingerschnitt-Geschiche ist zu schön, um wahr zu sein, denn genauso fand Herr Semmelweiß Streptokokken als Ursache des Kindbettfiebers. Da die Kollegen nur den Kopf schüttelten, erfand er kurzerhand die neue Geschlechtskrankheit: infektiöse B-Gelbsucht, Hepatitis-B oder HB. B für Blumberg.
Kein Scherz. Dabei diskriminierte er kurzerhand 5% der Menschheit als krank, er nannte sie „Virus-Carrier“ oder „HBV-positiv“. Nun kauften die Blutbanken sein Test-Kit (Glasplättchen mit „Iso-Precipitin“ und Agar-Gel) ca. 50 Mio. Stück pro Jahr und sortierten „B.-Test“ positive Blutproben aus, damit wäre eigentlich die Post-Transfusions-Hepatitis erledigt, Blumberg wurde Multimillionär, er wollte ihnen aber nicht schaden. Er ließ sie sich schicken. Da früher oder später ein Beweis für die Schädlichkeit der beiden Blutproteine von den Blutbanken gefordert werden würde, denn sonst gibt es Schadensersatzforderungen, kam er zusammen mit Irving Millman auf die Idee, die gesammelten „Australia-Antigen“ als Impfung gegen die „gefürchtete Hepatitis-B“ zu vermarkten. Er taufte sie in „HBsAg“ um.
HBsAg steht für Hepatitisvirus-Blumberg-surface-Antigen. Dass es zwei Proteine waren, störte den Betrüger nie ernstlich, das „surface“ ist eine Reminiszenz an Herrn Landsteiner mit seinen Erythrozyten-Oberflächen-Antigenen bei der Blutgerinnung und ist hier völlig fehl am Platz. Er wollte sich wichtig machen, als Produzent konnte die Firma Merck, Sharp & Dohme, New York und Philadelphia gewonnen werden. Er ließ sich seine Idee 1969 von seiner Firma Fox Chase Cancer Center (FCCC) patentieren. Die Idee bestand darin, einfach analog zur Polio-Impfung, die Proteine in Formalin „abzuschwächen“ und als Totimpfstoff zu verkaufen.
1970 fand der D.S. Dane im Blut einen echten Phage mit der gleichen Dichte wie „HBsAg“ von 44nm Durchmesser, den er Dane-Partikel nannte. Da nun erst Blumberg merkte, dass seinen Proteinen zum Virus-Dasein die DNA fehlte, taufte er die Dane-Partikel in Hepatitis-B-Virus (HBV) um, und erklärte seine Proteine zu leeren Virushüllen des „Killer-Virus“ HBV und zog weiter unbeirrbar sein Impfprogramm durch. 1973 fand man einen anderen Phage und Blumberg erklärte ihn zum Hepatitis-A-Virus (HAV), um aus dem B für Blumberg eine Folge ABC... zu machen. Die klassische Gelbsucht nach dem Verzehr roher Muscheln wurde nun zur (ebenfalls infektiösen) Reise-Hepatitis-A. Und gegen Infektionen muss man sich schützen z.B. mittels Impfungen. Und die kosten endlich Geld!
Auch sein Chef der Virologie am NIH Carleton Gajdusek wurde aufmerksam auf die Impfung gegen die neue Krankheit. Gajdusek war der Gottvater der Homosexuellen-Szene, er importierte laufend neue Knaben aus Neu Guinea und Mikronesien und brachte es schließlich auf ein Harem von 56 adoptierten Jungen, die er und seine akademischen Besucher der Homo-A-Klasse ständig sexuell missbrauchten. Er erzählte den Eltern, ihre Söhne seien schwer krank an einem Virus und bräuchten dringend teure Spezialtherapie in Amerika. Kinderarzt Gajdusek war heiß auf Homo-Doktor-Spiele. Um die Impfung nun endlich auf die Beine zu bringen, verlieh man Gajdusek und Blumberg 1976 den Medizin-Nobelpreis vor der großen Feldstudie wie 1954 bei der Polio-Impfung, deren Wert zweifelhaft ist. Gajdusek hatte Affen fremde Proteine gespritzt und gezeigt, dass zwischen Injektion und Tod Jahre liegen können.
Eigentlich hätte man dadurch gewarnt sein müssen …..
Endlich der Feldversuch! Dazu gewann man den homosexuellen Epidemiologen Wolf Szmuness von der New Yorker Blutbank. 1978 trommelte er 600 Homosexuelle der B-Klasse zusammen, denen er unter dem Namen Heptavax B die „HBsAg“ in Formalin spritzte. Außerdem fand man noch freiwillige Haitianer (auch Kinder) in Psychiatrien in Florida. Als erster Mensch spritzte sich 1976 der Forscher Philippe Maupas das „Australia-Antigen“, 1981 nahm er sich das Leben. 1980 beendete Szmuness den Versuch und log in Anlehnung an Salks Polio-Impfung, mehr als 90% der Geimpften hätten Antikörper gegen die „heimtückische Hepatitis-B“ gebildet, während 25% der ungeimpften Kontrollgruppe an „B-Gelbsucht“ erkrankt sei. Da war der erste Homosexuelle bereits im Mai 1980 an disseminiert viszeralen Kaposi Sarkom verstorben. Den Antikörper gegen die beiden gespritzten Proteine gibt es nicht. Wenn sich Ungeimpfte in zwei Jahren mit einer Wahrscheinlichkeit von 25% infizieren und Mütter das „Killer-Virus“ auf ihre Kinder übertragen, dann hat jeder Mensch „B-Gelbsucht“ und Kranke kann man nicht impfen (=vorbeugen)! Bei Kaposi Sarkom handelt es sich um Pfennig-große, rote Geschwüre, erst auf der Haut, schließlich auch auf die inneren Organe übergreifend (Abb. 3). Im Endstadium kommt es dann zu so genannten opportunistischen Infektionen. Der Tod tritt innerhalb von ca. 6 Monaten ein. Durch Antibiotika und Magensonden kann das Siechtum im Endstadium verlängert, der Impfschaden aber nicht behoben werden. Man nannte das Krankheitsbild am Mount Sinai Hospital, wo der Versuch stattfand, verschleiernd AIDS für erworbenes Immunschwäche Syndrom.
Nun erwirkt man auch für die anderen Länder die Genehmigung: 1981 Frankreich (als Hevac B der Firma Pasteur), 1982 in Großbritannien als Engerix-B der Firma Glaxo-Wellcome und in Deutschland als HB-Vax der Behring-Werke (Tochter von Hoechst).
Die Chinesen kopierten das Patent. Auch in der DDR waren die Ärzte ohne moralische Grenzen fleißig. Man verkaufte das Zeug wie die Weltmeister an Homosexuelle, Drogenabhängige, Krankenschwestern („Schuss oder Job“) und Bluter für 300 US-$ bzw. 600 DM, insgesamt ca. 100.000 Mal.
Krankenschwestern: Blumberg wollte zeigen, dass das „Australia-Antigen“ schlecht/krank ist und sein „B.-Test“ deshalb medizinisch wertvoll, deswegen ging er in ein Heim für Menschen mit Down-Syndrom. Dort will er bei 30% das „Australia-Antigen“ gefunden haben. Damit leiden für ihn Menschen in sozialen Einrichtungen an infektiöser B-Gelbsucht, damit gehören Krankenschwestern zur „HB-Risikogruppe“, deswegen ist die „Hepatitis-B“ eine neue Berufskrankheit der Ärzte. Bluter: Ab 1965 gibt es in den USA (ab 1971 in Deutschland in Bonn bei Hans Egli) eine neue Therapie. Man spritzte ihnen Blutgerinnungsfaktoren (Faktor VIII) als PPSB für bis zu 30.000 DM pro Tag. Doch statt blauer Knie gab es nun Gelbsucht und Leberzirrhose bei 10%. Um die lukrative Therapie nicht wieder fallen lassen zu müssen, spritzte man ihnen ab 1976 den neuen Leberimpfstoff als Phase-II-Zulassungspräparat. Und so ist der erste deutsche AIDS-Tote im Mai 1982 ein Bluter lange bevor den Homosexuellen.
Erst als immer mehr Homosexuelle auf die Straße gingen, weil sich das neue Krankheitsbild nicht mehr verschweigen ließ und sich Krankenschwestern weigerten, sich impfen zu lassen, tauschte man 1984 heimlich unter Bruch des Arzneimittelgesetzes den Wirkstoff der Impfung gegen schlichte Backhefe aus. Blumberg lügt, es sei gelungen, die beiden Proteine, deren chemische Struktur niemand kennt und die ein Molekulargewicht von über 2 Mio. haben, gentechnisch, rekombinant also synthetisch herzustellen.
Außerdem reicht nun auch die intramuskuläre statt intravenöse Injektion. Szmuness tauchte 1982 unter, die homosexuelle New York Times erfand ihm 10 Jahre Sibirien (böse Russen als Ablenkung sind immer gut) und einen Lungenkrebs. Blumberg suchte plötzlich in Indien Pflanzen gegen Gelbsucht. Als Grund für das Sterben erklärte man einen noch zu findenden Virus aus Afrika. HIV. NIHBeamter Robert Gallo machte den Strohmann. Man wollte wohl kein Schmerzensgeld zahlen und keine Lynchjustiz in der Homo-Szene. Das „Australia-Antigen“ wurde von homosexuellen Ärzten verkauft (z.B. Alan Cantwell), die Beamten vom NIH kassierten Schwarzgeld, denn das NIH bekam den US-amerikanischen Markt, das FCCC den restlichen. Szmuness' Zimmergenosse in Krakau Karol Wojtyla machte den AIDS-Papst.
Da zwölf Jahre nach der vom-Markt-Nahme des Wirkstoffs auch das Krankheitsbild Kaposi Sarkom verschwand, erfand man am NIH 1993 eine neue Wischi-Waschi AIDS-Definition. Fortan haben vor allem Schwarze und sozial Schwache „HIV/Aids“ ohne je ein Symptom der ursprünglichen Krankheit zu entwickeln. Vom Arzt bekommen sie Tranquilizer (Nevirapin®).
Im Schatten von AIDS verkaufte die Dachorganisation der Pharmaindustrie, die Weltgesundheitsorganisation WHO, bis 2000 mehr als 1 Milliarde Dosen Backhefe gegen die sexuell übertragbare Post-Bluttransfusions-Gelbsucht-Blumberg à 41 US-$, zuerst für lau in Afrika. Auch für Hunde und Katzen! Da trotz Aussortierung von „B.-Test“ positiven Blutkonserven und der Hepatitis-B-Impfung die Post-Transfusions-Hepatitis nicht verschwand (also weiterhin 4.000 Todesfälle in den USA), erfand man 1989 die neue „gefährliche“ Hepatitis-C durch HCV. Blumberg erklärt seine Impfung prompt als gut gegen „Primären Leberzellkrebs“. Außerdem erfindet er vorsorglich Gelbsucht durch HDV, HEV, HFV, HGV. Blumberg wird langsam alt …...
A T T E N T I O N: Auffallend ist, dass hier ehemals aus der Post-Transfusions-Hepatitis eine reine Geschlechtskrankheit wurde – diese dann durch Behandlung mit an sich tödlichen Medikamenten zu schweren chronischen Schäden bis hin zu angeblich Aids führen soll.
Es stellt sich des Weiteren die Frage, ob ein Medikament, das nach wenigen Monaten (kurzfristig - meist innerhalb von NUR 6 Wochen) einen Vorteil zu haben scheint, auch bei langfristigem oder sogar lebenslangem Gebrauch Vorteile bringen kann! Erfahrungsgemäß NEIN!! Insbesondere wenn man bedenkt, dass es sich bei HIV-Medikamenten vorrangig um den Inhaltsstoff AZT handelt! Mit AZT wurde bereits im Dritten Reich von der Farbenchemie Beyer, dies AZT damals als AZO zur "Judenausrottung" hergestellt in PILLEN statt Vergasung dienend (nach wie vor in fast allen antiretroviralen Medikationen enthalten) - und um eine direkt-immunsuppressive Substanz (DNA-Ketten-Termination durch Einbau eines Nucleosidanalogon). AZT wurde dann wieder vor über 30 Jahren zur Behandlung von Krebs entwickelt und wegen extremer Toxizität verworfen - Gallo experimentierte als Kampfgas damit - dem CIA erschien es nicht sinnvoll Kriegsopfer so offensichtlich verbluten zu lassen, sodass sich Schreckensbilder zeigen - oder verdünnt und entkonzentriert angewendet, erst einen Erfolg in 10 bis 15 Jahren zu verbuchen ... es ist wahrscheinlich ein so genanntes P4-Forschungslabor in Fort Detrick im US-Bundesstaat Maryland [70er/80er Jahre], welches umfangreich damit experimentierte. Dort war der Erfinder des AIDS [der auf jeden HIV-Test seine Dollars erhält, weil er das Generalmonopol auf den Test hat] damals Robert Charles Gallo - Leiter dieser militärischen Forschungseinrichtung und maßgeblich am Bau des P4–Labors beteiligt gewesen. Nur kurze Zeit später war Gallo auch gleichzeitig [ohne eine einzige vorherige Arbeit dazu oder Veröffentlichung darüber vorgelegt zu haben] der Entdecker des HTLV-I des Menschen - als AIDS-Entdecker und Zeit seines Lebens Nutznießer [HIV-Test - http://www.positiv-hiv-aids.de/home.html ] - und auch noch immer, hat dieser Mann selbstverständlich keinerlei Interesse diese skurrilen Merkwürdigkeiten aufzudecken - dann müsste er sich selbst entlarven. HIV-Vater Gallo war schon 1992 des wissenschaftlichen Betrugs für schuldig befunden worden. Zu diesem Schluss kam das Office of Research Integrity des Nationalen Gesundheitsinstituts von Amerika [National Institute of Health]. Grund für das Verdikt: Gallos Behauptung, das HI-Virus entdeckt zu haben. Obwohl der Mann als chronischer Lügner entlarvt wurde - er verzerrte, unterdrückte und Fehlinterpretierte wiederholt wissenschaftliche Fakten zu seinem eigenen Vorteil - gehört Gallo heute wieder zu den Galionsfiguren der orthodoxen Aidsforschung. Ein Mythos ... der/es aus Biowaffenlaboratorien stammt und aus der Ungezieferbekämpfung. AZT ist damit direkt-zytotoxisch und führt nach einem vorübergehenden Anstieg (Kompensationsversuch des Knochenmarks) zu einem weiteren Verlust von CD4 und auch anderen sich teilenden Zellen - das sind Tatsachen und definitive Fakten – dass mit allen so genannten HIV-Medikationen DNA, Blut, Zellen und Nerven AUS-GESCHALTET und langfristig stark verändert werden sollen:
Meine persönlichen gesundheitlichen schweren Schäden daraus: Anämie, Wastingsyndrom, Neuropathitis, Hypersensitivitätsreaktion oder Polyneuropathie und Nephrotoxität, gastrointestinale Beschwerden, Leberwerterhöhung, akute Pankreatitiden, Reizungen und Rötungen, andere Risikofaktoren, die die Entstehung einer PNP begünstigen oder aggravieren können, sind zu bedenken: Vitamin B12-Mangel, Alkoholabusus, Diabetes mellitus oder die Einnahme neurotoxischer Medikamente wie z. B. INH; vermehrtes Schwitzen, plötzliches Erröten, Unwohlsein, Schmerzen im Brustkorb, erhöhte Herzfrequenz, niedriger oder hoher Blutdruck, Herzklopfen, Veränderungen des Herzschlages, verschwollene oder angeschwollene Hände und Knöchel, Bluterguss, Taubheitsgefühl oder Kribbeln, Ohmachtgefühl, zitternde Hände gesteigertes oder vermindertes Tastgefühl , Migräne, Kopfschmerzen, Muskelsteifheit, Schmerzen in den Gelenken, Arthritis, Unsicherheit beim Gehen, Schwindel alles dreht sich im Kreis, Hörstörungen oder Stimmveränderungen, Ohrenklingeln, Infektionen am Ohr, Ohrenschmerzen, verschwommenes Sehen, Augenschmerzen oder Infektionen, trockenes oder tränendes Auge, Agitiertheit, Nervosität, aggressives Verhalten, seelische Probleme, Gefühl sich selbst Schaden zu fügen zu wollen mangelndes Interesse, abnormales Weinen, sich verwirrt fühlen, sich schläfrig fühlen, ungewöhnliche Träume, Schlafprobleme, Veränderung der Schilddrüsenaktivität, Schmerzen auf der Rechten Seite im Bereich der Rippen, Vergrößerte Leber Gelbsucht, Geschmacksveränderungen, Geschmacksverlust, Zahnfleischbluten und wunde Stellen im Mund, wunde Zunge, Durst, Magenverstimmungen, Verstopfungen, Blähungen, nervöser Darm, häufiger Harndrang, gesteigerte Harnmenge, Harnwegsinfektionen, Schmerzen und Schwierigkeiten beim Wasserlassen, starke Menstruationsschwierigkeiten, Probleme in den Eierstöcken und an der Vagina, Brustschmerzen kein Interesse am Sex, Störungen der Prostatadrüse, Fieberblasen, Pilzinfektionen, geschwollene Drüsen, Ohr oder Atemwegsinfektionen, Nasennebenhöhlenentzündung, Nasenbluten, Husten, verstopfte oder laufende Nase, schnelles oder erschwertes Atmen, abnormale Haarstruktur, Sonnenlichtempfindlichkeit, Schuppenflechte.... die Medizin nennt es zynisch dann auch unerwünschte Medikamentenwirkung und verschreibt DAGEGEN dann weitere Medikamente – zahlreichen Antibiotika, Schmerzmittel, Barbiturate, Pilzmittel und, und, und…….. fachwissengemäß wird dies dann wie folgt aufgelistet:
Nebenwirkungen von Medikamenten - auch unerwünschte Medikamentenwirkungen genannt - können die Behandlung der HIV-Infektion erheblich erschweren, weil sie nicht nur im subjektiven Empfinden des Patienten zu Hauptwirkungen werden können, sondern dann auch das Hauptproblem sind. Wie in den Medien zum "Welt-Aids-Tag 2008" ganz klar festgehalten, sind es heutzutage nicht mehr das angebliche Virus an dem die Menschen sterben, sondern die Nebenwirkungen die zu Dauerschäden und in den Tod führen! Dabei wird unumwunden zugeben, dass einmal mit den Medikamenten angefangen nicht mehr damit aufgehört werden kann und die Nebenwirkungen dermaßen erheblich sind, so dass sie über lang oder kurz in die Pflege und Betreuung mit Tropf (Portinplantat) zur künstlichen Ernährung und Medikamenteninfusion, Bettlägerigkeit und zahlreichen schwersten Schäden bzgl. anderer Erkrankungen wie beispielsweise Krebs, Kaposi, Lungen- und Leberschaden usw. und, und, und führen!
Hypersensitivitätsreaktion oder Polyneuropathie und Nephrotoxität sind selbstverständlich und weitere irreversible Schäden sind letztendlich schwierig zu unterscheiden, ob ein Symptom durch ein Immundefizit (die HIV-Infektion) hervorgerufen wird oder durch die antiretrovirale Therapie - dabei wird heute davon ausgegangen, dass mehr Schäden erst durch die Verabreichung der Kombi-Therapie und Antibiotika auftreten. Eine genaue Anamneseerhebung mit der Frage nach begleitenden Medikamenten auf komplementärer Ebene ist wichtig. Intensität, Fluktuation und Reproduzierbarkeit der wahrgenommenen Beschwerden sind weitere wichtige Aspekte.
Gastrointestinale Beschwerden gehören zu den häufigsten Nebenwirkungen. Sie können bei fast allen antiretroviralen Medikamenten auftreten. Typische Symptome sind Völlegefühl, Appetitlosigkeit, Diarrhöen und Übelkeit bis hin zu Erbrechen. Weiterhin können Sodbrennen, abdominelle Schmerzen, Meteorismus und gelegentlich auch Obstipation auftreten. Übelkeit ist ein mögliches Symptom vor allem bei AZT. Diarrhöen können bei 3TC, DDI und bei allen PIs auftreten. Unter AZT (aber auch HAART) kann eine seltene, aber recht ausgeprägte Form von gastritischen Schmerzen, Übelkeit und Erbrechen gleich zu Beginn der Therapie auftreten. Die Therapie mit AZT sollte unter keinen Umständen begonnen werden - rate ich dringend, denn diese Therapien sind in sich tödlich.
Wichtigste Maßnahme bei massivem Durchfall ist der Ausgleich von Flüssigkeits- und Mineralstoffverlusten. Leberwerterhöhungen sind unter HAART häufig, schwere Leberschäden die auch zum völligen Versagen der Leber und damit verbunden zum Tod führen kommen in bis zu 6 % vor (Becker 2004). Sie treten in Abhängigkeit von Substanzklasse bzw. Wirkstoff sowie hepatischer Vorschädigung (virale Hepatitiden, Alkoholabusus, metabolische Schäden) auf. Je nach Medikamentenklasse ist der Zeitpunkt unterschiedlich: die durch mitochondrialen Toxizität verursachte hepatischer Steatosis unter NRTIs wird nach mehr als 6 Monaten manifest (Montessori 2003), Hypersensitivitätsreaktionen mit Leberbeteiligung, wie sie für NNRTIs typisch sind, treten in den ersten 12 Wochen auf. Der Grad der Hepatotoxizität variiert zwischen sehr leichten und nach Absetzen rasch reversiblen Leberwerterhöhungen bis hin zum sehr seltenen Leberversagen (Nunez 2005) - bis zum Tod. Schwere Leberschäden werden allgemein während einer Behandlung beobachtet, die eben auch in den Tod führen können.
Derart erhöhte Risiken bestehen bei allen Patienten - allerdings wird behauptet, dass sie offenbar vor allem bei therapienaiven Patienten, sowie vorbehandelten Patienten auftreten. Das klinische Spektrum reicht von klinisch asymptomatischen Leberwerterhöhungen bis hin zum plötzlich auftretenden tödlichen Leberversagen (Bjornsson 2006). Unter HIV-Therapie können Hepatitiden bzw. signifikante Leberschäden, darunter selten auch tödliche Fälle, auftreten. In einer Phase III-Studie mit 1.458 Patienten war bei Patienten deutlich häufiger eine signifikante Erhöhung der Leberwerte zu beobachten. Vor HAART-Beginn sollte neben der Hepatitisserologie auch eine Oberbauch-Sonographie durchgeführt werden, um strukturelle Leberveränderungen (z. B. nichtalkoholische Steatohepatitis oder Leberzirrhose) frühzeitig zu erkennen und lebertoxische Medikamente zu vermeiden. Schließlich ist an Interaktionen und an die hepatotoxischen Wirkungen anderer Medikamente zu denken (z. B. ACE-Hemmer). Zuweilen neigen Spezialisten diesbezüglich zu einem Tunnelblick...
Akute Pankreatitiden sind eine bekannte Nebenwirkung einer NRTI-Therapie.
Häufigster Auslöser ist DDI (bis zu 7 %) (Blanchard 2003), seltener sind D4T oder 3TC die Ursache. Unter der Kombination von D4T und DDI bzw. DDI ist das Pankreatitisrisiko besonders hoch. Klinisch und laborchemisch unterscheiden sich die Pankreatitiden nicht von denen anderer Genese. Maßnahmen: antiretrovirale Therapie sofort absetzen plus Standardprozedere für Pankreatitiden. Symptome und Laborveränderungen sind dann in der Regel rasch rückläufig. Medikamente, die einmal eine Pankreatitis ausgelöst haben, dürfen nicht wieder eingesetzt werden! Bei einer Pankreatitis in der Vorgeschichte ist DDI ohnehin kontraindiziert.
Seit der dubiosen Zulassung, die von den Pharmaunternehmen für ihre Medikamente mit eigenen Fallberichten und ohne Gegenkontrolle oder offiziell objektiver Überwachung geschieht, also im engeren Sinne nicht einmal mit ordentlicher Zulassung und schlechter abgesichert sind als damals Contergan, musste die Industrie zahlreiche Eingeständnisse darstellen und sie auch über Fallberichte veröffentlichen: über Nephrotoxizität - Ort der Schädigung ist der proximale Tubulus. Es kommt zu einer vermehrten Ausscheidung von Glucose, Phosphat, Kalium, Bikarbonat, Harnsäure, Aminosäuren und Proteinen im Urin. Die Nephrotoxizität tritt oft erst nach mehreren Monaten auf, mitunter aber auch zu Beginn der Therapie (Hansen 2004, Izzedine 2004, Rifkin 2004). Ein weiterer Risikofaktor scheint eine lange NRTI-Vormedikation zu sein (Saumoy 2004). Aber auch ohne diese prädisponierenden Faktoren ist eine Nephrotoxizität möglich (Barrios 2004). Symptome einer akuten Kolik sind Schmerzen im Rücken, in der Flanke, aber auch im Unterbauch, die oft in die Leiste und den Hoden ausstrahlen. Begleitend ist eine Hämaturie möglich. In der Akutphase sollten Urin und Nierenfunktionswerte untersucht werden. Periphere Polyneuropathien (PNP) wird vor allem durch so genannte D-drugs wie DDI oder D4T hervorgerufen (siehe Kapitel "Neuromuskuläre Erkrankungen"). Die PNP hat meist ein distal symmetrisches Verteilungsmuster mit sensomotorischen Ausfällen. Die Patienten klagen über Parästhesien und Schmerzen an Händen und Füßen, die häufig erst nach mehreren Monaten der Therapie schleichend auftreten. Auch die HIV-Infektion selbst zu einer PNP führen, durch Medikamente tritt sie jedoch rascher auf.
Die Patienten sollten über die typischen Beschwerden informiert werden, bei deren Auftreten die Therapie meist zügig umgestellt werden muss - ein Überleben ist nur OHNE HIV-Kombi-Therapie möglich. Denn heutzutage wird an den Nebenwirkungen und nicht mehr an dem angeblichen Virus gestorben!!!
Andere Risikofaktoren, die die Entstehung einer PNP begünstigen oder aggravieren können, sind zu bedenken: Vitamin B12-Mangel, Alkoholabusus, Diabetes mellitus oder die Einnahme neurotoxischer Medikamente wie z. B. INH.
Die Symptome einer PNP bessern sich häufig in den ersten Monaten nach Absetzen der auslösenden Medikamente, können anfangs an Stärke aber noch zunehmen und sind manchmal nicht vollständig reversibel. Da die Behandlung schwierig ist und es keine spezifische Therapie gibt, gilt der Grundsatz, dass die PNP frühzeitig vom behandelnden Arzt erkannt werden muss.
Bei bis zu 60 % der Patienten treten zentralnervöse Symptome wie Schwindel, Schlafstörungen und Alpträume, aber auch Stimmungsschwankungen bis hin zu Depressionen, Aggression, Wesensveränderungen und Suizidgedanken auf. Unter einer 3TC-Therapie können Depressionen oder Schlafstörungen auftreten oder verstärkt werden. Schildern Patienten diese Beschwerden, so sollte der behandelnde Arzt auch bei 3TC und Abacavir an diese Möglichkeit denken (Foster 2004). Eine avaskuläre Nekrose (AN) tritt bei bis zu 4,4 % der HIV-Patienten auf und ist damit 45 mal häufiger als in der Normalbevölkerung (Cheonis 2002, Lawson-Ayayin 2005).
Risikofaktoren sind Alkoholabusus, Hyperlipidämie, Steroide, Hyperkoagulabilität, Hämoglobinopathie, Trauma, Nikotinabusus, Vaskulitiden und chronische Pankreatitis. Immunologische (CD4-Zellzahl) oder virologische (Viruslast) Parameter oder die Einnahme einer HAART scheinen dagegen keinen Einfluss auf das Risiko einer avaskuläre Knochennekrose zu haben (Miller 2002, Mondy 2003, Lawson-Ayayin 2005). Betroffen ist vor allem der Hüftkopf, seltener auch der Humeruskopf. Meist klagen die Patienten über belastungsabhängige Schmerzen, die sich über Tage und Wochen allmählich verschlimmern. Aber auch ein zunächst asymptomatischer Verlauf ist möglich, der dann oft abrupt in schwere Knochenschmerzen und eine verminderte Beweglichkeit übergeht. Bei der Femurkopfnekrose bestehen die Schmerzen in Hüfte oder Leiste, können aber auch bis zum Knie ziehen.
Bei allen Patienten unter HAART, insbesondere bei Risikofaktoren (Steroide!), sollte man bei neu auftretenden Hüftschmerzen sehr wachsam sein: schon bei moderaten Knochen- oder Gelenkschmerzen sollte ein orthopädisches Konsil mit dem Verdacht auf eine avaskuläre Knochennekrose veranlasst werden. Wichtig: ein MRT ist sensitiver (Sensitivität ca. 90 %) als konventionelle Röntgenaufnahmen! In ca. 40 % ist die andere Seite mitbetroffen. Eine frühe Diagnose und Behandlung kann den Patienten vor Schmerzen, Beweglichkeitsverlust und einer chirurgischen Intervention bewahren.
Verschiedene Therapien zur Reduktion des Knochen- und Gelenkschadens sowie der Schmerzen stehen zur Verfügung. Eine Physiotherapie ist wünschenswert. Zur Analgesie sind nichtsteroidale Antirheumatika (z. B. Ibuprofen) Mittel der Wahl (Cheonis 2002).
Zur Bestimmung der Knochendichte misst man die Absorption von Röntgenstrahlen (z. B. DEXA-Messung). Sie wird als Standardabweichung vom Normwert von jungen, gesunden Testpersonen angegeben. Weicht der Wert zwischen -1 und -2,5 Standardabweichungen (SD) ab, spricht man von einer Osteopenie, ist der Wert größer als -2,5 SD, von einer Osteoporose.
Neben der HIV-Infektion selbst spielen vor allem Mangelernährung, vermindertes Fettgewebe, Steroidtherapie, Hypogonadismus, Immobilisierung sowie fraglich auch die Therapie mit PIs und NRTIs eine Rolle. Osteopenie bzw. Osteoporose sind häufig asymptomatisch. Osteoporose tritt vor allem in den Wirbelkörpern, im Unterarm und an den Hüften auf. Dies wird durch Medikamenteneinnahme begünstigt und großteils verursacht.
Bei allen Patienten im angeblichen Stadium AIDS (Erkrankung durch 70 verschiedene Ursachen) sollte bei Verdacht auf eine Osteoporose die Knochendichte gemessen werden. Kalzium, Phosphat und die alkalische Phosphatase im Blut sollten bestimmt werden.
Allergien während der HIV-Therapie sind häufig. Sie kommen vor bei allen NNRTIs, bei dem NRTI Abacavir und den PIs Fosamprenavir, Atazanavir und Tipranavir. Fosamprenavir und Tipranavir enthalten einen Sulfonamidanteil, so dass diese bei Sulfonamidallergie nur mit Vorsicht gegeben werden sollten.
Die NNRTI-Allergie ist eine reversible, immunvermittelte, systemische Reaktion und manifestiert sich typischerweise als erythematöses, makulopapulöses, juckendes und konfluierendes Exanthem - insbesondere am Körperstamm und an den Armen. Fieber kann dem Exanthem vorausgehen. Weitere mögliche Symptome sind Myalgien, Müdigkeit und Schleimhautulzerationen. Die Allergie beginnt in der Regel in der zweiten oder dritten Therapiewoche, Frauen sind häufiger und schwerer betroffen (Bersoff-Matcha 2001). Symptome mehr als 8 Wochen nach Therapiebeginn sind fast immer durch eine andere Substanz bedingt. Schwere Verläufe wie Stevens-Johnson- Syndrom, akute toxische Epidermolyse (Lyell-Syndrom) oder eine anikterische Hepatitis sind insgesamt selten (Rotunda 2003).
Alarmsymptome für eine schwere Hautreaktion sind Schleimhautbeteiligung, Blasenbildung, Exfoliation, Transaminasenerhöhung (> fünffach über Norm) oder Fieber > 39°C. Der NNRTI muss dann sofort abgesetzt werden. Hypersensitivitätsreaktion (HSR) ist ein systemisches Geschehen, das einen tödlichen Ausgang nehmen kann, wenn es nicht rechtzeitig erkannt wird. Die HSR wird bei ca. 4-5 % der Patienten beobachtet (Reviews bei: Hewitt 2002, Clay 2002) und beginnt im Median nach 8 Tagen. Therapienaive Patienten, Patienten mit Nevirapin-Allergie oder akuter HIV-Infektion sind häufiger betroffen. Über 90 % der HSR treten in den ersten 6 Wochen auf. Es besteht ein Zusammenhang zwischen HLA-B*5701 und einer HSR (Martin 2004), möglicherweise durch eine auf HLA-B-5701 begrenzte CD8-Zellvermittelte Hypersensitivität (Phillips 2005). Man nimmt aktuell an, dass durch die Bestimmung des HLA-B*5701 die meisten HSR verhindert werden kann (Rauch 2006), eine HLA-Typisierung scheint daher sinnvoll und kosteneffektiv. Eine große randomisierte Studie in Australien und Europa dazu läuft (Martin 2006).
In 70 % der Fälle ist die Haut beteiligt, Fieber tritt zu 80 % auf. Häufig sind neben einem allgemeinen Krankheitsgefühl (das von Tag zu Tag schlimmer wird!) auch begleitende gastrointestinale Symptome wie Übelkeit, Erbrechen, Diarrhöe und abdominelle Schmerzen. Völlige Appetitlosigkeit führt zur künstlichen Ernährung durch Infusion! Bei der künstlichen Ernährung wird eine Wegstrecke der Nahrung von der Aufnahme, je nachdem welche Wegstrecke ersetzt wird, funktionell zwischen „enteraler“ und „parenteraler“ Ernährung unterschieden. Ein Wastingsyndrom ist meist "normal" - ebenso wie künstliche Ernährung über Dauerinfusion.
Eine stark dezimierte CD4-Zellzahl kann daher selten einmal durch eine ausgeprägte Leukopenie bedingt sein; dabei ist der prozentuale Anteil der CD4-Zellen bzw. die CD4/CD8-Ratio nahezu normal.
Zudem haben einige antiretrovirale Substanzen (vor allem AZT) ein myelosuppressives Potential, was an erster Stelle die rote Zellreihe betrifft und dann zu einer Anämie führen kann (De Jesus 2004). Wird AZT mit weiteren myelodepressiven Medikamenten wie Cotrimoxazol, Pyrimethamin, Amphothericin B, Ribavirin, Interferon oder - was ja auch so sein soll - mit weiteren antiretroviralen Substanzen kombiniert, so kann sich die Myelodepression verstärken. Kommt es unter AZT zu einer starken Anämie – die normalerweise in den ersten drei Monaten der erstmaligen Einnahme auftritt - so ist es umgehend abzusetzen, unter Umständen sind sogar Transfusionen notwendig. Das MCV ist auch ohne Anämie unter AZT immer erhöht. Es eignet sich daher auch bedingt als Adhärenz-Parameter.
Hirnblutungen (13 Fälle bei 6.840 Behandelten) beobachtet, die zum Teil tödlich verliefen (8/13). Die Blutungen traten im Median mehr als 1 Jahr nach Beginn auf. Die meisten Patienten hatten weitere Risikofaktoren für Blutungen wie anamnestische ZNS-Läsionen, Schädel-Hirntrauma, neurochirugische Behandlungen, Koagulopathie, arterielle Hypertonie oder Alkoholabusus, oder sie nahmen Antikoagulantien oder Thrombozytenaggregationshemmer ein. Ursache könnte die bei In-vitro-Versuchen gesehene Inhibition der Thrombozytenaggregation sein. Der genaue Mechanismus ist jedoch noch unklar und wird zurzeit untersucht. Die Patienten sollten auf das mögliche Blutungsrisiko hingewiesen werden, so dass sie bei Blutungssneigung oder Blutungen sich sofort an den betreuenden Arzt wenden (Important Safety Information, Boehringer Ingelheim 2006).
Im Vergleich zu asymptomatischen Hyperlaktatämien, die bei 15 % bis 35 % der NRTI-behandelten Patienten auftreten (Bonnet 2005, Carr 2001, Hocqueloux 2003), ist die Laktatazidose eine sehr seltene, dann aber lebensgefährliche Komplikation. Zur Pathogenese siehe auch das Kapitel "Mitochondriale Toxizität und Nukleosidanaloga").
Sie tritt gehäuft bei D4T und DDI auf, seltener bei AZT, ABC und 3TC.
Die klinischen Symptome wie Müdigkeit, Übelkeit und Erbrechen, abdominelle Schmerzen, Gewichtsverlust und Dyspnoe sind unspezifisch und können akut oder schleichend auftreten. Im Blut zeigt sich ein erhöhtes Laktat mit oder ohne metabolische Azidose (cave Fehlbestimmung: Abnahme des Blutes am nicht gestauten Arm des ruhenden Patienten in gekühlten Fluorid-Oxalat-Röhrchen, Transport auf Eis, Laktatmessung innerhalb von 4 Stunden). Weiterhin können CK, LDH, Lipase, Amylase und GPT erhöht, das Serumbikarbonat erniedrigt und eine vergrößerte Anionenlücke nachweisbar sein.
Nagelfalzentzündungen (Paronychie) sind eine typische Nebenwirkung. Sie tritt bei ca. 9-20 % der Patienten auf (Garcia-Silva 2002). Bei bis zu 30 % der Patienten wurden unter HIV-Medikamenten-Therapie außerdem mukokutane Erscheinungen beobachtet, die den Nebenwirkungen von systemischen Retinoiden ähneln.
Weitere Veränderungen, die vor allem in den ersten Monaten auftreten, sind trockene Haut (Xerosis), entzündete Lippen (Cheilitis) und Haarveränderungen mit Kopf- bzw. Körperalopezie. Sie kommen unabhängig von Geschlecht, Alter und Immunstatus vor.
Siehe: HIV.Net/2010/Buch.net
Vernünftige Therapieempfehlungen nach Dr. med. Heinrich Kremer (Barcelona) „Die stille Revolution der Krebs und AIDS-Medizin, Ehlers Verlag Wolfratshausen 2001, ISDN 3-934196-14-6 und Arbeiten von Prof. Dr. med. Alfred Hässig (Bern), und Dr. Eleni Papadopulos (Perth), Dr. Stefan Lanka (Stuttgart), Etienne de Harven (France), MD Roberto Giraldo (USA) and Gerry B. Mullis (USA) verfügbar unter: www.ummafrapp.de und Arbeiten von L.A. Herzenberg, J.D. Peterson et S.C. De Rosa, W. Droege, J.K. Shabert, G. Ohlenschlaeger, C. Richter, V.Hack, H. Rode, E.A. Newsholme, C De Simone, S.J. Ferrando, C. de Back, M. Clerici, G.M. Shearer, M.C. Dalakas, G.Tomelleri, E. Benbrik, G.A. Cannon, B.D. Cheson, and L. Chaitow: www.ncbi.nlm.nih.gov wären möglich. Und dies ist nur ein Teilauszug der Ärzte, Mediziner und Wissenschaftler, die dringen fordern, dass es höchste Zeit wird zum Umdenken, dass ja auch weithin nur angenommen wird, dass ein Retrovirus 'HIV' die unter AIDS gruppierten Krankheiten auslöst. Weitere angeführten Virologen, Immunologen und Biochemiker hinterfragen mittlerweile diese Hypothese. Es wird gefordert, dass eine vollständige Neubewertung dieser Hypothese von einer geeigneten, unabhängigen Gruppe von Wissenschaftlern durchgeführt wird. Viele Unterzeichner fanden sich, die eine vollständige Neubewertung der Hypothese verlangen – die Liste der Unterzeichner ist von mir dem Gericht bereits mehrfach eingereicht … und das sind keine „Idioten“, „Nörgler“ oder „Verschwörungstheoretiker“ – nein, die Zeit der Verschwörung liegt nun NUR NOCH GANZ auf Seiten des Staatsapparates, wenn diesen rechten Forderungen nicht nachgegangen und verantwortungsvolle Ermittlungen geführt werden.
Das sind Tatsachen und Umstände, die auch von den Gesundheitsbehörden und der Staatsanwaltschaft akzeptiert werden sollten, um gegen dies breit gefächerte Verbrechen gegen die Menschlichkeit – zum Schaden der Gesundheit mit Tolerierung des Todes durch Medikamentenvergabe – da endlich, im 21. Jahrhundert etwas unternommen werden muss! Denn der „Völkermord“ durch die Pharmaindustrie muss beendet werden!
Un
Und diese Bilder der Vergiftung durch HIV-Medikation sind nicht Beweis genug um bei den strafbaren Handlungen des Einsatzes bei den nicht ordentlich zugelassenen Kombi-Therapien einzuschreiten – mir wurden ähnliche Medikationen 5 Jahre oktroyiert! Beweise habe ich ausreichend in meinen vorherigen Schreiben (Klagen an die Staatsanwaltschaft aus Dez.2008) geliefert:
Glücklicherweise ist meine „Hinrichtung“ durch die Verabreichung von HIV-Kombi-Therpie nicht ganz so drastisch gewesen wie auf den o. gen. Bildern zu erkennen – abgesehen von dem totalen Lungenausfall (sie arbeit nur noch auf 8 % und der Magersucht (Wastingsyndrom), wodurch ich kaum noch in der Lage bin aus dem Haus zu gehen und auf Pflege angewiesen bin – die absolut NICHT nötig gewesen wäre, wenn mich das AZT der 3-er Kombi-Therapie nicht schwerste geschädigt hätten:
.. vor der HIV-Kombi-Therapie / Totenkopf der Medikation / nach kurzer Einnahme der HIV-Kombi-Therapie
Meine schweren gesundheitlichen Schäden waren umgehend der komplette Zahnausfall, sowie Nagelbettverstümmelung, Finger-, Fußnagelverlust und einäugige Blindheit, sowie Bewegungsverlust und ständige Bettlägerigkeit mit künstlicher Ernährung – die oben aufgeführten Schäden, wie schwerstes Asthma (Lunge funktioniert durch die verordneten HIV-Kombi-Therapie NUR noch auf 8 Prozent), Anämie, Wastingsyndrom, Neuropathitis, Hypersensitivitätsreaktion oder Polyneuropathie und Nephrotoxität, gastrointestinale Beschwerden, Leberwerterhöhung, akute Pankreatitiden usw., sind Folgeschäden an und mit denen ich bis zum heutigen Tage ich schwerst geschädigt und eingeschränkt leben muss, obwohl ich dies doch immerhin mit einer 5-jährigen „Therapie“ überhaupt zufrieden sein kann, dass ich das überlebt habe!!
Aber, die Tötung durch Kombi-HIV-3-er-Therapie war wohl scheinbar Vorsatz. Wenn man sich die zersetzende Wirkung der pharzeutischen Präparate anschaut. Anderseits ist es eine dubiose Rechnung, denn diese Therapien kosten die Kassen zwischen 3.800,- € und ca. rund 40.000,- € im Monat, da sie so genannte Opportunistische Infektionen erst möglich machen und dann auch teure Krebs-Therapien und anderweitige Lungenbehandlungen notwendig werden lassen. Dagegen wäre eine alternative naturheilkundliche Behandlung, bzw. Orthomolekular & Cellsymbiosis HIV-Therapien mit einem Bruchteil an Kosten – rund 800,- € bis 2.400,- € - eine weitaus günstigere und gesundheitlich effektivere Therapie – die bei weitem nicht so schädlich ist. Es ist eine Perspektive der Gesundheit mit einer finanzierbaren und volkswirtschaftlich umsetzbaren Verbesserung bei Therapien bzgl. Krebs, HIV/angeblich Aids. Dem Patienten muss es dabei überlassen bleiben, ob er sich einer kostengünstigeren alternativen bzw. komplementären Behandlung, die Körper, Seele und Geist berücksichtigt, oder der herkömmlich konservativen und überteuerten, weil Pharmaindustrie abhängigen Schulmedizin anvertraut, die chronische Erkrankungen nicht heilen sondern nur den Körper noch mehr vergiftet.
Wenn da nun behauptet wird, dass diese Hinrichtung normal und hinzunehmen sei, dann ist das mehr als pervers und ganz offensichtlich gesundheitszersetzend und auch gemeingefährlich. Eine andere Therapie wird aber von den Kassen nicht übernommen und sogar noch viel schlimmer, es wird jede Art der Behandlung verweigert, wenn man diese tödlich zersetzende HIV-Kombi-Therapie nicht akzeptiert und verweigert! WAS IST DAS FUER EIN GESUNDHEITSSYSTEM – WAS für eine Bundes-Geundheits-MISERE – glatter Völkermord … ganz offensichtlich und WER DAS bestreitet ist ein Menschenverächter und Schänder, ein Verbrecher!
Weitere Informationen zu dem o. gen. Vorgang kann unter: www.postHIV.org / www.positiv-hiv-aids.de / www.posithiv.info / www.virus-matrix.de / www.life-8-berlin.de eingesehen werden! Der gesamte Schriftverkehr ist im Netz zu finden - unter:
http://www.life-8-berlin.de/zwangsuntersuchungen_klagen.htm
Danke …..
mit freundlicher VER8tung ...
Ralf Eickemeyer-Hoeveler
Eickemeyer-Hoeveler, XXXstraße xxx / 10 829 Berlin
Staatsanwaltschaft Berlin
-Turmstraße 91-
D – 10 548 Berlin
Montag, 8.Dezember 2008
2. Strafantrag gegen die Charité Klinik & Dr. F. Pfäffin
- hiermit reiche ich bei Ihnen Strafantrag und Strafanzeige
wegen: vorsätzlicher Körperverletzung mit Absicht zur tödlichen Behandlung – oder: Behandlungsverweigerung, ein
dieser von mir gefasste Strafantrag vom 07.11.2008 wurde mit Einschreiben-Rückschein an Sie versandt! OHNE Antwort bis zum heutigen Tage. Dies ist eine:
Rechtsbeugung und Vergehen der Staatsanwaltschaft nach § 103 des Grundgesetzes - (1) vor Gericht hat jedermann Anspruch auf rechtliches Gehör.
Und verweise auf die entsprechenden Gesetze der MRK Menschrechtskonvention
(2) Sie ist, soweit nicht gesetzlich ein anderes bestimmt ist, verpflichtet, wegen aller verfolgbaren Straftaten einzuschreiten, sofern zureichende tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen.
§ 160 StPO (Ermittlungsverfahren) (1) Sobald die Staatsanwaltschaft durch eine Anzeige oder auf anderem Wege von dem Verdacht einer Straftat Kenntnis erhält, hat sie zu ihrer Entschließung darüber, ob die öffentliche Klage zu erheben ist, den Sachverhalt zu erforschen.
(2) Die Staatsanwaltschaft hat nicht nur die zur Belastung, sondern auch die zur Entlastung dienenden Umstände zu ermitteln und für die Erhebung der Beweise Sorge zu tragen, deren Verlust zu besorgen ist.
(3) Die Ermittlungen der
Staatsanwaltschaft sollen sich auch auf die Umstände erstrecken, die für die
Bestimmung der Rechtsfolgen der Tat von Bedeutung sind.
2Dazu kann sie sich der Gerichtshilfe bedienen.
(4) Eine Maßnahme ist unzulässig, soweit besondere bundesgesetzliche oder entsprechende landesgesetzliche Verwendungsregelungen entgegenstehen.
§ 161 StPO (Ermittlungen) (1) Zu dem in § 160 Abs.1 bis 3 bezeichneten Zweck ist die Staatsanwaltschaft befugt, von allen Behörden Auskunft zu verlangen und Ermittlungen jeder Art entweder selbst vorzunehmen oder durch die Behörden und Beamten des Polizeidienstes vornehmen zu lassen, soweit nicht andere gesetzliche Vorschriften ihre Befugnisse besonders regeln. Die Behörden und Beamten des Polizeidienstes sind verpflichtet, dem Ersuchen oder Auftrag der Staatsanwaltschaft zu genügen, und in diesem Falle befugt, von allen Behörden Auskunft zu verlangen.
(2) In oder aus einer Wohnung erlangte personenbezogene Informationen aus einem Einsatz technischer Mittel zur Eigensicherung im Zuge nicht offener Ermittlungen auf polizeirechtlicher Grundlage dürfen unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit zu Beweiszwecken nur verwendet werden (Artikel 13 Abs.5 des Grundgesetzes), wenn das Amtsgericht (§ 162 Abs.1), in dessen Bezirk die anordnende Stelle ihren Sitz hat, die Rechtmäßigkeit der Maßnahme festgestellt hat; bei Gefahr im Verzug ist die richterliche Entscheidung unverzüglich nachzuholen.
§ 171 StPO (Einstellung des Verfahrens) 1Gibt die
Staatsanwaltschaft einem Antrag auf Erhebung der öffentlichen Klage keine Folge
oder verfügt sie nach dem Abschluss der Ermittlungen die Einstellung des
Verfahrens, so hat sie den Antragsteller unter Angabe der Gründe zu bescheiden.
2In dem Bescheid ist der Antragsteller, der zugleich der Verletzte
ist, über die Möglichkeit der Anfechtung und die dafür vorgesehene Frist (§
172 Abs.1) zu belehren.
In meiner Ausführung hatte ich die Schwere der kriminellen Behandlung und versuchten Verabreichung von tödlichen und nicht rechtmäßig zugelassenen Medikamenten lang und ausführlich dargestellt. Denn in diesem Zusammenhang stehen Betrug und weitere Gesetzesgrundlagen, welche mit bewusster Schädigung meiner Gesundheit, zum Konsens HI-Virus, die damit im Zusammenhang kommenden hoch tödlichen antiretroviralen Gifte gegen einen Virusverdacht der nicht nachweisbar, veranlasste, rechtfertigte meinen Strafantrag zu stellen.
Ich fordere abermals einen klagefähigen Bescheidverweis nach den § 103 des Grundgesetzes, <vor Gericht hat jedermann Anspruch auf rechtliches Gehör>. Und verweise auf die entsprechenden Gesetze der MRK Menschrechtskonvention... strafbar nach: Paragraphen zur Körperverletzung: § 223 Körperverletzung, wer eine andere Person körperlich misshandelt oder an der Gesundheit beschädigt ... ferner ist der Tatbestand des Betruges, § 265 StGB, Versicherungsmissbrauch, § 267 StGB Urkundenfälschung, § 269 StGB Fälschung beweiserheblicher Daten, § 271 StGB Mittelbare Falschbeurkundung, § 277 StGB Fälschung von Gesundheitszeugnissen, § 278 StGB Ausstellen unrichtiger Gesundheitszeugnisse, § 279 StGB Gebrauch unrichtiger Gesundheitszeugnisse, § 330a StGB Schwere Gefährdung durch Freisetzen von Giften usw. gegeben.
Des Gleichen ist es Anstiftung zur Unterschlag von Versichertenbeiträgen, da mit der Aussage, dass mir auf Grund einer HIV-Therapie Pflegeunterstützung und künstliche Ernährung zustehen würde, dies volksschädigend und in den Kosten unverhältnismäßig ist, da es für einen Aufwand von zirka 10-% der HIV-Therapiekosten, jede erdenkliche alternative und ganzheitliche Therapie genehmigt werden könnte.
Ich werde diesen Reformvorschlag ebenfalls an die Gesundheitsministerin Ulla Schmidt, den Petitionsausschuss und EU-Kommission für Gesundheit nach Brüssel, an den Wissenschaftliche Beirat des Europäischen Forums, der die EU-Kommission vertritt, meinen hier angeführten drei Punkteplan zu einer ECHTEN Reform senden:
1. großflächige Werbung zur Aufklärung der wahren Ursachen bzgl. Krebs und HIV - kritische Betrachtung - denn Krebs- und HIV-Forschung verbrauchen jährlich gigantische Etats - und dennoch sterben heute mehr Menschen an Krebs und HIV als jemals zuvor... an den Nebenwirkungen der Therapien
2. Klarstellung der wirklichen Schäden einer herkömmlichen Krebs- und HIV-Medikation - Nebenwirkungen und Schäden klar auflisten und bekannt geben
3. Freistellung zur individuellen Entscheidung - zur Verpflichtung des Schutzes des Rechts auf Leben und körperliche Unversehrtheit nach GG Art. 2 Abs. 2, erster Satz, und dem Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt, somit muss es jedem Patienten auch freigestellt sein, ob er sich chemisch, mit pharmazeutischen Präparaten VERGIFTEN lässt und die Nebenwirkungen dabei akzeptiert,
oder ob er eine etwaige Heilung nach alternativen und komplementären Verfahren eingehen möchte, die ihm mehr Gesundheit verspricht und keine toxischen Nebenwirkungen hat
Die Kosten würden sich unter diesen Kriterien der freien Wahl auf zirka die
Hälfte der momentanen Kosten reduzieren lassen und würden einen größeren
Erfolg, bei geringeren Kosten versprechen!! So wird nach einem Konsens hoch
giftige retrovirale Medikation verabreicht, die in keinem Verhältnis zu den
Schäden stehen. Die Schäden der HIV-Medikation sind hier zu ersehen:
http://aidsmyth.addr.com/viramune.htm - an den Fotos zeigt es sich beeindruckend:
Das sind die Folgen von den nicht ordnungsgemäß zugelassenen HIV-Medikationen!
Strafanzeige ist aus folgenden Gründen gestellt – siehe erhebliche Schäden – so
ähnlich auch bei mir. Also liegt es doch offensichtlich nicht nur in meinem
Interesse, dass solcherlei gemein gefährliche Körperverletzungen durch
betrügerische Urkundesverfahren, durch Fälschung beweiserheblicher Daten, zur
Rechenschaft gezogen werden und im Interesse der Öffentlich liegen und
dementsprechend auch verhandelt werden. Es ist ein Ausstellen unrichtiger
Gesundheitszeugnisse im Gebrauch dieser, in Zusammenhang mit lebensgefährlichen
Stoffen:
Betrug § 263 Strafgesetzbuch
Betrug nach § 263 im Sinne des Straf-Gesetzbuch siehe §§ - auch zu Fälschung technischer Aufzeichnungen: zu § 263 StGB
Betrug, § 265 StGB Versicherungsmissbrauch,
§ 267 StGB Urkundenfälschung,
§ 269 StGB Fälschung beweiserheblicher Daten,
§ 271 StGB Mittelbare Falschbeurkundung,
§ 277 StGB Fälschung von Gesundheitszeugnissen,
§ 278 StGB Ausstellen unrichtiger Gesundheitszeugnisse,
§ 279 StGB Gebrauch unrichtiger Gesundheitszeugnisse usw.,
(1) Wer Stoffe, die Gifte enthalten oder hervorbringen können, verbreitet oder freisetzt und dadurch die Gefahr des Todes oder einer schweren Gesundheitsschädigung eines anderen Menschen oder die Gefahr einer Gesundheitsschädigung einer großen Zahl von Menschen verursacht, wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren bestraft.
(2) Verursacht der Täter durch die Tat den Tod eines anderen Menschen, so ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren.
(3) In minder schweren Fällen des Absatzes 1 ist auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren, in minder schweren Fällen des Absatzes 2 auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren zu erkennen.
(4) Wer in den Fällen des Absatzes 1 die Gefahr fahrlässig verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(5) Wer in den Fällen des Absatzes 1 leichtfertig handelt und die Gefahr fahrlässig verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Die gesetzlichen Krankenkassen jedoch mauern seit Jahrzehnten äußerst erfolgreich gegen die Erstattung von Kosten für Alternativmethoden. So konnte beispielsweise die Abwanderung der Patienten zu den alternativen Heilmethoden bisher gebremst werden; die volkswirtschaftlich verheerenden Dimensionen dieser Verhinderungspolitik wurden damit aber verschleiert.
Keine Frage erlaubt es, dass unser Gesundheitssystemreformbedürftig ist!
Während sich „Reformvorschläge" der Politik jedoch abstrakt auf Zahlen,
„Budgetierungen" und Kürzungen, der ohnehin zu kurzen Leistungsdecke für
Patienten bei den gesetzlichen Kassen beschränkt, werden der Leidende und die
Volksgesundheit völlig übersehen. Kein Wunder, wenn das Vokabular dieser
„Experten" häufig dem Wörterbuch des <Unmenschen> entnommen zu sein
scheint. So verlautete aus der von der Gesundheitsministerin Schmidt
eingesetzten „Rürup-Komission" zur Ermittlung von Sparvorschlägen im
Gesundheitswesen, dass die gesamte zahnmedizinische Versorgung völlig aus dem
Leistungspaket der Krankenkassen herauszunehmen sei – als wäre unsere Gesundheit
nicht untrennbar mit der Gesundheit des Zahn- und Kieferbereiches verbunden.
Wobei vergessen wird, dass noch im 19. Jahrhundert vereiterte Weisheitszähne zu
den häufigsten Todesursachen zählten. Oder, dass Patientenzuzahlungen von 900
Euro pro Jahr erhoben werden sollten, weil es ebenfalls – im Rürup-Orignalton –
„dem Patienten wehtun solle", wenn er ärztliche Leistung in Anspruch
nimmt. Leidet der Patient nicht schon genug? Denn mit der Volksgesundheit geht
es seit Jahrzehnten steil bergab! Nicht mit Tricks zu Ungunsten des Patienten
ist zu „reformieren", sondern substantiell im Sinne einer neuen Medizin.
Somit muss verlangt werden, dass die <"Neue Medizin">
ebenso wie alternative und komplementäre Therapieverfahren neu überprüft werden
und so schnell als möglich auch zugelassen werden!! Hierfür müssen
Grundsatzurteile eine wegweisende Zielsetzung sein.
Dabei sollen die Segnungen moderner Schulmedizin im Bereich der Akutversorgung
in keiner Weise in Abrede gestellt werden. Man denke an die großen Erfolge
moderner Chirurgie, der Intensivmedizin, der Gynäkologie und Geburtshilfe. Und
doch: bei allen chronischen Erkrankungen erweist sich unsere zu Recht gelobte
Schulmedizin als hilflos, inkompetent und als impotent!
Da sich das Gesundheitsamt ebenso wie die Krankenkasse AOK dienstpflichtwidrig weigert zu überprüfen, ob das behauptete Virus überhaupt per Direktnachweis wissenschaftlich nachgewiesen wurde, bzw. falls das Gesundheitsamt nicht bereit wäre die entsprechenden Konsequenzen zu ziehen, so hätten Sie gegen das Gesundheitsamt ebenso, wie gegen die AOK-Krankenkasse strafrechtlich zu ermitteln, denn die dadurch erfolgende Behandlung eines Patienten mit den hochgiftigen Medikamenten (retroviralen Therapie - Nebenwirkungen siehe Beipackzettel und o. a. Fotos), ohne dass tatsächlich eine Virusinfektion vorliegt, ist dann zumindest eine gefährliche bzw. schwere Körperverletzung im Amt, ggf. auch mit Todesfolge. Es würde den Tatbestand der Rechtsbeugung erfüllen, wenn die Berliner Staatsanwaltschaft auch diese Anzeige mit Strafantrag von mir abweist.
Rechtsschutz/einstweilige Anordnung
Werte Damen & Herren der Staatsanwaltschaft,
meine gesundheitlichen Schäden aus antiretroviraler Medikation (siehe ähnlich Bilder oben): durch das Oktroyieren von vier falschen Therapien (in den Beipackzetteln steht: es kann auch mit dem Tod gerechnet werden) habe ich mein Augenlicht auf dem linken Auge (nach überflüssiger Laser-OP), sowie meine Zähne eingebüsste, ohne dafür Zahnersatz zu erhalten. Außerdem leide ich seit dem, also in meinem Fall an den Ursachen der nicht ordentlich zugelassenen HIV-Kombi-Therapien (antiretrovirale Medikation) an vehementen Dauer- und Folgeschäden der Nebenwirkungen aus den vorangegangenen falsch angeordneten Therapien, die ich zwischenzeitlich bedauerlicherweise auf Rat der Ärzte eingenommen hatte ... und, welche bis zur Lähmung und zum Hüftgelenkaustausch gehen können, wenn man das retrovirale Gift der nicht ordnungsgemäß zugelassenen Medikamente weiterhin eingenommen wird - so steht es in den Beipackzetteln und Warnhinweisen der Medikamenteninfo von der Pharmaindustrie – Gefahr der Querschnittlähmung…..
... fein, und diese tückischen Beschwerden an höllischen Schmerzen habe ich nun seit dem ich die nicht ordnungsgemäß zugelassenen Medikamente eingenommen und dann glücklicherweise vor meinem Tod noch rechtzeitig wieder abgesetzt habe.
Sonst wäre ich auf alle Fälle schon im Rollstuhl – und der Arzt meint nun nur zynisch: „aber Herr Eickemeyer, sie haben doch ein Recht auf Pflegschaft und künstliche Ernährung – und wenn es dann mit den Kombitherapien mehr Lebensqualität ist (siehe Schäden aus dieser)..... warum wollen sie die nicht einnehmen!“ Das ist doch echte Irrführung der zynischsten Weise! Dies ist ein unnötiger Kostenaufwand von vielen Tausend Euro ... ebenso wie die Kombitherapie 2.500,00 € kostet, die ich gerade erst wieder verordnet bekommen sollte, bei der ich mich aber weigere weitere gesundheitliche Schäden dadurch hinzunehmen.
Ferner wurde mit den letzten zwei Therapien meine Schleimhaut total zerstört (steht unter Nebenwirkung – und ist auch Sinn der Mitochondrien-, DNA-, Blutbildvernichtung und gehört zur angeblichen Viruszerstörung), so dass ich unter permanenten Panikattacken wegen Erstickungsängsten, großen Schmerzen beim Stuhlgang, und permanent laufender Nase leide!
So ist das jetzt der fünfte Winter/Herbst (da ich ja im Frühjahr 2003 die Medikamente abgesetzt habe - erhebliche Kostenersparnis - alternativ wird jedoch Behandlung abgewiesen - da es mir immer schlechter ging) – und immer wenn dann die ersten Bodennebel wahrzunehmen sind und das Wetter kühler wird, gehen die unwahrscheinlichen Schmerzen im Hüft- und Knochenbereich sowie über die Bandscheibe los ... ganz abgesehen von den winterlichen Nervenkrämpfen, von denen ich sehr, sehr häufig schreiend des Nachts wach werde - Neuropathie, sagt die Pharmaindustrie in ihren Beipackzettel und dafür werden dann auch osteopathische Massagen genehmigt und verschrieben!!
Das wider alle Erkenntnisse und ein irrer Wahnsinn mit NICHT ordentlich zugelassenen Medikationen, die noch nicht einmal eine offizielle Zulassung (ähnlich wie Contergan) haben.... nee, man kann es einfach immer wieder nicht begreifen, wie Verantwortungslos diese Pharmalobbyisten und unsere Gesundheitsbehörden und Kassen handeln – aber auch die Staatsanwaltschaft hat bisher meine Klagen und Anzeigen ignorierte!!
Es kann nicht angehen, dass auf Vermutung beruhende, indirekte Nachweis-Methoden, bei denen kein Virus isoliert und analysiert wird, aber laut PCR Maschine ein Minnibruchstück einer Gensequenz des behaupteten ganzen, welches zu dem Bereich von:
http://www.nature.com:80/nature/journal/v409/n6822/full/409860a0.html
450 Tausend retroviralen Sequenzen des Menschlichen Genoms gehört verwendet wird, um das vermutete Virus Konsens aber als hundert Prozent bewiesen darzustellen.
Nebenher arbeitet meine Lunge auch nur noch so mangelhaft (Beipackzettel: Lungenfunktionsstörungen und asthmatische Beschwerden unvermeidbar) wie bei einem weit über 90-jährigen Opa - also gerade mal knapp 10 Prozent der Kapazität eines Gleichaltrigen ... das hat mit der ersten Therapie bereits angefangen und wurde von "Therapie" zu Therapie schlechter und auffälliger .. seit 2002 ist dann absolut schwerster Schaden zu verzeichnen gewesen!!! Dazu eine Grunderkrankung, die nicht behandelt werden soll, weil zuerst das Immunsystem aufgebaut werden soll .. komplett kaputt therapiert durch bisherige HIV-Medikationen........ besten Dank ...
Hiermit erstatte ich Strafantrag und Strafanzeige, gegen aufgeführte Personen zum Konsens HI-Virus und zur bewussten Schädigung meiner Gesundheit durch als Medizin deklarierte hoch tödliche retroviralen Gifte der Kombitherapien ect. und zum Betrug zum einen gegen die Behandlungsmethode der Kasse, die dies billigend zu horrenden Kosten trägt, zum anderen gegen die Charité und das Robert-Koch-Institut. die von der PCR Untersuchungsmethoden welche kein Virus Isolieren und auch nicht analysieren und selbst vom Hersteller als nicht vorgesehene Untersuchungsmethoden auf der Gebrauchsanweisung (siehe Betriebsanleitung von Roche zur PCR Untersuchungsmaschine) ausgeschrieben werden. HIV ebenso wie Hepatitis C und das so genannte H5N1 (angebliche Volgelgrippevirus) ist bis zum heutigen Tage ein Konsens und KEIN Virus; den Nachweis kann auch das Robert-Koch-Institut bis heute nicht erbringen!
Kein Rechtsanwalt konnte bisher eine exakte, wissenschaftliche Publikation dazu einfordern und von höchster Stelle in Deutschland, liegt mir persönlich schriftlich dazu vor, dass das behauptete vermutete HI-Virus nicht darstellbar ist, es jedoch 450 Tausend retrovirale Sequenzen im menschlichen Genom gibt, auf welche die Untersuchungsmaschine PCR zugreifen kann.
Diese 450 Tausend Retroviralen Sequenzen gehören zum menschlichen Leben dazu. Dieses ist publiziert in Nature, international weekly journal of science:
http://www.nature.com:80/nature/journal/v409/n6822/full/409860a0.html
Zu einer Virus-Bestimmung gehört eine exakte wissenschaftliche Virusisolation und Virusanalyse. Alles andere ist Betrug und beruht auf Vermutung!
Die einzelnen Gesetzesgrundlagen des Betruges entnehmen Sie bitte zu meinem Schreiben oben unter Strafanzeige wegen Betruges.
Zur Ausführung meiner Strafanzeige und Klage: die Tatsachenbehauptung, dass das behauptete HI-Virus nichtempirisch-wissenschaftlich nachgewiesen und publiziert worden ist, steht im Widerspruch zum durch die Allgemeinheit als wahr geglaubten Alltagswissen, dass das behauptete HI-Virus naturwissenschaftlich nachgewiesen worden ist und, als wahr angenommenen Lebenserfahrung der Allgemeinheit, dass im Gesundheitswesen, insbesondere im Zusammenhang mit dem HI-Virus, eine Verpflichtung zur Wahrhaftigkeit selbstverständlich ist und im Gesundheitswesen, insbesondere in den nationalen und internationalen Gesundheitsbehörden und in den medizinisch relevanten Wissenschaften, unter der Verpflichtung des Schutzes des Rechts auf Leben und körperliche Unversehrtheit (GG Art. 2 Abs. 2, erster Satz), nach bestem Wissen, der Wahrhaftigkeit verpflichtet gehandelt werden sollte, insbesondere da auch in der informierten Öffentlichkeit bekannt war und ist, dass niemand behauptet, dass die sog. HI-Virus Medikamente heilend wirken. Es GILT die Annahme, wie unsere Gesundheitsbehörden bestätigen, das es so sein könnte, bewiesen IST, dass die hoch tödlichen Gifte welche als Medikamente verkauft werden schädigen, wie anhand meiner gesundheitlichen Schäden nachgewiesen, was auch gleichzeitig eingestanden wird, dass diese Medikamente mittelfristig eigenständig zu lebensbedrohlichen Schäden führen und erst die Symptome, des so genannten vermuteten HI-Virus erzeugen. Wissenschaft ebenso wie gerichtliche Entscheidungen verlangen ein IST und nicht ein GILT.
Begründung: Entsprechende Aussagen von Professoren zur Nicht Existenz des vermuteten HI-Virus, können jederzeit bei Bedarf bei mir angefordert und nachgefügt werden. Des weitern, steht es auch in ihrer Pflicht, die diagnostizierten Menschen aufzuklären, über das hoch tödliche pharmazeutische Gift, welches bei einem nicht rechtens und auch nicht ordentlichen Verfahrens des Nachweises, zur medikamentösen Einnahme zur Verfügung steht. Es handelt sich hierbei um die bekannten HIV-Therapien (in meinem Fall um 1990 bis 1992/93 RETROVIR / 1999 drei Monate VIRAMUN / EPIVIR / VIDEX / 2000 – 2 ½ Jahre COMBIVIR / ZIAGEN … nach 1 ½ Jahren wurden o. gen. Med. gegen TRIZIVIR eingetauscht / des weiteren die von mir abgelehnten Medikamente: Combivir, Viread und Kaletra – 8-stündige Bewusstlosigkeit / sowie: Darunavir 300 mg Prezista / Ritonavir 100 mg Norvir / Raltegravir 400 mg Isentress – welche allesamt von mir wegen der zu erwartenden schädlichen Nebenwirkungen als Dauerschäden abgelehnt wurde), welche aber als Heilmedizin verkauft, jedoch erheblich und nicht reparable Schäden und erst den gesundheitlichen Nachweis einer Falschdiagnostizierung bringt. Siehe meinen Fall!!
Ich weise darauf hin und bitte Sie und aufgeführte beteiligte Personen, so wie weitere Personen welchen geschilderten Vorgang veranlasst haben, folgende Fragen zur HIV Diagnose und Darstellung verbindlich zu beantworten, sowie die folgende Aussagen des PCR Herstellers und Professoren zu lesen und zu beachten, so dass Sie konkret Stellung zu genannten Betrugsfall nehmen, die auf Grund indirekter Untersuchungsmethoden bei welchen kein Virus isoliert und analysiert werden konnte, nun einem verweigerte Grundbehandlung, aber eine Körperverletzende HIV-Therapie rechtfertigen würde. Des Weiteren verlange ich unverzügliche, Aufklärung über die Gabe von den hoch tödlichen Giften der retroviralen Kombi-HIV-Therapien ect. im Betrugsfall HIV!
Auf Nachfrage zur Nachweißmethode und Existenz zum HI-Virus, wurden und werden folgende Fragen an das untersuchende Labore, Professoren so wie Juristen gestellt:
1. Gründet die Behauptung des erfolgten Nachweises vom Virus in einem direkten oder indirekten Nachweisverfahren?
2. Falls sie in einem direkten Nachweisverfahren gründet, bitte ich um Benennung der zugrunde liegenden Publikation in der die Isolation und die biochemische Charakterisierung des Virus dokumentiert wurde und das Foto des isolierten, also von allen Fremdbestandteilen gereinigten Virus zu sehen ist.
3. Sollte ein so genanntes indirektes Nachweisverfahren (z.B. PCR Methode) zur Anwendung gelangt sein, bitte ich ob diese Methode im Hinblick auf das HI-Virus geeicht worden ist oder nicht geeicht ist. Falls eine Eichung vorlag, bitte ich um Benennung an welchen publizierten direkten Nachweisverfahren die Eichung erfolgte.
4. Falls keine Eichung am direkt nachgewiesenen HI-Virus zugrunde lag, bitte ich um Benennung der wissenschaftlich methodischen Publikation die eindeutig nachweißt, das mit einem indirekten und ungeeichten Verfahren, wissenschaftlich technisch eine gültige (valide) Aussage möglich ist, auf Grund derer behauptet werden darf, das in Körpern zweifelsfrei das HI-Virus nachgewiesen worden ist.
5. Sollte ihre Tatsachenbehauptung Sie hätte in einem Körper zweifelsfrei das HI-Virus nachgewiesen, ausschließlich ein so genanntes indirektes Nachweisverfahren zu Grunde liegt, bitte ich um klare empirische, wissenschaftliche Benennung, dass Ihre Tatsachenaussage nicht nur im Konsens Anerkennung gefunden hat. Also nicht nur in irgendwelchen Spekulationen sich ausdrückt, sondern in empirisch wissenschaftlichen Tatsachen gegründet ist.
6. Die Bitte um die Benennung eines Labors welches eine wissenschaftliche exakte biochemische sowie biophysikalische Untersuchung auf HI-Virus macht.
Ich verweise dabei ferner auf die Firma Roche, welche die Maschine PCR Vermutungsuntersuchung von Viren anbietet und eine Gebrauchsanweisung beifügt, in der auf der ersten Seite in dicken, schwarzen, fetten Buchstaben geschrieben steht:
DER TEST IST NICHT ALS HCV SCREENING TEST FÜR DIE ANWESENHEIT VON HCV IN BLUT UND BLUTPRODUKTEN ODER ALS DIAGNOSTISCHER TEST ZUR BESTÄTIGUNG EINER HCV INFEKTION VORGESEHEN.
Diese Testaussage der PCR Maschine in denen kein Virus isoliert und analysiert wird, wird jedoch als 100-%-tige Aussage verwendet! Bei dieser PCR Untersuchung werden lediglich Bruchstücke eine Nukleinsäure immer wieder vermehrt. Wessen Nukleinsäurestücken immer wieder vermehrt wird, ist absolut im Unklaren!
Professor Heinz Ludwig Sänger vom Max Plank Institut bittet das folgende Aussagen im veröffentlicht werden:
1. Mir ist bis heute das heißt Oktober 2008 keine Publikation bekannt geworden, in der eine Reindarstellung des HI- oder Hepatitis C-Virus nach den Prinzipien der klassischen Virologie, d. h. seine Isolation und die biochemische und biophysikalische Analyse seines RNA - Genoms und seiner Protein Komponenten beschrieben werden.
2. Es ist heutzutage üblich davon auszugehen, dass ein Retrovirus wie das HI-Virus, mit den bisher bekannten und wirklich detaillierten untersuchten Retroviren so wesentliche Merkmale gemeinsam besitzt. Das führt zu der allgemein akzeptierten Annahme, dass es auch Retrovirus typische Sequenzelemente besitzen muss.
3. Dazu wird gefolgert, dass man mit Hilfe entsprechender dazu komplementärer Sequenzelemente als Sonden das HI-Virus nachweisen kann.
4. Das ist soweit logisch korrekt und nachvollziehbar, wenn man nicht bei der Sequenzirrung des menschlichen Genoms (Nature Band 409 Seite 860 - 921), Februar 2001 gefunden hätte, dass letzteres 450.000 Retro Virus ähnliche Sequenzen enthält.
http://www.nature.com:80/nature/journal/v409/n6822/full/409860a0.html - wenn man sich das vorstellt, dann ist es verständlich, dass man bei entsprechenden Analysen mit den üblichen Sonden meist auch stets das findet wonach man sucht.
6. Warum den Virologen und Medizinern das bisher entgangen ist, bleibt für sich ein Rätsel. Offenbar identifizieren sich solche Befunde nicht in Ihren Überlegungen, weil sie nicht in die allgemein akzeptierte Annahme passen.
7. Dieses ist meine endgültige Stellungnahme zu der gesamten Problematik. Ich bin es leid, immer wieder ergebnislos die gleichen Argumente und Beweise anzuführen die eigentlich niemand hören will.
8. Sie können gerne meine Punkte gerne verwenden und ich bin auch sofort bereit meine Meinung zu ändern, wenn man mir entsprechende Veröffentlichungen nennt, die seine Kritik entkräften: http://www.nature.com:80/nature/journal/v409/n6822/full/409860a0.html
Hoch aktuelle weitere Aussagen von Professoren zum bis heute nicht nachgewiesenen nicht darstellbaren und vermuteten HI-Virus können auf Anforderung folgen!
Auf Nachfrage was man Menschen als Medizin gibt, welche HIV diagnostiziert sind, erhalte ich die zahlreichen Beipackzettel der unterschiedlichsten Kombi-Therapien, die an sich jeweils tödlich sind und nachgewiesen nicht helfen können, sondern wie oben beschrieben, mich lebensgefährlich körperverletzt haben. Dabei möchte ich darauf hinweisen, dass das, neben den anderen wissenschaftlich nicht nachweisbaren Falschzeugnissen, ein offizielles Verbrechen darstellt – siehe nochmals:
§ 330a StGB
Schwere Gefährdung durch Freisetzen von Giften
(1) Wer Stoffe, die Gifte enthalten oder hervorbringen können, verbreitet oder freisetzt und dadurch die Gefahr des Todes oder einer schweren Gesundheitsschädigung eines anderen Menschen oder die Gefahr einer Gesundheitsschädigung einer großen Zahl von Menschen verursacht, wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren bestraft.
(2) Verursacht der Täter durch die Tat den Tod eines anderen Menschen, so ist
die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren.
(3) In minder schweren Fällen des Absatzes 1 ist auf Freiheitsstrafe von sechs
Monaten bis zu fünf Jahren, in minder schweren Fällen des Absatzes 2 auf
Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren zu erkennen.
(4) Wer in den Fällen des Absatzes 1 die Gefahr fahrlässig verursacht, wird mit
Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(5) Wer in den Fällen des Absatzes 1 leichtfertig handelt und die Gefahr
fahrlässig verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit
Geldstrafe bestraft.
Fein, wenn Sie abermals schreiben sollten, dass Sie keinen Anfangsverdacht
eines strafbaren Verhaltens der Ermittlungsperson erkennen und das Verfahren einstellen.
Wenn „Völkermord“ alltäglich ist, dann mögen Sie Recht haben!!!
Wie Ihnen ausführlich erklärt wurde, wird bei der Untersuchung kein Virus
isoliert und analysiert. Es ist reine Spekulation und Glaube, welcher aber in
die Kirche gehört. Des Weiteren werden an nicht kranke Menschen, welche durch
die Aussage „sie haben HIV/angeblich Aids“ erst richtig krank gemacht werden,
hoch tödliche Gifte verkauft.
Ich bitte Sie, sich noch mal intensiv, mit den gesammelten Unterlagen des
Vorganges von mir an Sie auseinanderzusetzen. Ich sehe die Aufgabe eines
Staatsanwaltes oder Staatsanwältin dahingehend, dass Sie den Bürger schützen
und nicht den durch die Industrieinteressen super mächtig gewordenen helfen,
über den Tod des Einzelnen, DER Ihre Kassen zu stopfen.
Des Weiteren möchte ich hiermit ausdrücklich darauf hinweisen, dass es sich
hier um exakte nachprüfbare Wissenschaft handelt, auf dessen Ebene ICH, aber
auch andere Menschen in aller höchsten Maße geschädigt werden. Und auf dieser
exakten, nachweisbaren, wissenschaftlichen Ebene befindet sich das Thema und
muss auch strafrechtlich behandelt werden.
Ein mündiger Bürger mfG
Namaste ...
love+light+power ATON-life-8-berlin
Ralf Eickemeyer-Hoeveler
Name Unterschrift
Fortsetzung der Klage Ravensburg: aus 2007/08 hier .......
............
Hauptseite ...
..... / www.life-8-berlin.de
.....
Weitere Klagen zu Massenuntersuchung für Stigmatisierung und medikamentöser Vergiftung & Fortsetzung aus Rund-Schreiben von Jürgen sozusagen ..... ![]()
- anderweitige Petitionen couragierter Bürger siehe klein-klein Verlag - hier anzuklicken!