Jürgen Krethe  (email: juergen.krethe@web.de)       

D-XXXX    Xxx  Xxxxxxxx, 2009-03-13 Tel./Fax (0049)05163-902433                                                     

 

                                                                                                      (Recht: BS-Virenrettung 03)

 

Fax-Message an 0531-488-1414                                z.Kts. Dr. R. Busch/ZOK Celle

                                                                                     Generalbundesanwaltschaft

Generalstaatsanwaltschaft Braunschweig                             (zu Völkermord-Beihilfe)

att. Frau OStA’in  Dr. Münzer

 

Geschäfts-Nr.  205 Zs 1090/08    Ihr Schreiben datiert 04.03.2009  -  Empfang 12.03.2009

 

Sehr geehrte Frau Dr. Münzer,

Ihre Antwort und insbesondere in der abgegebenen Formulierung ist in der Tat zielführend und hilfreich!  -  Sie konnten „von Gesetzes wegen“ keine konkreten Anhaltspunkte für das Vorliegen von Straftaten erkennen.

Das bedeutet in Klartext, dass der begründete Hinweis auf Wissenschaftsbetrug und die als „Nebennutzen“ ungerechtfertigte Bereicherung aus diesem Betrug durch die benannten Leistungsanbieter „Pharma/Impfstoff-Hersteller und Anwender/Ärzte“ mit dem Kollateral-schaden Gesundheitsschädigung  und Lebensgefährdung als im Bereich der Bundesrepublik Deutschland  normal anzusehen sind.  -  Ein sog. „Holocaust-Leugner“ hingegen riskiert durch seine – auch begründet vorgetragene -  Meinungsäußerung eine Gefängnisstrafe.

 

Ihre Stellungnahme tangiert entscheidend das geltende Infektionsschutz-Gesetz, in dem ganz eindeutig über „Krankheitserreger“ als IST und unabdingbare Voraussetzung für freiwillige

Schutz-Impfungen referiert wird. – In der (brutalen) Realität finden Sie jedoch bedingt durch das Irrtum erregende Verhalten der staatlichen Seucheninstitute absolut das GEGENTEIL.

Nur weil also das in der Hauptsache verantwortliche BMGS einem betrügerischen Wissen-schaftsschwindel basierend auf hermeneutisch-wissenschaftlichen KONSENSEN bewusst Vorschub leistet, lassen Sie mir „im Auftrag“ diesen ablehnenden Bescheid zukommen.

 

Frau Dr. Münzer, mit diesem Akt der Vertuschung und Rechtsbeugung stellen Sie die oberste gesetzgebende Instanz der BR Deutschland eindeutig ins Abseits und geben zudem zu erkennen, dass mafiöse Praktiken im Wirtschaftsleben unseres Landes fest etabliert sind.

 

Mit dem Beharren des RKI auf der Falschaussage, dass HIV Verursacher von AIDS sei und z.B. mit AZT zu therapieren wäre und Frau BM Ulla Schmidt diese unbewiesene Behauptung mit der schriftlichen Bestätigung vom 05.01.2004 stützt „… gilt als erwiesen“, ist zwar nicht die Existenz von HIV überprüfbar nachgewiesen, wohl aber Beihilfe zum Völkermord!

Dem Inhalt des Buches „AIDS ist das VERBRECHEN“ wurde auch nicht widersprochen.

 

Und OstA Dr. R. Busch als Leiter des ZOK bei der Generalstaatsanwaltschaft Celle ist sich ebenso wie Bundespräsident Dr. Horst Köhler nicht der Tatsache bewusst (?), dass der Sachverhalt „Infektionskrankheiten – Viren – Impfen“ schon vor Jahrzehnten in staatliche, organisierte KRIMINALITÄT mutiert ist, aus der heraus zu kommen nicht ohne die Wirkung eines „geistigen und gesellschaftlichen Tsunamis“ mehr möglich ist.

Unter diesen Aspekten können sich rechtschaffene und wahrheitsliebende Bürger frei nach US-Vorbild „ihre Gesetze nur selber realisieren“, wenn eine mandatierte Regierung offen-sichtlich nur einer kapitalistischen DIKTATUR „freiwillig“ zu folgen bereit ist. SIC.

 

Ich gebe nunmehr der Hoffnung Ausdruck, dass Sie meiner Stellungnahme vielleicht doch

„Anhaltspunkte für das Vorliegen von (unglaublichen) Straftaten“ entnehmen können.

 

 

 

Leserbrief Prof. Sänger - siehe dazu hier...... und hier....

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