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Informationen zur humanmedizinischen Versorgung bei Autoimmunerkrankungen

Gerichtsurteile und Klagen

Hier, auf dieser Seite, werden meine Bemühungen für eine ädaquate Behandlung zur völlig irrtümlich vertretenen herkömmlichen HIV-3-er-Kombi-Therapie geschildert. Es ist nachgewiesen, dass die herkömmlichen HIV-Therapien einem Völkermord gleich, für den diagnostizierten Patienten gesundheitsabträglich und sogar gesundheitsgefährdend sind und horrende Kostensummen zum Nutzen der Pharmaindustrie, nicht geeignet sind eine vernünftige Gesundheitsförderung durch notwendige Behandlung zu erbringen. Aus diesem Grund verlangte ich durch Strafantrag eine ordentliche Behandlung und klagte bei dem Sozialgericht eine ordentliche Behandlung ein. Dies wird konsequent abgelehnt, da es angeblich <genügend schädigender Therapien> gibt! Gesundheit soll scheinbar abgeschafft werden!

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Mein Strafantrag gegen die Charité Klinik & Dr. F. Pfäffin - im November und  Dezember 2008 blieb unbeantwortet - dies stellt eine Rechtsbeugung dar!

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Hier folgt der Vorgang aus den Jahren 2004 bis 2006 woraus sich ein Verfahren beim Landessozialgericht ergab:

Dann ist endlich das Verfahren im April 2007 beim Landessozialgericht Berlin Brandenburg vorliegend und anberaumt - ein endgültiger Entscheid muss abgewartet werden .... meine persönlichen gesundheitlichen Heilerfolge sind währenddessen beeindruckend. Da ich meine Behandlung seit Mai 2006 wieder komplett und in eigener Vollverantwortung in die eigene Hand genommen habe und mit neuen Therapien aus tibetischer und afrikanischer Erfahrung mich selbst versorge (auch finanziell allerdings auch selbst bestreiten muss), sehe ich die Ablehnung der AOK-Kasse, die Behandlung mit verantwortungsvoller Therapie zu stützen (wo doch jede Summe zur körperlichen Zersetzung an Krankenhäuser und die Pharmaindustrie beglichen wurde) als zweitrangigen, aber kontinuierlichen Weg meiner eigenen Aufgabe, dieser irdischen Welt gerecht zu werden und mich entsprechend zu therapieren! Nun schreiben wir bereits Februar 2009 und die Gesundheit ist stetig ansteigend und verbessert sich kontinuierlich - Schritt für Schritt! Nun muss auch allgemein ein Umdenken stattfinden. 

  

Einen ersten Teilerfolg konnte ich beim Landessozialgericht Berlin Potsdam am 06.07.07 verbuchen: 

Hier Originaltext in Kopie zum Gerichtsurteil:

Öffentliche Sitzung des 1. Senats

des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg

Freitag, 6. Juli 2007

14482 Potsdam, Försterweg 2-6, 1. Etage, Saal 1

Vorsitzender:                         Vorsitzender Richter am Landessozialgericht Spohn

Beisitzer:                                               Richter am Landessozialgericht Hucke

Beisitzer:                                               Richter am Landessozialgericht Pfistner

Ehrenamtlicher Richter:                         Matthias Schich

Ehrenamtlicher Richter:                             Jörg Mazur                                       

Urkundsbeamte der Geschäftsstelle:     Justizangestellte Kienow

Az.:  L 1  B 266/07 KP, ER aus Az.: S 112 KR 499/07 ER

Niederschrift

 In dem Verfahren

Ralf Eickemeyer-Hoeveler,

..Straße..., 10829 Berlin,

- Antragsteller und Beschwerdeführer -

gegen

AOK Berlin

- Die Gesundheitskasse - Wilhelmstraße 1, 10963 Berlin,

- Antragsgegnerin und Beschwerdegegnerin -

Land Berlin, vertreten d. d.

Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg v. Bln. Abt. Gesundheit und Soziales, Tempelhofer Damm 165, 12099 Berlin,

-         Beigeladener

Nach Aufruf der Sache erscheinen:

der Antragsteller und für ihn Rechtsanwalt Klaus-Peter Stamm Herr Ass. Stühnte mit Untervollmacht und Vollmacht. die zu den Akten gereicht wird;

für die Antragsgegnerin Herr Baumgart und Herr Hamann jeweils unter Bezugnahme auf die bei Gericht hinterlegte Generalterminvollmacht:

für die Beigeladene Frau Wagemann unter Bezugnahme auf die bei Gericht hinterlegte Generalterminvollmacht_

Den Beteiligten wird der Befundbericht der Frau Dr. Masuhr vom Auguste Viktoria Klinikum vom -10. 6. 2007 ausgehändigt.

Der Vorsitzende eröffnet die mündliche Verhandlung. Der- Sachverhalt wird vorgetragen. Das Sach- und Streitverhältnis wird mit ihnen erörtert.

Nach Erörterung des Sach- und Rechtstreits und zur Beendigung des einstweiligen Verfahrens schließen die Beteiligten teilanerkennenden Vergleich:

1.       Die Antragsgegnerin erklärt sich bereit, dem Antragsteller die Kosten für die von der Ärztin Schweitzer dem Antragsteller auf Privatrezept verschriebenen Medikamente Q 10 immun und Sutherlandia sowie Crateaeloues zu übernehmen bis zu  Abschluss des Hauptsachverfahrens in den Tatsacheninstanzen.

2.       Der Beigeladene erklärt sich mit dieser Regelung einverstanden

3.       Die Antragsgegnerin übernimmt die außergerichtlichen Kasten des Verfahrens.

4.       Der Antragsteller nimmt dieses Teil-Anerkenntnis an und erklärt das Verfahren damit in der Sache und wegen der Kasten für erledigt.

Vorgelesen und genehmigt.

Beginn des Termins: 11:50 Uhr                      Ende des Termins: 12:45 Uhr

Spohn                                                  (Kienow), Justizangestellte

Bei der Einstweiligen Urteilsverkündung wurde die Krankenkasse AOK angehalten, mehrere alternative Medikamente und auch Ernährungsergänzungen in den Kosten, für eine ordentliche und lebensqualitativ verbessernde Therapie zu tragen und zu bezahlen!! Das Hauptverfahren steht noch aus und ich bitte um Verständnis, dass ich bis zum Urteilsspruch der Hauptverhandlung (bedauerlicherweise erst in ca. 2 bis 4 Jahren - also ca. 2012) keinerlei weiterer Statements von mir hier abgegeben werden ... besten Dank! Wer weitere Informationen sucht möchte sich bitte mit mir persönlich in Verbindung setzen - telefonisch:  +49(0) 30 960 80 499  / Handy  +49(0) 170 807 9981  oder P.O.BOX 31 05 01 in 10635 Berlin - postalisch bitte ich um Geduld ...  

Ursachen und Hintergrund sowie meine Schreiben:    

 1.  Wahre Ursachen von HIV angeblich AIDS von der WHO sowie durch Bangui-AIDS-Diagnose bestätigt - Produktion HIV und Kolonialismus

 2. erstes Schreiben an die AOK .. Bitte um Zusatzbehandlung

 3HIV/AIDS-Medikation dient nicht dem Gesundheitserhalt / Antrag zur komplementären Behandlung

 4.  Grundversorgung soll mir eine vernünftige gesundheitsförderliche Behandlung sichern

 5.  III. Schreiben und Antrag eines Jahres zur ordnungsgemäßen Gesundheitsförderung

 6.  Kostenvergleich herkömmliche Schulmedizin / alternative Komplementärtherapie

 7.  Antwort der AOK-Kasse auf meinen Antrag / Mein EIN-Spruch zum Schreiben

 8.  Letzte Ablehnung der Kostenübernahme zur Gesunderhaltung/Angebot: tödliche AIDS-Medikation

 9.  Neuer Antrag auf Zusatzbehandlung Januar 2007

10.  Sozialgericht wegen Rechtsschutz

11.  Medizinische Aussage: Ausrottung der Menschheit mit Lebensmittelrichtlinien des "Codex Alimentarius"

11. Auf erneute Ablehnung erfolgt Strafantrag

12. Landessozialgerichtsurteil Az.: L 1 B 266/07 KR RE

Präambel/Einleitung

Vor ca. 50 Jahren wurde mir vor der Einschulung in die Schulpflicht durch Pflichtimpfung, mit den angeblich notwendigen Impfungen (POLIO-Schutz) mein Lymphsystem mit Immundefizit belegt und nachhaltig angegriffen bzw. zerstört, so dass ich im darauf folgendem gesundheitlichem Dasein (Lebensverlauf) vielerlei schwere gesundheitliche Schäden mit unglaublichen Diagnosen aufwies. Es begann mit der schulmedizischen Diagnose einer angeblichen  Leukämie in den 50er Jahren, dann folgte in den 70er Jahren die Diagnose einer Leberzirrhose und als in den 80er Jahren HIV mode wurde, hatte ich laut Schulmedizin natürlich diesen Nachweis.

Ab den 90er Jahren erklärten mir die so hoch geschulten Doktoren, dass es nun rückwirkend aus dem Anfang der 80er Jahren bei mir ein angebliches AIDS-Vollbild sei  und vorliege, somit wurden keinerlei vernünftiger und notwendiger Behandlungen bei mir mehr notwendig und vollzogen. Stattdessen erhielt ich zersetzende HIV-Medikamente, die das gesamte Nervensystem, den Zellaufbau und die Gesundheit insgesamt schwer schädigten. Einzig und allein wurden mir HIV-3er-Kombitherapien oktroyiert. Durch die HIV-Therapie konnte ich dann letztendlich auch auf meine Zähne verzichten, da sie einer nach dem anderen einfach ausgefallen sind. Wie bei anderen Menschen durch Chemo die Haare ausfallen. Nerven, Blut, Schleimhaut brach völlig zusammen!

Das ging sogar so weit, dass mehrere HIV-Schwerpunktpraxen eine anderweitige gesundheitsförderliche Behandlung mit ordentlicher Diagnose und jede weitere Hilfe grundsätzlich (Schwerpunktpraxis Berlin-Mitte Dr. Döppke - 1999) verweigerten. So wurde es auch verweigert, meine erst viel zu spät diagnostizierte Tropenerkrankung rechtzeitig zu isolieren, lokalisieren und, oder zu diagnostizieren, so dass weitere gesundheitliche Schäden unweigerlich als Folge zu konstatieren sind und waren. Auf alle meine Einwände von mir wurde ich nur wie ein Aussätziger und Irrer, ohne Antworten stehen gelassen - bis ich vor nunmehr seit einigen Jahren meine Gesundheit, die durch die schulmedizinische Verantwortungslosigkeit mich zahnlos, fast in den Rollstuhl und halb blind therapiert hatte, wieder selber in die Hand zu nehmen gedachte ich mich mehr auf natürliche, alternative und komplementäre Behandlungsformen zurück bezog und zu griff!

              

 Aufnahmen zeigen mich direkt zur Kombi-Therapie l., dabei mittig, und r. dann anschließend

Heilpraktiker und homöopathische Therapien werden jedoch von den Kassen (trotz teils auch gesetzlicher Grundlage) nicht getragen und so übersteigt diese heilförderliche Therapie, die ganz offensichtlich hervorragende gesundheitliche Verbesserungen erbrachte, meine finanziellen Mittel. Ich musste nun selbst auf jegliche Art der sozialen und kulturellen Kontakte sowie auf mein leidenschaftliches Rauchen und Kaffeetrinken verzichten, damit ich mich gegen die tödlichen HIV-Therapien der Schulmedizin nun wieder gesundheitsförderlich und therapieförderlich aufbauen kann. Aus diesen Ursachen geht das unten aufgeführte Kassendebakel mit der angeblichen "Gesundheitskasse" AOK hervor!  

Mein Bemühen der Kasse wöchentlich 1.000,00 € mit einer vernünftigen HIV-Therapie zu ersparen schlug bisher fehl, obwohl es angeblich AIDS gar nicht gibt! Nach 3. Ablehnung der gesetzlich geregelten homöopathischen Behandlung erfolgt

Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft: Verfahren wurde erneut eingestellt!

Strafantrag mit Anzeige:

          Staatsanwaltschaft Berlin

                   -Turmstraße 91-

                 D – 10 548 Berlin                         

Mittwoch, 14. Februar 2007

Strafantrag gegen AOK

        vertreten durch das Gesundheitsministerium

– vertreten durch die Bundesregierung

- verantwortlich Frau Merkel

betr.: <AOK - Verweigerung von Behandlungsleistungen in Zusammenhang mit Nötigung zur Einnahme lebensbedrohlicher Medikamente und versuchter Tötung>

 

Werte Damen & Herren,

hiermit beantrage ich, Eickemeyer, Ralf geb. 28.03.1952, verh. Hoeveler die Strafverfolgung und stelle Anzeige und Strafantrag wegen:

Nötigung / und Mitgliedsgelderunterschlagung

Unterlasse Hilfeleistung, Körperverletzung wegen Behandlungsverweigerung

Versuchten Mordes zu unzulässigen Medikationen

gegen:        die AOK Berlin – wegen Nichtbeachtung von Gesetzen und med. Erkenntnissen

                das Gesundheitsministerium vertreten durch Frau Ulla Schmidt und

                die Bundeskanzlerin Frau Merkel, die diese Verbrechen toleriert und die gesetzliche Grundlage für die Umsetzung schafft -

Begründung:    Arzneimittel der besonderen Therapierichtungen: Auch die AOK-Krankenkasse sollte (Paragraf 53 Absatz 5 SGB V), in ihrer Satzung die Übernahme der Kosten für Naturheilmittel, Homöopathika und Anthroposophika regeln, sodass damit der generelle Ausschluss rezeptfreier Arzneimittel gewährleistet ist, der 2004 wirksam geworden, wieder teilweise revidiert, nun rechtskräftig und in der Anwendung vollzogen werden muss. Somit erwarte ich dies; auch für mich geltend zu machen.

                             Ferner: Betreuung von todkranken Menschen:

  Wie lange werden Patienten entgegen dem § 12 des Fünften Buches des Sozialgesetzbuches - SGB V- Wirtschaftlichkeitsgebot - (1. "Die Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein") gezwungen, zunächst eine "allgemein anerkannte, medizinischem Standard entsprechende Behandlung" über sich ergehen zu lassen, um festzustellen, dass diese nicht "wirkt" und auch nicht heilt.   Grundrechten aus Artikel 2 Absatz 1 des Grundgesetzes in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip (Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG)  Beschluss (1 BvR 347/98)  4.4.2006 und wann setzt das Bundessozialgericht die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts nun um. Siehe: (BIKR7/OS R).

Nötigung ist; dass mir Therapievorschläge unterbreitet werden, die nachweislich gesundheitsschädigend sind und dabei sogar einen 150-fachen Kostenaufwand gegenüber einer alternativen und komplementären Versorgung verschlingen, die in keiner Relation zu einer gesundheitsförderlichen Therapie stehen. Damit ist der Tatbestand der Nötigung und Unterschlagung von Mitgliederbeiträgen erfüllt.

Unterlassene Hilfeleistung und Behandlungsverweigerung: die, durch betrügerische Behauptungen sogar noch erweitert werden und zwischenzeitlich nahelegen, dass eine Behandlung nicht erfolgen kann, da ich angeblich gar kein Mitglied bin. Dadurch wurde die Arbeit des Sozialgerichts unter Aktz. S 112 KR 499/07 ER stark behindert, denn, da ich bei der AOK nachweislich versichert bin, dient diese Behauptung einzig der Verzögerung, da durch die gegenwärtige nicht übernommenen Behandlungskosten die Aussicht auf mein vorzeitige Versterben einen emensen Vorteil der AOK-Kasse brächte. Ebenso, wie herlömmliche Therapie hinreichend schädigend waren, soll ich nun durch Ablehnung der Kostenübernahme weiterhin an meiner Gesundheit geschädigt werden. Durch diese Behandlungsablehnung wird nun wieder eine teilstationäre Behandlung notwendig. Dies ist abermaligs der Tatbestand der Unterschlagung von Mitgliederbeiträgen, da diese Kosten mit vernünftiger Therapie nicht nötig wären.

Versuchten Mordes zu unzulässigen Medikationen: die o. gen. Gesundheitlichen Schäden durch die HIV-Therapie wurden bei der Ablehnung der Kostenübernahme nicht im Geringsten berücksichtigt. Lebenserhaltende Akutbehandlung wird durch HIV-Medikation (Völkermord des Pharmakartelles - Video) durch HIV-Medikation am 15.1.2001 von Richter Hackmann am Landgericht Dortmund - Ns 70 Js 878/99 14 XVII - K 11/00 - in einer öffentlichen Verhandlung den Bundesgesundheitsbehörden bekannt gegeben und ist Fachwissen des Robert-Koch-Institutes) ebenfalls außer Acht gelassen. Tatbestand fahrlässige Körperverletzung. Ferner hatten die Karlsruher Verfassungsrichter mit Urteil vom 6. Dezember 2005 (1 BvR 347/98) entschieden, dass es mit den Grundrechten und mit dem Sozialstaatsprinzip nicht vereinbar sei, "einen gesetzlich Krankenversicherten, für dessen lebensbedrohliche oder regelmäßig tödliche Erkrankung eine allgemein anerkannte, medizinischem Standard entsprechende Behandlung nicht zur Verfügung steht, von der Leistung einer von ihm gewählten, ärztlich angewandten Behandlungsmethode auszuschließen, wenn eine nicht ganz entfernt liegende Aussicht auf Heilung oder auf eine spürbare positive Einwirkung auf den Krankheitsverlauf besteht".          

Gesundheitsförderlich zeigt sich die angeführt kostengünstigere und wesentlich effektivere Behandlungsmethode, der naturheilkundliche sowie komplementären Therapieverfahren, die ersichtlich Erfolge brachte und erhebliche Verbesserung erzielte. Dieses weitreichende positive Ergebnis muss jedoch erhalten und fortgesetzt werden. Therapiebemerkung und Rezepte waren bereits den unterschiedlichen Anträgen und Schreiben beigefügt. Dies alternative, naturheilkundliche Verfahren wird von Frau Dr. Claudia Schweitzer, Neue Steinmetzstraße in Schöneberg, sowie dem Heilpraktiker und Homöopathen Herr Andreas Krüger unterstützt und befürwortet. Die Kostenersparnis für die AOK-Kasse sind weit mehr als 50.000,00 € im Jahr. Wenn die stationären Behandlung dazu gerechnet werden, dann sind es sogar über 100.000,00 € im Jahr Kostenersparnis, die mit einer gesundheitsförderlichen Maßnahme Erfolge aufzeigt und bei herkömmlicher HIV-Therapie die Zellen des Körpers, die Nerven, den Bewegungs- Apparat und das allgemeine Befinden erheblich verschlechtert und einen erheblichen Kostenaufwand fordert. Dabei sollten doch die Leistungen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein. Unangemessene und nicht notwendige Verabreichung von herkömmlichen HIV-Kombitherapien beinhaltet den Tatbestand des Völkermordes.

   Mit freundlichen Grüßen ... und tschüss

EickemeyerXXX, Kxxxx xxx / 10 XXX Berlin

          Sozialgericht Berlin         

                  -Sozialgericht Deutschland-

                                    D – 10 557Berlin

                            Invalidenstraße 52

 Freitag, 19. Januar 2007

Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz

Kostenübernahme für Eickemeyer, Ralf – 28.03.1952

Zusatzbehandlung der Behandlungs-Methode bei der AOK

Werte Damen & Herren,

Ich beantragen hiermit eine Erweiterung der Zulassung der Arzneimittel (Indikation - Off-Label-Use) nach Paragraf 53 Absatz 5 SGB V, nach der Neuregelungen hat der Bundestags-Gesundheitsausschuss Anfang dieser Woche das GKV-Wettbewerbs-Stärkungs-Gesetz (WSG) ergänzt. Abschließend soll das Gesetz am 2. Februar im Bundestag und Mitte Februar oder Anfang März im Bundesrat verabschiedet werden, bevor es am 1. April in Kraft tritt. Dann soll nämlich folgendes gelten:

Arzneimittel der besonderen Therapierichtungen: Die Krankenkassen sollte (Paragraf 53 Absatz 5 SGB V), in ihrer Satzung die Übernahme der Kosten für Naturheilmittel, Homöopathika und Anthroposophika regeln. Damit wird der generelle Ausschluss rezeptfreier Arzneimittel, der 2004 wirksam geworden ist, wieder teilweise revidiert. Somit erwarte ich dies; auch für mich geltend zu machen.

Begründung:  Betreuung von todkranken Menschen:

  Wie lange werden Patienten entgegen dem § 12 des Fünften Buches des Sozialgesetzbuches -SGB V- Wirtschaftlichkeitsgebot - (1. "Die Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein") gezwungen, zunächst eine "allgemein anerkannte, medizinischem Standard entsprechende Behandlung" über sich ergehen zu lassen, um festzustellen, dass diese nicht "wirkt" und auch nicht heilt.   Grundrechten aus Artikel 2 Absatz 1 des Grundgesetzes in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip (Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG)  Beschluss (1 BvR 347/98)  4.4.2006 setzt das Bundessozialgericht die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts nun um. Siehe: (BIKR7/OS R).

                Mit freundlichen Grüßen ... und tschüss

         

Eickemeyer-Hxxxr, XXXX/10XXX Berlin

          AOK Süd

                  -Donaustraße

 

A N T R A G  zur Zusatzbehandlung der

Behandlungs-Methode

Werte Damen & Herren,

Ich beantragen hiermit eine Erweiterung der Zulassung der Arzneimittel (Indikation - Off-Label-Use) nach Paragraf 53 Absatz 5 SGB V, nach der Neuregelungen hat der Bundestags-Gesundheitsausschuss Anfang dieser Woche das GKV-Wettbewerbs-Stärkungs-Gesetz (WSG) ergänzt. Abschließend soll das Gesetz am 2. Februar im Bundestag und Mitte Februar oder Anfang März im Bundesrat verabschiedet werden, bevor es am 1. April in Kraft tritt. Dann soll nämlich folgendes gelten:

Arzneimittel der besonderen Therapierichtungen: Die Krankenkassen sollte (Paragraf 53 Absatz 5 SGB V), in ihrer Satzung die Übernahme der Kosten für Naturheilmittel, Homöopathika und Anthroposophika regeln. Damit wird der generelle Ausschluss rezeptfreier Arzneimittel, der 2004 wirksam geworden ist, wieder teilweise revidiert.

Begründung:  Betreuung von todkranken Menschen:

  Wie lange werden Patienten entgegen dem § 12 des Fünften Buches des Sozialgesetzbuches - SGB V- Wirtschaftlichkeitsgebot - (1. "Die Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein") gezwungen, zunächst eine "allgemein anerkannte, medizinischem Standard entsprechende Behandlung" über sich ergehen zu lassen, um festzustellen, dass diese nicht "wirkt" und auch nicht heilt.   Grundrechten aus Artikel 2 Absatz 1 des Grundgesetzes in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip (Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG)  Beschluss (1 BvR 347/98)  4.4.2006 setzt das Bundessozialgericht die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts nun um. Siehe: (BIKR7/OS R).

                Mit freundlichen Grüßen ... und tschüss

                    

 

Die Gesundheitskasse

Kundenservice Süd Leistungen

AOK Berlin - 10xxx Berlin

Postanschrift 10xxx Berlin

Herrn

Ralf Eickemeyer XXXX 10XX Berlin

Besucheradresse Donaustraße xx - Neukölln

Gesprächspartner  M. XXXX

Durchwahl

030 2531-8XXX

Telefax

030 2531-8XXX

E-Mail Center www.aokberlin.de/mail

Unser Zeichen (Bitte stets angeben)

KS-Süd L - 126XXXXX

Datum 19.12.2006

Antrag auf Kostenübernahme für eine komplementärmedizinische Behandlung 

Guten Tag, sehr geehrter Herr Eickemeyer,

Ihren Antrag habe ich an den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) Berlin­Brandenburg e.V. zur Stellungnahme gesandt. Diese liegt mir jetzt vor.

Bei den von Ihnen beantragten Mitteln (Para-X Extrakt, Suterlandia Ballonerbsen Kapseln, CFM Whey Prozein, Double Protein Complex, sowie nicht näher bezeichnete Enzyme, Proteine und Steroide handelt es sich nicht um Arzneimittel, sondern um arzneimittelrechtlich nicht zugelas­sene Nahrungsergänzungsmittel. Anspruch Kostenübernahme zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen besteht jedoch nur, wenn es sich um apothekenpflichtige, von der Versorgung nicht ausgeschlossene Arzneimittel handelt. Dies hat der Gesetzgeber so vorgesehen. Eine Kostenübernahme der von Ihnen begehrten Mittel darf daher nicht erfolgen.

Krallendorn-Kapseln sind alleine in Österreich ein zugelassenes rezeptpflichtiges Arzneimittel mit dem Anwendungsgebiet „Zusatzbehandlung zu einer antirheumatischen Basistherapie bei Patienten mit rheumatoider Arthritis". Es besteht weder eine deutsche noch europaweite Zulas­sung. Ferner kommt dieses Arzneimittel bei Ihnen - anhand der vorliegenden Unterlagen - außerhalb des medizinischen Anwendungsgebietes zum Einsatz. Dies hat zur Folge, dass eine Kostenübernahme ebenfalls nicht erfolgen darf.

Testosteron ist als Inhaltsstoff verschiedener apotheken- und rezeptpflichtiger Arzneimittel in Deutschland zugelassen. Allerdings beschränkt auf Erkrankungen, die bei Ihnen nach medizini­schem Ermessen nicht vorliegen.

Ihre Behandlung bei dem Heilpraktiker Herrn A. XXX darf auch nicht bezahlt werden.

Der Grund hierfür ist, dass Heilpraktiker keine Ärzte und somit keine Vertragspartner der gesetzlichen Krankenkassen sind. Das heißt jedoch nicht, dass die AOK Berlin - Die Gesund­heitskasse die Kosten homöopathischer Behandlungen nicht bezahlt. Nehmen Sie die Behandlung bei einem Vertragsarzt, der gleichzeitig Homöopath ist, in Anspruch, wird die Behandlung bezahlt. Der Arzt kann die Kosten direkt mit der AOK Berlin abrechnen. Ausnahme hiervon ist im Einzelfall die sehr zeit- und kostenaufwändige Erstanamnese.

Eine Übernahme der von Ihnen beantragten Kosten scheidet auch unter Berücksichtigung der von Ihnen erwähnten Urteile aus, weil es für Ihre Erkrankungen anerkannte Behandlungsmög­lichkeiten gibt. Der Arzt des MDK nennt in diesem Zusammenhang die Deutsch­Österreichischen Leitlinien zur antiretroviralen Therapie der HIV-Infektion.

Ich habe großes Verständnis für Ihre Situation, sehr geehrter Herr Eickemeyer. Bitte haben auch Sie Verständnis dafür, dass die AOK Berlin - Die Gesundheitskasse nicht die Kosten bezahlen darf, weil die Voraussetzungen hierfür nicht vorliegen.

Ich empfehle Ihnen, sich mit Ihren behandelnden Ärzten über Behandlungsmöglichkeiten zu beraten, die Gegenstand der vertragsärztlichen Behandlung sind und von uns anstandslos be­zahlt werden.

Wenn Sie einen Vertragsarzt suchen, der auch homöopathische Behandlungen anbietet, emp­fehle ich Ihnen die Arztsuche auf den Internetseiten der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin unter www.kvberlin.de.

Für die bevorstehenden Feiertage und den Jahreswechsel wünsche ich Ihnen alles Gute.

Wenn Sie Fragen haben, sprechen Sie mich bitte an.

Ihr gutes Recht:

Sie können gegen diese Entscheidung Widerspruch einlegen. Dieser ist schriftlich bei der AOK Berlin - Die Gesundheitskasse, 10957 Berlin, oder zur Niederschrift bei der AOK Berlin, Kun­denservice Süd, Donaustr. 89, Berlin-Neukölln, oder bei jeder anderen Dienststelle der AOK Berlin - Die Gesundheitskasse einzureichen. Die Frist für die Einlegung des Widerspruchs be­trägt einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheides.

Mit freundlichen Grüßen

Öffnungszeiten der                    Montag und Mittwoch 08:00 - 14:00 Uhr, Dienstag und Donnerstag 08:00 - 18:00 Uhr, Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Servicecenter:                        und nach Vereinbarung

AOK Service-Telefon:                8 030 2531-2000 (Mo.- Fr. 07:00 - 19:00 Uhr)

Bankkonto:                                   Berliner Bank AG, Bankleitzahf 10020000, Konto-Nr. 9908000100

Vorstand: Rolf D. Müller (Vorsitzender), Werner Felder (stellv. Vorsitzender)                Vorsitzende des Verwaltungsrates: Dr. Friedrich Kästner, Wolfgang Metschurat (im jährlichen Wechsel)

Antwort auf AOK-Schreiben:               

Eickemeyer-Hoeveler, Kxxxstraße XX/10XXX Berlin

          A O K  Zweigstelle Süd

        Gesundheitskasse / z.Hd. Herr M. B......

                  -Bezirksstelle Süd/West-

               D – 10 957     Berlin

                             Pallasstraße 25

Ihr Zeichen:   1264XXX  z. Hd. Herr Marco Bertram / Kundenservice-Süd

08. Dezember 2006

EIN-SPRUCH – Bedenken -

Begutachtung Ihres Med.Dienstes – O H N E Wissen der Sachlage

 

Werter  Herr B.....,

betr.: >Patienten Eickemeyer, Ralf / xx.xx. 52   1264XXXX  Kundenservice-Süd

da ich beim besten Willen nicht nachvollziehen kann was der Medizinische Dienst ohne Kenntnis meiner persönlich individuellen gesundheitlichen Sachlage entscheiden bzw. beratschlagen will, wenn ich eine vernünftige alternative und komplementäre Behandlungtherapie nach zugelassenen Kriterien verlange, die eindeutig und nachhaltig meinen Gesundheitszustand wesentlich verbesserte, möchte ich Sie hiermit informieren, dass der Vorgang zunächst von mir ins Internet gestellt wurde.

Alles weitere hatte ich bereits in meinen vorherigen Schreiben mitgeteilt und erwarte nun die sofortige Genehmigung, da ich anderweitig Strafantrag gegen Ihre Kasse erstatten müsste. Wenn die Genehmigung meiner beantragten Kostenübernahme nicht nach Ablauf der nächsten zwei Wochen erfolgt ist, werde ich  den oben angeführten Link-Hinweis im Internet, an die Deutschen Pressestellen übergeben.

Die Dringlichkeit der Bearbeitung meiner Angelegenheit, o. gen. Patient Eickemeyer, ist nicht mehr aufzuschieben. Ich bitte somit letztmalig, mir die Kosten für die bereits beigefügten Auslagen und notwendigen Medikamente zu überweisen. Da schulmedizinischen Therapien langfristig keinerlei Erfolg aufwiesen und den allgemeinen Zustand sogar erheblich verschlechterten, ist in Anbetracht des Bundessozialgerichts nach Az.: B 1 KR 7 /  05 R und 12/04 R mit allen notwendigen ergänzenden und naturheilpraktischen Erkenntnissen fortzufahren. Somit sind auch die Kosten für eine komplementäre Behandlung zu übernehmen selbstverständlich.

Die Kopien der angewandten gegenwärtigen Therapien, einschließlich Zahlungsbelegen hatte ich bereits eingereicht.

              Mit freundlichen Grüßen ... und tschüss

Antwort auf meinen Antrag zur ordentlichen Behandlung:

AOK Berlin -

Die Gesundheitskasse

Kundenservice Süd Leistungen

Postanschrift

AOK Berlin - 10957                                                                                                                                                                                                            10957 Berlin

Herrn

Ralf Eickemeyer XXXXX Bln XXXXX

Besucheradresse Donaustraße 89 - Neukölln

Gesprächspartner

M… B………

Durchwahl

030 2531-8085

Telefax

030 2531-8089

E-Mail Center www.aokberlin.de/mail

Unser Zeichen (Bitte stets angeben)

KS--Süd L – 1264…….

Datum 04.12.2006

Ihr Antrag auf Kostenübernahme

Guten Tag, sehr geehrter Herr Eickemeyer,

Ihre Anträge auf Übernahme der Kosten außerhalb der vertragsärztlichen Leistungen habe ich zur Stellungnahme an den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) Berlin­Brandenburg geschickt.

Sobald mir die Antwort vorliegt, werde ich mich bei Ihnen melden. Bis dahin bitte ich Sie um Geduld.

Wenn Sie Fragen haben, sprechen Sie mich bitte an.

Mit freundlichen Grüßen

M…  B……

Öffnungszeiten der                          Montag und Mittwoch 08:00- 14:00 Uhr, Dienstag und Donnerstag 08:00- 18:00 Uhr, Freitag 08:00- 12:00 Uhr Servicecenter:                 und nach Vereinbarung

Service-Telefon:                              8 030 2531-2000 (Mo.-Fr. 07:00 - 20:00 Uhr)

Bankkonto:                                        Berliner Bank AG & Co. KG, Bankleitzahl 10020000, Konto-Nr. 9908000100

Vorstand: Rolf D. Müller (Vorsitzender), Werner Felder (stellv. Vorsitzender)               Vorsitzende des Verwaltungsrates: Dr. Friedrich Kästner, Wolfgang Metschurat (im jährlichen Wechsel)

Voreheriges Schreiben:

01. Dezember 2006

EINSPRUCH – Widerspruch zu Begutachtung Ihres med. Dienstes – ohne Wissen & Sachlage / Krankheitsverlauf 1990/98 bis 2006

  Medikamenten-Schock

Liebe Frau XXX,

werte Damen & Herren des medizinischen Dienstes,

betr.: >Patienten Eickemeyer, Ralf / 28.03.195..   1264XXXX  Kundenservice-Süd

die Dringlichkeit der Bearbeitung meiner Angelegenheit, o. gen. Patient Eickemeyer, ist nicht mehr aufzuschieben. Auch wenn es ersichtlich besser für mich wäre, wenn ich ebenfalls, so wie zahlreiche andere Patienten bereits seit Jahren es tun und verfahren, mir die gesundheitsschädigenden und tödlichen HIV-Medikationen von meinem Arzt verschreiben lassen würde, um diese anschließend an zahlungskräftige Patienten in Ostblockländern weiter zu verkaufen. Somit hätte ich dann die geringfügigen Kosten für anständige und helfende Naturheilverfahren und die homöopathische Behandlung beglichen und könnte mir zusätzliche wieder eine gewisse Lebensqualität leisten. Anstand, Notwendigkeit, Vernunft mit Logik sind bei unserem Gesundheitssystem nicht hilfreich.

Wie bekannt ist, schlugen bei mir die schulmedizinischen Therapien nicht mehr an, woraufhin ich hoffnungslos abgeschrieben schien. Mit den naturheilkundlichen sowie komplementären Therapieverfahren wurden ersichtlich Erfolge erzielt. Dieses weitreichende positive Ergebniss muss jedoch erhalten und fortgesetzt werden.

Ich bitte somit letztmalig, mir die Kosten für die beigefügten Auslagen und notwendigen Medikamente zu gewähren und von der Kasse übernommen, erstattet bzw. genehmigt zu bekommen. Da schulmedizinischen Therapien langfristig keinerlei Erfolg aufwiesen und den allgemeinen Zustand sogar erheblich verschlechterten, ist in Anbetracht des Bundessozialgerichts nach Az.: B 1 KR 7 /  05 R und 12/04 R mit allen notwendigen ergänzenden und naturheilpraktischen Erkenntnissen fortzufahren und die Kosten für eine komplementäre Behandlung zu bestätigten.

Anbei die Kopien der angewandten gegenwärtigen Therapien, einschließlich Zahlungsbelegen.

WICHTIG:

Genehmigung für zugelassenes Krallendorn Immunstabilisierung

siehe beigefügtem Rezept / erbitte ich genehmigt zurück

Vorausgezahlte Quittungen erbitte ich mir zu erstatten

Auflistung:

ParaX    Brunnenapotheke                                                    25,49 €

Homöopathie nach A XXXXX                                                  6,15 €

Proteine   empfohle von Wieder                                           48,40 €

Mommsen Apotheke nach A. XXXXX                                    45,24 €  

Proteine   empfohle von Weider                                           30,96 €

Heilpraktierrechnung A. XXXXX                         Jun.06          46,00 €

Mommsen Apotheke nach A. XXXX                                        8,85 €

Protein    empfohle von Wieder                                            33,90 €

Sutherlandia Immunstalisierung Quintessence       14.10.      33,45 €

Sutherlandia Immunstalisierung Quintessence         3.11.      33,45 €

ParaX    Brunnenapotheke                                                   46,38 €

Heilpraktierrechnung A. XXXX                          Nov.06         46,00 €

Mommsen Apotheke nach A. XXXXX                                     4,25 €  

Mommsen Apotheke nach A. XXXXX                                     4,75 €   

Crates loges Herzpräparat/Aufbau Dr. C. XXXXXXX              24,89 €

                                                                          ______________

                                         Kosten für 6 Monate           438,16 €

Genehmigung für zugelassenes Krallendorn (konnte ich bisher nicht auslegen - weitere Zusatz- und Nahrungsergänzungen sowie Giftausleitungsmedikationen wären notwendig - bspw.: Padma 28, Chlorella, Bärlauch- und Koriandertinktur etc.. uws. und, und ...)

 zuzgl. monatl.  Immunstabilisierung mit Krallendorn 189,50 € alle 2 Monate

                             Kosten für 6 Monate Behandlung insgesamt 1.006,66 €

Gegensatz dazu die von mir verweigerten HIV-Medikationen

für 6 Monate HIV-Medikation / Medikamente:            26.656,86 €

Truvada                                    749,00   €

 Reyataz™            150 mg       693,00  €

                             200 mg         748,00  €   

                                              Norvir®     663,92 €  (AIDsverbreitenden Medikamente) handelt, sowie um weitere       2.281,91 € für das Medikament gegen den Tropenvirus/Parasitenbefall, einer erst durch HIV-Medikation möglichen Infektion namens Leishmaniose.

Kosten monatl.  ca. 4.442.81 € / Ersparnis für die Kasse im Jahr ca. 51.000,00 €

              Mit freundlichen Grüßen ... und tschüss

            

18. Oktober 2006

Ihr Zeichen:   1264........  .... / Kundenservice-Süd

Liebe Frau........,

betr.: >Patient .... - .....  Kundenservice-Süd

wie ich Ihnen telefonisch mitteilte, wollte Sie mein Homöopath und Heilpraktiker Herr XXXX wegen der Kostenübernahme einer komplementären Heiltherapie zu meinen fehlgeschlagenen schulmedizinischen Therapien anschreiben. Die Kasse würde damit statt der teuren Schulmedizin, eine weitaus günstigere komplementäre Behandlung für meinen Immundefizit und die Leishmaniose (Parasiten- oder Tropenvirusinfektion) tragen. Die Kosten allein für die HIV-Behandlung der im August vom Krankenhaus Vivantes verordneten Medikamente, würde weit aus mehr als 2.000,00 € betragen.

Nach Rücksprache mit meinem Hausarzt Dr. XXX sowie meinem HIV-Arzt Dr. Sxxx, ist es  in Anbetracht des Bundessozialgerichts nach Az.: B 1 KR 7 /  05 R und 12/04 R notwendig, dass ich eine ergänzende und naturheilpraktische Therapie erhalte, da alle schulmedizinischen Therapien meinen gesundheitlichen Gesamtzustand nicht mehr verbesserten, sondern im Gegenteil, sogar verschlechtert haben. Ausgenommen der gegenwärtig schon verordneten und über die Kasse erkämpften THC-Tropfen (Dronabinol), sowie der Zusatztrinknahrung Biosorb.

Da sich die Kosten der Komplementärtherapie einschließlich weiterer nahrungsergänzender Verordnung erheblich senken ließen und die Verträglichkeit eindeutig lebenserhaltender ist, möchte ich hiermit mein Recht betreffs des Bundessozialgerichts in Anspruch nehmen und weise darauf hin, dass ich mich anderweitig gezwungen sehe von der angekündigten Klage wegen Unterschlagung an Mitgliederbeiträgen die Staatsanwaltschaft in Kenntnis zu setzen, falls Ihre Kasse trotz der erheblich günstigeren Kostenübernahmen, an einer überteuerten und zusätzlich schwer schädigenden Therapie mit Vergiftung durch HIV-Medikamente festhalten sollte.

Ausführliche Information sind dem Schreiben beigefügt. Vorweg sei nur erwähnt, dass es sich bei den bisherigen Behandlungskosten, deren krankmachende HIV-Medikation ich schon längerfristig ablehne, um die Medikamente:

Truvada                                           749,00 €

 Reyataz™                     150 mg     693,00 €

                                        200 mg   748,00 €   

 Norvir®                                         663,92 €  (AIDsverbreitende Medikamente) handelt, sowie um weitere       2.281,91 € für das Medikament gegen den Tropenvirus/Parasitenbefall, einer erst durch HIV-Medikation möglich gemachten und aufgetretenen „Opportunistischen Infektion“ namens Leishmaniose. Dabei handelt es sich bei den o. gen. Kosten um insgesamt ca. 4.442.81 € die ferner wegen der unberechenbaren Nebenwirkungen weiterer Medikamente, wie beispielweise Pilzmittel (Fluconazol) und Nervenstabilisationsmittel (Diazepam) notwendig machen!

Noch nicht einmal den 10ten Teil verlangt dagegen die komplementäre Alternative, die anstatt mich in weitere Pflegebedürftigkeit zu führen, sogar aufbauend, kräftigend und stärkend etwas Lebenqualität zurückbringt!

Akutbehandlungen gegen die durch die HIV-Medikation (Völkermord durch HIV-Medikation wurde am 15.1.2001 durch Richter Hackmann am Landgericht Dortmund - Ns 70 Js 878/99 14 XVII - K 11/00 - in einer öffentlichen Verhandlung den Bundesgesundheitsbehörden bekannt gegeben) aufgetretenen Gesundheitsschäden sind demgemäß ebenfalls nur in größeren Zeitabständen notwendig und verlangten in den letzten 6 Jahren 2 bis 4 teilstationäre und ambulante Tagesklinik-Aufenthalte pro Jahr. Wir hoffen nun, dass dies unter der erheblich geringfügigeren Belastung durch vernünftige Therapieansätze sich auf eine einzige jährliche Akutbehandlung beschränkt.

Falls unter den angeführten Perspektiven mit der Kostenauflistung trotzdem Ihrerseits keine Kostenübernahme auf komplementäre Behandlung erfolgt, sehe ich mich gezwungen Strafantrag zu stellen. Ich habe bereits Rücksprache mit meinem Rechtsanwalt gehalten, der der Sache erfolgversprechend gegenüber steht. 

Mit freundlichen Grüssen … und tschüss

  

Nachtrag: Anlagen-Info zu komplementärer Homöopathiebehandlung un Immunaufbau: Kritik an der Schulmedizin - Narungsergänzung: SH-PARAX – PARA X – Tinktur, Sutherlandia frutescens Ballonerbsen, Krallendornpräparat mit anthroposophischem und homöopathischem Therapieplan. einschließlich Weider Aufbauprogramm / Kosten ca. 400,00 € monatlich....

Mangelernährung

"Die häufigste Ursache für T-Lymphozyten Immundefizienz weltweit ist das sogenannte Protein-Energie-Mangelsyndrom. Unterernährte Kinder weisen Defekte in der Funktion der Makrophagen und der T-Lymphozyten auf, zusammen mit ... einer vermehrten Anfälligkeit für Infektionen. Diese Auswirkungen sind bei unterernährten Kindern mit Masern besonders ausgeprägt, einer Infektionskrankheit, die die Aktivität der T-Lymphozyten herabsetzt. Bei diesen Kindern sind bakterielle Superinfektionen die Hauptursache für schwere Krankheiten und Todesfälle" [18].

Soweit ein Zitat eines weiteren AIDS-Forschers zu den akuten klinischen Auswirkungen unmenschlicher Lebensumstände. Die Folgen von Mangelernährung gleichen also bis in den zellulären Bereich hinein dem, was als AIDS definiert wurde. Weniger 'spektakulär' und daher weniger häufig in den Medien sind die subklinischen Langzeitfolgen vorenthaltener Nahrung. "Nach einer Statistik der WHO von 1985, sind in Afrika 38 Prozent der Bevölkerung als Folge von Unterernährung zu kleinwüchsig, in Südostasien sollen es sogar 48 % der Menschen sein" [19]. (Die WHO besitzt wie alle anderen UN-Organisationen ein Daten- und Informationsmonopol. Unabhängig vom Wahrheitsgehalt solcher Schätzungen oder der prinzipiellen Kritik an dieser mathematischen Reduktion menschlichen Lebens, kann es sinnvoll sein, verschiedene Statistiken miteinander zu vergleichen.)

Zur Klärung der Dimensionen: Wenn diese WHO-Statistik stimmt, erfüllte jeder dritte Mensch in Afrika, mehr als 200 Millionen Menschen, als Kind ein Hauptkriterium für die Bangui-AIDS-Diagnose ('verlangsamtes Wachstum'; d.h. wenn 'verlangsamtes Wachstum' zu 'Kleinwüchsigkeit' führt, bzw. wenn 'verlangsamtes Wachstum' oder 'Kleinwüchsigkeit' überhaupt Kriterien für irgend etwas sind). Den danach suchenden Experten wird es leicht fallen, auch die übrigen Zeichen zu finden und die gewünschte Diagnose bei Millionen Menschen zu stellen. So lässt sich auch die statistische Prognose der WHO von über einer Million neuen AIDS-'Fällen' jährlich verwirklichen, ohne dass bei anderen geschätzten Statistiken Lücken nachweisbar wären.

Produktion                                      

Wenn die Statistiken einer anderen UN-Institution mit Informations-Monopol, der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation FAO, glaubwürdig sind, wurde auf dem afrikanischen Kontinent 1986 1,32 kg Grundnahrungsmittel pro Tag pro EinwohnerIn produziert. Gleichzeitig wurde mehr Getreide exportiert, als zur Ernährung des 'Hungerkontinents' nötig wäre. Afrikas Bauern erarbeiteten Handelsbilanzüberschüsse, die weit über den 'Entwicklungshilfe-Zahlungen lagen. Weitere Berechnungen der FAO ergeben, dass der Kontinent 'ohne Mitteleinsatz', d.h. mit reiner Handarbeit, ohne Dünger usw. bei Nutzung der bebaubaren Flächen das Doppelte seiner jetzigen geschätzten Bevölkerungszahl von etwa 700 Millionen ausreichend ernähren könnte, bei 'mittlerem Mitteleinsatz' die derzeitige Weltbevölkerung von geschätzten 5 bis 6 Milliarden [20].

Kolonialismus                            

Solch zweifelhafte Berechnungen und Schätzungen sind nicht neu. So formulierte der deutsche Geographentag 1931: "Verlässliche Berechnungen haben gezeigt, dass Afrika an Stelle von 140 Millionen etwa 2320 Millionen Menschen Boden und Nahrung zu spenden vermag. Der schwarze Erdteil könnte demnach zu seiner heutigen Bevölkerung noch die gesamte übrige Menschheit aufnehmen, ohne dass man ihn als übervölkert bezeichnen dürfte". Daraus wurde seinerzeit die Schaffung eines Weltreiches Eurafrika unter Führung des geeinten Europas, namentlich der faschistischen Achsenmächte, weiterentwickelt: "Die Sicherung Afrikas als tropischer Ergänzungsraum Europas wird Sache der politischen Führung und der Wehrmacht sein; hernach aber wird in der Tat der Gelehrte in die vorderste Front zu treten haben" [21].

Bekanntlich waren andere Kolonialmächte erfolgreicher bei der Sicherung des 'Ergänzungsraumes' für Europa und letztlich auch für die USA. Bei der Degradierung des Kontinents und seiner Bewohnern zu 'Rohstoff-Lieferanten für die 'Mutterländer' verfolgten sie ähnliche Ziele wie der auf einer Abbildung wiedergegebene Teil der Nazi-Planung. Hier wird dargestellt, wie die 'Arbeitsteilung' zwischen Kolonien und 'Mutterland' auszusehen hatte, damit das 'Mutterland' den Profit eben nicht teilen musste. Die Kolonialherren betrieben die Verarmung der Bevölkerung durch direkte Enteignung, Vertreibung und Besteuerung. So wurden die besten Böden für die Exportproduktion gesichert und die Ausbeutung der Arbeitskraft auf den Plantagen der 'Siedlern' und den Höfen der Bauern betrieben. Der Anbau wurde nicht nach den Interessen der dort Arbeitenden ausgerichtet, sondern musste den Profitinteressen der Mächtigen gehorchen.

Neokolonialismus                          

Die UNO und ihre Unterorganisationen wie FAO, Weltbank, IWF und GATT wurden zu einer Zeit gegründet, als fast alle Staaten Afrikas noch Kolonien waren. Zudem sicherten sich die Industriestaaten unter Führung der USA den entscheidenden Einfluss auf diese Institutionen (z.B. IWF und Weltbank). So sollte es nicht verwundern, dass von den Industriestaaten genau wie von den UN-Institutionen auch nach der formellen Unabhängigkeit der meisten afrikanischen Staaten eine Politik betrieben wurde und wird, die mit dem Wort neokolonial beinahe euphemistisch beschrieben ist.

So fördert die FAO als größte UN-Organisation eine weitere Exportorientierung und Durchindustrialisierung der Landwirtschaft, angeblich um die Ernährung der Weltbevölkerung sicherzustellen. Die Folgen z.B. der 'grünen Revolution' sind soziale und ökologische Verwüstungen, die weitere Marginalisierung der Kleinbauern bei zunehmender Arbeitsbelastung, Abhängigkeit von Pestizid-, Saatgut-, und Düngemittelherstellern, Landvernutzung und Wasserknappheit, niedrige Löhne, Arbeitslosigkeit und Landflucht. Auf der anderen Seite stehen gestiegene Profite und Kapitalkonzentration. 1989 kontrollierten sechs transnationale Konzerne 85% des Weltgetreidehandels, vier Unternehmen 80% des Kakaohandels, ein Unternehmen den gesamten Palmöl- und ein Drittel des Speiseölhandels [22].

Schulden                                        

Während der achtziger Jahre fielen als Folge dieser Entwicklung die Rohstoffpreise auf das niedrigste Niveau seit dem 2. Weltkrieg, wohlgemerkt bei steigenden Preisen für ein Überangebot 'verarbeiteter' Produkte. Allein dadurch entstand dem afrikanischen Kontinent ein Einnahmeverlust von 150 Milliarden US-Dollar, bei 'gerechter' Weltwirtschaft wären es 400 bis 500 Milliarden gewesen. Im vergangenen Jahrzehnt wurden 105 Mrd. Dollar an 'Entwicklungshilfe' in dem Kontinent angelegt. Etwa 90% dieser 'Hilfe zur Selbsthilfe' fließen in Form von Aufträgen direkt in die Industriestaaten zurück. Gleichzeitig stieg die Verschuldung Afrikas bei multi- und bilateralen Kreditgebern von 73 auf 160 Mrd. Dollar, so dass noch einmal knapp 50 Mrd. US-Dollar an Zinsen abkassiert wurden [23].

Diese Schulden und die resultierenden Abhängigkeiten haben die Kolonialsteuern ersetzt. Sie zwingen die Länder des Trikonts zu weiteren Exportanstrengungen und über die Strukturanpassung von IWF/Weltbank zu Subventionsstreichungen z.B. bei Nahrungsmitteln. Über das GATT werden Nahrungsmittelexporte selbst bei akuten Hungersnöten gesichert und die Märkte des Trikonts für subventionierte landwirtschaftliche Billigimporte aus den Industriestaaten geöffnet. Auf diese Art und z.B. durch 'Nahrungsmittelhilfe' wird die landwirtschaftliche Basis der Länder des Trikonts 'nachhaltig' zerstört und den Bauern jeder Produktionsanreiz genommen. Es entsteht ein Teufelskreis wachsender Abhängigkeit.

So kommt es, verkürzt dargestellt, dass Überproduktion, fehlende Märkte, sinkende Weltmarktpreise und verarmte arbeitslose Menschen die 'Grenzen des Wachstums' bestimmen, und eben nicht eine Verknappung der Ressourcen. Deshalb hungern am Rande fruchtbarer Satellitenplantagen, auf denen Luxusprodukte und Viehfutter für die Fleisch- und Butterberge der Reichen angebaut werden, diejenigen Menschen, die ihre Nahrung im 'globalen Supermarkt' nicht mehr bezahlen können.

                 

Einspruch zu sytematischer Vergiftung

durch schulmedizinische Behandlung

Die Ursachen des Wasting-Syndroms sind komplex

Am Anfang steht deshalb eine gründliche Anamnese. Ernährt sich der Patient vernünftig? Was wird wann über den Tag gegessen? Besteht eine Depression? Welche Medikamente, welche HAART, wird eingenommen? Oft bestehen fließende Übergänge zum antiretroviral induzierten Lipodystrophie-Syndrom, insbesondere bei Lipoatrophie. Typisch ist auch ein starker Gewichtsverlust unter HCV-Therapie mit Interferon (Garcia-Benayas 2002), der sich nach Beendigung der Therapie wieder rasch zurückbildet. Als Nächstes sollte ein Hypogonadismus ausgeschlossen werden (Messung von Testosteron). Für die Malabsorptionssyndrome stehen verschiedene einfache Untersuchungen zur Verfügung. Fürs Erste macht es Sinn, Albumin, TSH und Cholesterin zu bestimmen.

Die Behandlung des Wasting-Syndroms

Hypogonadismus ist ein häufiges Problem bei Patienten mit Wasting-Syndrom. Es macht daher Sinn, die Testosteron-Spiegel (altersabhängig!) zu bestimmen. Wenn diese niedrig sind, hat sich eine Testosteron-Substitution als wirksam erwiesen, sowohl was Gewichtsgewinn als auch Lebensqualität angeht (Grinspoon 1998). Aus medizinischer Sicht ist eine Testosteron-Substitution bei nachgewiesenem Hypogonadismus die derzeit einzige relevante medikamentöse Option beim Wasting-Syndrom. Gegeben wird Testosteron in der Dosis von 250 mg i.m. alle 3-4 Wochen, hier gibt es eine ganze Reihe relativ preiswerter Generika.

Was die Lebensqualität angeht …         

Was ist besser? Krankheiten zu bekämpfen oder die Gesundheit zu fördern?

Werte Damen und Herren!

Hiermit möchte ich um eine erweiterte Behandlung bitten, da ich zu meinem gesundheitlichen Zersetzungsprozess zukünftig selbst entscheiden möchte und selbst bestimmen darf, welcherlei Medikamente meine Gesundheit fördern und nicht mit toxischen Medikationen der Chemoschulmedizin belastet wird. Ich kann nicht mehr „gesund“ werden (logisch), da das gegenwärtige schulmedizinische Therapiekonzept keinerlei Verbesserung, sondern gegenteilige Verschlechterung und mir zusätzlich eine geistig völlig chemische Umnachtung einbringend, jeden ehrlichen Gedanken an die so genannte Notwendigkeit einer Ausnahmereglung verlangt, da ansonsten es den gesetzlichen Regelungen der Bundesverfassung widersprechen würde. …

<"Palliativmedizin umhüllt und schützt den Patienten (lat. Pallium = Mantel). Beim kurativen Therapieansatz wird das Wohlbefinden des Patienten dem Ziel, die Krankheit zu heilen (lat. curare = heilen) untergeordnet und es werden ihm therapiebedingte Einschränkungen der Lebensqualität und zum Teil erhebliche Nebenwirkungen zugemutet.

» Sterben ist Leben, Leben vor dem Tod «

Als oberstes Ziel in der palliativmedizinischen Versorgung soll dagegen eine möglichst hohe Funktionsfähigkeit und Lebenszufriedenheit des Patienten erhalten werden, wenn keine Heilung mehr möglich ist.>

So steht es geschrieben und es ist mein gesetzliches Recht. Nach folgendem Bundesgerichtsurteil gibt es keinerlei Begründung mehr für Sie, mir dieses Recht vorzuenthalten, wenn Sie überhaupt ein Interesse am HEIL-SEIN und Wohlfühlen für Ihre Patienten verständlich vermitteln wollen.

Auch mir steht eine Behandlung nach individuellen Bedürfnissen zu, anstatt mit mörderischer Medikation den schlechten Gesundheitszustand noch zu verstärken hat, bitte ich auch um nicht zugelassene Zusatzstoffe, Testosteron, alternative & komplementäre Behandlung, auch mit Enzymen, Proteinen, Steroinen, ferner die komplette Kostenübernahme zur Behandlung bei meinem Homöopathen Dr Krüger, Leipnitzstraße, Vorstand der staatlich anerkannten Hahnemann Schulen Berlin/Brandenburg, zu gewähren!! Da nach neuester Gesetzeslage auch jedes NICHT zugelassene und ferner alternative und komplementäre Therapien von der Kasse getragen werden müssen - siehe Ärztezeitung vom 04.04 und 07.04.2006.

So können die beigefügten Auszüge des Robert Koch Institutes zu Epidemiologie Bulletin vom August 2003 Seite 263 sowie vom Infektionsbiologie Schweiz wissenschaftlich bestätigen, dass die bisherige HIV-Behandlung bei mir eine fatale Fehlbehandlung und erst den endgültigen, dadurch unheilbar, also unreparablen Tropenvirus Leishmania donovani entstehen ließ. Die negative Wechselwirkung ist somit hinreichend Anlass, wie beigefügt, dies auch Bestätigung bringt und – das heißt für mich, dass ich eine entsprechende Behandlung mit Kostenübernahme einfach voraussetze und auch notfalls über die Staatsanwaltschaft und das Verfassungsgericht mit Veröffentlichung an den Petitionsausschuss, anderweitig zu klagen verstehe!

Nur eine entsprechend notwendige vernünftige Behandlung mit anderen aufbauenden Medikationen zeigt sich hierbei angebracht, die meinen Immundefekt seit meiner Kindheit durch Pflichtimpfung 1958 (HIV), mein Wastingsyndrom , mein Asthma (vorrangig alles Nebenwirkungen und Dauerschäden der Kombi-Therapie) sowie ausschließlich die Leishmanien im Vordergrund einer Behandlung stellt!

Mein Anliegen ist daher berechtigt, da alle Möglichkeiten der bisherigen Therapien alle ausgeschöpft und fehlgeschlagen, den Gesamtzustand erheblich verschlechterte und die Nebenwirkungen hervorbringend, nun eine erheblich Gesundheitseinbuße darstellt, die daher eine klinische Einlieferung in ein Hospiz notwendig werden ließe, die erheblich mehr Kosten verursachen würde.
Meinen Recherchen und Studien sind anhand meines Krankheitsverlaufs nachgewiesen und bedürfen des sofortigen Handelns – da kann der zuständige Arzt nicht erst auf langwierige bürokratische Rückfrageprozessionen warten, so wie es in den letzten drei Jahren geschah, darf dies wissenschaftlich nachgewiesen nicht fortgesetzt werden und die Information des Robert Koch Instituts belegt es – da ist das Bundesgerichts-Urteil dazu eigentlich nur nebensächlich und für mich unverständlich, dass mir meine Ärzte keine heilenden, sondern nur zerstörerische Medikation verschreiben dürfen und mich sogar zu selbsthaftenden Unterschriften auffordern, ohne eine äquivalente, anständige Behandlung, bei weitaus geringeren Kosten zuzulassen, wobei ich auch auf die Seiten der Schweizer Infektionsbiologie verwiesen möchte, die ebenfalls eine völlig andere Art der Behandlung voraussetzt!

Mit freundlichen Grüßen                           

 
Ich erwarte Eure Antwort und kann auch Unterstützung vertragen:  

ATON-life-8-berlin/Eickemeyer/ P.O.BOX 310501/ D-10635 Berlin / Germany

eMail: aton@meine-wahrheit-deine-wahrheit.de / aton@sags-per-mail.de 

Voodoo ist hierzulande jede Form von negativen Prophezeiungen, Drohungen, Krankheits- und Todesprognosen. Voodoo ist z.B. auch, wie kürzlich geschehen, wenn ein Universitätsarzt (Dr. Pfäffin - Charité Berlin / Tagesklinik) einem HIV-Patient wie mir, der sich von der Kombitherapie abwenden und alternativen Therapien zuwenden will, wörtlich sagt: "Ich beteilige mich nicht am programmierten Selbstmord". Und das ist mir bei mehreren Ärzten widerfahren - mehrfach!! Vor allen Dingen in so genannten HIV-Schwerpunktpraxen, wobei normale Ärzte es meist sowieso ablehnen einen zu behandeln! Ferner wurde mir gesagt: "wir untersuchen Sie zwar, aber behandeln Sie nicht auf anderweitige Erkrankungen, wenn Sie nicht Ihre Kombi-Therapie einnehmen!" Im August 2008 in der Charité Berlin erlebt....   

Beleg der vorhergehenden Chemotherapie mit 3-er Kombi vorher und nachher, siehe eigene Bilder des dramatischen Verfall oben!

Es werden in jeder Höhe Behandlungskosten von der Kasse getragen, die über nicht ordnungsgemäß zugelassene Medikationen (HIV-Medikation, Impfstoffe, Contergan u. v. m. - AZT = AZO zur Judenvernichtung in Ausschwitze schon durch  Chemie-Pharma-Öl-KARTELL verwendet) den absoluten Zerfall eines HIV-DIA-gnostizierten zusätzlich gesundheitszerstörend unweigerlich nach sich ziehend - es werden aber NICHT zu korrekten Kosten verantwortungsvolle Therapien angewendet und beglichen .. das ist Chemocaust - Völkermord .... im  Voodoo-Kult zeigt der Stammesälteste dem Stammes-Mitglied wegen eines Vergehens den Knochen, was bedeutet, dass es nicht mehr im Stamm leben darf und sterben muss. Diese Menschen sterben dann auch innerhalb kürzester Zeit, manchmal sogar innerhalb weniger Stunden. Voodoo ist hierzulande jede Form von negativen Prophezeiungen, Drohungen, Krankheits-und Todesprognosen.....

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Mein Strafantrag gegen die Charité Klinik & Dr. F. Pfäffin - aus Dezember November 2008 blieb unbeantwortet ... daraufhin zum 2. Mal im Dezember 2008 eingereicht, da ich in der Charite nicht gegen die ursächlichen Erkrankungen behandelt werden sollte, denn das wurde generell abgelehnt, wenn ich die Vergiftung der Kombi-Therapie nicht einnehme. Es hieß, dass meine eigentlich Beschwerden nur behandelt werden, wenn ich mich zunächst einer Chemovergiftung durch die 3-er HIV-Medikamente unterstelle .. was ich natürlich ablehnte, da ich mich nicht mehr vergiften lasse. Siehe Schäden und eigene Erfahrungen.

Die Eingaben und Teilauszüge aus beantragten verantwortungsvollen Immunaufbautherapie können unter den persönlichen Schreiben zum Schriftverkehr mit der Krankenkasse AOK nachgelesen werden.  Vorausgegangen waren mehrere Schreiben (Fortführung und Erläuterungen mit Arztbrief zu HIV-Therapie im Anhang) die nicht beantwortet wurden - mit der Bitte um eine verantwortungsvolle und ordentlich Therapie. Nachdem ich dann wiederholt angemahnt hatte und mehrere Telefonate führte, kam dann mit der Post am 30.01.2009 die Ablehnung zu meinen beantragten Aminosäuren vom 04.05.2008 sowie die Erklärung über die PCR anstatt mir einen, wie vom Gericht verordneten Therapieplan mit der daraus notwendigen Möglichkeit zum Immunaufbau zu gewähren - siehe folgenden Text: .... ......

21. OM ATON Zeitalter PHI TT / OM    A TON/drR€Yeight

<holographische Allianz & androgyne Revolution>

OM A TON - lieben & leben drREYeight / <Krieger des Lichts> in einer ANDROGYNEN REVOLUTION & HOLOGRAPHISCHEN ALLIANZ mit bedingungsloser Liebe zu Universum & SonnenLicht

Gesegnet sei das Leben & die Liebe! OM A TON - lieben & leben drREYeight life-8-berlin!


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